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Anteilsübertragung einer Gemeinschaftspraxis

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Präsentation zum Thema: "Anteilsübertragung einer Gemeinschaftspraxis"—  Präsentation transkript:

1 Anteilsübertragung einer Gemeinschaftspraxis
StB Michael Pachner, Dortmund Anteilsübertragung einer Gemeinschaftspraxis Gestaltungen und steuerliche Folgen

2 Gliederung Umfang des Gesellschaftsanteils
Grundzüge der Besteuerung bei Veräußerung eines Praxisanteils Fallbeispiele Exkurs: Abschreibung Vertragsarztzulassung

3 1. Umfang des Gesellschaftsanteils
Gesamthandsbereich Vermögen (Wirtschaftsgüter) und Schulden, die der Gemeinschaftspraxis gehören

4 1. Umfang des Gesellschaftsanteils
Ergänzungsbereich Vermögen (Wirtschaftsgüter), das der Gemeinschaftspraxis gehört, dessen individueller steuerlicher Wert für den einzelnen Gesellschafter aber von dem des Gesamthandsbereiches abweicht (Steuerliche Korrekturposten, insbesondere beim Erwerb eines Praxisanteils)

5 1. Umfang des Gesellschaftsanteils
Sonderbereich Vermögen (Wirtschaftsgüter) & Schulden, die nicht allen, sondern nur einem oder mehreren Gesellschaftern gehören (Allein- oder Miteigentum) die der Gesellschaft dienen oder mit dem Gesellschaftsanteil in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen

6 Gliederung Umfang des Gesellschaftsanteils
Grundzüge der Besteuerung bei Veräußerung eines Praxisanteils Fallbeispiele Exkurs: Abschreibung Vertragsarztzulassung

7 2. Grundzüge der Besteuerung bei Veräußerung eines Praxisanteils
Gewinn aus der laufenden Tätigkeit einschließlich Übergang zur Bilanzierung normale Besteuerung Gewinn aus der Veräußerung begünstigte Besteuerung (soweit Voraussetzungen vorliegen)

8 2. Grundzüge der Besteuerung bei Veräußerung eines Praxisanteils
Steuerbegünstigungen Freibetrag Fünftelregelung ermäßigter Steuersatz

9 2. Grundzüge der Besteuerung bei Veräußerung eines Praxisanteils
Voraussetzungen für die Steuer- begünstigungen (einmal im Leben) Vollendung 55. Lebensjahr oder dauernd berufsunfähig Aufdeckung sämtlicher stiller Reserven (Mehrwerte des Vermögens) Einstellung der Tätigkeit für eine „gewisse Zeit“ im „örtlichen Wirkungskreis“

10 Gliederung Umfang des Gesellschaftsanteils
Grundzüge der Besteuerung bei Veräußerung eines Praxisanteils Fallbeispiele Exkurs: Abschreibung Vertragsarztzulassung

11 3. Fallbeispiele Verkauf eines gesamten Gemeinschafts- praxisanteils (bei gleich hohen Kapitalkonten) Gemeinschaftspraxis Dr. A und Dr. B zu je 50% Wert der Praxis incl. Praxiswert 900 T€ Steuerlicher Buchwert 300 T€ Kapitalkonten Dr. A und Dr. B je 150 T€ Dr. B verkauft Praxisanteil an Dr. C für 450 T€

12 3. Fallbeispiele Steuerliche Folgen Dr. B Dr. C
Veräußerungserlös 450 T€ - Buchwert Kapitalkonto 150 T€ Veräußerungsgewinn T€ Versteuerung im Jahr der Veräußerung, ggf. mit Steuerbegünstigung Übernahme des Kapitalkontos von Dr. B in Höhe von 150 T€ bezahlter Mehrwert (stille Reserven 300 T€) wird im Ergänzungsbereich erfasst künftige Abschreibungen auf den Kaufpreis im Gesamthandsbereich (anteilige Abschreibung der Buchwerte) Ergänzungsbereich (Abschreibung der stillen Reserven)

13 3. Fallbeispiele Verkauf eines gesamten Gemeinschafts- praxisanteils (bei unterschiedlichen Kapitalkonten) Gemeinschaftspraxis Dr. A und Dr. B zu je 50% Wert der Praxis incl. Praxiswert 900 T€ Steuerlicher Buchwert 300 T€ Kapitalkonten Dr. A 200 T€ und Dr. B 100 T€ Dr. B verkauft Praxisanteil an Dr. C für 450 T€

14 3. Fallbeispiele Dr. B schuldet Dr. A einen Ausgleich des Kapital-kontos von 50 T€, da Dr. C ein Kapitalkonto von 150 T€ übernimmt Für Dr. B und Dr. C ergeben sich keine abweichenden steuerlichen Folgen

15 3. Fallbeispiele Verkauf eines Teils eines Gemeinschafts- praxisanteils (Beitritt eines weiteren Gesellschafters) Gemeinschaftspraxis Dr. A und Dr. B zu je 50% Wert der Praxis incl. Praxiswert 900 T€ Steuerlicher Buchwert 300 T€ Kapitalkonten Dr. A und Dr. B je 150 T€ Dr. C tritt der Gemeinschaftspraxis bei und zahlt an Dr. A und Dr. B jeweils 150 T€ Beteiligung am Vermögen danach jeweils zu 33,33 %

16 3. Fallbeispiele Steuerliche Folgen Dr. A und B Dr. C
Veräußerungserlös 150 T€ - Buchwert Kapitalkonto T€ Veräußerungsgewinn T€ Versteuerung im Jahr der Veräußerung, ohne Steuerbegünstigung nicht alle stille Reserven im Geschäftsanteil werden aufgedeckt bisherige Tätigkeit wird fortgeführt Dr. C übernimmt von den Kapitalkonten von Dr. A und Dr. B insgesamt 100 T€ bezahlter Mehrwert (stille Reserven 200 T€) wird im Ergänzungsbereich erfasst künftige Abschreibungen auf den Kaufpreis im Gesamthandsbereich (anteilige Abschreibung der Buchwerte) Ergänzungsbereich (Abschreibung der stillen Reserven)

17 3. Fallbeispiele „Einbringung“ Gemeinschaftspraxis in neue „Gesellschaft“ Gemeinschaftspraxis Dr. A und Dr. B zu je 50% Wert der Praxis incl. Praxiswert 900 T€ Steuerlicher Buchwert 300 T€ Kapitalkonten Dr. A und Dr. B je 150 T€ Dr. C tritt der Gemeinschaftspraxis bei und zahlt auf das Konto der GP 450 T€ Beteiligung am Vermögen danach jeweils zu 33,33 % Kapitalkonten danach jeweils 250 T€

18 zeitlich gestreckte Versteuerung
3. Fallbeispiele Steuerliche Folgen Dr. A und B Dr. C Übertragung stiller Reserven je 100 T€ auf Dr. C keine sofortige Versteuerung analog § 24 UmwStG, sondern negativer Ergänzungsbereich Auflösung entsprechend Abschreibung von Dr. C zeitlich gestreckte Versteuerung Kapitalkonto von 250 T€ bezahlter Mehrwert (stille Reserven 200 T€) wird im Ergänzungsbereich erfasst künftige Abschreibungen auf den Kaufpreis im Gesamthandsbereich (anteilige Abschreibung der Buchwerte) Ergänzungsbereich (Abschreibung der stillen Reserven)

19 3. Fallbeispiele Abfindung mit Nachbesetzung wegen Todes eines Gesellschafters Gemeinschaftspraxis Dr. A, Dr. B & Dr. C zu je 33,33 % Wert der Praxis incl. Praxiswert 900 T€ Steuerlicher Buchwert 300 T€ Kapitalkonten Dr. A, Dr. B & Dr. C je 100 T€ Dr. C verstirbt, Anwachsung bei Dr. A & Dr. B Beteiligung am Vermögen danach jeweils zu 50 % Kapitalkonten danach jeweils 150 T€ Abfindungsanspruch der Erben von Dr. C 300 T€

20 3. Fallbeispiele Steuerliche Folgen Dr. C (Erben) Veräußerungserlös (Abfindung) 300 T€ - Buchwert Kapitalkonto 100 T€ Veräußerungsgewinn 200 T€

21 3. Fallbeispiele Steuerliche Folgen Dr. A und B
bezahlter Mehrwert (stille Reserven 200 T€) wird im Gesamthandsbereich erfasst (Aufstockung der Buchwerte) und erhöht die künftigen Abschreibungen Weiterveräußerung des durch Anwachsung erworbenen Praxisanteils durch Nachbesetzung (angenommener Kaufpreis 300 T€)  Entstehung eines nicht begünstigten Veräußerungs- gewinns bei Dr. A & Dr. B jeweils in folgender Höhe:

22 3. Fallbeispiele Veräußerungserlös 150 T€
- Buchwert Kapitalkonto (1/3) 50 T€ - Aufstockung Buchwerte (1/3) 33 T€ Veräußerungsgewinn 67 T€ Besteuerung ohne Steuerbegünstigung als laufender Gewinn Abschreibung der verbleibenden Aufstockung der Buchwerte bleibt erhalten

23 3. Fallbeispiele Vermeidung der Versteuerung durch
Zahlung des Kaufpreises durch den Nachbesetzer in das Vermögen der Gemeinschaftspraxis gleichzeitiger Beitritt des Erwerbers in die Abfindungs-verbindlichkeit Kaufpreis fließt weiter an die Erben letztlich wird der Nachbesetzer so gestellt, als hätte er den Praxisanteil direkt von Dr. C erworben für Dr. A und Dr. B ergibt sich eine steuerliche Kompensation durch die analoge Anwendung des § 24 UmwStG und die Aufstockung der Buchwerte

24 Gliederung Umfang des Gesellschaftsanteils
Grundzüge der Besteuerung bei Veräußerung eines Praxisanteils Fallbeispiele Exkurs: Abschreibung Vertragsarztzulassung

25 4. Exkurs: Abschreibung Vertrags-arztzulassung
Problemstellung Nach § 103 Abs. 4 SGB V kann ein ausscheidender Arzt, der seine Praxis in einem überversorgten Planungsbereich betreibt und diese veräußern möchte, beim Zulassungsausschuss der KV beantragen, den Vertragsarztsitz auszuschreiben. So wird für ihn eine wirtschaftliche Verwertung der Praxis oder zumindest der Zulassung möglich. Nach erfolgter Ausschreibung hat der Zulassungsausschuss einen Nachfolger auszuwählen. Dabei sind neben anderen Kriterien auch die wirtschaftlichen Interessen des ausscheidenden Vertragsarztes angemessen zu berücksichtigen.

26 4. Exkurs: Abschreibung Vertrags-arztzulassung
Problemstellung § 103 Abs. 4 SGB V bewirkt, dass der Kaufinteressent der Praxis die öffentlich-rechtliche Zulassung erhalten kann und somit wirtschaftlich trotz Zulassungssperre erst der Praxiserwerb möglich wird. Der aufgebende Arzt könnte seine Praxis ohne diese Regelung wohl nicht veräußern, da ohne eine vertragsärztliche Zulassung eine wesentliche Grundlage für die Fortführung der Praxis durch den Erwerber fehlt.

27 4. Exkurs: Abschreibung Vertrags-arztzulassung
Stellt die Vertragsarztzulassung ein selbständiges immaterielles Wirtschaftsgut dar und kann dieses abgeschrieben werden?

28 4. Exkurs: Abschreibung Vertrags-arztzulassung
Rechtssprechung & derzeitiger Rechtsstand FG Niedersachsen vom – 13 K 412/01 Vertragsarztzulassung ist ein nicht abnutzbares immaterielles Wirtschaftsgut  FG Rheinland-Pfalz vom – 2 K 2649/07 Vertragsarztzulassung ist Bestandteil des immateriellen Wirtschafts-gutes Praxiswert (wertbildender Faktor, keine eigenständige Bewertung) Revision beim BFH unter dem Az. VII R 13/08 (noch nicht entschieden)

29 4. Exkurs: Abschreibung Vertrags-arztzulassung
Auffassung der Finanzverwaltung (OFD Münster vom , S 2170 – 152 – St 12 – 33) Vertragsarztzulassung ist eigenständiges nicht abnutzbares Wirtschaftsgut Aufteilung des Kaufpreises im Verhältnis der Teilwerte (Anlagevermögen, Praxiswert, Zulassung)

30 4. Exkurs: Abschreibung Vertrags-arztzulassung
Auffassung der Finanzverwaltung (OFD Münster vom , S 2170 – 152 – St 12 – 33) Erwerb einer Praxis in der Absicht, nur die Kassen- zulassung zu erlangen z.B. bei im vornherein beabsichtigter Verlegung der Praxis oder zur Aufnahme der Erwerbers als weiteren Gesellschafter in eine bestehende Gemeinschaftspraxis Kaufpreis ist in vollem Umfang der Kassenzulassung zuzuordnen

31 4. Exkurs: Abschreibung Vertrags-arztzulassung
Auffassung der Finanzverwaltung (OFD Münster vom , S 2170 – 152 – St 12 – 33) Erwerb einer Praxis in einem nicht zulassungsbeschränkten Planungsbereich oder Erwerb einer Praxis, für deren Arztgruppe offene Planungs- bereiche vorliegen Vertragsarztzulassung ist kein Wert beizumessen Wert des immateriellen Anlage- vermögens entfällt insgesamt auf den (abschreibbaren) Praxiswert

32 4. Exkurs: Abschreibung Vertrags-arztzulassung
Auffassung der Finanzverwaltung (OFD Münster vom , S 2170 – 152 – St 12 – 33) Erwerb einer Praxis innerhalb eines zulassungs- beschränkten Planungsbereichs aus dem Gesamtkaufpreis ist auch ein Anteil für die Vertragsarztzulassung herauszurechnen

33 4. Exkurs: Abschreibung Vertrags-arztzulassung
Berechnungsbeispiel immaterieller Vermögenswert der Praxis (zutreffend lt. Kaufvertrag) € Umsatz aus vertragsärztlichen Leistungen € Umsatz aus IGEL-Leistungen mit Kassenpatienten) € Umsatz mit Privatpatienten € Gesamtkosten der Praxis € Gewinn der Praxis € Anzahl der Kassenpatienten € Anzahl der Privatpatienten 400 €

34 4. Exkurs: Abschreibung Vertrags-arztzulassung
Berechnung immaterieller Wert der Kassenarztpraxis Anteil der Kassenpatienten / % Anteil der Privatpatienten / % Bei den IGEL-Leistungen (auch mit den Kassenpatienten) wird unterstellt, dass diese den gleichen Ertrag wie die Umsätze mit den Privatpatienten bringen.

35 4. Exkurs: Abschreibung Vertrags-arztzulassung
Berechnung immaterieller Wert der Kassenarztpraxis Gesamtkosten € - Kostenanteil Privatpatienten (20%) € - Kostenanteil IGEL-Leistungen mit Kassenpatienten € Kostenanteil der vertragsärztlichen Leistungen €

36 4. Exkurs: Abschreibung Vertrags-arztzulassung
Berechnung immaterieller Wert der Kassenarztpraxis Umsatz aus vertragsärztlichen Leistungen € - Kostenanteil der vertragsärztlichen Leistungen € Gewinn aus „Kassenpraxis“ € 45.000€ X / Immaterieller Wert der „Kassenpraxis“

37 4. Exkurs: Abschreibung Vertrags-arztzulassung
Berechnung immaterieller Wert der Kassenarztpraxis Da bei dem Erwerb einer gesamten Praxis sowohl der Patientenstamm übertragen wird als auch die Vertragsarztzulassung auf den Erwerber übergeht, kann im Grundsatz unterstellt werden, dass beide Komponenten zumindest gleichwertig nebeneinander stehen. Wert der Vertragsarztzulassung daher max. 50%

38 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!


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