Gemeinde Hallerndorf Dr. Schulte | Röder Kommunalberatung Dr. Heinrich Schulte Raiffeisenstr. 2 97209 Veitshöchheim Tel.: 0931 / 30 40 84 - 920 Fax: 0931.

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 Präsentation transkript:

Gemeinde Hallerndorf Dr. Schulte | Röder Kommunalberatung Dr. Heinrich Schulte Raiffeisenstr Veitshöchheim Tel.: 0931 / Fax: 0931 / Bürgerversammlung 09. März 2016 Finanzierung der Wasserversorgungseinrichtung im Ortsteil Schnaid

2 1.Gesetzliche Rahmenbedingungen

3 – Danach hat die Kommune die zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen Einnahmen - soweit vertretbar und geboten – für die von ihr erbrachten Leistungen aus besonderen Entgelten zu finanzieren, im übrigen aus Steuern zu beschaffen, soweit die sonstigen Einnahmen nicht ausreichen. 1.1 Finanzierungsmöglichkeiten nach Art. 62 Gemeindeordnung (GO) Art. 62 (GO): Grundsätze der Einnahmebeschaffung – Der Investitionsaufwand, soweit er nicht über Zuwendungen gedeckt wird, ist über Beiträge und Gebühren zwingend zu finanzieren.

4 1.2 Gesetzliche Finanzierungsmöglichkeiten nach Art. 5 Kommunalabgabengesetz (KAG) Art. 5 Abs. 1 KAG schreibt vor: „Die Gemeinden und Landkreise können zur Deckung des Aufwands für die Herstellung, Anschaffung, Verbesserung oder Erneuerung ihrer öffentlichen Einrichtungen (Investitionsaufwand) Beiträge von den Grundstückseigentümern erheben, denen die Möglichkeit der Inanspruchnahme dieser Einrichtungen besondere Vorteile bietet“.

5 2. Voraussetzungen für die Ermittlung rechtsgültiger Beitragssätze

6 Ausgaben u.a. -Investitionen/ Abschreibungen -Zinsen -Personalkosten -Instandhaltungen -Sonst. Betriebsaufwand Prinzip der kostendeckenden Einrichtungen!! Zuschüsse (entfällt ab ) Beiträge Gebühren Übersicht: Finanzierung der Wasserversorgungseinrichtungen

7 Anlagenachweis 2.2Der Anlagenachweis als Fundament Gebühr Beitrag Gesetzlicher Nachweis Nach KAG Gebührenkalkulation Gesplittete Abwassergebühr Globalberechnung - Beiträge -

8 2.3 Aufbau einer Globalberechnung für die Beiträge Die Berechnungsgrundlage für die Beitragssätze für die Herstellung und Verbesserung von Entwässerungs- und Wasserversorgungseinrichtungen ist die sog. Globalkalkulation. Grundlage der Globalkalkulation ist: – die Ermittlung des Investitionsaufwand und – die Ermittlung der Flächen im Einrichtungsgebiet Nach dem aktuellen Stand des KAG sowie der derzeitigen Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes sind dies die Grundstücks- und Geschossflächen des Einrichtungsgebietes Grundsätzliches  – Maßstab für die Ermittlung der Geschossflächen ist in Bayern überwiegend (94%) die „tatsächliche Geschossfläche“

Einrichtungsgebiet  Das Einrichtungsgebiet ist dasjenige Flächengebiet, dass durch Beschluß der Kommune mit dort liegenden Grundstücks- und Geschossflächen zur Beitragsberechnung (Verteilungsmaßstab: „Wer zahlt wieviel?“) herangezogen wird.  In einem Einrichtungsgebiet können eine oder auch mehrere technisch selbständige Entwässerungseinrichtungen liegen.  Das Einrichtungsgebiet ist in der Mehrzahl der Fälle mit dem politischen Flächengebiet in der Kommune deckungsgleich; möglich ist aber auch, im politischen Kommunalgebiet mehrere, dann kleinere Einrichtungsgebiete (Ortsteile) mit dann oftmals eigenen technischen Entwässerungseinrichtungen zu beschließen.  Hier in Hallerndorf, Ortsteil Schnaid gilt: Ein rechtliches eigenständiges Einrichtungsgebiet für den Ortsteil Schnaid mit einer in der Satzung WAS definierten technisch selbstständigen Wasserversorgungseinrichtung. Folge: Alle im Einrichtungsgebiet liegenden Beitragsflächen sind ggf. auch beitragspflichtig  Solidarprinzip

Was sind Herstellungsbeiträge? Herstellungsbeiträge werden für die erstmalige Herstellung der öffentlichen Entwässerungseinrichtung sowie deren räumliche Erweiterung (Erschließung von bisher historisch nicht erschlossenen Stadtteilen oder neuen Bau- und Gewerbegebieten) erhoben. Der einzubeziehende Aufwand bestimmt sich aus den laufend fortzuschreibenden Anschaffungs- und Herstellungskosten der jeweiligen Einrichtung. Nachträgliche Herstellungsbeiträge ergeben sich ggf., wenn an einzelnen Gebäuden zusätzliche Geschossflächen geschaffen werden oder bestehende Gebäude erstmals an die Entwässerungs- oder Wasserversorgungseinrichtung angeschlossen werden (z.B. Dachgeschosse, Wintergärten, Anschluss von Garagen oder anderen Nebengebäuden).

Wann liegen Verbesserungs- und Erneuerungsbeiträge vor? Unter Verbesserungs- und Erneuerungsmaßnahmen sind Maßnahmen zu verstehen, die der Hebung der Qualität und Leistungsfähigkeit einer schon vorhandenen Einrichtung dienen, also Maßnahmen, die sich nach der Verkehrsauffassung positiv auf eine schon vorhandene Anlage auswirken. Verbesserungs- und Erneuerungsbeiträge werden von allen angeschlossenen und anschließbaren Grundstücken des Einrichtungsgebietes erhoben; denn nach der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes dient eine Maßnahme, die in einem Teilbereich der Anlage vorgenommen wird, immer der Verbesserung und Erneuerung der Gesamteinrichtung -> Solidarprinzip!!

2.3.5.Die Ermittlung des jeweiligen umlagefähigen Investitionsaufwandes (Herstellung und Verbesserung)  Aufwandsverteilung auf Grundstücks- und Geschossflächen Die Verteilung der Investitionssumme der Herstellungs- und Verbesserungsmaßnahmen auf die Grundstücks- und Geschossflächen muss sich nach neuester Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes an folgenden Vorgaben orientieren:  Aufwandssumme Die Ermittlung des Aufwandes erfolgt nach den in der Verwaltung vorhandenen Unterlagen, z.B. nach Sachbüchern, Anlagenachweisen, ingenieurtechnischen Berechnungen, Ausschreibungsergebnissen, Kostenschätzungen usw.  Wasserversorgung: Der Herstellungs- bzw. Verbesserungsaufwand ist nach der Rechtsprechung mehrheitlich (mindestens 50%) auf die Geschossflächen – also größer 50% bis zu 70% / 80% - zu verteilen, also z.B. 75% Geschossflächenbeitrag zu 25% Grundstücksflächenbeitrag. Hier in Schnaid gilt: 65 % Geschossflächenbeitrag zu 35 % Grundstücksflächenbeitrag

13 3. Ermittlung der Beizugsflächen für Zwecke der Beitragserhebung

Beitragspflichtige Grundstücksfläche Grundsätzlich ist die im Grundbuch eingetragene Grundstücksfläche anzusetzen. Die Grundstücksfläche wird für übergroße Grundstücke von mindestens m ² in sog. unbeplanten Gebieten auf -bei bebauten Grundstücken auf das 2,5-fache der beitragspflichtigen Geschossfläche, jedoch mindestens m², -bei unbebauten Grundstücken auf m² begrenzt. Grundsatz Sonderregel für übergroße Grundstücke:  

15 Beispiel:Wohngrundstück Größe m², unbeplantes Gebiet, Geschossfläche: a) 300 m², b) m² Lösung a): Grundstücksberechnung: 300 m ² Geschossfläche x 2,5 = 750 m² Geschossfläche, mindestens jedoch m² = beitragspflichtig, hier also Ansatz von m² als Grundstücksfläche. b): Grundstücksberechnung: m ² Geschossfläche x 2,5 = m² Geschossfläche; also mindestens m ², hier jedoch beitragspflichtige Grundstücksfläche m ².

3.2 Beitragspflichtige Geschossflächen Zu erheben ist die tatsächlich vorhandene Geschossfläche nach den rechtlichen Vorgaben, die zum jeweiligen Zeitpunkt der Beitragsschuld vorhanden ist. Zum Zeitpunkt der erstmaligen Herstellung wird die tatsächlich vorhandene Geschossfläche veranlagt; wird die beitragspflichtige Geschossfläche später vergrößert, entsteht eine weitere Beitragsschuld in Höhe der zusätzlichen Geschossflächen; es kommt damit unter Umständen zu Nacherhebungs- veranlagungen. Tatsächlich vorhandene Geschossfläche: Unbebaute Grundstücke und Geschossfläche „ Bei Grundstücken, für die nur eine gewerbliche Nutzung ohne Bebauung zulässig ist, sowie bei sonstigen unbebauten, aber bebaubaren Grundstücken wird als Geschossfläche ein Viertel der Grundstücksfläche in Ansatz gebracht.“ Beispiel: Grundstück, unbebaut, Größe m² => fiktive Geschossfläche 25 % v m² = 250 m² Bei späterer Bebauung wird diese vorausbezahlte Geschossfläche auf die dann tatsächlich gebaute Geschossfläche angerechnet.  

17 Beispiele für die Erfassung und Berechnung der beitragspflichtigen Flächen nach dem Maßstab „Tatsächliche Geschossfläche“ 3.3

DG Garage Keller EG 1. Stock 18 Grundsatz-Fragen -Hat das Gebäude Anschlussbedarf? z.B. - Wohngebäude - Stallgebäude - Garagen - u.a. -Ist das Gebäude ein selbst. Gebäudeteil? -Bestehen tats. Anschlüsse?

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23 Beispielberechnung Wohnhaus 10,06 m 12,08 m + K + E K: 10,00m x 12,00m = 120,00m² EG:10,00m x 12,00m = 120,00m² Beitragspflichtige Geschossfläche = 240,00m² Geschossflächenberechnung nach KAG, tatsächliche Geschossfläche Erfassung: Außenmaße, abgerundet auf volle 10cm Bezugsfertig, auch etagenweise Muss kein Vollgeschoss sein (Vollgeschoss = 2/3 der Grundfläche mit Höhenmaß > 2,30m) siehe auch Dachgeschoss - - -

24 10,06 m 12,08 m + K + E Beispielberechnung Wohnhaus + E K = aufgefüllt E = Terrasse K: 10,00m x 12,00m - 1,00m x 5,00m = 115,00m² EG:10,00m x 12,00m = 120,00m² Beitragspflichtige Geschossfläche = 235,00m² 5,00m 1,00m Keller: Volle Fläche, grundsätzlich wird Be- darf auf SW-Ableitung unterstellt - Nutzung ist nicht erheblich

25 10,06 m 12,08 m + K + E Beispielberechnung Wohnhaus + E K = aufgefüllt E = Terrasse DG = Decke 5,00m 1,00m + DG Dachgeschoss: - DG, wenn sie ausgebaut sind (bewohnbar) - Ausbauzustand: - Raum verschalt - Estrich o. ä. - Fenster und normale Treppe - Nutzung vielfältig; nicht nur Wohnraum, auch Sauna, Hobby, Hausarbeit, Fitness u. a. -Flächenberechnung: 60 % des darunter liegenden Geschosses „Nicht – Ausgebaut“ = Begehung und Inaugenscheinnahme zwingend!!!! (Duldungspflicht nach § 13 WAS!)

26 Beispielberechnung Wohnhaus 10,06m 1.Stock 6,07m DG AnsichtGrundriss 10,06m 6,07m DG Ausgebaut 12,08m

27 10,06 m 12,08 m + K + E Beispielberechnung Wohnhaus + E K = aufgefüllt E = Terrasse DG = Decke 5,00m 1,00m + DG K: 10,00m x 12,00m - 1,00m x 5,00m = 115,00m² Beitragspflichtige Geschossfläche = 307,00m² EG:10,00m x 12,00m = 120,00m² Außenmaße: -Gebäudefluchtlinie -Freisitz, Terrasse, Loggien, überdacht, können beitragspflichtig sein -Hauseingang vorspringend nicht -Wintergarten-Anbau beitragspflichtig -Nicht überdachte Terrasse nicht (nach allen Seiten offen) -u.v.a. denkbare Bauvarianten DG:10,00m x 12,00m x 60 % = 72,00m²

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29 Grundriss 10,06 m 6,07m DG ausgebaut 12,08 m 6,00 m DG nicht ausgebaut

30 10,06 m + K + E Beispielberechnung Wohnhaus + E K = aufgefüllt E = Terasse DG = Decke 5,00m 1,00m + DG 3,03m + K + E + DG + DG2 12,08 m K: 10,00m x 12,00m - 1,00m x 5,00m = 115,00m² Beitragspflichtige Geschossfläche = 343,00m² EG: 10,00m x 12,00m = 120,00m² DG 2 = Spitzboden wie Dachgeschoss DG: 10,00m x 12,00m x 60 % = 72,00m² DG2: 5,00m x 12,00m x 60 % = 36,00m²

Beitragspflicht Garagen / Beispiele Garage 1.Stock EG Garage 1.Stock Ansicht Grundriss / EGGrundriss / 1.Stock Berechnung Garagen – Selbständige Gebäudeteile oder nicht? Beitragspflichtig nur dann, wenn Anschluss Wasser vorhanden (selbständiger Gebäudeteil), oder mit Gebäude verbunden, zugänglich, integriert selbst. Gebäudeteil ohne Wasser -kein Beitrag!

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35 Beitragspflicht Garagen / Beispiele 1.Stock EG 1.Stock Ansicht Grundriss / EGGrundriss / 1.Stock Garage Beitragspflicht, wenn im Gebäude integriert und Zugang vom Wohngebäude

36 Beitragspflicht Garagen / Beispiele 1.Stock Garage 1.Stock EG EG: Garage 1.Stock 1.Stock: Wohnung Ansicht Grundriss / EG Grundriss / 1.Stock Beitragspflicht

Beitragspflicht Garagen / Beispiele Garage 1.Stock EG Garage 1.Stock Ansicht Grundriss / EGGrundriss / 1.Stock Berechnung Garagen – Selbständige Gebäudeteile oder nicht? Dach

38 4.Beitragsberechnung

39 Wasser Grst.flächeGeschossfl. -m² - Angeschlossene Grundstücke Nachverdichtungen innerorts, pauschal Gesamt Flächenverzeichnis Hallerndorf, Ortsteil Schnaid

Herstellungsbeitrag Wasserversorgung

Herstellungsbeitrag Wasserversorgung Historische Investitionen Bezeichnung Grundstücke, Grunddienstbarkeiten 5.310,00 € Hochbauten ,00 € Leitungsnetze ,00 € Grundstücksanschlüsse ,00 € Ausstattungen / Geräte ,97 € Betriebstechnische Anlagen ,11 € Gesamtinvestitionsaufwand ,08 € Gesamtinvestitionsaufwand, gerundet € (netto)

4.2 Herstellungsbeitrag Wasserversorgung Zuwendungen, Erstattungen € Umlegungsfähiger Aufwand Gesamtinvestitionsaufwand €(netto) abzgl. Zuwendungen € abzgl. Gebührenanteil € Umlegungsfähiger Gesamtinvestitionsaufwand €(netto) 42

4.2.4 Vorläufige Herstellungsbeiträge 43 Herstellungsbeitrag Wasserversorgung: € davon entfallen:  auf die Grundstücksflächen  auf die Geschossflächen € (35,0%) € (65,0%) Bezugsflächen: Grundstücksflächen m² / Geschossflächen m² Herstellungsbeitrag Wasserversorgung: -Grundstücksflächen: € : m² = Beitrag 0,44 € / m² (netto); 0,47 € / m² (brutto) -Geschossflächen: € : m² = Beitrag 2,86 € / m² (netto); 3,06 € / m² (brutto) 4.2 Herstellungsbeitrag Wasserversorgung Bisherige Beitragssätze: 1,02 € / m² (netto) Grundst.fläche; 3,07 € / m² (netto) Gesch.fläche 1,09 € / m² (brutto) Grundst.fläche; 3,28 € / m² (brutto) Gesch.fläche

Herstellungsbeitrag Wasserversorgung - vorläufig - Beitrag (brutto) Beitrag (brutto) 44 pro m 2 Grundstücksfläche 1,09 € pro m 2 Geschossfläche 3,28 € Beitrag alt pro m 2 Grundstücksfläche 0,47 € pro m 2 Geschossfläche 3,06 € Beitrag neu

4.2.5 Beispielberechnung Mustergrundstücke Grundst.- fläche Geschoss- fläche Beitrag (brutto) 0,47 €/m² + 3,06 €/m² m² € 1 Durchschnittl. Anwesen Schnaid Größeres Anwesen Kleineres Anwesen Landwirt. Anwesen Bauplatz (Fiktive Geschossfl. 25 % der Grst.fläche) Herstellungsbeitrag Wasserversorgung 45

Möglicher Verbesserungsbeitrag Wasserversorgung

Möglicher Verbesserungsbeitrag Wasserversorgung Investitionen Bezeichnung  Zubringerleitung, Druckerhöhungsanlage zum Hochbehälter Stiebarlimbach €  Sanierung Ortsnetz Wasserleitungen € Gesamtinvestitionsaufwand, brutto € (brutto) Gesamtinvestitionsaufwand, netto € (netto)

4.3 Möglicher Verbesserungsbeitrag Wasserversorgung Zuwendungen, Erstattungen 0 € Umlegungsfähiger Aufwand Gesamtinvestitionsaufwand €(netto) abzgl. Zuwendungen0 € Umlegungsfähiger Gesamtinvestitionsaufwand €(netto) 48

4.3.4 Vorläufige Verbesserungsbeiträge 49 Umlegungsfähiger Aufwand = € davon entfallen:  auf die Grundstücksflächen  auf die Geschossflächen € (35,0%) € (65,0%) Bezugsflächen: Grundstücksflächen m² / Geschossflächen m² Verbesserungsbeitrag Wasserversorgung: -Grundstücksflächen: € : m² = Beitrag 0,88 € / m² (netto); 0,94 € / m² (brutto) -Geschossflächen: € : m² = Beitrag 5,68 € / m² (netto); 6,08 € / m² (brutto) 4.3 Möglicher Verbesserungsbeitrag Wasserversorgung

Möglicher Verbesserungsbeitrag Wasserversorgung - vorläufig - Beitrag (brutto) Beitrag (brutto) 50 pro m 2 Grundstücksfläche 0,94 € pro m 2 Geschossfläche 6,08 €

4.3.5 Beispielberechnung Mustergrundstücke Grundst.- fläche Geschoss- fläche Beitrag (brutto) 0,94 €/m² + 6,08 €/m² m² € 1 Durchschnittl. Anwesen Schnaid Größeres Anwesen Kleineres Anwesen Landwirt. Anwesen Bauplatz (Fiktive Geschossfl. 25 % der Grst.fläche) Möglicher Verbesserungsbeitrag Wasserversorgung 51