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Nationaler Infotag – 14.11.08 Die EU-Verordnung über die Rechte von behinderten Flugreisenden Was bringt sie? Was können wir tun?

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Präsentation zum Thema: "Nationaler Infotag – 14.11.08 Die EU-Verordnung über die Rechte von behinderten Flugreisenden Was bringt sie? Was können wir tun?"—  Präsentation transkript:

1 Nationaler Infotag – 14.11.08 Die EU-Verordnung über die Rechte von behinderten Flugreisenden Was bringt sie? Was können wir tun?

2 Nationaler Infotag – 14.11.08 Teilnehmer an Dialog in Brüssel: -Europäische Kommission (DG Trans) -Europäisches Behindertenforum EDF -Behindertenorganisationen -Fluglinien -AEA (Association of European Airlines) -ACI (Airport Center International – freiwillig; 480 europäische Flughäfen als Mitglied) -NEBs (National Enforcement Bodies)

3 Nationaler Infotag – 14.11.08 Erweiterte Zielgruppendefinition: Auch Flugreisende mit eingeschränkter Mobilität Anm.: siehe dazu auch Verordnung in USA (zum Air Carrier Access Act)

4 Nationaler Infotag – 14.11.08 Die wesentlichsten Punkte (2) Es ist eine VERORDNUNG; das stärkste Rechtsmittel der EU, das in allen Mitgliedstaaten verpflichtend anzuwenden ist. Sie ist seit 26.7.2008 in Kraft.

5 Nationaler Infotag – 14.11.08 Die wesentlichsten Punkte (3): Die Unterstützungsleistungen sind individuell und kostenlos. Buchungs- und Beförderungsverweigerungen sowie verpflichtende Begleitpersonen sind – auf Wunsch schriftlich – zu begründen Wichtige Infos (Sicherheitsvorschriften, Flugzeuggrößen etc.) sind in allen zugänglicher Form bekannt zu machen.

6 Nationaler Infotag – 14.11.08 Die wesentlichsten Punkte (4): Verpflichtend sind u.a.: Zusammenarbeit (nicht Konsultation !) mit Behindertenorganisationen zumindest in folgenden Bereichen: -Art. 5 – Bestimmung von Ankunfts- und Abfahrtsorten -Art. 9 - Schaffung und Einhaltung von Qualitätsstandards Schulungen von MitarbeiterInnen, die unmittelbare Hilfe leisten („die auf dem Flughafen arbeiten“) Nationale Durchsetzungsstelle (NEB)

7 Nationaler Infotag – 14.11.08 Erfahrungen Flughafen Brüssel: Qualitätsstandards auf Homepage www.brusselairport.be www.brusselairport.be Verwendung der ACI Checkliste Präsentation der Monitoring-Ergebnisse: werden regelmäßig an PRM Arbeitsgruppe rückgemeldet

8 Nationaler Infotag – 14.11.08 Knackpunkte / Klärungsbedarf (1): Sicherheitsanforderungen bzw. –vorschriften (auch nach nationalem Recht) Wer zahlt verpflichtende Begleitperson ? Einbindung von Reiseunternehmen (Veranstalter oder Vermittler) Weiterleitung von Infos über Hilfsbedarf Verständigung Zielflughafen wenn nicht in EU

9 Nationaler Infotag – 14.11.08 Knackpunkte / Klärungsbedarf (2): Andere österreichische Flughäfen Schulung von MitarbeiterInnen von Betrieben Verlust oder Beschädigung von Hilfsmitteln Qualität der zur Verfügung gestellten Hilfsmittel Toilettenbenutzung

10 Nationaler Infotag – 14.11.08 Empfehlungen - Einzelpersonen (1): Bekanntgabe Unterstützungsbedarf im Vorfeld (SSR Code) Beförderungs- oder Buchungsverweigerung – schriftliche Begründung verlangen Probleme „melden“

11 Nationaler Infotag – 14.11.08 Empfehlungen - Organisationen (2): Gründung Flughafennutzer-Ausschuss Aktivitäten des NEB einfordern Leitungsorgan: barrierefreie Infrastruktur, Qualitätsstandards, MA-Schulungen, durchgängige Servicekette, … Informationsoffensive Klärung Situation mit Reisebüros Kostenpflichtige Unterstützungsleistung


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