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Verein für SACHwalterschaft & PATIENTENanwaltschaft

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Präsentation zum Thema: "Verein für SACHwalterschaft & PATIENTENanwaltschaft"—  Präsentation transkript:

1 Verein für SACHwalterschaft & PATIENTENanwaltschaft
Standorte

2 bestehen im Juni 1999 in ganz Österreich
Verein für SACHwalterschaft & PATIENTENanwaltschaft Sachwalterschaften bestehen im Juni 1999 in ganz Österreich Zahlen bundesweit - entnommen aus der Anfragebeantwortung des Bundesministers für Justiz Dr. Nikolaus Michalek am (Stichtag )

3 Altersgruppen, Bevölkerung und Verfahrensbetroffene
Verein für SACHwalterschaft & PATIENTENanwaltschaft Altersgruppen, Bevölkerung und Verfahrensbetroffene

4 Vereinssachwalter in NÖ
Verein für SACHwalterschaft & PATIENTENanwaltschaft Vereinssachwalter in NÖ Vereinssachwalter beider Vereine sind in Niederösterreich für ca 1580 KlientInnen tätig. Davon leben ca 1/3 der KlientInnen des Vereins für Sachwalterschaft und Patientenanwaltschaft in Pflegeheimen und stationären Pflegeeinrichtungen (Behindertenheime exclusive). Beide Vereine: 35 Hauptberufliche Sachwalter (durchschnittlich 40 KlientInnen) 226 Ehrenamtliche Sachwalter (ca 3-5 KlientInnen) NÖ gesamt - Stichtag

5 Die Voraussetzungen der Sachwalterbestellung
Verein für SACHwalterschaft & PATIENTENanwaltschaft Die Voraussetzungen der Sachwalterbestellung psychische Krankheit oder geistige Behinderung Angelegenheiten sind zu besorgen, wegen Gefahr eines Nachteils Sachwalterschaft nur dann, wenn alle anderen Möglichkeiten der Hilfe versagen – Subsidiaritätsklausel (§ 273 Abs 1 und 2 ABGB)

6 Verfahren zur Klärung, ob es eines Sachwalters bedarf
Verein für SACHwalterschaft & PATIENTENanwaltschaft Verfahren zur Klärung, ob es eines Sachwalters bedarf Antrag der Betroffenen oder Anregung beim örtlich zuständigen Bezirksgericht Prüfung der Anregung/des Antrags => Nichtaufnahme => oder Einleitung des SW-Verfahrens: Beschlussfassung: Einstellung des Verfahrens oder Bestellung eines Sachwalters Erstanhörung der Richter verschafft sich einen persönlichen Eindruck vom Betroffenen Bestellung des Verfahrens-vertreters (Rechtsbeistand), des (psychiatrischen) Sachverständigen + Gutachtenserstellung Mündliche Verhandlung Erörterung der Beweise §§ 238 f AußStrG

7 keine Beschränkung der Geschäftsfähigkeit
Verein für SACHwalterschaft & PATIENTENanwaltschaft Verfahrensvertreter keine Beschränkung der Geschäftsfähigkeit vertritt den Betroffenen im SW-Verfahren Möglichkeit den Verfahrensvertreter selbst auszuwählen ansonsten Bestellung durch das Gericht

8 Aufgaben des Verfahrensvertreters
Verein für SACHwalterschaft & PATIENTENanwaltschaft Aufgaben des Verfahrensvertreters Motivations- und Informationsarbeit mit und für den Betroffenen Erhebungen im sozialen Umfeld des/der Betroffenen um subsidiäre Hilfen zur Vermeidung einer Sachwalterschaft zu finden Hinweis ans Gericht, ob und welche dringenden Angelegenheiten zur Besorgung anstehen Suche nach geeigneten Sachwaltern im Umfeld des/der Betroffenen Bericht an das Gericht über die aktuelle Situation des/der Betroffenen - spätestens bis zur Tagsatzung - als Entscheidungshilfe für das Gericht.

9 Ein Sachwalter wird bestellt
Verein für SACHwalterschaft & PATIENTENanwaltschaft Ein Sachwalter wird bestellt entweder: für eine Angelegenheit KlientInnen oder für einen Kreis von Angelegenheiten KlientInnen für alle Angelegenheiten KlientInnen Daten Juni 99 – Zahlen bundesweit

10 Tätigkeiten des Bezirksgerichts
Verein für SACHwalterschaft & PATIENTENanwaltschaft Tätigkeiten des Bezirksgerichts Sachwalterschafts - Verfahren: Leitung und Entscheidung Überprüfung der Tätigkeit des Sachwalters Genehmigung wichtiger Sachwalter - Tätigkeiten Überprüfung der Notwendigkeit der Sachwalterschaft Entscheidung über den Zuspruch von Aufwandsersatz und Entschädigung

11 Auswirkungen der Sachwalterbestellung
Verein für SACHwalterschaft & PATIENTENanwaltschaft Auswirkungen der Sachwalterbestellung Beschränkung der Geschäftsfähigkeit des Betroffenen Sachwalter ist Vertreter im Rahmen des Wirkungskreises (siehe Bestellungsurkunde) Sachwalterbestellung durch das Bezirksgericht

12 Rechte des Betroffenen
Verein für SACHwalterschaft & PATIENTENanwaltschaft Rechte des Betroffenen Alltägliche Rechtsgeschäfte selbst tätigen (Einkäufe und Dienstleistungen) Testierfähigkeit (Beglaubigung durch Notar oder Gericht) Wahlrecht uneingeschränkt Mitsprache und Information bei allen wichtigen, die SW betreffenden Angelegenheiten Akteneinsicht (SW-Gerichtsakt) Antrags- und Rechtsmittelrecht im Bezug auf die Sachwalterschaft (auch im Detail) Selbstbestimmung bei Heilbehandlungen

13 Bei der „Personensorge“ – der persönliche Kontakt ist gefordert!
Verein für SACHwalterschaft & PATIENTENanwaltschaft Personensorge Bei der „Personensorge“ – der persönliche Kontakt ist gefordert! § 282 (2) Der Sachwalter hat persönlichen Kontakt mit der behinderten Person zu halten und sich darum zu bemühen, dass die gebotene ärztliche und soziale Betreuung der behinderten Person gewährt wird.

14 Aufgabenbereiche des Sachwalters
Verein für SACHwalterschaft & PATIENTENanwaltschaft Aufgabenbereiche des Sachwalters Personensorge Mitspracherecht des Betroffenen beachten Informationspflicht des Sachwalters gegenüber dem Betroffenen Aktivitäten im Rahmen des Wirkungskreises Pflegschaftsgerichtliche Genehmigung einholen Bei fehlender Einwilligungsfähigkeit, Klärung ob Heilbehandlung nötig – eventuell Zustimmung Keine Zustimmung zu Freiheitsbeschränkungen

15 Verein für SACHwalterschaft & PATIENTENanwaltschaft
Heilbehandlung Zustimmungs- und Genehmigungsnotwendigkeiten bei Volljährigen

16 Fünf Fragen zur Heilbehandlung
Verein für SACHwalterschaft & PATIENTENanwaltschaft Fünf Fragen zur Heilbehandlung Diagnose? Art des vorgesehenen Eingriffs? Wie dringend ist die Notwendigkeit des operativen Eingriffs? Welche Auswirkungen entstehen für den Patienten durch den Eingriff (körperlich, Lebenserwartung, Lebensqualität)? Gibt es Alternativen zum vorgesehen Eingriff; wenn ja, welche?

17 Aufwandsersatz und Entschädigung A & E
Verein für SACHwalterschaft & PATIENTENanwaltschaft Aufwandsersatz und Entschädigung A & E Der Betroffene ist verpflichtet seinem Sachwalter A & E zu ersetzen, wobei die Lebensbedürfnisse nicht gefährdet werden dürfen Der tätige Sachwalter kann einmal pro Jahr einen Antrag auf A&E stellen das Gericht entscheidet über Antrag des SW Aufwandsersatz = notwendige Barauslagen, tatsächliche Aufwendungen (Kopien, Porto, ..) der SW Entschädigung = Ersatz für Aufwand an Zeit und Mühe der SW Verrechnung nach Rechtsanwalttarif nur für anwaltliche Tätigkeit und wenn keine Verfahrenshilfe möglich Durchschnittliche Höhe von A&E (Vereine): 250 bis 500 € Grundlage: §§ 266 und 267 ABGB

18 Benennung einer Person des Vertrauens
Verein für SACHwalterschaft & PATIENTENanwaltschaft Vorsorgevollmacht Solange die Geschäftsfähigkeit noch gegeben ist, die persönlichen Wünsche und Vorstellungen festhalten Benennung einer Person des Vertrauens Erstellung des Dokumentes mit dem Rechtsanwalt oder Notar des Vertrauens – eventuell ergänzen mit einer Patientenverfügung („Vorausverfügung“) Die Vorsorgevollmacht wird bei Verlust der Handlungsfähigkeit wirksam!


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