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AV-Stunde Studiengang TZP 2015H / 9. Semesterwoche

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Präsentation zum Thema: "AV-Stunde Studiengang TZP 2015H / 9. Semesterwoche"—  Präsentation transkript:

1 AV-Stunde Studiengang TZP 2015H / 9. Semesterwoche
10. November 2015 Christine Neresheimer

2 Inhalt 1. Basiskompetenzen 2. Selbstlernzeit 3. Kompetenzorientierung 4. Diplomprüfungen 5. Leistungsnachweise 6. Runder Tisch 7. Fragen 10. November 2015 | AV Stunde vom

3 1. Basiskompetenzen Pflichtfächer Mathematik Medienbildung Mensch und Umwelt Profilfächer Bewegung & Sport Bildnerisches Gestalten Musik Werken Werken Textil 10. November 2015 | AV Stunde vom

4 Ateliers als Unterstützung
10. November 2015 | AV Stunde vom

5 Abschluss Basiskompetenzen
10. November 2015 | AV Stunde vom

6 Regelungen Grundsätzlich werden keine Basiskompetenzprüfungen von der Abteilung Primarstufe erlassen. Wer bereits über die Kompetenzen verfügt, investiert weniger Zeit in die Vorbereitung. 10. November 2015 | AV Stunde vom

7 2. Selbstlernzeit Grundsätzliches Total Präsenzzeit 50% = 90 CP = 2700 Ah Total Nichtpräsenzzeit Nichtpräsenzleistungen sind im Semester und im folgenden Zwischensemester platziert. To do Vor- und Nachbereitung der Semester / Schriftliche Arbeiten / Aufträge / ... 10. November 2015 | AV Stunde vom

8 Regelung für Selbstlernzeit
Selbstlernzeit = Arbeitszeit! Nichtpräsenz Internetverbindung notwendig ( , Ilias, Skype, ...) Je nach Fächerprofil unterschiedliche Beanspruchung (Änderungen möglich) Achtung: Gespräche mit Mentorinnen/Mentoren können während der Selbstlernzeit stattfinden! Vorher absprechen! 10. November 2015 | AV Stunde vom

9 3. Kompetenzorientierung
Was Standards und Kompetenzen Wissen Lern- und Umsetzungsbereitschaft Können als wissensbasiertes Handeln Warum / Wo Selbstüberprüfung Modulbeschrieb Portfolio / Vertiefungsarbeit ... Kompetenzstrukturmodell 10. November 2015 | AV Stunde vom

10 Standard 3: Motivation und Interesse
Die Lehrperson verfügt über Wissen über Motivation und Interesse. Sie setzt diese ein, um das Lernen und Verhalten der Schülerinnen und Schüler zu fördern sowie deren Befindlichkeit und Interessenbildung zu unterstützen. Wissen Die Lehrperson kennt Konzepte und Theorien zu Motivation und Interesse; weiss um die Bedeutung motivational-emotionaler und volitionaler Prozesse sowie von spezifischem Interesse beim Lernen; weiss, wie Motivation und Interesse gefördert werden können; kennt Fakten und Umstände, die Motivation beeinträchtigen können. Lern- und Umsetzungsbereitschaft betrachtet Motivation und Interesse als wichtige Voraussetzungen für Lernerfolg und ist bereit, diese zu berücksichtigen; ist sich bewusst, dass Rückmeldungen auf Lernprozesse und Lernergebnisse die Motivation der Schülerinnen und Schüler stets beeinflussen; ist bereit, Schülerinnen und Schüler darin zu unterstützen, sich angemessene Lern- und Leistungsziele zu setzen und mit ihnen darauf hinzuarbeiten, diese auch zu erreichen; 4 ist sich der affektiven Sensibilität von Lernenden bewusst. Können als wissensbasiertes Handeln Die Lehrperson unterstützt motivationale und volitionale Prozesse; berücksichtigt und fördert Interessen der Schülerinnen und Schüler; schafft Lern- und Leistungssituationen, in denen sich Schülerinnen und Schüler als selbstwirksam erleben können; unterstützt Schülerinnen und Schüler, sich angemessene Lern- und Leistungsziele zu setzen und auf diese Ziele hinzuarbeiten; achtet darauf, dass Schülerinnen und Schüler Erfolg und Misserfolg motivationsförderlich interpretieren; sorgt für authentische Lebensbezüge und Problemstellungen; geht achtsam mit Befindlichkeiten beim Lernen um. 10. November 2015 | AV Stunde vom

11 4. Diplomprüfungen Semester 5 und 6 Notenwert (1-6) 1 Wiederholung möglich (In 1 Fach 2 Wiederholungen möglich) Prüfungen 10. November 2015 | AV Stunde vom

12 5. Leistungsnachweise In verschiedenen Modulen Voraussetzung, damit ECTS-Punkte angerechnet werden können Beurteilung: Bestanden oder nicht bestanden Bei nicht bestanden: Dozentin / Dozent legt fest, ob eine Nachleistung möglich ist. Wenn dies möglich ist, hält sie/er die Bedingungen schriftlich fest. Wenn eine Nachleistung nicht möglich ist oder zum zweiten Mal nicht erfüllt ist, entscheidet die Abteilungsleitung über das weitere Vorgehen (Wiederholung des Moduls, ergänzende Studienleistung als Voraussetzung für die Wiederholung des Leistungsnachweises, ...). Wird der Leistungsnachweis nach Absolvierung der festgelegten zusätzlichen Bedingungen erneut nicht bestanden, kann ein Wahlmodul durch ein anderes Wahlmodul ersetzt werden. Handelt es sich um ein obligatorisches Modul, können die betreffenden Fächer bzw. Studiengänge an der PH Zürich nicht mehr studiert werden. Vgl. Richtlinie zu den Leistungsnachweisen an der PH Zürich vom 10. November 2015 | AV Stunde vom

13 6. Runder Tisch 1. Durchführung am Mittwoch, 21. Oktober 2015 Vertretungen Studienjahrgang Primarstufe Teilzeit H15: Lea Scheuring Nächster Termin: Mittwoch, 2. Dezember 2015 Melden Sie anstehende Themen den Jahrgangsvertretungen Konzept und Protokolle Runder Tisch unter: Runder Tisch 10. November 2015 | AV Stunde vom

14 7. Fragen 10. November 2015 | AV Stunde vom

15 Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!
10. November 2015 | AV Stunde vom


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