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Elterngeld und Elternzeit

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Präsentation zum Thema: "Elterngeld und Elternzeit"—  Präsentation transkript:

1 Elterngeld und Elternzeit

2 Elterngeld Für Geburten ab 1. Januar 2007 tritt das Elterngeld an die Stelle des bisherigen Erziehungsgeldes.

3 5.4 „Elterngeld als Zukunftsinvestition“
“Ein einkommensabhängiges Elterngeld hat aus Sicht der Familienberichtskommission die gleiche Bedeutung wie die Fortbildung für den Beruf, denn es ist eine Freistellung von der Erwerbsarbeit zur Unterstützung der Entwicklung von Humanvermögen und Humankapital einer Wissensgesellschaft. „Im Sinne einer nachhaltigen Familienpolitik handelt es sich damit um eine Zukunftsinvestition einer Gesellschaft.(…) Die ausführliche Diskussion einer an das individuelle Erwerbseinkommen geknüpften Transferleistung während der frühesten Kinderphase hat vermutlich, wenn man die nordeuropäischen Länder hinsichtlich der Zahl der Mehrkinder-Familien mit der Bundesrepublik vergleicht, auch einen positiven demographischen Effekt. Diese Leistungen ermöglichen, sich für ein weiteres Kind zu entscheiden, da nicht befürchtet werden muss, dass mit einer Person mehr in der Familie jener Achterbahneffekt des Einkommens eintritt, der auch eine auf Dauer angelegte Reduktion des Einkommens nach sich zieht.“

4 Wer hat Anspruch auf Elterngeld?
Anspruch auf Elterngeld haben Mütter und Väter, -> die ihre Kinder nach der Geburt selbst betreuen und erziehen, -> nicht mehr als 30 Stunden in der Woche erwerbstätig sind, -> mit ihren Kindern in einem Haushalt leben und -> einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben.

5 Elterngeld Umfang Das Elterngeld beträgt 67 % des früheren Nettogehalts (Maßgebend ist das Einkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes) bzw. maximal Euro pro Monat. Es gilt für Beschäftigte und Selbstständige ebenso wie für Auszubildende und Studierende mit Nebenjob. Der Mindestbetrag von 300 Euro wird unabhängig von einer vorherigen Erwerbstätigkeit gezahlt. Bei Geringverdienern erhöht sich die Ersatzrate schrittweise auf bis zu 100 Prozent. ( pro 2 Euro, die das Nettoeinkommen unter Euro liegt, erhöht sich die Leistung um 0,1 Prozentpunkte)

6 Elterngeld Dauer Elterngeld kann während der ersten 14 Lebensmonate
des Kindes in Anspruch genommen werden. Ein Elternteil kann dabei für höchstens 12 Monate Elterngeld beantragen. Zwei weitere Monate gibt es, wenn auch der Partner Elterngeld beantragt und dadurch Erwerbseinkommen wegfällt. Ein Monatsbetrag lässt sich auf die doppelte Zeit strecken, dann wird die monatliche Leistung halbiert.

7 Elterngeld für Alleinerziehende
Alleinerziehende können allein für die vollen 14 Monate Elterngeld erhalten, wenn dass das Kind allein bei dem Elternteil in der Wohnung lebt, dem die elterliche Sorge oder zumindest das Aufenthaltsbestimmungsrecht allein zusteht. => das Gleiche gilt bei gemeinsamem Sorgerecht, wenn die Person, die das Elterngeld beantragt, das alleinige Aufenthalstbestimmtungsrecht hat => entscheident ist immer, die tatsächliche Lebenssituation

8 Elterngeld bei Mehrlingsgeburten (Zwillinge, Drillinge usw.)
=> das Elterngeld erhöht sich monatlich um je 300 Euro für jedes weitere Kind. Das bedeutet: Zusätzlich zum Elterngeld in Höhe von mindestens 67 Prozent des wegfallenden Erwerbseinkommens oder zum Mindestbetrag von 300 Euro werden für jedes weitere Mehrlingskind monatlich jeweils 300 Euro gezahlt. Pro Kind sind grundsätzlich jeweils bis 300 Euro anrechnungsfrei, sie werden also zusätzlich zu anderen Sozialleistungen gezahlt.

9 Elterngeld Elterngeld für Geschwisterkinder
=> für Familien mit mehr als einem Kind gibt es einen Geschwisterbonus erhalten => Das vohandene Elterngeld wird um zehn Prozent, mindestens aber um 75 Euro im Monat erhöht => wer also den Mindestbetrag von 300 Euro erhält, bekommt nun 375 Euro Zu Beachten sind die Altersgrenzen: - bei zwei Kindern im Haushalt, bis das ältere Geschwisterkind drei Jahre alt ist - bei drei und mehr Kindern im Haushalt genügt es, wenn mindestens zwei Kinder noch nicht sechs Jahre alt sind; - bei einem behinderten Geschwisterkind im Haushalt, bis das Kind vierzehn Jahre alt ist

10 Elterngeld bei Teilzeitarbeit nach der Geburt
=> bis zu 30Std. in der Woche sind zulässig und das erwirtschaftete Gehalt wird bei der Berechnung des Elterngeldes mit berücksichtigt. => Mann / Frau erhält dann 67 Prozent der Differenz zwischen dem durchschnittlichen Einkommen vor der Geburt und dem voraussichtlich durchschnittlich erzielten Einkommen nach der Geburt. (auch hier mindestens 300 Euro monatlich) => geht man ein Beschäftigungsverhältniss ein während man Elterngeld bezieht, muss dies der Elterngeldstelle umgehend mitgeteilt werden und u.U. Wird dann das Elterngeld neu berechnet. Die Monate ohne die Teilzeitarbeit und die Monate mit Teilzeitarbeit werden dann gesondert berechnet

11 Elterngeld Elterngeld für Studierende und Auszubildende
=> Auszubildende und Studierende können Elterngeld erhalten ohne ihr Studium oder die Ausbildung zu unterbrechen. => zudem ist es unabhängig von den Wochenstunden, die für die Ausbildung bzw. das Studium nötig sind => sie erhalten dann den Mindestsatz von 300€ monatlich Elterngeld für Adoptiveltern => Für adoptierte Kinder und mit dem Ziel der Adoption aufgenommene Kinder kann ebenfalls Elterngeld beantragt werden. => Die 14-Monats-Frist beginnt, wenn das Kind in den Haushalt aufgenommen wird. => Für Kinder,die das achte Lebensjahr vollendet haben, besteht kein Anspruch mehr!!!

12 Elterngeld für ausländische Eltern
Staatsangehörige von Mitgliedsstaaten der EU und der Schweiz haben ebenso wie Deutsche nach dem Recht der EU in der Regel dann einen Anspruch auf Elterngeld, wenn sie in Deutschland erwerbstätig sind oder, falls sie nicht erwerbstätig sind, in Deutschland wohnen. Andere Ausländerinnen und Ausländer haben einen Anspruch, wenn ihr Aufenthalt in Deutschland nach der Art ihres Aufenthaltstitels und ihre erlaubte Erwerbstätigkeit voraussichtlich dauerhaft ist. Wer eine Niederlassungserlaubnis besitzt, erfüllt diese Voraussetzungen. Wer eine Aufenthaltserlaubnis besitzt, kann diese Anspruchsvoraussetzungen nur dann erfüllen, wenn er oder sie auch zur Erwerbstätigkeit in Deutschland berechtigt ist oder hier schon erlaubt gearbeitet hat. Wer eine Aufenthaltserlaubnis in Härtefällen, zum vorübergehenden Schutz, bei Aussetzung der Abschiebung oder wegen des Bestehens von Ausreisehindernissen besitzt, kann Elterngeld erst nach einem Aufenthalt in Deutschland von drei Jahren und bei Bestehen eines Arbeitsverhältnisses erhalten.

13 Elterngeld Kein Elterngeld erhalten ausländische Eltern, die eine Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke der Ausbildung oder in Verbindung mit einer Arbeitserlaubnis nur für einen Höchstzeitraum besitzen. Bei diesen Personen wird von einem nur vorübergehenden Aufenthalt ausgegangen. Das Gleiche gilt bei Personen, die als Asylbewerber eine Aufenthaltsgestattung besitzen oder sich nur geduldet im Bundesgebiet aufhalten. Auch eine erlaubte Erwerbstätigkeit führt in diesen Fällen nicht zu einem Anspruch auf Elterngeld.

14 Elterngeldregelungen im Gesetz: Abschnitt 1 regelt das Elterngeld:
Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit (Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz – BEEG) vom 5. Dezember 2006, BGBl. I S ff. Abschnitt 1 regelt das Elterngeld: Im § 1 werden die Berechtigten festgelegt Im § 2 ist die Höhe des Elterngeldes geregelt Im § 3 ist die Anrechnung anderer Leistungen geregelt Im § 4 ist der Bezugszeitraum festgesetzt § 5 klärt das Zusammentreffen von Ansprüchen Im § 6 ist die Auszahlungs und Verlängerungsmöglichkeit geregelt

15 Elterngeld § 7 regelt die Antragsstellung
Im § 8 sind die Auskunftspflichten und Nebenbestimmungen geregelt Im § 9 sind der Einkommens- und Arbeitszeitnachweis sowie die Auskunftspflicht des Arbeitgebers geregelt Der § 10 gibt das Verhältnis zu anderen Sozialleistungen an Der § 11 regelt die Unterhaltspflichten Im § 12 sind die Zuständigkeit; Aufbringung der Mittel geregelt Der § 13 gibt den Rechtsweg vor Im § 14 ist die Bußgeldvorschrift enthalten

16 Elternzeit „Die Elternzeit gibt Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern die Möglichkeit, sich ihrem Kind zu widmen und gleichzeitig den Kontakt zum Beruf aufrechtzuerhalten. Durch den Rechtsanspruch auf Teilzeitarbeit erhalten verstärkt auch Väter die Chance, sich an der Erziehung ihres Kindes zu beteiligen.“ bmfsfj

17 Elternzeit Die Elternzeit ermöglicht den Eltern für 3 Jahre nach der Geburt ihres Kindes ihre Hauptpflichten des Arbeitsverhältnisses ruhen zu lassen. Nach dieser Zeit wird ihnen gesetzlich ermöglicht, in ihren Beruf zurück zu kehren.

18 Ab dem 01.01.07 gelten Neuregelungen für die Elternzeit.
Diese Neuregelungen gelten jedoch auch für Eltern, deren Kinder vor dem geboren sind.

19 Elternzeit Anspruch: Eltern in einem Arbeitsverhältnis
Andere Familienmitglieder bei Krankheit der Eltern Lebenspartner Eltern mit aufgenommenen Pflegekindern

20 Elternzeit Andere Ansprüche:
Der Berechtigte - lebt mit dem Kind im selben Haushalt …betreut und erzieht überwiegend selbst …arbeitet nicht mehr als 30 Stunden in der Woche „Der Anspruch auf Elternzeit besteht unabhängig vom Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt des Anspruchsberechtigten, sofern das bestehende Arbeitsverhältnis deutschem Arbeitsrecht unterliegt.“

21 Elternzeit Die Elternzeit kann in jedem Arbeitsverhältnis genommen werden zum Beispiel auch von: Auszubildende, Umschüler, Teilzeitarbeiter… Auch bei befristeten Verträgen… (verlängern sich dadurch jedoch nicht)

22 (Nachrang der Sozialhilfe)
Elternzeit Die Elternzeit kann von beiden Elternteilen jeweils bis zu 3 Jahren gleichzeitig, oder auch abwechselnd in Anspruch genommen werden. Bei gemeinsamer Inanspruchnahme der Elternzeit, kann jedoch nur eines der beiden Elternteile mit einer Unterstützung durch die Sozialhilfe rechnen. (Nachrang der Sozialhilfe)

23 Elternzeit Mit der Zustimmung des Arbeitgebers ist es auch möglich bis zu 12 Monate der Elternzeit zwischen dem 3. und 8. Lebensjahr des Kindes in Anspruch zu nehmen. Vom BMFSFJ wird empfohlen zunächst 2 Jahre der Elternzeit zu beantragen, um somit das 3. Jahr flexibel gestalten zu können.

24 Elternzeit Die Elternzeit muss bis spätestens 7 Wochen vor der Anspruchnahme schriftlich beim Arbeitgeber beantragt werden, damit dieser genügend Zeit für die Suche einer Ersatzkraft zur Verfügung hat.

25 Elternzeit Die Eltern müssen sich für 2 Jahre ab Beginn der Elternzeit festlegen, damit diese flexibel bleibt, aber auch eine genügende Planungssicherheit seitens des Arbeitgebers gewährleistet ist. Falls vom Arbeitgeber genehmigt, ist auch eine andere Aufteilung der Elternzeit möglich.

26 Elternzeit Ist eine Teilzeitbeschäftigung während der Elternzeit erwünscht, sollte dies frühzeitig signalisiert werden, sonst besteht die Gefahr, dass dieser Wunsch aufgrund “dringender betrieblicher Gründe “ abgelehnt wird. In einem Unternehmen mit mehr als 15 Beschäftigten besteht ein Anspruch auf eine Teilzeiterwerbstätigkeit. (15-30 Stunden)

27 Kündigungsschutz in der Elternzeit:
„Ab dem Zeitpunkt, ab dem die Elternzeit angemeldet worden ist, frühestens jedoch 8 Wochen vor Beginn der Elternzeit sowie während der Elternzeit, darf die Arbeitgeberin bzw. der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis nicht kündigen. Nur in besonderen Fällen kann ausnahmsweise eine Kündigung für zulässig erklärt werden. Die Klärung der Zulässigkeit erfolgt durch die für den Arbeitsschutz zuständige oberste Landesbehörde oder einer von ihr bestimmten Stelle.“

28 Elternzeitregelungen im Gesetz: Abschnitt 2 regelt die Elternzeit:
Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit (Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz – BEEG) vom 5. Dezember 2006, BGBl. I S ff. Abschnitt 2 regelt die Elternzeit: Im § 15 wird der Anspruch auf die Elternzeit festgelegt Im § 16 wird die Inanspruchnahme der Elternzeit geregelt Im § 17 wird der Urlaub geregelt Im § 18 ist der Kündigungsschutz festgesetzt § 19 klärt die Kündigung zum Ende der Elternzeit § 20 handelt über die zur Berufsbildung Beschäftigte und in Heimarbeit Beschäftigte § 21 regelt die befristeten Arbeitsverträge im Zusammenhang mit der Elternzeit

29 Elterngeld und Elternzeit
Thesen zur Diskussion: Zwei Jahre bisheriges Erziehungsgeld , nun 14 Monate Elterngeld, positiv oder negativ? Impuls für den Arbeitsmarkt?? Steigt der Mut zum Kind auch bei Normal oder Geringverdienern?? Besser für eine schnelle Wiederaufnahme des Berufes oder spart der Staat einfach nur Geld?

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32 Elterngeld und Elternzeit
Quellen: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Berlin Dezember


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