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Herzlich willkommen! Werner Waterkamp / Werner Koop RD Rheine/RD Bocholt 27. Januar 2010.

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Präsentation zum Thema: "Herzlich willkommen! Werner Waterkamp / Werner Koop RD Rheine/RD Bocholt 27. Januar 2010."—  Präsentation transkript:

1 Herzlich willkommen! Werner Waterkamp / Werner Koop RD Rheine/RD Bocholt 27. Januar 2010

2 Selbsthilfeförderung und die Neuregelungen ab 01.01.2010
27. Januar 2010 Werner Waterkamp Werner Koop

3 Selbsthilfegruppen Definition Selbsthilfegruppen sind:
freiwillige Zusammenschlüsse von betroffenen Menschen auf örtlicher bzw. regionaler Ebene deren Aktivitäten sich auf die gemeinsame Bewältigung von Krankheiten und/oder psychischen Problemen richten, von denen sie selbst oder Angehörige betroffen sind. gegenseitige Unterstützung und Erfahrungsaustausch Arbeit ist nicht auf materielle Gewinnerzielung ausgerichtet SHG werden nicht von professionellen Helfern (z.B. Ärzten, Therapeuten) geleitet Werner Waterkamp / Werner Koop RD Rheine/RD Bocholt 27. Januar 2010

4 Selbsthilfegruppen Ziele: persönliche Lebensqualität verbessern
die Überwindung der mit vielen chronischen Krankheiten einhergehende Isolation bzw. gesellschaftliche Ausgrenzung Werner Waterkamp / Werner Koop RD Rheine/RD Bocholt 27. Januar 2010

5 Formen der Förderung finanzielle Förderung Pauschalförderung
Projektförderung Sachmittelförderung personelle Unterstützung ideelle Förderung Sachmittel = Flyer, Kopien, Briefversand Personelle Unterstützung = Beratung, Vorträge, Hilfe beim Versand von Serienbriefen Ideelle Förderung = Hinweise auf die Existenz einer Selbsthilfegruppe an Betroffene Werner Waterkamp / Werner Koop RD Rheine/RD Bocholt 27. Januar 2010

6 Pauschalförderung Pauschale Förderung (Gemeinschaftsförderung)
finanzielle Unterstützung der originären, gesundheitsbezogenen Selbsthilfearbeit (Zuschüsse zu den „laufenden Kosten“) regelmäßige Gruppentreffen (Raumkosten und Raummiete) Büroausstattung und Sachkosten (PC, Drucker, Büromöbel, Porto und Telefon) Pflege des Internetauftritts / Homepage Kosten der Verbandsmedien / Flyer Schulungen und Fortbildungen, die auf die Befähigung zur Organisations- und Verbandsarbeit abzielen (z. B. Rhetorik, PC-Schulungen, Weiterbildungen zum Vereinsrecht, kaufmännische Weiterbildungen) Teilnahme an Gremiensitzungen (z. B. Vorstandssitzungen, Mitgliederversammlungen) und regionalen Arbeitsgruppen Originär = grundlegend, eigenständig Werner Waterkamp / Werner Koop RD Rheine/RD Bocholt 27. Januar 2010

7 Projektförderung Projektbezogene Förderung (kassenindividuelle Förderung) finanzielle Unterstützung von gezielten, zeitlich begrenzten Vorhaben und Aktionen (z. B. Veranstaltungen, Aktionen, Tag der offenen Tür) Faltblätter (anlassbezogen zum Projekt) Informationsmedien (anlassbezogen zum Projekt) Druckkosten (anlassbezogen zum Projekt) Werner Waterkamp / Werner Koop RD Rheine/RD Bocholt 27. Januar 2010

8 Umfang der Förderung bedarfsbezogen und angemessen – Wirtschaftlichkeitsgebot gesetzlich vorgegebener Finanzrahmen Gesamtvolumen: 0,57 Cent je Versicherten pro Jahr jährliche Anpassung entsprechend den Veränderungen der Bezugsgröße nach § 18 SGB V Die Bemessung der Förderhöhe erfolgt unter Berücksichtigung der insgesamt zur Verfügung stehenden Fördermittel, der Anzahl der eingegangenen Anträge und des nachvollziehbaren Förderbedarfs. Werner Waterkamp / Werner Koop RD Rheine/RD Bocholt 27. Januar 2010

9 Selbsthilfeförderung ab 1. Januar 2010 Förderstränge und Förderumfang
57 Cent Selbsthilfeförderung ab 1. Januar 2010 Förderstränge und Förderumfang Pauschalförderung kassenartenindividuelle Projektförderung je 28,5 Cent Bundesebene / SHO Bund Entscheidung jeder einzelnen Krankenkasse 5,7 Cent Spitzenverbände der KK Landesebene / SHO Land 5,5 Cent Landesverbände der KK nicht ausgegebene Mittel fließen im Folgejahr in die Gemeinschaftsförderung („Überlauftopf“) örtliche Ebene/Selbsthilfegruppen 7,4 Cent Krankenkassen Selbsthilfekontaktstellen 9,9 Cent Landesverbände der KK Werner Waterkamp / Werner Koop RD Rheine/RD Bocholt 27. Januar 2010

10 Fördermöglichkeiten vor Ort
Gemeinschaftsmittel Ausschließlich pauschale Förderung Kassenindividuelle Mittel für die Projektförderung Zeitlich begrenzte Vorhaben (Veranstaltungen) Kassenindividuelle Mittel für die gemeinsame Projektförderung Die örtlichen Krankenkassen können gemeinsame Projekte fördern (z.B. Selbsthilfetage) Kassenindividuelle Mittel Der Gemeinschaftstopf kann durch kassenindividuelle Mittel aufgestockt werden. Freiwillige Entscheidung der Krankenkasse. Werner Waterkamp / Werner Koop RD Rheine/RD Bocholt 27. Januar 2010

11 Voraussetzungen für eine Förderung
Zielsetzung: Prävention oder Rehabilitation der Versicherten Interessenwahrnehmung durch Betroffene Gesundheitsbezogene Selbsthilfeaktivitäten stehen im Mittelpunkt der Aktivitäten Offenheit für neue Mitglieder und öffentliche Bekanntmachung des Selbsthilfe Neutrale Ausrichtung und Unabhängigkeit der Selbsthilfeaktivitäten von wirtschaftlichen Interessen Herstellung von Transparenz über die Finanzsituation (auch Einnahmequellen) und Mittelverwendung z. B. öffentliche Zuwendungen, Spenden, Mitgliedsbeiträge, kostenlose Bereitstellung von Räumen oder Faltblättern Werner Waterkamp / Werner Koop RD Rheine/RD Bocholt 27. Januar 2010

12 Ergänzende Fördervoraussetzungen
Verlässliche / kontinuierliche Gruppenarbeit und Erreichbarkeit Gruppengröße von mindestens sechs Mitgliedern Gründungstreffen und öffentliche Bekanntmachung Benennung eines nur für die Zwecke der SHG gesonderten Kontos Sicherstellung des Verfügungsberechtigten, dass die Fördermittel nur für die Zwecke der Gruppe verwendet werden Werner Waterkamp / Werner Koop RD Rheine/RD Bocholt 27. Januar 2010

13 Ausschluss der Förderung
Wohlfahrtsverbände, Sozialverbände etc. Freizeitaktivitäten (Ausflüge, Kino, Konzert- oder Theaterbesuche) Patientenschulungsmaßnahmen, Funktionstraining, Reha-Sport Soziotherapie Therapiegruppen (Psychotherapie, Ergotherapie etc.) Primärpräventive Maßnahmen (Präventionskurse) Werner Waterkamp / Werner Koop RD Rheine/RD Bocholt 27. Januar 2010

14 Änderungen ab Verbesserung der Transparenz in der Selbsthilfeförderung Krankenkassen verständigen sich auf gemeinsame und einheitliche Förderhöhen benennen die Höhe der zur Verfügung stehenden Fördermittel veröffentlichen die an die SHG ausgeschütteten Mittel aus der Pauschalförderung (summarisch mit Anzahl der geförderten Gruppen) machen außerdem die zusätzlichen Mittel aus der kassenindividuellen Förderung bekannt und begründen die Ablehnung eines Förderantrages Zusammensetzung: gesetzlich vorgesehene Fördermittel und nicht verausgabte Fördermittel Werner Waterkamp / Werner Koop RD Rheine/RD Bocholt 27. Januar 2010

15 Änderungen ab Verbesserung der Transparenz in der Selbsthilfeförderung Selbsthilfegruppen machen ihre Einnahmequellen transparent (z. B. Öffentliche Zuwendungen, Spenden, Mitgliedsbeiträge, kostenlose Bereitstellung von Räumen oder Faltblättern) Zusammensetzung: gesetzlich vorgesehene Fördermittel und nicht verausgabte Fördermittel Werner Waterkamp / Werner Koop RD Rheine/RD Bocholt 27. Januar 2010

16 Regionalbudgets Regierungsbezirk Münster
Einwohner NRW: Versichete GKV nach KM 6: Budget NRW: ,48 € GKV-Faktor: , Förderbetrag je Vers. 0,074 € Stand Mai 2009 Einwohner Budget Region / bereinigt Bottrop 8.130,95 € Gelsenkirchen 17.943,33 € Münster 20.037,97 € Borken 25.845,40 € Coesfeld 15.868,31 € Recklinghausen 44.229,18 € Steinfurt 31.347,22 € Warendorf 19.630,82 € Bereinigt um die von einigen Ersatzkassen überwiesenen Beträge aus der kassenindividuellen Förderung Werner Waterkamp / Werner Koop RD Rheine/RD Bocholt 27. Januar 2010

17 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
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18 Werner Waterkamp / Werner Koop RD Rheine/RD Bocholt 27. Januar 2010


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