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Rechtliche Grundlagen, Bedarfsplanung und Finanzierung

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Präsentation zum Thema: "Rechtliche Grundlagen, Bedarfsplanung und Finanzierung"—  Präsentation transkript:

1 Rechtliche Grundlagen, Bedarfsplanung und Finanzierung
Dipl.Ing. Berndt Martetschläger Vorlesung Krankenhausmanagement WS 2011/2012

2 Österreichische Bundesverfassung
Art. 10 Abs. 1: Bundessache ist die Gesetzgebung und Vollziehung in folgenden Angelegenheiten: (12) Gesundheitswesen mit Ausnahme des Leichen- und Bestattungswesens sowie des Gemeindesanitätsdienstes und Rettungswesens, hinsichtlich der Heil- und Pflegeanstalten, des Kurortewesens und der natürlichen Heilvorkommen jedoch nur die sanitäre Aufsicht;……….

3 Österreichische Bundesverfassung
Art. 12 Abs. 1: Bundessache ist die Gesetzgebung über die Grundsätze, Landessache die Erlassung von Ausführungsgesetzen und die Vollziehung in folgenden Angelegenheiten: (1) ….Mutterschafts-, Säuglings- und Jugendfürsorge; Heil- und Pflegeanstalten;…. Grundsatzgesetzgebung: Bund (KAKuG) Ausführungsgesetzgebung: Länder (KALG, Tir KAG, K-KAO, etc.)

4 Österreichische Bundesverfassung
Österreichweit einheitliche Neuregelungen der rechtlichen Grundlagen für Heil- und Pflegeanstalten (z.B. der Spitalsfinanzierung, des Österreichischen Strukturplans Gesundheit – ÖSG, etc.) können daher nicht durch ein einfaches Bundesgesetz geregelt werden sondern nur durch einen Staatsvertrag nach Art. 15a B-VG zwischen dem Bund, vertreten durch die Bundesregierung und allen Ländern, vertreten durch die Landeshauptleute erwirkt werden.

5 Definitionen KAKuG §1.(1): Unter Krankenanstalten (Heil- und Pflegeanstalten) sind Einrichtungen zu verstehen, die zur Feststellung und Überwachung des Gesundheitszustandes durch Untersuchung zur Vornahme operativer Eingriffe zur Vorbeugung, Besserung und Heilung von Krankheiten durch Behandlung zur Entbindung oder für Maßnahmen medizinischer Fortpflanzungshilfe bestimmt sind.

6 Definitionen KAKuG §1.(2): Ferner sind als Krankenanstalten auch Einrichtungen anzusehen, die zur ärztlichen Betreuung und besonderen Pflege von chronisch Kranken bestimmt sind.

7 Definitionen KAKuG §2.(1): Krankenanstalten im Sinne des § 1 sind:
Allgemeine Krankenanstalten Sonderkrankenanstalten Pflege für chronisch Kranke Sanatorien Selbständige Ambulatorien

8 Definitionen KAKuG §2a.(1) in Verbindung mit § 18 sieht folgende Abstufungen bei Krankenanstalten vor: Standardkrankenanstalten (für – Einwohner) mit bettenführenden Abteilungen zumindest für: 1. Chirurgie 2. Innere Medizin Einrichtungen für Anästhesiologie, für Röntgendiagnostik und für die Vornahme von Obduktionen; Konsiliarärzte;

9 Definitionen KAKuG Schwerpunktkrankenanstalten (für bis Einwohner) mit bettenführenden Abteilungen zumindest für: 1. Augenheilkunde 2. Chirurgie 3. Frauenheilkunde und Geburtshilfe 4. Hals- Nasen Ohrenkrankheiten 5. Haut- und Geschlechtskrankheiten 6. Innere Medizin 7. Kinderheilkunde einschl. Neonatol. 8. Neurologie und Psychiatrie 9. Orthopädie 10. Unfallchirurgie 11. Urologie Einrichtungen für Anästhesiologie, Hämodialyse, Strahlendiagnostik und -therapie, Nuklearmedizin, Physikalische Medizin, Intensivpflege, Zahnheilkunde, Konsiliar-ärzte, Anstaltsapotheke, Pathologisches Institut, Laborinstitut

10 Definitionen KAKuG c) Zentralkrankenanstalten (für 1 Million übersteigend) mit grundsätzlich allen dem jeweiligen Stand der medizinischen Wissenschaft entsprechenden spezialisierten Einrichtungen

11 Gesundheitsreform 2005 A) Überwindung der strikten Trennung der einzelnen Sektoren des Gesundheitswesens und Erreichung einer besseren Abstimmung in der Planung, Steuerung und Finanzierung des gesamten Gesundheitswesens  B) Längerfristige Sicherstellung der Finanzierbarkeit des österreichischen Gesundheitswesens durch Maßnahmen zur Kostendämpfung und Effizienzsteigerung bzw. Steuerung im Gesundheitswesen C) Unterstützung von Vorsorgemaßnahmen und flächendeckende Sicherung und Verbesserung der Qualität im österreichischen Gesundheitswesen

12 Gesundheitsreform 2005 Zu A)
Landesgesundheitsfonds mit Gesundheitsplattformen auf Länderebene und eine Bundesgesundheitsagentur mit Bundesgesundheitskommission zur Planung und Steuerung des gesamten Gesundheitswesens (intra- und extramural) werden eingerichtet. Es sind gemeinsame Modellversuche zur integrierten Planung, Umsetzung und Finanzierung der fachärztlichen Versorgung im Bereich der Spitals-ambulanzen und des niedergelassenen Bereichs (Entwicklung neuer Kooperationsmodelle) vereinbart. Österreichweite Leistungsangebotsplanung (dzt. Österreichischer Strukturplan Gesundheit 20010– ÖSG 2010) Mit 1. Jänner 2007 wird eine bundesweit einheitliche Diagnosen- und Leistungsdokumentation im spitalsambulanten und niedergelassenen Bereich eingeführt

13 Gesundheitsreform 2005 Zu B)
Bund, Länder und Sozialversicherung vereinbaren die Wahrnehmung von Maßnahmen zur Kostendämpfung und Effizienzsteigerung bzw. Steuerung im Gesundheitswesen im Ausmaß von 300 Mio. Euro. Diese Maßnahmen zur Kostendämpfung und Effizienzsteigerung bzw. Steuerung im Gesundheitswesen betreffen insbesondere die Senkung von Verwaltungskosten, neue Organisationsformen, Vermeidung von Doppelgleisigkeiten und eine regional ausgeglichenere Versorgung Eine gemeinsame Evaluierung des obigen Kataloges wird alle zwei Jahre vorgenommen Als Sanktionsmechanismus ist vorgesehen, dass die Bundesgesundheits-agentur bei maßgeblichen Verstößen gegen vereinbarte Pläne und Vorgaben im Zusammenhang mit der Qualität oder der Dokumentation finanzielle Mittel für die Landesgesundheitsfonds zurückzuhalten hat, bis der rechtskonforme Zustand herbeigeführt worden ist.

14 Gesundheitsreform 2005 Zu C)
Gesundheitsqualitätsgesetz und Gesundheitstelematikgesetz Einsetzung einer österreichweiten Steuerungsgruppe zur Planung und Akkordierung der Einführung der elektronischen Gesundheitsakte Finanzierung spezieller Projekte durch die Bundesgesundheitsagentur: Planungen und Strukturreformen, Transplantationswesen, Vorsorgeprogramme Gemeinsame Analyse und Evaluierung der epidemiologischen Auswirkungen bestehender und zukünftiger Vorsorgemaßnahmen im Gesundheitswesen.

15 Kenngrößen der KH-Betriebsführung
Verweildauer Dauer eines durchschnittlichen Krankenhausaufenthalts je stationärer Aufnahme VD = ______________________________ [Tagen] Tatsächliche Belagstage pro Jahr Stationäre Fälle Achtung: Belagstage  Mitternachtsstände Pflegetage  Aufnahme- und Entlassungstag voll Unterschied in der Verweildauer ca. 1 Tag !!!

16 Kenngrößen der KH-Betriebsführung
Auslastung (Bettennutzung) Verhältnis der tatsächlichen Belagstage zur theoretischen Kapazität bei gegebener Bettenzahl in der Zeiteinheit AL = ______________________________ x 100 [ % ] Tatsächliche Belagstage pro Jahr Aufgestellte Betten x 365 Achtung: Belagstage  Mitternachtsstände Pflegetage  Aufnahme- und Entlassungstag voll signifikanter Unterschied in der Auslastung !!!

17 Kenngrößen der KH-Betriebsführung
Tagesbelegte Betten (tbB) Anzahl der in einer Zeiteinheit im Durchschnitt belegten Betten absolut tbB = ______________________________ [ Betten ] Tatsächliche Belagstage pro Jahr 365 Achtung: nur sinnvoll in Belagstagen  Mitternachtsständen

18 Kenngrößen der KH-Betriebsführung
Patientenumsatz Anzahl der Patienten (stationären Fälle) je Bett in der Zeiteinheit PU = ______________________ = ______________________ Stationäre Fälle pro Jahr Tats. Belagstage aufgestellte Betten aufgestellte Betten x VD Achtung: nur sinnvoll in Belagstagen  Mitternachtsständen

19 Kenngrößen der KH-Betriebsführung
Bettenbedarf Analytische Bettenbedarfsformel Bettenbedarf = [ Betten ] Stat. Fälle pro Jahr x VD AL x 365

20 Kenngrößen der KH-Betriebsführung
Bettenbedarf Analytische Bettenbedarfsformel Krankenhaus- häufigkeit Bettenbedarf = [ Betten ] Stat. Fälle pro Jahr x VD AL x 365

21 Kenngrößen der KH-Betriebsführung
Bettenbedarf Analytische Bettenbedarfsformel Behandlungs- strategien / Anreize Bettenbedarf = [ Betten ] Stat. Fälle pro Jahr x VD AL x 365

22 Kenngrößen der KH-Betriebsführung
Bettenbedarf Analytische Bettenbedarfsformel Bettenbedarf = [ Betten ] Stat. Fälle pro Jahr x VD AL x 365 Wirtschaftlichkeit Verfügbarkeit

23 Internationaler Vergleich

24 Internationaler Vergleich

25 Die Bedeutung der Auslastung

26 Methoden der Bedarfsermittlung
Morbiditätsdeterminierte Bedarfsermittlung Mortalitätsorientierte Bedarfsermittlung Angebotsorientierte Bedarfsermittlung Inanspruchnahmeorientierte Bedarfsermittlung Quelle Bedarfsermittlungsmethoden: Siegfried Eichhorn, Krankenhausbetriebslehre, Band I, Verlag W. Kohlhammer

27 Methoden der Bedarfsermittlung
Zur morbiditätsorientierten Bedarfsermittlung: Weitgehend theoretisch, weil flächendeckende, elektronische Morbiditätsdaten kaum vorhanden weitgehend noch kein Konsens über morbiditätsspezifische Behandlungsstrategien (Standard operating procedures - SOP) Ausnahme ist Geburtshilfe, weil Exakte Fallzahlen vorhanden (Schwangerschaft, Geburt, Wochenbett) Demografische Prognosedaten sehr sicher Weitgehender Konsens über SOP´s

28 Methoden der Bedarfsermittlung
Zur angebotsorientierten Bedarfsermittlung: Ausgangspunkt ist der IST-Zustand an vorhandenen Betten je Einwohner des Einzugsgebiets [ Bettenmessziffer ] Für die Prognoserechnung wird diese Bettenmessziffer mit den Bevölkerungsprognosen korreliert und ergibt so den künftigen Bedarf. Verfeinerung kann erfolgen durch: Aufgliederung nach Versorgungsstufen Differenzierung durch kleinere Einzugsgebiete Gliederung nach Fachdisziplinen Berücksichtigung einer optimalen Auslastung

29 Methoden der Bedarfsermittlung
Nachteile der angebotsorientierten Bedarfsermittlung: Berücksichtigt nur die demografische Entwicklung Lässt die Entwicklung von Kennzahlen wie Verweildauer außer acht Schreibt Unter- bzw. Überversorgungen in der Gegenwart in die Zukunft fort Kann keine Veränderungen in der abgestuften Versorgungspyramide berücksichtigen

30 Methoden der Bedarfsermittlung
Zur inanspruchnahmeorientierten Bedarfsermittlung: Einflußfaktoren auf KH-Häufigkeit und Verweildauer und damit auf den analytischen Bettenbedarf, die im Rahmen einer inanspruchnahme-orientierten Bedarfsermittlung zu berücksichtigen sind: Stand, Organisation und Technik der Medizin Altersstruktur der Bevölkerung Zusammensetzung der Bevölkerung nach Geschlecht Art und Umfang der Erwerbstätigkeit Wohnverhältnisse Wohlstandsentwicklung Verkehrsbedingungen Angebot an Gesundheits-Dienstleistungen Sozial- und Gesundheitsgesetzgebung

31 Österr. Strukturplan Gesundheit 2010

32 Österr. Strukturplan Gesundheit 2010

33 Österr. Strukturplan Gesundheit ab 2006
Die bisherige Darstellung von einzelnen Krankenanstalten wird umgestellt auf die Darstellung von 32 Versorgungs-regionen und 4 Versorgungszonen, der Geltungsbereich wird sukzessive von Fonds-Krankenanstalten auf alle Kranken-anstalten gemäß KAKuG sowie alle weiteren Leistungs-erbringerinnen und Leistungserbringer ausgeweitet;

34 Österr. Strukturplan Gesundheit ab 2006
Quellbezogene Richtwerte zur Anzahl stationärer Aufenthalte im Jahr 2010 pro MHG (rund 450 „Medizinische Einzel-leistungs-/ Hauptdiagnosengruppen“ im Sinne des LKF-Modells) und pro Versorgungsregion bzw. Versorgungszone mit einem Toleranzbereich von jeweils +/- 25 % gegenüber dem Bundesdurchschnitt ersetzen die bisherigen Betten-obergrenzen pro Krankenanstalt;

35 Österr. Strukturplan Gesundheit ab 2006
Qualitätskriterien, Vorgaben zu jährlichen Mindestfrequenzen sowie zur Erreichbarkeit werden künftighin für jene medi-zinischen Leistungen vorgegeben werden, für die dies aus Expertensicht erforderlich ist;

36 Österr. Strukturplan Gesundheit ab 2006
die Versorgungssituation in den Bereichen „ambulante ärztliche Versorgung“, „extramurale therapeutische, psycho-logische und psychosoziale Versorgung“, „Rehabilitation“ sowie „Alten- und Langzeitversorgung“ wird pro Versorgungs-region bzw. Versorgungszone im Iststand 2004 erfasst, außerdem werden Kriterien zum Funktionieren des Naht-stellenmanagements in den einzelnen Versorgungsregionen definiert;

37 Österr. Strukturplan Gesundheit ab 2006
zu den medizinisch-technischen Großgeräten sind allgemeine Planungsgrundlagen und technische Beschreibungen sowie Vorgaben, für welche medizinischen Leistungen welche Groß-geräte (v. a. CT, MR) erforderlich sind, vorgesehen; weiters umfasst der ÖSG den bundesweiten Großgeräteplan, der pro Bundesland die maximale Anzahl an Großgeräten (CT, MR, ECT) im intra- und extramuralen Bereich beinhaltet.

38 Österr. Strukturplan Gesundheit 2006

39 Österr. Strukturplan Gesundheit 2006

40 Österr. Strukturplan Gesundheit 2006

41 Österr. Strukturplan Gesundheit 2006
Der ÖSG 2006 beschreibt die regionalen Versorgungserfordernisse in 3 verschiedenen Darstellungen: Planungsmatrix Versorgungsmatrix Leistungsmatrix

42 Österr. Strukturplan Gesundheit 2006
Planungsmatrix: 1 Gesamt-Österreich 9 Bundesländer 4 Versorgungszonen 32 Versorgungsregionen Medizinische Fächer (Innere Med, Chirurgie,etc) Akut-Krankenanstalten Ambulante ärztliche Versorgung Extramurale therap., psycholog. und psychosoziale Versorgung Rehabilitation Alten- und Langzeitversorgung

43 Österr. Strukturplan Gesundheit 2006
Versorgungsmatrix: 1 Gesamt-Österreich 4 VZ, 32 VR, 9 Bundesländer, 18 inl. und ausl. Gastpatienten je Bundesland, 1 Ö-Gesamt (insgesamt 64 Spalten) 450 MHG (Med. Einzelleistungs- und Hauptdiagnosegruppen), jeweils für 2004 (Ist) und 2010 (Soll) 8 Sonderbereiche (AG/R, Palliativ, etc) Ambulanter Sonderbereich Dialyse

44 Österr. Strukturplan Gesundheit 2006
Leistungsmatrix: 1 Gesamt-Österreich Qualitätskriterien (Mindestversorgungsstruktur, K-Typ, Intensiv, CT/MR, Histopathologie, Mindestfrequenz) Ausgewählte med. Einzelleistungen (MEL´s)

45 Österr. Strukturplan Gesundheit 2006
Folgende medizinisch-technische Geräte gelten aktuell als Großgeräte: • Computertomographiegeräte (CT), • Magnetresonanz-Tomographiegeräte (MR), • Coronarangiographische Arbeitsplätze (Herzkatheterarbeitsplätze) (COR) • Strahlen- bzw. Hochvolttherapiegeräte (STR; Linear- und Kreisbeschleuniger, Telekobalttherapiegeräte, Gamma-Knife), • Emissions-Computer-Tomographiegeräte (ECT) und • Positronen-Emissions-Tomographiegeräte (PET)

46 Österr. Strukturplan Gesundheit 2006
Planungsgrundsätze /1/: • Medizinisch-technische Großgeräte sollen in jenen Kranken-anstalten eingerichtet werden, die diese zur Bewältigung der sich aus der jeweiligen Fächerstruktur ergebenden medizinischen Anforderungen benötigen (Qualitätskriterium). • Die Versorgung der Bevölkerung soll durch optimale Standortwahl für Großgeräte regional möglichst gleichmäßig und bestmöglich erreichbar (Kriterium der Versorgungsgerechtigkeit), aber auch wirtschaftlich erfolgen (Wirtschaftlichkeitskriterium).

47 Österr. Strukturplan Gesundheit 2006
Planungsgrundsätze /2/: • Dem Wirtschaftlichkeitskriterium Rechnung tragend, wurden bei der Erarbeitung von Standortempfehlungen die Versorgungswirksamkeit des extramuralen Sektors sowie Kooperationspotentiale zwischen dem intra- und dem extramuralen Bereich miteinbezogen. • Aufgrund des raschen technischen Fortschritts sollte alle zwei Jahre eine Revision der Großgeräteplanung erfolgen. • Universitätsklausel

48 Österr. Strukturplan Gesundheit 2006

49 Internationaler Vergleich

50 Leistungsorientierte KH-Finanzierung (LKF)
Hinter dem Begriff „Finanzierung” verbergen sich zwei grundsätzlich unterschiedliche Gesichtspunkte. Zum einen lässt sich Finanzierung als Antwort auf die Frage: „Wer finanziert mit welchem Geld?” interpretieren, zum anderen kann Finanzierung auch als Vorgang der Mittelverteilung angesehen werden – also als Antwort auf die Frage: „Wie wird das Geld verteilt?”.

51 Leistungsorientierte KH-Finanzierung (LKF)
Grundlage des österreichischen LKF- Systems ist eine einheitliche Dokumentation von: Diagnosen seit nach dem ICD-10 der WHO (International Classification of diseases) Ausgewählte Prozeduren nach einem eigenentwickelten Katalog „Medizinischer Einzelleistungen (MEL)“ Eventuell Alter des Patienten / der Patientin Eventuell Strukturqualitätskriterien

52 Leistungsorientierte KH-Finanzierung (LKF)
Sämtliche Krankheitsbilder werden in insgesamt 996 LDF (Leistungs- und Diagnoseorientierte Fallgruppen) eingeteilt, davon sind 442 leistungsbasiert (primär in der operativen Fächern über MEL´s codiert) und 554 krankheitsbasiert (primär in den konservativen Fächern über Diagnosen - HDG´s codiert)

53 Leistungsorientierte KH-Finanzierung (LKF)

54 Leistungsorientierte KH-Finanzierung (LKF)
Jeder der 996 LDF – Gruppen ist: eine Gesamtpunktezahl (Fallpauschale) zugeordnet, die sich wiederum unterteilt in - eine Leistungskomponente - eine Tageskomponente ein Verweildauerintervall mit unterer und oberer Schwelle zugeordnet das LKF – Modell wird jährlich weiterentwickelt

55 Leistungsorientierte KH-Finanzierung (LKF)
Nach der Bestimmung der LDF-Gruppe und damit der Fallpauschale (über MEL oder HDG) werden folgende Zusatzbepunktungen angebracht: Zusatzpunkte für längere Aufenthalte (degressiv) Punkteabschläge für kürzere Aufenthalte Mehrleistungszuschläge (zusätzliche Leistungskomponente bei Mehrfachbehandlungen) Zusatzpunkte für Aufenthalte in Intensivstationen Tageweise Bepunktung in Sonderbereichen (Psych. Tagesklinik, Palliativbehandlung, Akutgeriatrie und Remobilisation etc.)

56 Leistungsorientierte KH-Finanzierung (LKF)

57 Leistungsorientierte KH-Finanzierung (LKF)

58 Leistungsorientierte KH-Finanzierung (LKF)
Ziele die mit der Einführung des österreichischen LKF-Systems verbunden waren: – eine höhere Kosten- und Leistungstransparenz, – die langfristige Eindämmung der Kostensteigerungen, – die Reduzierung unnötiger Mehrfachleistungen, – längst notwendige Strukturveränderungen (u.a. Akutbettenabbau) und – ein österreichweit einheitliches, einfach zu administrierendes Instrumentarium für gesundheitspolitische Planungs- und Steuerungsmaßnahme

59 Internationaler Vergleich

60 Internationaler Vergleich

61 These 1: These 1 Es muss und wird uns gelingen, in den nächsten 10 – 15 Jahren die Krankenhaushäufigkeit drastisch zu senken, da ansonst der zusätzliche Ansturm alter und hochbetagter Patienten nicht leistbar ist. Dies wird einzelne Fachrichtungen stark unter-schiedlich tangieren und häufig nochmals zu einer markanten Bettenreduktion führen

62 Schwerpunktbildungen Virtuelle Organisationen
Der strategische Zielkonflikt Der Strategische Zielkonflikt Standortvielfalt -) Wohnortnähe -) Niederschwelligkeit -) Regionalpolitik Qualität -) Menge/Qualität -) Fachspezialisierung -) Strukturqualität Schwerpunktbildungen Vernetzungen Virtuelle Organisationen

63 (aus der englischen Gesundheitsdiskussion)
Internationaler Vergleich A bed built, is a bed filled (aus der englischen Gesundheitsdiskussion)

64 These 2: These 2 Die „trügerische“ Ruhe im Verdrängungswettbewerb resultiert aus der protektionistischen Gesetzgebung in Österreich (Landesfonds, PriKraF). Eine - früher oder später von der EU erzwungene – Marktöffnung wird eine Reihe internationaler Anbieter mit Markenmedizin-Konzepten nach Österreich bringen.

65 These 3: These 3 Ich komme mir oft vor, wie wenn Mercedes seinen Verkäufern eine Umweltprämie für jedes nicht verkaufte Auto in Aussicht stellt und dann jahrelang diskutiert, warum die Verkaufszahlen kontinuierlich zurückgehen. In Österreich wirken (finanzielle) Anreize oft diametral gegen gesundheitspolitisch verkündete Strategien.

66 These 4: These 4 Was wir aus freien Stücken viele Jahre nicht geschafft haben, wird letzten Endes die elektronische Vernetzung erzwingen. Es wird zunehmend nicht mehr verstanden, warum immer noch der Facharztbefund von gestern völlig unbekannt ist, wenn man heute in die Notfallaufnahme des Krankenhauses eingeliefert wird.

67 These 5: These 5 Die elektronische Vernetzung von Befunddaten wird schließlich auch der Qualitätssicherung im ärztlichen Bereich (im Spital und in der Ordination) zum Durchbruch verhelfen. Investitionen in e-health sind daher zu einem guten Teil auch Investitionen in medizinische Qualitätssicherung und verbesserte Schnittstellen.


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