SoWi Ü 5- 1 Barta: Zivilrecht online AGB (1) - Allgemeines qZweck: Kaufmännisch-rechtliche Rationalisierung l AGB : Vertragsschluß unter Beifügung von.

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Vertragsschluss mit AGB
 Präsentation transkript:

SoWi Ü 5- 1 Barta: Zivilrecht online AGB (1) - Allgemeines qZweck: Kaufmännisch-rechtliche Rationalisierung l AGB : Vertragsschluß unter Beifügung von AGB l (Vertrags) Formblätter: "vorgefertigte" Verträge qRationalisierung durch AGB: l Kurze Vertragstexte und Offerten möglich l Typisierung immer gleicher Verträge l Gleichbehandlung von Kunden l Aber: Gefahr einseitig vorteilhafter Verträge l Was wird geregelt? - ZB Liefer- und Zahlungsbedingungen, Schadenersatzansprüche, Freizeichnungsklauseln, Eigentumsvorbehalte, Rücktrittsrechte q2 zentrale Fragestellungen l Geltungsgrund + Inhaltskontrolle von AGB

SoWi Ü 5- 2 Barta: Zivilrecht online AGB (2) - Rechtliche Rationalisierung Zwei grundsätzliche Möglichkeiten qAGB l Konkreter (individueller) Vertragsschluß; kurzer Vertragstext unter Beifügung standardisierter AGB q(Vertrags) Formblätter l Der ganze Vertrag ist hier Punkt für Punkt inhaltlich "vorgefertigt“ Beachte: In beiden Fällen sind nur noch die den Einzelvertrag betreffenden Daten einzufügen!

SoWi Ü 5- 3 Barta: Zivilrecht online AGB (3) – Geltungsgrund/1 qausdrückliche oder schlüssige Einzelvereinbarung l § 863 ABGB l AGB dürfen daher nicht im nachhinein unterlegt oder abgeändert werden qDer Einzelvertrag kann aber von erstellten AGB abweichen qVertragspartner muß wenigstens Einsicht (in AGB) nehmen können l zB deutlicher Hinweis im Formular; Abdruck auf Rückseite l Gefahr des "Kleingedruckten„ l Aushang

SoWi Ü 5- 4 Barta: Zivilrecht online AGB (4) – Geltungsgrund/2 q§ 864a ABGB l Ungewöhnliche und nachteilige Klauseln werden nicht Vertragsbestandteil l trotz "Vereinbarung" ! qUnter Kaufleuten ist Abschluss zu ABGB oft Handelsbrauch l § 346 HGB l zB Allgemeine Österreichische Speditionsbedingungen (AÖSp) l Dann ist nicht einmal mehr ein Hinweis auf sie nötig ! qAuslegung wie Verträge l § 914 ABGB l § 915 ABGB (sog Unklarheitenregel) qRahmenverträge l eine Art gemeinsam ausgehandelter AGB für bestimmte längerfristige Geschäftsbeziehungen

SoWi Ü 5- 5 Barta: Zivilrecht online AGB (5) – Inhaltskontrolle/1 qGefahr der Übervorteilung durch das Ausnützen von Marktmacht qDaher: Auch schon vereinbarte, aber gesetz- oder sittenwidrige AGB können noch nachträglich (= ex post) gerichtlich kontrolliert werden ! 2 Möglichkeiten qIndividuelle Kontrolle durch Klage qVerbandsklage (samt Abmahnung) l §§ 28 ff KSchG l Österr. Arbeiterkammertag; Bundeswirtschaftskammer, etc.

SoWi Ü 5- 6 Barta: Zivilrecht online AGB (6) – Inhaltskontrolle/2 qNormative Kriterien für gerichtliche Inhaltskontrolle: l § 879 Abs 1 ABGB: "Gute Sitten„ als Generalklausel l § 879 Abs 3 ABGB: grob benachteiligende Nebenbestimmungen l § 864a ABGB: Ungewöhnlichkeitsregel l § 6 KSchG: unzulässige Vertragsbestandteile l Auslegung wie Verträge: insbes § 915 ABGB qRechtsfolge bei Gesetz- oder Sittenwidrigkeit: Teilnichtigkeit/Restgültigkeit

SoWi Ü 5- 7 Barta: Zivilrecht online AGB (7) - § 6 Abs 1 KSchG q§ 6 Abs 1 KSchG: "Für den Verbraucher sind besonders solche Vertragsbestimmun- gen [iSd § 879 ABGB] jedenfalls nicht verbindlich,...": Etwa l unbestimmte oder überlange Antragsbindung des Verbrauchers l überstrenge Zugangserfordernisse l Ausschluß von Schadenersatz für vorsätzliche und grob fahrlässige Schädigung l Beweislastverträge l unangemessen kurze Verfallszeiten für überlassene Sachen

SoWi Ü 5- 8 Barta: Zivilrecht online AGB (8) - § 6 Abs 2 KSchG q§ 6 Abs 2 KSchG: „sofern... sie [nicht] im einzelnen ausgehandelt “ wurden, gilt das gleiche für folgende Klauseln: l ungerechtfertigtes Rücktrittsrecht des Unternehmers l Vertragsüberbürdung an ungenannte Dritte l einseitige Leistungsänderungen l Ausschluß von Schadenersatz für Schäden an übernommenen Sachen