Präsentation herunterladen
Die Präsentation wird geladen. Bitte warten
Veröffentlicht von:Babette Holzmann Geändert vor über 8 Jahren
1
Gemeinsam sind wir stark und bauen an unserer Zukunft!
2
seit 2002 Vereinigung der Elternräte des Kantons Bern ca. 85 Elternräte als Mitglieder seit 1954 grösste Elternorganisation der deutschsprachigen Schweiz ca.100 Mitglieder im Kanton Bern Geschichte Fusion 2014
3
Entwicklung der Elternmitwirkung im Kt Bern: 1985 Bildung der ersten Elternräte im Kanton 1994Neues VSG sieht Elternmitwirkung vor (Kann- Formulierung) 1995Gründungen von Elternräten in diversen Gemeinden 1996Einzelinitiativen von Elternräten zu diversen schulspezifischen Themen (Unterschriftensammlungen, Aktionen, etc) 2002RR Annoni: Aufforderung zur Kanalisierung der Anliegen der Elternräte an den Kanton 2002Gründung von ver : Be 2006gemeinsamer Vorstand: S&E Kanton Bern und ver : Be 2014Fusion von ver : Be und S&E Kanton Bern
4
Zusammenarbeit Schule und Eltern Schulkommissionen, Lehrerschaft und Eltern sind zur Zusammenarbeit verpflichtet. (Art.31 VSG) Die Gemeinde kann weitere Formen der Mitsprache und Mitwirkung der Eltern vorsehen. (Art. 31 VSG)
5
Eltern Recht und Pflicht zu: Fürsorge Erziehung Unterhalt Ausbildung (Art. 301/302 ZGB) Eltern sind verpflichtet, die Kinder regelmässig in die Schule zu schicken ( Art. 32 VSG) In Bezug auf Schule/KG: Zusammenarbeit mit Schule/KG (Art.302 ZGB) Verantwortung für Kind auf Schulweg (Art. 6 KGV) Schwergewichtig in den Bereichen: Religion Politik Ethik Moral Werthaltung (Art. 4 VSG) Elternrat Zusammenarbeit: Schulkommissionen, Lehrerschaft und Eltern sind zur Zusammenarbeit verpflichtet. (Art.31 VSG) Die Gemeinde kann weitere Formen der Mitsprache und Mitwirkung der Eltern vorsehen. (Art. 31 VSG) Schule / Kindergarten Recht und Pflicht zu: Vermittlung von schulischen Kenntnissen und Fertigkeiten (Art. 2 VSG) KG: Kind in Entwicklung fördern, in erweiterte Gemeinschaft einführen, Eintritt in Primarschule erleichtern (Art. 2 KGG) Berufsauftrag: Unterrichten, Erziehen, Beraten und Begleiten ( Art.17. LAG) In Bezug auf die Eltern: Unterstützung der Familie bei der Erziehung der Kinder (Art. 2 VSG) Information der Eltern über Geschehnisse und Vorhaben im Zusammenhang mit dem Schulbetrieb (Art. 31 VSG) Schwergewichtig in den Bereichen: Gestaltung des Unterrichts, dass die Lernziele erreicht und Lernprozesse ermöglicht werden. (Art. 53 LAV) Beurteilung der SchülerInnen (Art. 53 LAV)
6
SchuleEltern KantonErziehungsdirektionS&E BehördeSchulkommissionGesamtelternrat SchuleSchulleitungElternrat KlasseKlassenlehrpersonKlassenvertretung KindLehrpersonEltern
7
S&E ERZ VSB IWM der PH VSL BE Eltern- bildung LEBE Zusammenarbeit Elternrat Medien Schulleitung Schulkommission Schulsozialarbeit S&E: Schule und Elternhaus LEBE: Berufsverband der Lehrer und Lehrerinnen Kanton Bern ERZ: Erziehungsdirektion VSL BE: Verband Schulleiterinnen und Schulleiter Kanton Bern VSB: Verband der Schulbehörden des Kantons Bern IWB der PH: Institut für Weiterbildung der pädagogischen Hochschule NgfS: Netzwerk Gesundheitsfördernder Schulen NGfS Behörden
8
Ziele Förderung der Elternmitwirkung Vernetzung und Zusammenarbeit mit Organisationen Mitgestaltung der Bildungspolitik Aufgreifen von bildungspolitischen Themen Elternbildung im Zusammenhang mit Schule/Erziehung S&E ERZ VSB IWM der PH VSL BE Eltern- bildung LEBE
9
Aufgaben Zusammenarbeit und Vernetzung Information: Newsletter, Homepage, Netzwerke Veranstaltungen: Erfahrungsaustausch, Elternbildung Vernehmlassungen Anlaufstelle für bestehende Elternräte Unterstützung von Neugründungen
10
Elternmitwirkung GUTE SCHULEN GLÜCKLICHE KINDER & ZUFRIEDENE ELTERN S&E Wir setzen auf Bildung
11
Elternmitwirkung FRAGEN RÜCKMELDUNGEN & ANREGUNGEN
Ähnliche Präsentationen
© 2024 SlidePlayer.org Inc.
All rights reserved.