07.03.2012 1 Krankenversicherung Refererent Winfried Stephan Vers.-Kfm. Registrierung als unabhängiger Versicherungsmakler nach § 34d Abs. 1 GewO Vermittlernummer:

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 Präsentation transkript:

Krankenversicherung Refererent Winfried Stephan Vers.-Kfm. Registrierung als unabhängiger Versicherungsmakler nach § 34d Abs. 1 GewO Vermittlernummer: D-DBVG-C26MJ-75

Krankenversicherung Seminarinhalte Allgemeiner Teil Vorstellung Referent (neue Teilnehmer) Unabhängige Beratung (auch bei KV) Krankenversicherung Sicherung Einkommen bei Arbeitsunfähigkeit Systemvergleich GKV (2 Stati!)und PKV KV Gesetzlich Achtung Freiwillig! KV Privat richtige Wahl ist entscheidend

Krankenversicherung Beratungsschwerpunkte - Existenzgründung und Freiberufler - IT-Unternehmen - Betriebliche Altersversorgung und Geschäftsführerversorgung - Strategischer und steueroptimierter Vermögensaufbau Erfahrungen/Werdegang 1986 Ausbildung zum Versicherungskaufmann danach direkt angestellt bei der Allianz Lebensversicherung AG Bereich Versicherungsmathematik Ab 1993 Tätigkeit Kundenbetreuer Versicherungsagentur Wechsel zu MLP Finanzdienstleistung AG als Produktmanager und Trainer für MLP- Berater MLP-Berater in der Geschäftsstelle Kaiserslautern Zielgruppe Informatiker und Ingenieure komplette Selbständigkeit als freier Finanzmakler und Gründung der seit 2014 zusätzlich Geschäftsführer Lasertag K-Town GmbH (Laserforce KL im UCI) Winfried Stephan Vers.-Kfm. unabhängiger Versicherungsmakler

Krankenversicherung Auskunftspflicht des Vermittlers (Erstinformationen) Der Versicherungsvermittler ist nach § 11 VersVermV verpflichtet, beim ersten Geschäftskontakt folgende Angaben klar und verständlich in Textform mitzuteilen: 1. seinen Familiennamen und Vornamen sowie die Firma, Ausbildung 2. seine betriebliche Anschrift, 3. seinen Status, ob Versicherungsmakler oder Versicherungsvertreter 4. Vermittlerregisternummer 5. Keine Beteiligungen an Versicherungsunternehmen 6. Adresse Ombudsmann/Schlichtungsstelle EU-Vermittlerrichtlinie

Krankenversicherung Es folgt eine Übersicht über alle Vermittlertypen: 1. Versicherungsmakler Der Versicherungsmakler ist ein selbständiger Vollkaufmann und Gewerbetreibender, der für Versicherungssuchende die Vermittlung von Verträgen übernimmt. 2. Versicherungsvertreter Der Versicherungsvertreter ist wie der Versicherungsmakler ein selbständiger Vollkaufmann und Gewerbetreibender, der allerdings alleine im Auftrag eines Unternehmers (Versicherer, Vertriebsorganisation, anderer Vermittler) für Versicherungssuchende die Vermittlung von Verträgen übernimmt. 3. Mehrfachvertreter Der Mehrfachvertreter ist ein Versicherungsvertreter, der im Auftrag mehrerer Unternehmer (Versicherer, Vertriebsorganisationen, andere Vermittler) für Versicherungssuchende die Vermittlung von Verträgen übernimmt. EU-Vermittlerrichtlinie

Maklermandat 2.) Unabhängigkeit des Maklers Der Makler ist unabhängig und an keine Versicherungsgesellschaft gebunden. 3.) Pflichten des Maklers Der Makler nimmt ausschließlich die Versicherungsinteressen des Kunden als dessen Sachwalter wahr und übernimmt durch diesen Vertrag folgende Verpflichtungen: a) Prüfung des Versicherungsbedarfs einschließlich der Analyse des Risikos unter Berücksichtigung der speziellen Probleme und Bedürfnisse des Kunden; b) Auswahl und Vermittlung der nach Absprache mit dem Kunden für notwendig erachteten Versicherungsverträge mit dem Ziel, das jeweilige Risiko auf Dauer am günstigsten und / oder am geeignetsten abzudecken, wobei die Auswertung der Angebote auf Grundlage marktweiter Produktprüfungen erfolgt;

Krankenversicherung Persönliche Risiken des Unternehmers Unternehmer Verlust Arbeitskraft, Berufsunfähigkeit Pflegefall Altersarmut (Insolvenz?) (Nachfolger?) Todesfall (Kredite, Familie GmbH) Invalidität nach Unfall Fixkosten im Krankheitsfall Erkrankung, medizinische Versorgung ?

Krankenversicherung Sicherung des Einkommens Bsp. Angestellter Empfohlene private monatliche BU-Rente Arbeit- geber 100 % vom Netto (für max. 6 Wochen) Monatsnetto- einkommen in EUR 18 Monate 6 Wochen 50 % 100 % GKV Kranken- geld 70 % vom Brutto (max. BBG)/ max. 90 % vom Netto (für max. 78 Wochen) Privates Kranken- tagegeld Altersrente im BU-Fall Zeit max. 67 Jahre 80 % FamilienvermögenSozialhilfe Kapitalaufbau für Altersvorsorge Altersrente Ohne Inflationsausgleich Sparrate Altersvorsorge (Absicherung im BU-Fall Kulturminimum (Fixkosten) ArbeitsunfähigBerufsunfähig (BU)Rentenalter

Krankenversicherung Sicherung des Einkommens Bsp. Selbstständiger monatliche BU-Rente Rücklagen Privat Min. 6 Wochen Besser 3 Monate Gewinn 18 Monate 6 Wochen 100 % privates Kranken- tagesgeld Max. 18 Monate Altersrente im BU-Fall Zeit max. 67 Jahre 70 % nach Steuer FamilienvermögenSozialhilfe Kapitalaufbau für Altersvorsorge Altersrente Mit Inflation Sparrate Altersvorsorge (Absicherung im BU-Fall Kulturminimum (Fixkosten) ArbeitsunfähigBerufsunfähig (BU)Rentenalter

Krankenversicherung Kurzübersicht Gesetzliche KrankenversicherungPrivate Krankenversicherung -Umlageverfahren wie GRV (defizitär) - Keine Rücklagen Haushaltsdefizit Steuerzuschuss notwendig - Großes Demografieproblem -Risikogerechte, individuelle Beitragskalkulation - Bildet Rücklagen (PKV ~ 156 Mrd. / PPV ~ 14 Mrd. - Demografieresistenter durch Altersrückstellung Einkommensabhängige Beiträge ↑ Mindest 380 € Höchst 736,32 € Beiträge ↗ ca. 350 – 500 € individuell frei wählbar Leistungen ↓ (gesetzlich geregelt, nicht garantiert!) Leistungen sind garantiert FamilienversicherungJede Person individuell Kein Lagerdenken, jeder muss anhand persönlicher Planung und sachlicher Prüfung selbstentscheiden, welches System langfristig richtig ist !

Status VersicherterMitglieder System und Rückstellungen Leistungen medizinische Notwendigkeit Beitrag Beitrag im Alter aus Entwicklung Vergangenheit Pflichtig GKV 34 Mio plus 13 Mio Familie plus 18 Mio. Rentner Gesamt 65 Mio Umlagesystem keinerlei Rückstellungen Vorgabe Politik nicht garantiert Entscheidung Politik 15,5 % vom Einkommen Arbeitgeber nur 7,2% Rente, Betriebsrente, Arbeit Leistungen seit 40 Jahren sinkend, Beitrag steigend Freiwillige GKV Achtung: Status nicht vergleichbar pflichtig bspw. Elternzeit nicht beitragsfrei! 5 Mio davon 0,8 Mio Selbständige Umlagesystem keinerlei Rückstellungen Vorgabe Politik nicht garantiert Entscheidung Politik 15,5% aus dem Höchstbeitrag aller Einkünfte 2015 Beitrag 746,63 EUR incl. Pflege Alle Einkünfte! Rente, Betriebsrente, Arbeit, Selbständigkeit, Miete, Kapital, Lebensvers. Leistung seit 40 Jahren sinkend Beitragssteigerung extrem Höchstbeitrag in 40 Jahren 1143,79% Private Krankenversicherung 9 Mio Vollversicherte Altersrückstellung für Versicherte aktuell ca. 170 Milliarden EUR incl. Pflege Garantierte Leistungen frei wählbar nach eigenen Wünschen Entscheidung durch den behandelnden Arzt Beitrag ja nach Tarif und Einstiegsalter 350, ,- EUR Arbeitgeber Hälfte! Beitrag Einkommensunabhängig Kapitalschutz für aufgebautes Altersvermögen Kapitalaufbau fürs Alter auf jeden Fall notwendig Leistungen garantiert; Beitragssteigerung ca. 3-5% p.a. Systemvergleich KV Gesetzlich Pflichtig/Freiwillig und Privat

Freiwillig gesetzlich krankenversichert -Gesundheitsleistungen wie pflichtversicherte Mitglieder nicht garantiert -Zusatzleistungen schlechter bspw. keine beitragsfreie Elternzeit -Keine Altersrückstellungen Demographieproblem -Beiträge aus allen Einkunftsarten (auch Miete, Kapitalerträge, private Altersversorgung) -Mindestbeitrag Selbständige auch ohne Einkommen rund 380,- EUR Krankenkassenbeitrag incl. Pflege -Höchstbeitrag 2015 bei 746,63 EUR (Einkommen 4125,- EUR) -Beiträge steigen überproportional gegenüber Pflichtversicherten -Keine politische Lobby da Minderheit

Krankenversicherung Gesetzliche Krankenkassen – Leistungen Außerdem ist geregelt, dass die Leistungen dem Wirtschaftlichkeitsgebot genügen müssen. Das heißt, sie müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein und dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Die Vertragsärztinnen und Vertragsärzte sind im Rahmen ihres Sicherstellungsauftrages zur Erbringung dieser Leistungen verpflichtet. Die zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung abrechnungsfähigen ärztlichen Leistungen und deren Vergütung sind im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) festgelegt, und zwar durch den Bewertungsausschuss. Für neue Diagnose- und Therapieverfahren entscheidet der Gemeinsame Bundesausschuss, ob diese den genannten Anforderungen genügen und somit von der gesetzlichen Krankenversicherung erbracht werden können.

Krankenversicherung Beitrag im Alter freiwillig GKV Artikel Rheinpfalz

Krankenversicherung Beitragsbemessungsgrenze und Höchstbeitrag zur GKV JahrPflichversich- erungsgrenze Beitragbemes- sungsgrenze durchschnittl. %-Satz Höchstbetrag in DM Höchstbetrag in Euro Zzgl. Pflegeplicht- versicherung DM 8,298,4050, DM 11,4362,25186, DM 12,5590,63301, DM 13,2772,20394,8250,85 € DM 13,5870,75445,2156,06 € €3.450 €14,0483,0058,65 € €3.525 €14,3501,0859,98 € ,50 €3.562,50 €14,2505,8860,56 € €3.562,50 €14,2505,8860,56 € ,50 €3.600 €14,9536,4061,20 € €3.675 €15,5569,6378,97 € ,50 €3.750 €14,9558,7573,12 € ,50 €4125 €15,5639,38 €107,25 €

Private Krankenversicherung -Versicherungsvertrag Grundlage VVG, AVB -Kapitalgedecktes System mit Bildung von Altersrückstellungen (gesetzlich vorgeschrieben) -Beitrag einkommensunabhängig -Beitrag wird kalkuliert und ist abhängig von Leistungen, Gesundheitszustand, Eintrittsalter -Leistungen frei wählbar -Leistungen garantiert (Vertrag!!!) -Arzt entscheidet welche Behandlungsmethode medizinisch notwendig und sinnvoll ist -Freie Krankenhauswahl

Krankenversicherung

Krankenversicherung

Krankenversicherung

Krankenversicherung Achtung Billigtarife!!! PKV für 62,- EUR ist Mogelpackung -Leistungen sollten Mindeststandard haben z.B. Wahlleistungen Krankenhaus -Mindestens GOÄ Höchstsatz im Krankenhaus auch darüber -Keine Tarife nur mit Regelleistungen z. B. Zahnarzt -Freie Arztwahl -Keine Einsteigertarife da diese später überproportional teuer werden -Selbstbehalt max. 1200,- EUR p.a. für Selbständige (Angestellt ,- EUR) -Neue Tarife meiden, da ohne Historie bezüglich Beitragsentwicklung

Krankenversicherung Leistungen Empfehlung: -Wahlleistungen wie freie Krankenhaus Wahl 2-Bett Zimmer, Chefarzt (Spezialist); alle medizinisch notwendigen OP sind versichert! -Freie Arztwahl (Primärarztprinzip möglich aber nur wenn gewünscht) -Leistungen bis GOÄ Höchstsatz (3,5 facher Satz) im Krankenhaus auch über den GOÄ Höchstsatz hinaus -Zahnbereich GOZ Höchstsatz (keine Regelhöchstsätze d.h. nur 2,3 fach) -Zahnersatz mind. 75% incl. Inlays, Implantate -Medikamente keine Einschränkung bspw. auf Generika -Keine Anrechnung Vorsorgeuntersuchung auf Selbstbehalt -Bei möglicher Familienplanung Tarife mit beitragsfreier Elternzeit 6 Monate -Krankentagegeld ab 43. Tag (je nach Rücklagen), bei Selbständigen Krankenhaustagegeld empfehlenswert Leistung ab 1. Tag

Krankenversicherung Private KV empfehlenswert mit guter fachlicher Beratung! -Beratung durch unabhängigen Versicherungsmakler -Situation und Absicherungsbedarf -Bedarfsermittlung welche Leistungen sind wichtig -Marktanalyse geeignete Anbieter (Bilanzen, Rückstellung etc.) -Marktanalyse der geeigneten Tarife (Vergangenheitsentwicklung) -Klärung der Gesundheitsangaben ggf. Arztrückfrage -Bei Bedarf unverbindliche Voranfrage bezgl. der Einschätzungen verschiedener Anbieter zum Gesundheitszustand -Antragsstellung erst wenn alles im Vorfeld geklärt ist.

Krankenversicherung Wichtig: Frühzeitig Optionstarif abschliessen!!! Soweit noch gesetzlich Pflichtversichert empfiehlt sich frühzeitig der Abschluss eines sogenannten Optionstarifes: Vorteile: -Heute schon Konservierung des Gesundheitszustandes bei gutem Anbieter -Keine Gesundheitsangaben bei Umstellung auf volle PKV notwendig bis zu 15 Jahre Vorlauf -Falls doch keine Umstellung auf volle PKV bleibt stationärer Zusatztarif -Ergänzung Option um stationären Zusatztarif d.h. solange noch GKV Pflichtig ist man im Krankenhaus schon Privatpatient -Beitrag unter 25,- EUR monatlich (stationär Zusatztarif incl. Option)

FRAGEN oder 0631/