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Ulrich Schachtschneider

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Präsentation zum Thema: "Ulrich Schachtschneider"—  Präsentation transkript:

1 Ulrich Schachtschneider
Basisfreimenge Strom für alle Ein Schritt zum ökologischen Grundeinkommen 1 Markt, Planung, Kommune? Aporien der Klimapolitik 2 Ökologisches Grundeinkommen Umverteilung, Ökologie, Common 3 Strom-Basisfreimenge: Beginn im Hier und Jetzt

2 Globales Klimaproblem 
2 Tonnen CO2/Kopf und Jahr: Gebot der globalen Gerechtigkeit Gebot gleicher Freiheitschancen (nicht der Umwelt an sich…) Technik und Verhalten  Gesellschaftsstruktur

3 Ansätze der Klimapolitik:
Ökonomische Instrumente Unerwünschtes besteuern: Ökosteuer (z.B. „Energiesteuer“) - Unerwünschtes begrenzen: Zertifikate (z.B. EU-Emissionshandel) - Erwünschtes belohnen: Subventionen (z.B. EEG) Regulierter Markt Ordnungsrecht Unerwünschtes verbieten: (z.B. Atom, z.B. Glühbirne) - Unerwünschtes begrenzen: (z.B. Heizenergie/m² ENEV) - Gewolltes gebieten: (z.B. Dachausrichtung im B-Plan, 15% Wärme regenerativ im EEWärmeG Demokratische Planung Selber machen Genossenschaft mit anderem Ziel: Weniger Selber Machen Erwünschtes selber machen: Eigenerzeugung (z.B. Selbstversorgung, z.B. Genossenschaft, Bürgerbeteiligung in Kommune) SelbstverwalteteKommune

4 Energiesteuer in Deutschland
Ct/kWh 25 23 20 15 Gesamtpreis 10 Ökosteuer 6 6 5 2 0,16 0,16 Strom Gas Heizöl

5 Aporien der Klimapolitik 1:
Ökonomische Instrumente Unerwünschtes besteuern: Ökosteuer (z.B. „Energiesteuer“) - Unerwünschtes begrenzen: Zertifikate (z.B. EU-Emissionshandel) - Erwünschtes belohnen: Subventionen (z.B. EEG) Zu hoch: Unsozial! Zu niedrig: Unwirksam!

6 Aporien der Klimapolitik 2:
Ordnungsrecht Unerwünschtes verbieten: z.B. Atom, Glühbirne Gefrierschrank, Elektroherd, Wasserbett? - Unerwünschtes begrenzen: z.B. Heizenergieverbrauch pro m² (ENEV) Kühlschrankgröße, Aufbacken von Fertiggerichten? Bettgröße? - Gewolltes gebieten: z.B. Dachausrichtung (B-Plan), 15% Wärme regenerativ (EEWärmeG) Sanierungspflicht: Wasserbereitung mit Strom ersetzen? Eingriff in die Lebensgestaltung! Nicht emanzipativ! Gleiche Verteuerung für alle Unsozial! Überforderung der Detailsteuerung Verwaltungs- und Überwachungsaufwand!

7 Aporien der Klimapolitik 3:
Selber Machen Erwünschtes selber machen: Eigenerzeugung (z.B. Selbstversorgung, Genossenschaft, Bürgerbeteiligung in Kommune) Technisch machbar? Öko-effizient? Partizipation: Zeitaufwand? Direkte Vergesellschaftung?

8 2. Die Verteuerung von Energie spitzt die soziale Frage neu zu.
Zwischenfazit Die Energiepreise werden weiter steigen, ob als Ergebnis von Klimapolitik oder aufgrund weltweiter Verknappung. Dies gilt auch bei höheren Anteilen regenerativer Erzeugung, auch ohne marktbeherrschende Konzerne 2. Die Verteuerung von Energie spitzt die soziale Frage neu zu. Auch linke Ansätze zur Verbindung sozial und ökologisch Kapitalismus abschaffen (jetzt gleich? Und Dann?) Öko-Arbeitsplätze Energieberatung für Arme Sozialtarife Alle problematisch… Die Strategien der Mehrheitspolitik zum Energieproblem verknüpfen nicht Soziales mit Ökologischem

9 Verknüpfung von Sozialem und Ökologischem: Ansätze der Linken
Kapitalismus abschaffen Und vorher? Und dann? Mehr ökonomische Gleichheit? Nachhaltige Lösung? Wachstum? Arbeitsplätze durch Öko-Technik Diskriminierung? Begrenzte Wirkung Energieberatung für Arme? Für wen? Diskriminierung? Bürokratie? Sozialtarife?

10 ÖKOLOGISCHES GRUNDEINKOMMEN: UMVERTEILUNG DURCH ÖKOLOGISCHE STEUERUNG
Reich paritätische Ausschüttung Ökologisches Grund- einkommen Arm Prinzipien: Besteuerung einiger weniger Emissionen/ Verbräuche, nicht fertiger Produkte International, national, lokal Grundidee Ausschüttung auch als „Öko-Bonus“: Umweltverbände, FOES, Grüner Länderrat: „Sky Trust“: Barnes Öko-Bonus international Wissenschaft: Ekardt Publik Forum: davon Ökosteuer, Preisaufschlag durch Zertifikatehandel Konsum ausgaben

11 Wirkungen des ökologischen Grundeinkommens 1:
Ökologische Modernisierung Ökonomische Steuerung des Umweltverbrauchs Unerwünschter Umweltverbrauch wird teurer Veränderung der relativen Preise - Verhaltensänderung - technologischer Wandel/ Innovation ressourcenarmer Verfahren Umverteilung nach unten und soziale Sicherheit Reiche mit überdurchschnittlichem Umweltverbrauch zahlen drauf - Arme mit unterdurchschnittlichem Umweltverbrauch gewinnen - Steigerung sozialer Sicherheit ohne Wachstum möglich Alternative Regulation Mehr Freiheit auf dem Markt Herrschaftskritik weniger Erwerbsdruck: Freiheitlichere Erwerbswahl (für Arbeitnehmer und Unternehmer) - Deproduktivistische Wirkung - Luft zum Ausprobieren von Alternativen (Subsistenz, Wertewandel) Kulturwechsel Subsistenz

12 Wirkungen des ökologischen Grundeinkommens 2
Ausweitung des commons Ökosozialismus Grundeinkommen selber ist Gemeingut (modernisierte Allmende) - Stärkung/Schaffung eines nicht monetär gesteuerten Sektors mit bürgerschaftlicher, gemeinwesenorientierter Tätigkeit Alternative Regulation Gendergerecht (Re)produktivität „Reproduktive“ und „produktive“ Tätigkeit für Mann und Frau Kulturwechsel Wertewandel Psychologie des Überflusses: Optimismus und Solidarität - Arbeit als Selbstverwirklichung

13 Nicht alles auf einmal…
Ökologisches Grundeinkommen: Umsetzung Nicht alles auf einmal… langsames Ansteigen der Besteuerung/ Ausschüttung schrittweise Ausweitung auf weitere Umweltgüter von der Gemeinde bis zur UNO

14 Modell „Spar“-Tarif (Verbraucherzentrale NRW)
Basisfreimenge Strom Ulrich Schachtschneider Modell „Spar“-Tarif (Verbraucherzentrale NRW) - 250 kWh/Kopf kostenlos - bewirkt um 15% geringere Kosten für Standardverbraucher - „Spartarif“ für alle als Wahltarif Bei Bestabrechnung: - 13% Erlöse

15 Wahltarife (Modell VZ NRW)

16 Wahltarife (Modell VZ NRW)

17 Wirkung auf Arme Schlechtergestellte: besonders mit elektr. WWB Bei anderer Finanzierung (zB E-Handel) größere Einsparung Stichprobe: 104 Haushalte, 85 stellen sich besser 23 verschlechtern sich Aus: Kurzgutachten Stromspartarif, Wuppertal-Institut 2008

18 Finanzierung der Basisfreimenge Strom
Abwanderung Vielverbraucher Erlösneutraler Ausgleich beim Anbieter:  Erhöhung Arbeitspreis (kWh-Preis) Bundesweite Umlage aus Netzerlösen (7-9% Gewinn)  evtl: Erhöhung Arbeitspreis bei jedem Anbieter Einnahmen aus Versteigerung CO2-Zertifikate (Lösung auf Bundesebene) Idee Öko-Bonus (ÖGE) am besten durch CO2-Zertis: - trennscharf: nur für Verschmutzung wird gezahlt, nicht für jede kWh - keine Abwanderung provoziert - kein Nachteil für Kommune Einnahmen aus Konzessionsabgabe (Lösung auf kommunaler Ebene)

19 Variante: Einheitlicher Basis-Öko-Tarif
Wie Lenkungsabgabe Basel Einheitlicher Basis-Öko-Tarif

20 Variante: Einheitlicher Basis-Öko-Progressiv-Tarif

21 - Betriebe in etwa gleicher Höhe
Basisfreimenge Strom Ulrich Schachtschneider Beispiel für Einheitlichen Basis-Öko-Tarif: „Lenkungsabgabe Elektrizität“ (Basel) - 35€/Kopf jährliche Auszahlung bzw. Anrechnung auf Stromrechnung (entspricht ca. 200 kWh/Kopf kostenlos) - Erlösneutrale Erhöhung des Arbeitspreises um 25% (ca. 4 Ct) - Betriebe in etwa gleicher Höhe Wie 17,5 Ct./kWh Anstieg um ca. 25% Weitere Lenkungsabgaben in der Schweiz: ca. 60€/Kopf im Jahr 2010

22 Basisfreimenge Strom: Vorteile
Ulrich Schachtschneider Ersparnis für Ärmere, Kinderreiche diskriminierungsfrei (kein Einkommensnachweis) wenig Bürokratie (keine Bedürftigkeitsprüfung) energiesparendes Verhalten lohnt sich mehr kann für jeden Tarif (Privat und Gewerbe) gleichermaßen angewendet werden

23 Basisfreimenge Strom (einheitlicher Tarif): Probleme
Ulrich Schachtschneider Abwanderung zu anderen Versorgern (in Deutschland, bei bundesweiter Lösung in EU) Abhilfe: bundesweite Vorschrift über Tarifstruktur - Vorteil bei geringem Aufenthalt in Wohnung Bestimmung der Personenanzahl Wechsel im Abrechnungszeitraum - Abwanderung: bundesweiter Tarif möglich (§36,§40) - Personenzahl-Bestimmung: Ausschüttung pro Kopf über Kommune/ nicht über Stadtwerk Abhilfe: Ausschüttung über Kommune, nicht über Kunden

24 §36 EnWG Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie kann im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates Einfluss auf die Gestaltung der Allgemeinen Preise nehmen: „Es kann dabei Bestimmungen über Inhalt und Aufbau der Allgemeinen Preise treffen, sowie die tariflichen Rechte und Pflichten der Elektrizitätsversorgungsunternehmen und ihrer Kunden regeln“. (§ 36 EnWG). Einheitlicher Tarif kann bundesweit vorgeschrieben werden

25 §40 EnWG „Energieversorgungsunternehmen haben, soweit technisch machbar und wirtschaftlich zumutbar, spätestens bis zum 30. Dezember 2010 für Letztverbraucher von Elektrizität einen Tarif anzubieten, der einen Anreiz zu Energieeinsparung oder Steuerung des Energieverbrauchs setzt. Tarife im Sinne von Satz 1 sind insbesondere lastvariable oder tageszeitabhängige Tarife.“

26 Basisfreimenge Strom: Fazit und Ausblick
Ulrich Schachtschneider Kombination von ökologischer Lenkung und Umverteilung und mehr sozialer Sicherheit möglich! am einfachsten wären EU/- bundesweite Vorschriften für Tarifstruktur nach dem Prinzip Basis-Öko-Tarif bis dahin kann ein Stadtwerk/eine Kommune die Idee Basisfreimenge vorführen in Form eines Wahltarifs. Voraussetzung: Politischer Wille zu seiner Finanzierung eine Basisfreimenge Strom ist noch kein ökologisches Grundeinkommen, aber ein Schritt dort hin

27

28 Anteil Verbrauchsbereiche
Quelle: Energieagentur NRW 2005


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