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Wohngeld Stadt Erlangen Amt für Arbeit, Soziales und Wohnen Abteilung Wohnungswesen Wohngeldbehörde.

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Präsentation zum Thema: "Wohngeld Stadt Erlangen Amt für Arbeit, Soziales und Wohnen Abteilung Wohnungswesen Wohngeldbehörde."—  Präsentation transkript:

1 Wohngeld Stadt Erlangen Amt für Arbeit, Soziales und Wohnen Abteilung Wohnungswesen Wohngeldbehörde

2 Wohngeld circa 900.000 Haushalte aus Mitteln von Bund & Land
Wohngeld als Zuschuss zur Miete bzw. Belastung zur Vermeidung einer Bedürftigkeit nach SGB II (ALGII) oder SGB XII (GruSi / HLU) circa Haushalte aus Mitteln von Bund & Land Voraussetzung eigenständige finanzielle Existenzfähigkeit des Haushalts (Haushaltseinkommen ≈ Haushaltsbedarf)

3 Wohngeld Haushaltgröße Haushalts-einkommen Miete / Belastung

4 wohngeldberechtigt Haushaltgröße Mieter/innen Untermieter/innen
Nutzungsberechtigte/r Heimbewohner/innen wenn Erlangen den dauerhaften berechtigten Lebensmittelpunkt darstellt

5 ausgeschlossene Personen
Haushaltgröße Personen mit Anspruch auf ALGII / Grundsicherung Leistungen nach §7 bzw. 13 USG Schüler / Studenten / Azubis mit grundsätzlichen BaFöG / BAB -Anspruch Personen mit größerem, verwertbaren Vermögen

6 Haushaltsmitglieder Haushaltgröße
können neben der wohngeldberechtigten Person Ehepartner/in oder Lebenspartner/in Kinder und Enkelkinder Eltern und Schwiegereltern Geschwister und Schwäger/innen sein, wenn eine Einstehens- & Verantwortungsgemeinschaft besteht. Ist eine oder mehrere Person(en) im Haushalt vom Wohngeld ausgeschlossen, kann dennoch für die verbleibenden Haushaltsmitglieder eine Wohngeldberechtigung bestehen.

7 Haushalts-einkommen Das Haushaltseinkommen bzw. das Gesamteinkommen des Haushalts setzt sich aus der Summe der Jahreseinkommen aller Haushaltsmitglieder zusammen.

8 zu berücksichtigendes Einkommen
Haushalts-einkommen Lohn / Gehalt auch aus Mini- & Neben-Jobs mit Sonn- und Feiertagszuschläge Urlaubs- und Weihnachtsgeld Prämien alle Renten & Pensionen Arbeitslosengeld I & Arbeitslosengeld II (Hartz4) Berufsausbildungsbeihilfe / BAFöG / Stipendium Unterhaltsleistungen / Unterhaltsvorschussgeld Krankengeld, Übergangsgeld, Mutterschaftsgeld Elterngeld ab 300,- €/Monat Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung Einnahmen aus Kapitalvermögen (Zinsen, Erträge, Dividenden) Einnahmen aus selbständiger Tätigkeit / Gewerbebetrieb Einnahmen aus Land- und Forstwirtschaft

9 mögliche Abzüge vom Einkommen eines Haushaltsmitglieds
Haushalts-einkommen 10% - Pauschale für Steuern 10% - Pauschale für Beiträge zur Krankenversicherung 10% - Pauschale für Beiträge zur Rentenversicherung Freibetrag wegen Schwerbehinderung Freibetrag wegen Alleinerziehung Freibetrag für Kinder mit eigenen Einkommen zu zahlende Unterhaltsleistungen zu zahlende Kinderbetreuungskosten Die Summe der Jahreseinkommen ergibt das Gesamteinkommen des Haushalts

10 Miete / Belastung

11 zu berücksichtigende Miete
Miete / Belastung Grundmiete Betriebskosten Warmwasser & Heizung Strom / Haushaltsenergie Möblierung Garage / Stellplatz Benutzungsgebühren z.B. für Garten, TV & Internet

12 Lastenzuschuss Miete / Belastung Wohngeld ist auch für Eigentümer
Erbbauberechtigte Inhaber eines Nießbrauchrechts von selbstgenutzten Eigentum möglich Anstatt der Miete wird als Belastung berücksichtigt: Kosten für Fremdmittel (Zinsen & Tilgung) Bewirtschaftungskosten Grundsteuer Gebühren für (Ab-)Wasser, Müll- und Straßenreinigung Verwaltungskosten (Haus-verwaltung & -meister)

13 Höchstbeträge (Stufe 3) bis 31. Dezember 2015
Miete / Belastung maximal können nur folgende Höchstbeträge als Miete bzw. Belastung in der Wohngeldrechnung berücksichtigt werden Haushaltsgröße Höchstbetrag 1 330,- € 2 402,- € 3 479,- € 4 556,- € 5 638,- € 6 715,- € je weitere Person 77,- €

14 laufende Anträge werden automatisch angepasst
Wohngeldreform zum 1. Januar 2016 allgemeine Erhöhung der Wohngeldbeträge Erhöhung der Miethöchstbeträge Erlangen in Mietstufe 4 eingestuft Veränderungen bei Pauschal- und Freibeträgen Wegfall der Möblierungspauschale laufende Anträge werden automatisch angepasst

15 neue Höchstbeträge (Stufe 4) ab 1. Januar 2016
Miete / Belastung Haushaltsgröße Höchstbetrag 1 434,- € 2 526,- € 3 626,- € 4 730,- € 5 834,- € 6 935,- € je weitere Person 101,- €

16 benötige Unterlagen formeller Wohngeldantrag Mietvertrag, Mietbescheinigung & Nachweis über Zahlung der Miete Einkommensnachweise je nach Einkommensart Verdienstbescheinigung, Erklärung über einmalige Einkünfte Bescheid über Sozialleistungen Nachweise über Renten & Pensionen Einkommenssteuerbescheid und Gewinn- & Verlust-Rechnung Nachweise über den Bezug von Unterhaltsleistungen Elterngeldbescheid BAB- oder BAFöG-Bescheid Nachweise der Zins-/Kapitalerträge Schwerbehindertenausweis Aufenthaltsstatus für Nicht-EU-Bürger Anmerkung: Diese Informationen geben einen groben Überblick über den komplexen Bereich des Wohngeldes und seiner gesetzlichen Regelungen. Um weitere Auskünfte und Informationen zu erhalten, können Sie sich gerne an nachfolgende Ansprechpartner/innen wenden.

17 weitere Informationen
Öffnungszeiten Montag und Uhr Dienstag Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag Uhr Freitag Wir bitten zur Antrags- und Unterlagenabgabe um Terminvereinbarung, um Wartezeiten zu vermeiden und zügige Antragsbearbeitung zu gewährleisten. Weiterführende Informationen Link zur Internetseite des Bundesbauministeriums Link zur Wohngeldbroschüre Link zum Wohngeldgesetzestext

18 Ansprech- partner/innen
Buchstabenbereich Ansprechpartner/in Zimmer Telefon A – BL Frau Mantke 423 BN – D Frau Treczka E – J Herr Kelenfy 424 K – LAZ Frau Friede LB – R Herr Prell 425 S – Z Herr Gügel Sachgebietsleiter Herr Bräun 425a Telefax:


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