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Energieeffizienz als Maßgabe

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Präsentation zum Thema: "Energieeffizienz als Maßgabe"—  Präsentation transkript:

1 Energieeffizienz als Maßgabe
Hinweise zu Richtlinien und Gesetzen im europäischen Kontext – Praxisbeispiele: Möglichkeiten und Grenzen für Maßnahmen im Bestand Dr. Raimund Schillings Dr. Schillings Planungs- und Projektgesellschaft mbH Jürgensallee 44 D – Hamburg Tel.: 040 –

2 Sektor Energieverbrauch Einsparpotenzial Mio t RöE % 2005 20201 2020
EU - Aktionsplan für Energieeffizienz - EEAP Sektor Energieverbrauch Einsparpotenzial Mio t RöE % 2005 20201 2020 Privat 280 338 91 27 Tertiär 157 211 63 30 Verkehr 332 405 105 26 Industrie 297 382 95 25 1) Business as usual Quelle: EU - Aktionsplan für Energieeffizienz – EEAP [KOM (2006) 545 endgültig]

3 Europäische Verträge und Richtlinien zur Energieeffizienz und Umwelt
Nizza-Vertrag: Thema Umwelt in den Artikeln 174, 175 (aktuelle Grundlage) Lissabon-Vertrag: Titel XX „Energie“ neu Artikel 176a Die Energiepolitik der Union verfolgt … …folgende Ziele: c) Förderung der Energieeffizienz und von Energieeinsparungen sowie Entwicklung neuer und erneuerbarer Energiequellen… Ratifizierung des Lissabon-Vertrages offen: Greifen verbindliche Maßgaben der EU in Sachen Energieeffizienz im Bereich Liegenschaften / Hochbau ?

4 wird konkretisiert durch
Europäische Richtlinien zur Energieeffizienz (Auswahl) 93 / 76 EWG zur Begrenzung der CO2 – Emissionen durch eine effizientere Energienutzung (SAVE) wird konkretisiert durch 2002 / 91 / EG über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden

5 Gebäudeeffizienzrichtlinie
2002 / 91 / EG über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden → Energieausweise → Vorgaben zur Methode Berechnung Gesamtenergieeffizienz → Mindestanforderungen an die Gesamtenergieeffizienz → Forderung nach technischen Inspektionen → Forderung nach Einsatz erneuerbarer Energien bei Neubauten zur anteiligen Deckung des Wärmebedarfs Umsetzung durch Energieeinsparverordnung EnEV (2002, 2004, 2007, 2009) Erneuerbare – Energien – Wärmegesetz EEWärmeG (2008)

6 national umgesetzt durch
Europäische Richtlinien zur Energieeffizienz (Auswahl) 2005 / 32 / EG umweltgerechte Gestaltung energiebetriebener Produkte („Öko – Design“) → Produkte, denen Energie zugeführt werden muss für einen bestimmungsgemäßen Betrieb (Elektrizität, fossiler Treibstoff oder erneuerbare Energiequelle) → CE – Kennzeichnung (Kessel, Brenner, Pumpen, Regelorgane usw.) national umgesetzt durch Gesetz über die umweltgerechte Gestaltung energiebetriebener Produkte (EPBG )

7 Europäische Richtlinien zur Energieeffizienz (Auswahl)
2006 / 32 / EG über Endenergieeffizienz und Energiedienstleistungen (Energieeffizienzrichtlinie →EEffizRL) → Verankerung des Einsparziels für Endenergie von 9% zu erreichen im Jahr nach Anwendung (Deutschland: 2008 – 2016) → Alle Energieträger fließen ein, auch Naturgase und Brennholz ! → Forderung nach Subventionierung durch Finanzierungsmodelle, Fonds usw. für Energieeffizienzprogramme und –maßnahmen → Forderung nach Vorbildfunktion der öffentlichen Hand (→ EnEfG) → Aufforderung zur Beseitigung von Markthindernissen → Pflichten für Energieversorger i. w. S. → Verpflichtung zur Vorlage von Energie-Effizienz-Aktionsplänen (3 Stück)

8 Nationale Umsetzung der EG - Energieeffizienzrichtlinie EEffizRL
Nationaler Energieeffizienz - Aktionsplan (EEAP) der Bundesrepublik Deutschland gemäß Forderung der EU Richtlinie über Endenergie-effizienz und Energiedienstleistungen (2006 / 32 / EG) Politik für Energieeffizienz Strategie zur Erreichung des Energieeinsparrichtwertes Bestimmungen des nationalen Energieeinsparrichtwertes Maßnahmen des nationalen Energieeffizienz – Aktionsplanes Evaluierung der Maßnahmen des nationalen Energieeffizienz – Aktionsplanes Spezifische Maßnahmen gemäß Richtlinie (spez. öffentl. Sektor) Rechtliche Umsetzung und Vorlage des zweiten EEAP (2011 s. EnEfG)

9 Nationale Gesetzgebung zum Themenbereich Energieeffizienz (Auswahl)
EEG - Erneuerbare – Energien – Gesetz (30% Strom bis 2020) EEWärmeG - Erneuerbare–Energien–Wärmegesetz (14 % Wärme bis 2020) KWKG - Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (2004 / 8 / EG: Förderung KWK) EnEG – Energieeinsparungsgesetz (1976, 2002, 2005, 2008) EnEfG – Energieeffizienzgesetz (seit Mai 2008 überfällig) EnEV – Energieeinsparverordnung (2002, 2004, 2007, 2009) Landesbauordnungen (auch Landes-Wärmegesetz BW 2008) Verwaltungsvorschrift: AVV Beschaffung energieeffizienter Produkte und Dienstleistungen (Umsetzung EEffizRL)

10 Umsetzung von RL der EG am Beispiel EnEG - EnEV Richtlinie EG
Gesetz / Verordnung national Einfluss auf (u. a.) Gebäude-RL EnEG EnEV Bauantrag Informationspflicht Energetische Bewertung Öko-Design-RL Referenz- / Richtwerte Wärmeschutz Technik Effizienz-RL Inspektion / Betrieb Überwachung Ordnungswidrigkeiten EnEfG 2009 ?

11 EnEG / EnEV – 2008 / 2009 Allgemeine Verschärfung der Anforderungen um 30% Ausweitung der Pflichten zur Dämmung der obersten Geschossdecke (auch bei Nichtwohngebäuden) Herabsetzung der Schwellenwerte für Anwendung der EnEV bei Änderungen, Erweiterung und Ausbau von Gebäuden Außerbetriebnahme von Nachtstromspeicherheizungen Einführung von Nachweispflichten zur Ausführung von Maßnahmen nach EnEV (u. a. Fachunternehmererklärung) Aushang Energieausweis in öffentl. Gebäuden ab Überwachung durch Bezirksschornsteinfeger

12 Wie ist der aktuelle Stand zur Umsetzung der EEffizRL ?
Mit der EnEV 2009 und dem EEAP wird die Richtlinie 2006 / 32 / EG (Energieeffizienzrichtlinie EEffizRL) nur zum Teil umgesetzt. Die vollständige Umsetzung oblag der Bundesregierung bis Mai 2008, was nicht geschehen ist. Zur Diskussion steht das Energieeffizienz-gesetz (EnEfG 2008 –E), das die EU – Richtlinie in Gänze umsetzen soll.

13 EnEfG – Energieeffizienzgesetz (Entwurf)
Vorbildfunktion der öffentlichen Hand insbesondere bei öffentlicher Beschaffung (Änderung VOL/A und VOB/A) Schwerpunkt bei der öfftl. Hd. auf wirtschaftliche Maßnahmen, die in kurzer Zeit zu Energieeinsparungen führen Festlegung von Pflichten für EVU‘s gegenüber Endkunden Verpflichtendes Energiemanagement für größere Unternehmen Beauftragung des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) als „Bundesstelle für Energieeffizienz“

14 Maßnahmenkatalog EEAP - EnEfG – für öffentliche Hand
a) Einsatz von Finanzinstrumenten (EEAP – Contracting) b) - c) Themenbereich Beschaffung: Ausrüstungen und Fahrzeuge mit dem Fokus auf Energieeffizienz d) Ersetzen und Nachrüsten von Ausrüstungen und Fahrzeugen Durchführung von Energieaudits und Umsetzung der Empfehlungen Kauf oder Anmietung energieeffizienter Gebäude oder Gebäudeteile Bund verfolgt in der Strategie Maßnahmen nach a) - d) → EEAP 6.1.1

15 Energieeffizienzmaßnahmen im Bestand
Einfluss Wärmekosten am Beispiel eines Verwaltungsgebäude 1.000m² Einsparung p. a. Wärme: € ,00 Strom: € ,00 kWh/a Wärme – 30% vor nach Strom – 15% Angaben für Gebäude ohne Teilklimaanlage ! vor nach Investition je m³ beheiztes Volumen: KoGr 300: € / KoGr 400: € 10 – 30

16 Energieeffizienzmaßnahmen im Bestand
KoGr 300 KoGr 400 Dämmung Fassade Innenwände Dach Kellerdecke oberste Geschossdecke erdberührende Bauteile Fenster Erzeugung Verteilung Regelung Rückgewinnung % % E I N S P A R U N G W Ä R M E

17 Energieeffizienzmaßnahmen im Bestand
Die Gebäudedämmung hat einen erheblichen Einfluss auf die Wärmeversorgungstechnik. Diese ist aber immer in eine energetische Sanierung zu integrieren (EnEV §§ ). Im Zuge einer energetischen Sanierung bieten sich immer verschie- dene technische Lösungen an. Diese sind liegenschaftsweise in einem ersten Schritt auf ihre Wirtschaftlichkeit und Realisierbarkeit hin zu untersuchen. Wir unterscheiden 3 Ebenen: Modifizierung (Ertüchtigung) Teilweise Umstellung auf erneuerbare Energien (Wärme) Vollständige Umstellung auf erneuerbare Energien (Wärme)

18 Praxisbeispiel: Variantenvergleich
Erzeugung / Technik Investition Emission Gas-Kessel Pellet W- Pumpe Solar Lüftung Kosten kgCO2 p.a. Variante 1 85 kW - 26.840 Variante 2 40 kW 45 kW 25 m² WRG 17.800 Variante 3 100 kW 25m² 1.500 Ist - Zustand 140 kW 37.500

19 Praxisbeispiel: Nachrüstung Solarthermie
Solarkollektoren 30m² Alternative Anordung Leitungsführung über Schornstein Heizraum Erfüllt Forderungen/ Ziele: EnEV, EEAP (EEffizRL), EEWärmeG

20 Praxisbeispiel: Umrüstung auf Pelletheizung
Büro Geländeoberkante Heizraum Pelletspeicher Erfüllt Forderungen / Ziele: EnEV, EEWärmeG

21 >95% erneuerbare Energien
Energieeffizienzmaßnahmen im Bestand (Wärme-Versorgungstechnik) Einsparung CO2 + - + >95% erneuerbare Energien Kosten - X% erneuerbare Energien Modifizierung Platzbedarf - +

22 Einige Hinweise zu Maßnahmen im Bestand nach EnEV
Eine energetische Sanierung sollte immer eine Kombination von 1. Gebäudedämmung und 2. technischer Modifizierung bzw. Umstellung der Versorgung sein (EnEV §§ ) Die Dämmung der Gebäudehülle reduziert a priori den Energieleistungsbedarf und den -verbrauch. Die Technik muss dem neuen Bedarf angepasst werden. Über die Umrüstung der Wärme-Versorgung kann der CO2 – Ausstoß nahe zu auf „Null“ gebracht werden (ohne Strom). Raumlufttechnische Anlagen ab einer Größe von 4.000m³/h sind mit einer Wärmerückgewinnung auszustatten oder nachzurüsten. Weitreichende regelungstechnische Maßnahmen sind vorzusehen (EnEV § 15).

23 Wir planen und begleiten:
Maßnahmen zur Gebäude- und Versorgungstechnik Schwerpunkte: Raumklimatisierung Mess-, Steuer- und Regeltechnik Energetische Sanierung Ausschreibungen / Prüfung Contractingmaßnahmen

24 Den Vortrag finden Sie im Internet unter
Ich bedanke mich für Ihr Interesse.


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