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Unterhalt in der Patchwork-Familie

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Präsentation zum Thema: "Unterhalt in der Patchwork-Familie"—  Präsentation transkript:

1 Unterhalt in der Patchwork-Familie
Bettina Waldmann Advokatin und Mediatorin Zunächts Folgendes zur Klarstellung: Obwohl der Titel sehr verlockend klingt, werden Sie von mir keine hochkarätige Vorlesung über Marketingstrategien hören. Ich bin kein Marketingspezialist sondern ein einfacher Anwalt und in diesem Metier sozusagen ein Quereinsteiger. Ich kann Ihnen allerdings aus höchst praktischen Erfahrungen berichten. Ich hoffe, das ist für Sie von Interesse. Ich werde mich im zeitlichen Umfang so zurückhalten, dass genügend Zeit für Fragen und Diskussion zur Verfügung steht. Meine wichtigste Erfahrung aus dieser Tätigkeit ist wie so oft: Alle kochen mit Wasser - Einige lassen es überkochen, andere wissen gar nicht, wie man den Schalter am Herd auf 10 stellt. Cityforum der Basler Zeitung vom 14. März 2006 14. März 2006 Unterhalt in der Patchwork-Familie Bettina Waldmann, Advokatin und Mediatorin FHNW

2 Unterhalt in der Patchwork-Familie
Themen Was ist eine Patchwork-Familie ? Koordination von Unterhaltsbeiträgen Beistandspflicht des Stiefelternteils 14. März 2006 Unterhalt in der Patchwork-Familie Bettina Waldmann, Advokatin und Mediatorin FHNW

3 Definition der Patchwork Familie
Patchwork-Familien sind Familien mit Stiefeltern und Stiefkindern, gegebenenfalls auch Stiefgeschwistern. Diese Familienform kommt durch Scheidung bzw. Trennung (oder auch Verwitwung) und darauf folgende Wiederverheiratung bzw. Bindung mit einem neuen Lebensgefährten (einer neuen Lebensgefährtin) zustande. 14. März 2006 Unterhalt in der Patchwork-Familie Bettina Waldmann, Advokatin und Mediatorin FHNW

4 Unterhalt in der Patchwork-Familie
Neuer Partner Neuer Partner Neue Partnerin 14. März 2006 Unterhalt in der Patchwork-Familie Bettina Waldmann, Advokatin und Mediatorin FHNW

5 Koordination von Unterhaltsbeiträgen
Anwendungsbereich Ziele und Mittel Koordination bei mittleren Verhältnissen Unterhaltsverpflichtungen aus verschiedenen Verfahren 14. März 2006 Unterhalt in der Patchwork-Familie Bettina Waldmann, Advokatin und Mediatorin FHNW

6 Koordination von Unterhaltsbeiträgen
Anwendungsbereich Mehrere Verpflichtete Mehrere Berechtigte 14. März 2006 Unterhalt in der Patchwork-Familie Bettina Waldmann, Advokatin und Mediatorin FHNW

7 Unterhalt in der Patchwork-Familie
Neuer Partner Neuer Partner Neue Partnerin 14. März 2006 Unterhalt in der Patchwork-Familie Bettina Waldmann, Advokatin und Mediatorin FHNW

8 Koordination von Unterhaltsbeiträgen
Anwendungsbereich Mehrere Verpflichtete Mehrere Berechtigte 14. März 2006 Unterhalt in der Patchwork-Familie Bettina Waldmann, Advokatin und Mediatorin FHNW

9 Koordination von Unterhaltsbeiträgen
Ziele und Mittel Leistungsfähigkeit Rangordnung 14. März 2006 Unterhalt in der Patchwork-Familie Bettina Waldmann, Advokatin und Mediatorin FHNW

10 Koordination von Unterhaltsbeiträgen
Anwendungsbereich Ziele und Mittel Koordination bei mittleren Verhältnissen Unterhaltsverpflichtungen aus verschiedenen Verfahren 14. März 2006 Unterhalt in der Patchwork-Familie Bettina Waldmann, Advokatin und Mediatorin FHNW

11 Mehrheit von Verpflichteten
„Klassischer“ Fall Ideelle Gleichwertigkeit von Geld und Betreuung Betreuender Elternteil finanziell besser gestellt 14. März 2006 Unterhalt in der Patchwork-Familie Bettina Waldmann, Advokatin und Mediatorin FHNW

12 Mehrheit von Berechtigten
Keine gesetzliche Regelung Rechtssprechung des Bundesgerichts und Lehre 14. März 2006 Unterhalt in der Patchwork-Familie Bettina Waldmann, Advokatin und Mediatorin FHNW

13 Rangordnung der Unterhaltsbeiträge bei einer Mehrheit von Berechtigten
Unmündige Kinder vor mündigen Unmündige eheliche und aussereheliche Kinder gleichgestellt Aktueller Ehepartner und Ex-Ehepartner gleichgestellt Unmündige Kinder vor Ehegatte (Elternteil) Ehegatte (Elternteil) vor mündigem Kind 14. März 2006 Unterhalt in der Patchwork-Familie Bettina Waldmann, Advokatin und Mediatorin FHNW

14 Beistandspflicht des Stiefelternteils
Art. 159 Abs. 3 ZGB: „Sie schulden einander Treue und Beistand.“ Art. 278 Abs. 2 ZGB: „Jeder Ehegatte hat dem andern in der Erfüllung der Unterhaltspflicht gegenüber vorehelichen Kindern in angemessener Weise beizustehen.“ 14. März 2006 Unterhalt in der Patchwork-Familie Bettina Waldmann, Advokatin und Mediatorin FHNW

15 Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Eine Änderung in der Patchwork-Familie kann alle betreffen Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 14. März 2006 Unterhalt in der Patchwork-Familie Bettina Waldmann, Advokatin und Mediatorin FHNW


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