Die Präsentation wird geladen. Bitte warten

Die Präsentation wird geladen. Bitte warten

Der niedergelassene Arzt/Zahnarzt in der Insolvenz –

Ähnliche Präsentationen


Präsentation zum Thema: "Der niedergelassene Arzt/Zahnarzt in der Insolvenz –"—  Präsentation transkript:

1 Der niedergelassene Arzt/Zahnarzt in der Insolvenz –
Forum Medizinrecht Münster e.V. 16.April 2010 Der niedergelassene Arzt/Zahnarzt in der Insolvenz – Berufs- und vertragsärztliche Fallstricke für die Insolvenzverwaltung Michael Mönig Rechtsanwalt Fachanwalt für Insolvenzrecht vereidigter Buchprüfer Münster  Berlin  Bochum  Düsseldorf  Leipzig  Hamburg mönigundpartner Schorlemerstraße 26 48143 Münster Telefon – 333 Fax – 300

2 Gliederung Ursachen der wirtschaftlichen Krise
Sanierung ohne – oder durch ein Insolvenzverfahren Das Insolvenzverfahren Die Möglichkeiten des Insolvenzverwalters Bestandteile der ärztlichen Praxis Die Freigabe gemäß § 35 Abs. 2 InsO Der Insolvenzplan Besteuerung des Sanierungsgewinns

3 1. Ursachen der wirtschaftlichen Krise

4 Ursachen der Krise 1. Fehlinvestitionen/unzureichende Standortanalysen
2. Unzureichende Finanzplanung/fehlende Steuerrücklagen 3. Übersteigertes Konsumverhalten 4. Steuersparmodelle/Spekulationsgeschäfte 5. Ehescheidungen 6. Gesetzliche Änderungen von Vergütungsvorschriften 7. Konjunkturbedingte Gründe/Forderungsausfälle 8. mangelhaftes Debitorenmanagement

5 Ursachen der Krise Änderung der Vergütung in der GKV (Beispiel RLV seit ) Arzneimittelregresse / Verordnungsregresse Wirtschaftlichkeitsprüfungen allgemein „Falsche“ Leistungserbringung „Falsche“ Gestaltung von Kooperationen

6 2. Sanierung ohne – oder durch
ein Insolvenzverfahren Ziel jeder Sanierungsberatung sollte die Insolvenzvermeidung sein! Warum? Insolvenz = Wertevernichtung Insolvenz = eigene Regeln Insolvenzverlauf = nicht voraussehbar Kaum Einfluss auf die Verwalterauswahl

7 des Insolvenzverwalters
Die Rechtsstellung des Insolvenzverwalters Tritt in alle Rechte und Pflichten ein These: Hat fast unbeschränkte „Macht“

8 der Insolvenzantragspflicht bzw. der Antragsstellung
Überprüfung der Insolvenzantragspflicht bzw. der Antragsstellung durch fachkundige Berater

9 Scheitern einer Sanierung
Hauptgründe für das Scheitern einer Sanierung Nicht alle Gläubiger stimmen einem Moratorium zu ( unterschiedliche Sicherheitenlage ) Lieferanten (Kreditversicherer) stellen die Belieferung ein Liquide Mittel fehlen (Hausbankenprinzip!) Strenge Anforderungen an den Sanierungskredit

10 Insolvenzantragstellung
Die rechtzeitige Insolvenzantragstellung ist entscheidend! Warum? Das vorläufige Insolvenzverfahren Der vorläufige Insolvenzverwalter

11 Die Privilegien des vorläufigen „schwachen Insolvenzverwalters“
keine Haftung keine Begründung von Masseverbindlichkeiten keine Lohn- und Gehaltszahlung

12 Bessere Sanierungsmöglichkeiten
Fazit: Bessere Sanierungsmöglichkeiten gibt es nicht

13 Geplant in die Insolvenz
„Schlecht“ geplant „Gut“ geplant

14 „Schlecht geplant“ Werteverzehr bis zum letzten Tag
Überweisung der Guthabenbeträge an Dritte Forderungseinzug auf andere Konten Keine Zahlung von Gehältern (3 Monate) Ablehnung mangels Masse Firmenbestattung

15 „Gut geplant“ Zeitpunkt Abwicklungsmodalitäten Auswahl des Verwalters
etc.

16 3. Das Insolvenzverfahren Hauptpflichten des Insolvenzverwalters
Betriebsfortführungsverpflichtung Prüfung von Sanierungsmöglichkeiten und deren Dokumentation

17 Konfliktsituation Sanierung Betriebsfortführung und
Schutz vor Gläubigern aber § 1 Inso: „…dient dem Schutz der Gläubiger“

18 4. Die Möglichkeiten des Insolvenzverwalters

19 Möglichkeiten des Insolvenzverwalters
Verwertung der Masse Eigenverwaltung Fortführung Freigabe Insolvenzplan

20 5. Bestandteile der ärztlichen Praxis
Anlagevermögen Umlaufvermögen Goodwill / Patientenstamm / Zuweiser Vertragsarztsitz !!! Bewertungsansätze in der Praxis

21 Vertragsarztsitz Möglichkeiten der Übertragung
Keine Übertragung ohne Praxis Vorsicht bei der Verzichtserklärung Problem: Höchstpersönliches Recht

22 Patientenkartei Ärztliche Schweigepflicht § 203 StGB
„Münchener Modell“

23 Schweigepflicht Problemkreis: § 203 StGB
Pflicht zur berufsrechtlichen Verschwiegenheit Folgeprobleme: Forderungseinzug durch Insolvenzverwalter: Schuldner darf trotz Schweigepflicht dem Insolvenzverwalter Auskunft über Drittschuldner und Forderungsgrund geben (BGH, Beschl. v , NZI 2004, 29; LG Berlin ZinsO 2004, 817) Neu: BGH vom !!!

24 6. Eigenverwaltung Praxisrelevant bei Apotheken
OVG Berlin (ZVI 2004, 620): Alleinige Eigenverantwortlichkeit für Betriebserlaubnis erforderlich, §§ 5, 7 ApoG „keine Aufspaltung in pharmazeutischen und wirtschaftlichen Teil möglich“ (Rechtsgut Volksgesundheit) Lösung: Anordnung der Eigenverwaltung (§ 270 InsO) oder Verpachtung (nach § 9 Abs. 1 Nr. 1 ApoG)

25 7. Fortführung der ärztlichen Praxis
Fortführungshemmnisse „Fortführungsunwille“ des Schuldners: Insolvenzverwalter kann nicht an die Stelle des Freiberuflers treten Berufsrechtliche Einschränkungen infolge des Insolvenzverfahrens (Standesordnungen einzelner Freier Berufe)

26 Fortführungshemmnisse
Auswirkungen der Verfahrenseröffnung im Hinblick auf berufsrechtliche Regelungen: Rechtsanwälte: Widerruf der Zulassung und Bestellung eines Abwicklers; § 14 II Nr. 7 BRAO, § 55 II BRAO Steuerberater: Widerruf der Bestellung und Bestellung eines Abwicklers; §§ 46 II Nr. 4, 70 V StBerG Wirtschaftsprüfer: Widerruf der Bestellung und Bestellung eines Vertreters; §§ 20 II, Nr. 5, 121 WPO Ähnliche Regelungen für Notare und Architekten, anders bei Ärzten und Zahnärzten (kein Zulassungsentzug)

27 Unterhalt/Eigenbehalt Schuldner
Fortführung Unterhalt/Eigenbehalt Schuldner Fortführung des Betriebes nur gemeinsam mit Schuldner möglich Arbeitsteilung: Schuldner arbeitet und rechnet ab Insolvenzverwalter (Masse) trägt Fortführungsverbindlichkeiten

28 Unterhalt/Eigenbehalt Schuldner
Fortführung Unterhalt/Eigenbehalt Schuldner Ausgaben: Laufende Betriebskosten Unterhalt des Schuldners Notwendiger Unterhalt Sachzuwendungen, z. B. unentgeltliche Überlassung von Wohnräumen Soziale Absicherung des Schuldners Berechnung?

29 Unterhalt/Eigenbehalt Schuldner
Fortführung Unterhalt/Eigenbehalt Schuldner Ausgaben – Unterhalt des Schuldners Berechnung bei laufenden Einnahmen aus selbständiger Tätigkeit i.S.v 850 i ZPO: Einnahmen brutto ./.erford. Betriebsausgaben (analog § 850 a Nr. 3 ZPO, BGH v , IX ZB 388/02) ./.KV, RV, Steuern (analog § 850 e ZPO) Summe = Nettoeinkommen (analog § 850 i ZPO), davon ist dem Schuldner der in § 850 c ZPO bestimmte Pfändungsfreibetrag zu belassen

30 Fortführung der Arztpraxis
Problem Masseverbindlichkeiten Speziell: Arzneimittelregress Wirtschaftlichkeitsprüfungen durch die KV/KZV bis zu 4 Jahren rückwirkend Haftung bei Behandlungsfehlern des Arztes Falsche Leistungserbringung

31 8. Freigabe § 35 Abs. 2 InsO Auswirkungen auf Zulassung bzw. Zulassungswiderruf? VG Münster v , 9 L 244/09 (§ 80 Abs. 5 VwGO): Freigabe unerheblich. Keine Relevanz für Frage der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit. Beschwerde bei OVG eingelegt. Im Ergebnis wohl erfolglos, da voraussichtlich Zeitpunkt der Entscheidung maßgeblich

32 § 35 Abs.2 InsO Übt der Schuldner eine selbstständige Tätigkeit aus oder beabsichtigt er, demnächst eine solche Tätigkeit auszuüben, hat der Insolvenzverwalter ihm gegenüber zu erklären, ob Vermögen aus der selbstständige Tätigkeit zur Insolvenzmasse gehört und ob Ansprüche aus dieser Tätigkeit im Insolvenz verfahren geltend gemacht werden können.

33 9. Der Insolvenzplan

34 Der Insolvenzplan Grundgedanken Kernstück der Insolvenzordnung
jegliche Abweichung von der InsO zulässig Autonomie der Gläubiger

35 Besteuerung des Sanierungsgewinns
alles ist möglich Finanzverwaltung im Verfahren beteiligen

36 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Michael Mönig Rechtsanwalt Fachanwalt für Insolvenzrecht vereidigter Buchprüfer Münster  Berlin  Bochum  Düsseldorf  Leipzig  Hamburg mönigundpartner Schorlemerstraße 26 48143 Münster Telefon – 333 Fax – 300


Herunterladen ppt "Der niedergelassene Arzt/Zahnarzt in der Insolvenz –"

Ähnliche Präsentationen


Google-Anzeigen