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Veröffentlicht von:Uschi Gerwe Geändert vor über 10 Jahren
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Urlaube , Abwesenheiten, Dispositionen,… … und was ist mit der Pension?
Die Auswirkungen einer Unterbrechung der beruflichen Laufbahn auf die Berechnung der Ruhestandspension
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Laufbahn im Unterrichtswesen
1.Effektive Dienste für die Pension zulässig; 2. Abwesenheitszeiträumen: Uneingeschränkte Berücksichtigung bei der Berechnung der Pension; Eingeschränkte Berücksichtigung bei der Berechnung der Pension (ZEITKREDIT) Unzulässige Zeiträume;
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Uneingeschränkt berücksichtigte Abwesenheitszeiträume
Alle durch die DG besoldeten Urlaubsformen Jahresurlaub, Entspannungsurlaub, Feiertage; Gelegenheitsurlaub; Außergewöhnlicher Urlaub wegen Fällen höherer Gewalt; Urlaub zwecks Adoption oder Pflegschaft Von der DG bezahlter Krankheits- und Mutterschaftsurlaub (inkl. Dispo wegen Krankheit); Halbzeitige Wiederaufnahme nach Krankheit; Urlaub wegen eines Auftrags im Interesse des Unterrichtswesens; Urlaub zwecks Ablegung von Prüfungen; ... Ausnahme: Vorruhestand/Altersteilzeit
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Uneingeschränkt berücksichtigte Abwesenheitszeiträume
Stillurlaub; Elternurlaub; Sonderformen der Laufbahnunterbrechung (LBU wegen Palliativpflege, Elternschaftsurlaub, Krankenpflege) Vor dem : eingeschränkte Berücksichtigung maximal 60 Monate LBU/Laufbahn Validierung erforderlich Ab dem : uneingeschränkte Berücksichtigung + keine Validierung erforderlich!!! LBU, die vor dem validiert wurde Diplombonifizierung;...
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Zu einem bestimmten Prozentsatz (ZEITKREDIT) berücksichtigte Abwesenheitszeiträume
ZEITKREDIT = Zeitguthaben ermöglicht es, bestimmte nicht besoldete Urlaubsformen (Laufbahnunterbrechung, Urlaub wegen verringerter Dienstleistungen aus familiären Gründen, Vorruhestand,…) für die Pension anzurechnen. entspricht einem bestimmten Prozentsatz (20 – 25%) der Summe der effektiven Dienste + der durch die DG besoldeten Abwesenheitszeiträume (mit Ausnahme des Vorruhestands/Altersteilzeit)
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Zu einem bestimmten Prozentsatz (ZEITKREDIT) berücksichtigte Abwesenheitszeiträume
Beispiel: - Effektive Dienste: Monate - Besoldete Urlaubsformen: 20 Monate 350 Monate - Zeitkredit: 20% von 350 = 70 Monate
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Zu einem bestimmten Prozentsatz (ZEITKREDIT) berücksichtigte Abwesenheitszeiträume
Urlaub aus zwingenden familienbedingten Gründen Urlaub wegen verringerter Dienstleistungen aus sozialen und familienbedingten Gründen; Urlaub wegen verringerter Dienstleistungen für Personalmitglieder, die 50 Jahre alt sind oder 2 Kinder unter 14 Jahren zu Lasten haben; Disposition aus persönlichen Gründen vor der Versetzung in den Ruhestand (= Vorruhestand/ Altersteilzeit) bei Personalmitgliedern, die nach dem geboren sind
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Zu einem bestimmten Prozentsatz (ZEITKREDIT) berücksichtigte Abwesenheitszeiträume
Klassische Laufbahnunterbrechung (vollzeitig oder teilzeitig) Maximal 60 Monate 1. Regelung für LBU vor dem Validierung erforderlich außer: für die ersten 12 Monate; für weitere 24 Monate, wenn Kinderzulagen für ein Kind unter 6 Jahren bezogen werden.
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Zu einem bestimmten Prozentsatz (ZEITKREDIT) berücksichtigte Abwesenheitszeiträume
2. Regelung für LBU ab dem ENTWEDER 12 Monate +24 Monate, wenn Kind unter 6 Jahren (ACHTUNG: LBU vor 2012 zählen mit) N.B. Keine Validierung erforderlich bzw. möglich!!! ODER 60 Monate einer 1/5-LBU N.B. Keine Validierung erforderlich!!!
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LBU für einen 1/2 Stundenplan: max. 84 Monate
Zu einem bestimmten Prozentsatz (ZEITKREDIT) berücksichtigte Abwesenheitszeiträume 3. Sonderregelung für teilzeitige LBU ab 50 bzw. 55 Jahre ab dem LBU für einen 1/2 Stundenplan: max. 84 Monate LBU für einen 1/4 Stundenplan: max. 108 Monate Validierung erforderlich außer: für die ersten 12 Monate; für weitere 24 Monate, wenn Kinderzulagen für ein Kind unter 6 Jahren bezogen werden. LBU für einen 1/5 Stundenplan: max. 180 Monate N.B. Keine Validierung erforderlich!!!
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Unzulässige Abwesenheitszeiträume
Alle Zeiträume, die über den Zeitkredit hinausgehen; Alle Zeiträume einer LBU, die über 60 Monate hinausgehen (Ausnahme: LBU ab 50 bzw. 55 Jahre); Zeiträume einer LBU, die nicht validiert wurden; Urlaub wegen verringerter Dienstleistungen aus persönlichen Gründen;
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Unzulässige Abwesenheitszeiträume
Abwesenheit längerer Dauer aus familienbedingten Gründen; Disposition aus persönlichen Gründen; Vorübergehende Abwesenheit aus disziplinarischen Gründen; Versetzung in den nichtaktiven Dienst aus disziplinarischen Gründen; Nicht von der DG bezahlter Krankheits- und Mutterschaftsurlaub; …
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FRAGEN ?
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