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Veröffentlicht von:Karlene Bogenrief Geändert vor über 11 Jahren
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Auslandsaufenthalt und Studium in Innsbruck
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Meldung in der Studienabteilung
Inskription erfolgt über die Bezahlung des ÖH-Beitrages, bzw. der Studiengebühren; bei Mobilitätsprogramm befreit
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Beachtung der Zulassungsfristen
Wintersemester bis 30. November Sommersemester bis 30. April
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Bei Zusage: Erasmus, Joint Study, KWA
Nominierung – Koordinatoren: UNO, Notre Dame IWW-freemover: Antrag auf Anerkennung von Prüfungsleistungen Sprachassistenz, Auslandslektorat: Österreich-Kooperation Erasmus-Praktikum: Vertrag oder Bestätigung
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In der Studienabteilung
Auszufüllen: Meldungsblatt und gegebenenfalls: Antrag auf Erlass der Studiengebühren Geplant: vis:online - Antrag
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ÖH-Beitrag in jedem Fall zu bezahlen !! Für 1 Semester = € 18,00
im 2. Semester = online-Überweisung, eventuell: Erlagschein an Heimatadresse im Zweifelsfall: Einzahlung des vorgeschriebenen Betrages und nachträgliches Ansuchen um Erlass und Refundierung des Studienbeitrages
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Nach der Rückkehr aus dem Ausland
ABGABE der Bestätigung der ausländischen Einrichtung in der Studienabteilung ! - bis Ende Zulassungsfrist des folgenden Semesters = 30. April bzw. 30. November
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Warum ? Vermerk am Studienblatt (Bestätigung für ausländische Universität) Bestätigung Finanzamt – Toleranzsemester Anrechnungen der Prüfungsleistungen (Abgabe des Studienblattes) Online-Statistik bei Beendigung des Studiums: Angabe der Auslandsaufenthalte im Rahmen des absolvierten Studiums Für spätere Bewerbungen
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WICHTIG !! STUDENT-ACCOUNT LFU:online – Kontrolle Studienblatt
s – LESEN !! (… ALLES !!) und reagieren !! STUDENT-ACCOUNT
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