Steuerliche Folgen von Trennung und Scheidung. Seite 2 von 29 Inhaltsübersicht 1. Allgemeines 2. Veranlagung zur Einkommensteuer 3. Wahl der Lohnsteuerklassen.

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 Präsentation transkript:

Steuerliche Folgen von Trennung und Scheidung

Seite 2 von 29 Inhaltsübersicht 1. Allgemeines 2. Veranlagung zur Einkommensteuer 3. Wahl der Lohnsteuerklassen 4. Steuerbescheide und Zahlungsverpflichtungen 5. Kosten des Scheidungsverfahrens 6. Unterhaltsleistungen 7. Steuerlichen Folgen bei Kindern 8. Auswirkungen auf die Eigenheimzulage 9. Auswirkungen des Zugewinnausgleichs 10. Auswirkungen eines Versorgungsausgleichs 11. Aufhebung einer Lebenspartnerschaft 12. Sonstige steuerliche Konsequenzen

Seite 3 von Allgemeines -Steuerliche Auswirkungen der Ehescheidung/Trennung oft erheblich. -Hohes Risiko der Zusatzbelastung! -Steuerlicher Rat ist dringend zu empfehlen.

Seite 4 von Veranlagung zur Einkommensteuer Versöhnungsversuch Zusammenveranlagung Zeitpunkt der Scheidung meist nicht mehr möglich Splittingtarif KonsequenzVeranlagung Datum endgültige Trennung 1 Tag im Jahr muss Tisch und Bett geteilt werden! Zusammenveranlagung wieder möglich (Mindestfrist von einem Monat beachten) Glaubhaftmachung maßgeblich, nicht zwingend die Scheidungsakte

Seite 5 von Veranlagung zur Einkommensteuer Zusammenveranlagung Partner erwirtschaftet Einkünfte unterhalb des Grundfreibetrages.

Seite 6 von Wahl der Lohnsteuerklassen Wahl zwischen LSt-Klassen III/V bzw. IV/IV Voraussetzungen der Zusammenveranlagung müssen vorliegen!

Seite 7 von Wahl der Lohnsteuerklassen -LSt-Klasse wird oftmals von Gemeinden fortgeführt -LSt-Klasse sollte sorgfältig überlegt werden, um hohe Nachzahlungen zu vermeiden -Bei getrennt lebend im gesamten Jahr kein Anspruch auf Klassenwahl -Faktorverfahren seit 2010

Seite 8 von Steuerbescheide und Zahlungsverpflichtungen Getrennt lebend -Zwei Bescheide mit gleichem Inhalt  Zusammenveranlagung -Zwei Bescheide mit unterschiedlichem Inhalt  Getrennte Veranlagung

Seite 9 von Steuerbescheide und Zahlungsverpflichtungen Eheleute bleiben Gesamtschuldner Möglichkeit eines Aufteilungsantrages Zusammenveranlagung

Seite 10 von Steuerbescheide und Zahlungsverpflichtungen -Steuererstattungen stehen dem zu, der sie geleistet hat. -Vorauszahlungen für gemeinsame Einkünfte: hälftige Aufteilung.

Seite 11 von Kosten des Scheidungsverfahrens Grundsatz Kosten sind als außergewöhnliche Belastungen berücksichtigungsfähig. Achtung: Eigenanteil ist zu tragen!

Seite 12 von Kosten des Scheidungsverfahrens Anerkennung durch das Finanzamt: -Prozess-, Gerichts- und Anwaltskosten -Regelung von Unterhaltspflichten -Einigung über Sorgerecht und Besuchsrechte für Kinder -Aufwendungen für ein Meditationsverfahren -Regelung des Versorgungsausgleichs -Zuschüsse für Ex-Partner zum Aufbau deren beruflicher Existenz

Seite 13 von Kosten des Scheidungsverfahrens keine außergewöhnliche Belastung sind Folgekosten einer Scheidung -Notar- und Grundbuchgebühren zum Umschreiben von Immobilien -Aufwendungen für neuen Hausrat -Detektivkosten für einen Unterhaltsprozess -Versorgungsausgleich an den Ex-Partner -Trennungsbedingter Umzug Tipp: Ansatz sonstiger außergewöhnlicher Belastungen, die sonst keine betragsmäßige Wirkung entfalten!

Seite 14 von Unterhaltsleistungen max €Außergewöhnliche Belastung max €Ansatz als Sonderausgabe WertPosition

Seite 15 von Unterhaltsleistungen Ansatz als Sonderausgabe -Beantragung Sonderausgabe über Formular „Anlage U“ -Antragstellung jedes Jahr neu, keine Rücknahmemöglichkeit -Tipp: Teilansatz möglich und eventuell sinnvoll! -Gegenseite muss Unterhaltsleistung versteuern  Ausgleichsforderung!

Seite 16 von Unterhaltsleistungen Ansatz als außergewöhnliche Belastungen -Ansatz nur bei „Bedürftigkeit“ -Unterhalt an Kinder bleibt in der Regel unberücksichtigt Tipp: Interessant bei geringen Unterhaltszahlungen!

Seite 17 von Steuerliche Folgen bei Kindern Kindergeld und Kinderfreibetrag -Kindergeld: Zahlung an das Elternteil, bei dem das Kind wohnt -Anderer Elternteil: Zivilrechtlicher Ausgleichsanspruch mit i.d.R. Anrechnung auf Unterhaltsverpflichtung -Steuerlich: Hälftige Anrechnung von Kindergeld/Kinderfreibetrag je Partner -Übertragung Kinderfreibetrag auf anderen Partner möglich Gegenrechnung mit Kinderfreibetrag evt. verfassungswidrig?

Seite 18 von Steuerliche Folgen bei Kindern Entlastungsbetrag für Alleinerziehende -Entlastungsbetrag von jährlich € -Keine Zusammenveranlagung mehr möglich -Kind lebt im Haushalt des Alleinerziehenden -Zusammenleben mit neuem Partner

Seite 19 von Auswirkungen auf die Eigenheimzulage Ehegatten: ein gemeinsames Eigenheim Ehegatte besitzt 2 Eigenheime Keine Auswirkung Ehegatten: jeweils ein Eigenheim AuswirkungEigentum Ehegatten gemeinsam 2 Eigenheime Letzte Förderung entfällt Zahlung nur zur Hälfte für darin lebenden Ex-Partner Hälftige Zulage für Partner, der darin lebt

Seite 20 von Auswirkungen auf die Eigenheimzulage -Kinderzulage bleibt erhalten -Vorsicht bei Verkauf der Haushälfte an den Ex-Partner!

Seite 21 von Auswirkungen des Zugewinnausgleichs Zugewinnausgleich Grundsätzlich steuerlich irrelevant Achtung: Steuerliche Folgen, wenn kein Ausgleich in Geld, sondern durch Übertragung von Sachwerten!

Seite 22 von Auswirkungen des Zugewinnausgleichs Folgen -Entstehung Spekulationsgewinn -Erhöhung betrieblicher Gewinn -Neue AfA-Bemessungsgrundlage

Seite 23 von Auswirkungen des Zugewinnausgleichs Beispiel Ehemann erwirbt 1999 ein Miethaus für €. Restbuchwert zum Zeitpunkt der Scheidung 2008: €. Ex-Frau erhält das Haus zum Ausgleich des Zugewinns in € Zuzahlung.

Seite 24 von Auswirkungen des Zugewinnausgleichs Lösung Spekulationsgewinn von €! -Vorsicht auch bei Stundungen/Ratenzahlungen! -Obige Systematik greift z.B. auch bei Wertpapieren  

Seite 25 von Auswirkungen eines Versorgungsausgleichs -Versorgungsausgleich durch Gesetz/Vereinbarung -Sonderausgaben: Ausgleich der verminderten Rentenanwartschaft durch Zusatzbeiträge (Wirkung begrenzt) -Ausgleich durch Geldrente: Dauernde Last plus Korrespondenzprinzip

Seite 26 von Auswirkungen eines Versorgungsausgleichs Sonderregelung für Beamte -Kürzung Pensionsanspruch -Ausgleich bei Ex-Partner durch Schaffung Anwartschaft in der gesetzlichen Rentenversicherung Ausgleichszahlung statt Kürzung = Werbungskosten!

Seite 27 von Aufhebung einer Lebenspartnerschaft -Aufhebung durch Gericht -Zusammenveranlagung nicht relevant -Unterhaltszahlungen als außergewöhnliche Belastung (kein Realsplitting!) Zugewinn und Versorgungsausgleich analog zu Ehepartner!

Seite 28 von Sonstige steuerliche Konsequenzen -Schwarzgeldkonten? -Immobilienbesitz im Ausland? -Schenkungen während der Ehe? -Risiko „anonymer“ Anzeigen!

Seite 29 von 29 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit