Ämterangabe über Folienmaster Landeshauptstadt Dresden Titel der Präsentation Folie: 1 Sozialamt Abt. Wohngeld/Bildung und Teilhabe Landeshauptstadt Dresden Ein kurzer Überblick Das Wohngeld
Sozialamt Abt. Wohngeld/Bildung und Teilhabe Landeshauptstadt Dresden Das Wohngeld Folie: 2 1.Information zur gesetzlichen Grundlage Wichtige Gesetze im Wohngeldverfahren Wohngeldgesetz (WoGG) Wohngeldverordnung (WoGV) Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des WoGG (WoGVwV) Erstes und Zehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB I, SGB X) Einkommensteuergesetz (EStG)
Sozialamt Abt. Wohngeld/Bildung und Teilhabe Landeshauptstadt Dresden Das Wohngeld Folie: 3 1.Information zur gesetzlichen Grundlage Details zum Wohngeldgesetz § 1 WoGG – Zweck Das Wohngeld dient der wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens. § 3 WoGG – Berechtigung Mietzuschuss: selbst genutzter, gemieteter Wohnraum* Lastenzuschuss: selbst genutztes Wohneigentum * auch Heime im Sinne des Heimgesetzes
Sozialamt Abt. Wohngeld/Bildung und Teilhabe Landeshauptstadt Dresden Das Wohngeld Folie: 4 1.Information zur gesetzlichen Grundlage Details zum Wohngeldgesetz § 4 WoGG – Berechnungsgrößen 1.Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder 2.zu berücksichtigende Miete/Belastung 3.Gesamteinkommen
Sozialamt Abt. Wohngeld/Bildung und Teilhabe Landeshauptstadt Dresden Das Wohngeld Folie: 5 1.Information zur gesetzlichen Grundlage Details zum Wohngeldgesetz § 5 WoGG – Haushaltsmitglieder 1.Wohngeldberechtigte Person 2.nicht dauernd getrennt lebender Ehegatte/Lebenspartner 3.Partner in Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft 4.sonstige: in gerader Linie verwandt 2./3. Grades in Seitenlinie verwandt/verschwägert Pflegekind/Pflegeeltern eines Haushaltsmitgliedes
Sozialamt Abt. Wohngeld/Bildung und Teilhabe Landeshauptstadt Dresden Das Wohngeld Folie: 6 1.Information zur gesetzlichen Grundlage Details zum Wohngeldgesetz § 11 WoGG – Miete/Belastung 1.Bruttokaltmiete aufgrund eines Mietvertrages/Zinsen für Darlehenstilgung und kalte Betriebskosten des Wohneigentums./. Teilbeträge aus § 11 Abs. 2 WoGG 2.maximal bis zum Höchstbetrag aus § 12 WoGG Dresden = Mietenstufe III
Sozialamt Abt. Wohngeld/Bildung und Teilhabe Landeshauptstadt Dresden Das Wohngeld Folie: 7 1.Information zur gesetzlichen Grundlage Details zum Wohngeldgesetz § 13 WoGG – Gesamteinkommen Summe der Jahreseinkommen (§ 14 WoGG) aller zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder./.Freibeträge (§ 17 WoGG)./.Abzugsbeträge für Unterhaltsleistungen (§ 18 WoGG) =Gesamteinkommen
Sozialamt Abt. Wohngeld/Bildung und Teilhabe Landeshauptstadt Dresden Das Wohngeld Folie: 8 1.Information zur gesetzlichen Grundlage Details zum Wohngeldgesetz § 7 WoGG – Ausschluss vom Wohngeld 1.Arbeitslosengeld II/Übergangs-/Verletztengeld i. H. v. ALG II 2.Grundsicherung Alter/Erwerbsminderung (4. Kap. SGB XII) 3.Hilfe zum Lebensunterhalt (3. Kap. SGB XII) 4.Lebensunterhalt umfassende Hilfen nach dem Bundesversorgungsgesetz oder in dessen Anwendung 5.Leistungen nach dem AsylbLG/SGB VIII
Sozialamt Abt. Wohngeld/Bildung und Teilhabe Landeshauptstadt Dresden Das Wohngeld Folie: 9 1.Information zur gesetzlichen Grundlage Details zum Wohngeldgesetz § 20 WoGG – Kein Wohngeldanspruch: Gesetzeskonkurrenz 1.Anspruch auf Leistungen nach dem Unterhaltssicherungsgesetz bei freiwilligem Wehrdienst 2.Dem Grunde nach Anspruch aller Haushaltsmitglieder auf BAföG (Studenten, schulische Ausbildung), Berufsausbildungsbeihilfe nach dem SGB III oder Ausbildungsgeld für behinderte Menschen nach dem SGB III
Sozialamt Abt. Wohngeld/Bildung und Teilhabe Landeshauptstadt Dresden Das Wohngeld Folie: 10 1.Information zur gesetzlichen Grundlage Details zum Wohngeldgesetz § 21 WoGG – Kein Wohngeldanspruch: sonstige Gründe 1.monatlicher Wohngeldanspruch < 10 Euro 2.alle Haushaltsmitglieder ausgeschlossen 3.Inanspruchnahme wäre missbräuchlich z. B. Erhebliches Vermögen (1. Person: Euro/weitere Person: Euro) Z. B. Plausibilität Einnahmen Ausgaben nicht gegeben
Sozialamt Abt. Wohngeld/Bildung und Teilhabe Landeshauptstadt Dresden Das Wohngeld Folie: 11 2.Antragsverfahren § 22 WoGG – Wohngeldantrag: Antragstellung auf dem bindenden Antragsformular für alle sächsischen Wohngeldbehörden: in den Bürgerbüros und Ortsämtern oder 3.in der Wohngeldbehörde selbst
Sozialamt Abt. Wohngeld/Bildung und Teilhabe Landeshauptstadt Dresden Das Wohngeld Folie: 12 3.Wichtige Hinweise für die Beratung Wohngeldantrag Eingang Wohngeldbehörde (keine Eingangsbestätigung) Zuständigkeitsverteilung gemäß Anfangsbuchstaben Mitteilung noch fehlender Unterlagen Berechnung des Wohngeldes und Bescheiderteilung Ø Bearbeitungszeit aktuell: 64 Tage Gute Erreichbarkeit der Mitarbeiter gewährleistet
Sozialamt Abt. Wohngeld/Bildung und Teilhabe Landeshauptstadt Dresden Das Wohngeld Folie: 13 4.Diskussion/Fragen Für Ihre Fragen stehen ich nun gern zur Verfügung!