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Barta: Zivilrecht online

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Präsentation zum Thema: "Barta: Zivilrecht online"—  Präsentation transkript:

1 Barta: Zivilrecht online
Kaufvertrag Barta: Zivilrecht online

2 Barta: Zivilrecht online
Kauf und Tausch Praktische Bedeutung ...! Regelung im Gesetz: Tausch: Austausch "Sache gegen Sache“; §§ 1045 ff ABGB Kauf : Austausch "Sache gegen Geld“; §§ 1053 ff ABGB Historische Entwicklung: Schenkung  Tausch  Kauf Die unentgeltliche Schenkung ist Wurzel der entgeltlichen Verträge Kauf = Prototyp entgeltlicher Verträge Kauf und Tausch sind Konsensualverträge / -kontrakte Beide Verträge sind formfrei! – Auch der Liegenschaftskauf ? Abschluss des Kaufvertrags Kaufvertrags-Perfektion = gültig geschlossen, aber noch nicht erfüllt; noch kein Eigentumserwerb! Auch die Kaufpreiszahlung bewirkt nicht den Eigentumsübergang Barta: Zivilrecht online

3 Kauf: Gegenseitige Rechte und Pflichten
§§ 1061, 1062 ABGB Geldschuldner + Sachgläubiger Geldgläubiger + Sachschuldner Kaufpreis-zahlungs-pflicht Recht auf Kaufpreis VK Haupt(leistungs)pflichten K Recht auf Übergabe des Kaufgegenstands Pflicht Kaufgegenstand zu übergeben: Verschaffungspflicht VK und K sind zugleich Gläubiger und Schuldner und können daher in Gläubiger- und Schuldnerverzug geraten Sog Synallagma: Zwischen Leistung und Gegenleistung besteht bei entgeltlichen Verträgen eine mehrfache (genetische, funktionale etc) Verknüpfung der gegenseitigen Rechte (als Gläubiger) und Pflichten (als Schuldner) Barta: Zivilrecht online

4 Haupt- und Neben(leistungs)pflichten
zB beim Kauf Pflicht zur Kaufpreiszahlung Recht auf Kaufpreis VK K Haupt(leistungs)pflichten Recht auf Übergabe des Kaufgegenstands Pflicht Kaufgegenstand zu übergeben Neben Haupt(leistungs)pflichten bestehen häufig auch Neben(leistungs)rechte und -pflichten: zB Verwahrung des Kaufgegenstands; § 1061 ABGB Insbes aber Schutz-, Sorgfalts- und Aufklärungs-pflichten: zB Montage-, Gebrauchs- oder Reparaturanweisung; Informationsrechte: zB Hotline Barta: Zivilrecht online

5 Besonderheiten des Liegenschaftskaufs (1)
Auch formfrei gültig! Aber: schriftliche Vertragsausfertigung für Verbücherung nötig Sie ist Erfüllung(shandlung) des mündlich geschlossenen Vertrags ! Grundbuchsverfahren ist ein Aktenverfahren Aufsandung(serklärung): § 32 GBG Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts Allenfalls weitere Genehmigungen nötig ! ZB grundverkehrsbehördliche Genehmigung Barta: Zivilrecht online

6 Barta: Zivilrecht online
Liegenschaftskauf (2) Sicherungsmöglichkeiten sind wichtig: Anmerkung der Rangordnung + RangO-Bescheid – sichert den VK und K; §§ 53 ff GBG Restkaufpreishypothek sichert nur Verkäufer Treuhandlösung sichert beide, jedoch...! Zurückhalten der Aufsandungserklärung Sichert nur Verkäufer – Eine Art Eigentumsvorbehalt! Nunmehr: BTVG 1997 Barta: Zivilrecht online

7 Barta: Zivilrecht online
KSchG Barta: Zivilrecht online

8 Barta: Zivilrecht online
ABGB, UGB und KSchG Zusammenspiel der Vorschriften von ABGB, UGB und KSchG: Sie gelangen häufig gleichzeitig zur Anwendung KSchG Sonderregeln für Verbraucher UGB Sonderregeln für Unternehmer ABGB Grundlage für alle Rechtsgeschäfte Gemeinsamer Anwendungsbereich Barta: Zivilrecht online

9 Konsumentenschutzgesetz / KSchG BGBl 1979/140
Schutz von Verbrauchern vor Überrumpelung und unlauterem Wettbewerb Überlegungen des Gesetzgebers: Beeinträchtigung der Vertragsfreiheit (vor allem der Inhaltsfreiheit) durch Vertragsschablonen und aggressive Vertriebsmethoden SITUATION FRÜHER: Einzelverträge Rechtsgeschäfte über einfache Bedarfsgegenstände persönlicher Kontakt der Kontrahenten Geringe wirtschaftliche Unterschiede Überschaubarkeit des Marktes JETZT: Massengeschäft größere Tragweite der Geschäfte Undurchschaubarkeit der Produktion und der Vertriebs- methoden für Konsumenten Konzentration der Anbieter Riesiges Warenangebot Barta: Zivilrecht online

10 Barta: Zivilrecht online
KSchG 1979 § 1: Legaldefinitionen - zB Verbraucher, Unternehmer § 2 Abs 2: relativ zwingendes Recht §§ 3, 4: Rücktrittsrecht bei Haustürgeschäften § 5: Kostenvoranschläge §§ 5a-5j: Vertragsschlüsse im Fernabsatz § 6: unzulässige Vertragsbestandteile § 7 Mäßigung von An- und Reugeld §§ 8, 9, 9a, 9b, 23: Gewährleistung + Garantie § 12: Verbot der Gehaltsabtretung § 13: Terminsverlust § 14: Gerichtsstand § 15: Verträge über wiederkehrende Leistungen §§ 25a-25d: Kredite von Ehegatten und Verbrauchern §§ 27b – i: Heimverträge §§ 28, 29: Verbandsklage §§ 30a ff: Immobiliengeschäfte §§ 31b-31f: Reiseveranstaltungsvertrag Barta: Zivilrecht online

11 Allgemeine Geschäftsbedingungen
AGB Allgemeine Geschäftsbedingungen Barta: Zivilrecht online

12 Barta: Zivilrecht online
AGB - Allgemeines Zweck: Kaufmännisch-rechtliche Rationalisierung AGB : Vertragsschluss unter Beifügung von AGB (Vertrags) Formblätter: das sind "vorgefertigte" Verträge Rationalisierung durch AGB: Kurze Vertragstexte und Offerten werden möglich Typisierung immer gleicher Verträge Gleichbehandlung von Kunden aber auch Gefahr einseitig vorteilhafter Verträge Was wird geregelt? - ZB Liefer- und Zahlungsbe-dingungen, Schadenersatzansprüche, Freizeichnungs-klauseln, Eigentumsvorbehalte, Rücktrittsrechte Zwei zentrale Fragestellungen: Geltungsgrund + Inhaltskontrolle von AGB Barta: Zivilrecht online

13 Barta: Zivilrecht online
AGB – Geltungsgrund/1 ... liegt in der ausdrücklichen oder schlüssigen Einzelvereinbarung § 863 ABGB AGB dürfen daher nicht im nachhinein unterlegt oder abgeändert werden Der Einzelvertrag kann aber von erstellten AGB abweichen Vertragspartner muss wenigstens Einsicht (in AGB) nehmen können Beispiele: Deutlicher Hinweis im Formular; Abdruck auf Rückseite – Gefahr des "Kleingedruckten" Barta: Zivilrecht online

14 Barta: Zivilrecht online
AGB – Geltungsgrund/2 § 864a ABGB: Ungewöhnliche und nachteilige Klauseln werden nicht Vertragsbestandteil; trotz "Vereinbarung" ! Unter Unternehmern besteht oft ein Handelsbrauch (§ 346 UGB), dass zu AGB abgeschlossen wird; zB für AÖSp Dann ist nicht einmal mehr ein Hinweis auf sie nötig ! Auslegung wie Verträge: §§ 914, 915 ABGB – sog Unklarheitenregel! Rahmenverträge sind eine Art gemeinsam ausgehandelter AGB für bestimmte längerfristige Geschäftsbeziehungen Barta: Zivilrecht online

15 AGB – Inhaltskontrolle/1
AGB bergen die Gefahr der Übervorteilung durch das Ausnützen von Marktmacht Daher: Auch schon vereinbarte, aber gesetz- oder sittenwidrige AGB können noch nachträglich (= ex post) gerichtlich kontrolliert werden ! Möglichkeit: Individuelle Kontrolle durch Klage oder Verbandsklage (samt Abmahnung): §§ 28 ff KSchG; Österr Arbeiterkammertag; Bundeswirtschaftskammer, etc. Barta: Zivilrecht online

16 AGB – Inhaltskontrolle/2
Normative Kriterien für gerichtliche Inhaltskontrolle: § 879 Abs 1 ABGB: "Gute Sitten„ als Generalklausel § 879 Abs 3 ABGB: grob benachteiligende Nebenbestimmungen § 864a ABGB: Ungewöhnlichkeitsregel § 6 KSchG: unzulässige Vertragsbestandteile Auslegung wie Verträge: insbes § 915 ABGB Rechtsfolge bei Gesetz- oder Sittenwidrigkeit: Teilnichtigkeit/Restgültigkeit Barta: Zivilrecht online

17 Barta: Zivilrecht online
AGB - § 6 Abs 1 KSchG § 6 Abs 1 KSchG: "Für den Verbraucher sind besonders solche Vertragsbestimmun-gen [iSd § 879 ABGB] jedenfalls nicht verbindlich, ...": Etwa unbestimmte oder überlange Antragsbindung des Verbrauchers überstrenge Zugangserfordernisse Ausschluss von Schadenersatz für vorsätzliche und grob fahrlässige Schädigung Beweislastverträge unangemessen kurze Verfallszeiten für überlassene Sachen Barta: Zivilrecht online

18 Barta: Zivilrecht online
AGB (8) - § 6 Abs 2 KSchG § 6 Abs 2 KSchG: „sofern ... sie [nicht] im einzelnen ausgehandelt “ wurden, gilt das gleiche für folgende Klauseln: ungerechtfertigtes Rücktrittsrecht des Unternehmers Vertragsüberbürdung an ungenannte Dritte einseitige Leistungsänderungen Ausschluss von Schadenersatz für Schäden an übernommenen Sachen Barta: Zivilrecht online

19 Verkehrssicherungspflichten
culpa in contrahendo Verkehrssicherungspflichten Barta: Zivilrecht online

20 Fallgruppen von Verkehrssicherungspflichten
... aus bestehendem Vertrag zB Kokosläufer in Rechtsanwaltskanzlei Betonsockel eines Sessellifts KAC-Eishokeymatch Concord-Landung in Linz-Hörsching ... aus vorvertraglicher Verpflichtung (c.i.c.) Rolltreppe in Kaufhaus Tyrol Stufen zum Bäckerladen Linoleumrollen-Fall ... aus Vertrag mit Schutzwirkung für Dritte zB Pflichten gegenüber Krankenhausbesuchern (str.) ... aus bloß deliktischem Verhalten Allgemeine Schutznormen iS des § 1311 ABGB Verletzung allgemeiner Verhaltenspflichten zB § 93 StVO Gehsteigreinigung, Dachlawinenschutz Barta: Zivilrecht online

21 Barta: Zivilrecht online
cic – Allgemeines/1 Mit Aufnahme eines rechtsgeschäftlichen Kontakts beginnt ein gesetzliches Schuldverhältnis, dessen Inhalt Schutz-, Aufklärungs- und Sorgfaltspflichten gegenüber dem Geschäftspartner sind Typische Situation: Vorverhandlungen zu einem Vertrag nicht gesetzlich geregelt, aber von der Rspr durch Rechtsanalogie gewonnen Barta: Zivilrecht online

22 cic - Verkehrssicherungspflichten
Grundgedanke: Wer einen geschäftlichen Verkehr eröffnet, hat für die Sicherheit seiner Kundschaft zu sorgen Ausdehnung des Grundgedankens der cic auf: Kontakte von Geschäftsleuten/Unternehmen mit potentiellen Kunden zB Hotels, Kaufhäuser, SB-Läden, Cafe's, Verkehrsbetriebe, Lifte cic-Haftung ist eine Verschuldenshaftung: Leichte Fahrlässigkeit genügt ! Weinbeeren-Fall: Frau rutscht in SB-Laden auf Weinbeere aus und stürzt; OGH: kein Verschulden des Geschäftsinhabers, daher keine Haftung ! Barta: Zivilrecht online

23 cic - Entscheidungsbeispiele
Schutz und Sorgfaltspflichten bei vertraglichen Vorverhandlungen: Golfhotel-Fall (siehe gleich): SZ 52/90 = JBl 1980, 33 EDV-Anlage für medizinisch-diagnostisches Labor Vorvertragliche Verkehrssicherungspflichten: Vereiste Stufen vor Bäckerladen Rolltreppe im Kaufhaus Tyrol Schunkeln im Festzelt Bananenschalenfälle Barta: Zivilrecht online

24 Barta: Zivilrecht online
cic - Golfhotel-Fall Hotelier wollte Golfplatz errichten: Kreditverhandlungen mit Abteilungsleiter seiner Bank (Interne) Beschränkungen der Vertretungsmacht des Angestellten (hier Gesamtprokura mit Vorgesetzten) muss Kunden erkennbar sein Leiter der Kreditabteilung machte (entgegen Richtlinien) dennoch Kreditzusage Kunde vertraute auf das Zustandekommen des Kreditvertrags und machte Aufwendungen zB Rechtsanwaltskosten OGH lässt Bank für vorvertragliches Verschulden (c.i.c.) ihres Prokuristen haften: Vertrauensschaden Barta: Zivilrecht online


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