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EU-Gemeinschaftspatent -Geplant, aber noch nicht verwirklicht- Sabrina Schmidt 16.03.2009.

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Präsentation zum Thema: "EU-Gemeinschaftspatent -Geplant, aber noch nicht verwirklicht- Sabrina Schmidt 16.03.2009."—  Präsentation transkript:

1 EU-Gemeinschaftspatent -Geplant, aber noch nicht verwirklicht- Sabrina Schmidt 16.03.2009

2 Definitionen Europäisches Patent: Kein Patent für ganz Europa! Auswahl einzelner Länder EU-Gemeinschaftspatent: Schutz in allen 25 Ländern der EU EPA (Europäisches PatentAmt): Keine EU-Behörde, international, erteilt Europäisches Patent & künftig EU- Gemeinschaftspatent GPÜ (GemeinschaftsPatentÜbereinkommen): Durch eine einzige Patentanmeldung wird Patentschutz in allen EU- Staaten durch einheitliches EU-Patent erreicht.

3 Vergleich: Europäisches Patent mit EU-Gemeinschaftspatent Europäisches PatentGemeinschaftspatent Nach Erteilung: -Bündel nationaler Patente -1 einheitliches Patent -gilt jeweiliges nationales Recht -gilt autonomes EU- Recht Verwaltung durch:jeweiliges nationales AmtEuropäisches Patentamt Verletzungsstreit & Nichtigkeitsklage vor nationalen GerichtenEU-Gericht Übersetzung der Ansprüche in jeweilige Landessprache in alle 21 Sprachen

4 Grundsätze des Gemeinschaftspatents - 3. März 2003 - 1)Rechtsprechungssystem 2)Sprachregelung & Kosten 3)Rolle nationaler Patentämter 4)Gebührenaufteilung 5)Revisionsklausel Rechtssystem Sprache/ Kosten Nationale Patentämter Gebühren- aufteilung Revisions- klausel

5 1) Rechtsprechungssystem Ein einziges Gericht fürs Gemeinschaftspatent Gemeinschaftspatentgericht (Sitz in Luxemburg) Warum? Einheitliche Rechtsprechung Hohe Arbeitsqualität Nutzernähe Kostensenkung Rechtssystem Sprache/ Kosten Nationale Patentämter Gebühren- aufteilung Revisions- klausel

6 2) Sprachenregelung und Kosten Ziel: -Erschwinglichkeit -Kosteneffizienz -Rechtssicherheit -Nichtdiskriminierung Anmeldung Patenterteilung nach Patenterteilung Übersetzung in alle Amtssprachen der Gemeinschaft Übersetzung in die anderen 2 der 3 Amtssprachen Übersetzung in 1 der 3 Amtssprachen (EN, FR, DE)* *Nicht-EPA-Sprache möglich, wenn Übersetzung nachgereicht wird Rechtssystem Sprache/ Kosten Nationale Patentämter Gebühren- aufteilung Revisions- klausel

7 Grösster Kritikpunkt: Kosten für Übersetzungen - Kostenabschätzung der Europäischen Kommission- Gemeinschaftspatent (GP) teurer als Europäisches Patent Übersetzungenca. 4.845,--EUR Amtskostenca. 4.300,--EUR Vertreterkostenca. 5.500,--EUR Jahresgebührenca. 8.500,--EUR Gesamtca. 23.145,--EUR Übersetzungen werden eher 10.000,--EUR kosten. Überprüfung der Übersetzungen von Patentanwälten nötig! Gesamtkosten deshalb: ca. 30.000,--EUR. Ca. 20.000 erteilte Patente/Jahr, d.h. 400.000 Übersetzungen Rechtssystem Sprache/ Kosten Nationale Patentämter Gebühren- aufteilung Revisions- klausel

8 3) Rolle nationaler Patentämter Europäisches Patentamt (EPA): -Schlüsselrolle bei Verwaltung des GP-Systems -Prüfung der Anträge -Erteilung von GP Nationale Patentämter: -Beratung potentieller Anmelder von GP -Entgegennahme von Anmeldungen & Weiterleitung ans EPA -Verbreitung von Patentinformationen Anmeldung auch direkt beim EPA möglich! Rechtssystem Sprache/ Kosten Nationale Patentämter Gebühren- aufteilung Revisions- klausel

9 4) Gebührenaufteilung Jahresgebühren für GP gehen ans EPA: -50 % Kostendeckung & Recherchekosten nationaler Patentämter -50 % nach Aufteilungsschlüssel auf nationale Patentämter (Marktgrösse & Tätigkeit im Patentbereich) Nationale Patentämter: Vergütet für Tätigkeiten Rechtssystem Sprache/ Kosten Nationale Patentämter Gebühren- aufteilung Revisions- klausel

10 5) Revisionsklausel Nach Patenterteilung ist Patent gültig auch vor Übersetzung in alle Sprachen! Gemeinschafts- patent (GP) 5 Jahre Kommission gibt Rat Bericht über Funktionieren des GP Vorschläge & Überprüfung Rechtssystem Sprache/ Kosten Nationale Patentämter Gebühren- aufteilung Revisions- klausel

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12 Anmeldungen zum Gemeinschaftspatent frühestens 2009 15. Dezember 1975: Scheitern der Ratifikation des GPÜ Europäisches Patent soll nationale Patente vollständig ersetzen 1. August 2000: Vorschlag Gemeinschaftspatent (Europäische Kommission), kein Ersetzen nationaler Patente, sondern Alternativoption (Verordnung, d.h. keine Ratifikation durch Mitgliedsstaaten nötig) 3. März 2003:Beschluss - Schaffung eines Gemeinschaftspatents (EU Rat Wettbewerbsfähigkeit)


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