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Gemeinsam sind wir stark und bauen an unserer Zukunft!

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Präsentation zum Thema: "Gemeinsam sind wir stark und bauen an unserer Zukunft!"—  Präsentation transkript:

1 Gemeinsam sind wir stark und bauen an unserer Zukunft!

2 seit 2002 Vereinigung der Elternräte des Kantons Bern ca. 85 Elternräte als Mitglieder seit 1954 grösste Elternorganisation der deutschsprachigen Schweiz ca.100 Mitglieder im Kanton Bern Geschichte Fusion 2014

3 Entwicklung der Elternmitwirkung im Kt Bern: 1985 Bildung der ersten Elternräte im Kanton 1994Neues VSG sieht Elternmitwirkung vor (Kann- Formulierung) 1995Gründungen von Elternräten in diversen Gemeinden 1996Einzelinitiativen von Elternräten zu diversen schulspezifischen Themen (Unterschriftensammlungen, Aktionen, etc) 2002RR Annoni: Aufforderung zur Kanalisierung der Anliegen der Elternräte an den Kanton 2002Gründung von ver : Be 2006gemeinsamer Vorstand: S&E Kanton Bern und ver : Be 2014Fusion von ver : Be und S&E Kanton Bern

4 Zusammenarbeit Schule und Eltern Schulkommissionen, Lehrerschaft und Eltern sind zur Zusammenarbeit verpflichtet. (Art.31 VSG) Die Gemeinde kann weitere Formen der Mitsprache und Mitwirkung der Eltern vorsehen. (Art. 31 VSG)

5 Eltern Recht und Pflicht zu:  Fürsorge  Erziehung  Unterhalt  Ausbildung (Art. 301/302 ZGB)  Eltern sind verpflichtet, die  Kinder regelmässig in die Schule zu schicken ( Art. 32 VSG) In Bezug auf Schule/KG:  Zusammenarbeit mit Schule/KG (Art.302 ZGB)  Verantwortung für Kind auf Schulweg (Art. 6 KGV) Schwergewichtig in den Bereichen:  Religion  Politik  Ethik  Moral  Werthaltung (Art. 4 VSG) Elternrat Zusammenarbeit:  Schulkommissionen, Lehrerschaft und Eltern sind zur Zusammenarbeit verpflichtet. (Art.31 VSG)  Die Gemeinde kann weitere Formen der Mitsprache und Mitwirkung der Eltern vorsehen. (Art. 31 VSG) Schule / Kindergarten Recht und Pflicht zu:  Vermittlung von schulischen Kenntnissen und Fertigkeiten (Art. 2 VSG)  KG: Kind in Entwicklung fördern, in erweiterte Gemeinschaft einführen, Eintritt in Primarschule erleichtern (Art. 2 KGG)  Berufsauftrag: Unterrichten, Erziehen, Beraten und Begleiten ( Art.17. LAG) In Bezug auf die Eltern:  Unterstützung der Familie bei der Erziehung der Kinder (Art. 2 VSG)  Information der Eltern über Geschehnisse und Vorhaben im Zusammenhang mit dem Schulbetrieb (Art. 31 VSG) Schwergewichtig in den Bereichen:  Gestaltung des Unterrichts, dass die Lernziele erreicht und Lernprozesse ermöglicht werden. (Art. 53 LAV)  Beurteilung der SchülerInnen (Art. 53 LAV)

6 SchuleEltern KantonErziehungsdirektionS&E BehördeSchulkommissionGesamtelternrat SchuleSchulleitungElternrat KlasseKlassenlehrpersonKlassenvertretung KindLehrpersonEltern

7 S&E ERZ VSB IWM der PH VSL BE Eltern- bildung LEBE Zusammenarbeit Elternrat Medien Schulleitung Schulkommission Schulsozialarbeit S&E: Schule und Elternhaus LEBE: Berufsverband der Lehrer und Lehrerinnen Kanton Bern ERZ: Erziehungsdirektion VSL BE: Verband Schulleiterinnen und Schulleiter Kanton Bern VSB: Verband der Schulbehörden des Kantons Bern IWB der PH: Institut für Weiterbildung der pädagogischen Hochschule NgfS: Netzwerk Gesundheitsfördernder Schulen NGfS Behörden

8 Ziele Förderung der Elternmitwirkung Vernetzung und Zusammenarbeit mit Organisationen Mitgestaltung der Bildungspolitik Aufgreifen von bildungspolitischen Themen Elternbildung im Zusammenhang mit Schule/Erziehung S&E ERZ VSB IWM der PH VSL BE Eltern- bildung LEBE

9 Aufgaben Zusammenarbeit und Vernetzung Information: Newsletter, Homepage, Netzwerke Veranstaltungen: Erfahrungsaustausch, Elternbildung Vernehmlassungen Anlaufstelle für bestehende Elternräte Unterstützung von Neugründungen

10 Elternmitwirkung GUTE SCHULEN GLÜCKLICHE KINDER & ZUFRIEDENE ELTERN S&E Wir setzen auf Bildung

11 Elternmitwirkung FRAGEN RÜCKMELDUNGEN & ANREGUNGEN


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