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Finanzkrise der Hannoverschen Landeskirche

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Präsentation zum Thema: "Finanzkrise der Hannoverschen Landeskirche"—  Präsentation transkript:

1 Finanzkrise der Hannoverschen Landeskirche
Konsolidierung auf dem Rücken der Mitarbeiterschaft oder Beteiligung der kirchlichen Beschäftigten am strukturellen Umbau?

2 Entwicklungsperspektiven in unserer Landeskirche
Der demografische Faktor und andere Einflussfaktoren werden die Anzahl der Mitglieder der hannoverschen Landeskirche bis zum Jahr 2020 deutlich sinken lassen. Jährlich treten etwa 1 % der Gemeindeglieder aus, allerdings etwa 2 % der Hauptverdiener. Wir müssen im Rahmen von Globalisierung längerfristig von einer höheren Arbeitslosenquote ausgehen. Das allgemeine Vergütungsniveau wird nicht mehr in dem Maße steigen wie früher üblich (augenblicklich im öffentlichen Dienst sogar rückläufig). Das direkte Steueraufkommen und somit auch das Kirchensteueraufkommen pro Mitglied sinken tendenziell.

3 Beschluss der ADK vom 26. Januar 2004
Nach Kündigung des Urlaubsgeld- und Sonderzuwendungstarif-vertrages durch das Land Niedersachsen beschloss die ADK folgende Regelung für neu eingestellte Angestellte und Arbeiter: Die Neuregelungen des Landes Niedersachsen gelten für Mitarbeiter, die ab den in den kirchlichen Dienst treten. Mitarbeiter, die schon vorher im kirchlichen Dienst tätig waren und ihren Anstellungsträger wechseln, bleiben in der Nachwirkung des Tarifvertrages. Auch befristet angestellte Mitarbeiter, die vor dem beschäftigt waren und deren Vertrag verlängert wird, bleiben in der tariflichen Nachwirkung. Gleiches trifft auch bei Übernahme aus einem Ausbildungsverhältnis in ein Beschäftigungsverhältnis zu. Alle schon vor dem beschäftigten Angestellten und Arbeiter bleiben in der Nachwirkungsfrist des BAT bzw. MTArb.

4 Beschluss der ADK vom 1. Dez
Beschluss der ADK vom 1. Dez für bisher in der Nachwirkung verbliebene Mitarbeiter Das Urlaubsgeld entfällt ab 2005 auf Dauer. Das Weihnachtsgeld beträgt %. Das Weihnachtsgeld beträgt %. Das Weihnachtsgeld entfällt Allerdings will man sich darüber 2006 nochmals unterhalten. Im Juli 2007 gibt es für die Vergütungsgruppen X bis Vc eine Sonderzahlung von 120 €, für alle Mitarbeiter je Kind weitere 25,66 € (Teilzeitbeschäftigte anteilig). 2008 tritt beim Weihnachtsgeld automatisch die dann geltende tarifliche Regelung wieder in Kraft, wenn man sich nicht anders einigt.

5 ADK-Antrag der kirchlichen Arbeitgeber für weitergehende Einsparungen vom April 2005
Einführung der 40 Stundenwoche für alle kirchlichen Beschäftigten Schaffung der Möglichkeit einer Vergütungsabsenkung für Diakoniestationen bis zu 20% im Rahmen der Sicherungsordnung Absenkung der Eingruppierung für Pflegefachkräfte (Sparte M Dienstvertragsordnung) um eine Vergütungsgruppe (mit Ausnahme der Leitenden Pflegefachkräfte) Absenkung der Eingruppierung für Mitarbeiter/innen in der Haus- und Familienpflege (Sparte N Dienstvertragsordnung) um zwei Vergütungsgruppen mit ergänzender Sonderregelung unterhalb des Vergütungsniveaus der niedrigsten Vergütungsgruppe X BAT um 20% Wegfall der Zuschlagszahlung für Arbeit an Samstagen Wegfall der pauschalen Rufbereitschaftsvergütung

6 Entwicklungen in der ADK seit Mai 2005
Rücknahme der Forderung nach 40-Stundenwoche für Alle. Für die restlichen Forderungen laufen die Verhandlungen noch. Der VkM hat die Arbeitgeber aufgefordert, vor weiteren Verhandlungen zunächst die tatsächliche Finanzlage der einzelnen Stationen offen zu legen und die Bilanzen im Detail zu erläutern.

7 Tarifliche Entwicklungen in verschiedenen Bereichen
Im Bereich des Bundes und der Kommunen hat man sich im Februar 2005 auf einen neuen TVöD geeinigt Im Bereich der Länder besteht bisher keine Einigung wegen strittiger Wochenarbeitszeit und Urlaubs- und Weihnachtsgeld Auf EKD-Ebene wird an einem kircheneigenen „Tarifwerk“ gearbeitet völlige Abkopplung vom ÖD wahrscheinlich Versuch der deutlichen Schlechterstellung

8 Zusammensetzung des Perspektivausschusses der Synode
2 Mitglieder des Landessynodalausschusses 8 weitere Mitglieder der Landessynode 2 Vertreter des Bischofsrates 2 Vertreter des Landeskirchenamtes der geistige Vizepräsident des LKA als ständiger Vertreter der Landesbischöfin

9 Leitgedanken des Perspektivausschusses
Kirche wird sich wandeln von „Kirche des Volkes“ zu „Kirche für das Volk“. Jede kirchliche Aufgabe ist daraufhin zu überprüfen, was der Landeskirche fehlen würde, wenn es sie nicht mehr gäbe. Kirchliche Einrichtungen und Angebote müssen sich durch ein deutliches „evangelisches Profil“ auszeichnen. Verstärkte Regionalisierung und mehr Zusammenschlüsse im Sinne kooperativer Gemeindestrukturen. Stabile Infrastruktur und Handlungsspielraum für Innovationen muss erhalten bleiben. Personalkosten müssen deutlich gesenkt werden. Intelligentes Gebäudemanagement zur Senkung der Gebäude- und Verwaltungskosten. Stärkere Kooperation auf EKD- und Konföderationsebene sowie bei anderen Trägern und Einrichtungen.

10 Planungsgrundlagen des Perspektivausschusses
Der landeskirchliche Haushalt soll spätestens 2011 ausgeglichen gestaltet werden. In den Jahren 2009/ 2010 soll das landeskirchliche Ausgabevolumen um mindestens 10 % gekürzt werden. Das Gesamtkürzungsvolumen soll bis % bzw. mindestens 80 Mio. € betragen. Die Planungen reichen bis ins Jahr 2020 mit Zwischenschritt 2010. Je nach Beurteilung der verschiedenen kirchlichen Bereiche wird unterschieden zwischen unterproportionaler, proportionaler und überproportionaler Kürzung bzw. einer Mittelverstärkung.

11 Empfehlungen (Personalbereich) des Perspektivausschusses
Der Gesamtpersonalbestand (ohne Pastoren) soll bis 2020 um mindestens ein Drittel reduziert werden. Es soll ein eigenes Tarifsystem entwickelt werden. Diakonenstellen sollen proportional gekürzt werden (bis 2010 um 15 %). MAV-Arbeit und –Freistellung soll proportional mit dem Mitarbeiterrückgang gekürzt werden (bis 2010 um 15 %). Pastorenstellen der Landeskirche sollen insgesamt überproportional gekürzt werden, Schulpastorenstellen bis 2010 allerdings unterproportional um 10 %, danach in Relation zur Schülerentwicklung. Krankenhausseelsorge bis 2010 um 15 %, bis 2020 um weitere 25 %. Pastoren auf Gemeindeebene sollen in beiden Planungszeiträumen unterproportional um jeweils höchstens 10 % gekürzt werden. Reduzierung des Stellenbestandes im LKA um 1/3 bis 2020, dabei bis 2010 schon um mindestens 15 %.

12 Empfehlungen (Diakonie) des Perspektivausschusses
Die Geschäftsstelle des Diakonischen Werkes soll bis 2020 überproportional bis 2020 um 40 % gekürzt werden. bis 2010 zu erbringen: Mittelverstärkung um 10 % bei Diakonie-Intertat Fachberatung Kindertagesstätten unterproportionale Kürzung um 10 % Fachschulen Sozialpädagogik 50 % Kürzung Krankenpflege- und Sozialstationen völlige Streichung der landeskirchlichen Zuschüsse, nur noch Förderung innovativer Projekte (Kürzung 70 %) 100 % Kürzung bei Zuweisungen an Altenheime, diakonische Krankenhäuser, Behinderteneinrichtungen Beratungsstellen sollen möglichst zusammengelegt werden. Bis 2010 Kürzung von 15 %, bis 2020 Kürzung um weitere 20 %. Kürzung des Zuschusses an Kindertagesstätten bis 2010 um 25 %, danach in Relation zum Kinderrückgang. Übertragung der Trägerschaft auf die Kirchenkreise. Schließung von Einrichtungen, wo evangelisches Profil nicht gewahrt werden kann.

13 Empfehlungen (strukturell) des Perspektivausschusses
Prozess der Regionalisierung und verbindlichen arbeitsteiligen Zusammenarbeit intensivieren. Im Kirchenkreis (KK) Aufgabenübertragung und Budgetierung konsequent vorantreiben. Neuordnung der KK inklusive Zusammenlegung prüfen. Kirchenkreisämter sollen für mehrere KK zuständig sein. Bis 2020 Reduzierung der Ämter von 42 auf 20. Zentralisierung einzelner Aufgabenbereiche. Wegfall von 2 Sprengeln bis 2010. Reduzierung der Landessynode von 98 auf 75 Mitglieder, der Ausschüsse um 1/3, Begrenzung der Sitzungstage auf 5 pro Jahr. Prüfung der Verfassungsstruktur der Landeskirche.

14 Empfehlungen (einzelne Einrichtungen) des Perspektivausschusses
Erhaltung des HKD, aber Kürzung bis 2020 um 40 %, dabei besondere Überprüfung der Bereiche KDA, Aussiedlerarbeit und Frauenwerk. Bis 2010 Schließung eines der beiden Predigerseminare, des Ev. Studienhauses am Kreuzberg in Göttingen, der Studentenwohnheime in Clausthal-Zellerfeld und Hildesheim, Reduzierung der Studentenpfarrstellen in Göttingen, Hannover, Osnabrück auf je 0,5 Stellen, in Clausthal-Zellerfeld, Hildesheim, Lüneburg auf je 0,25 Stellen. Aufgabe der Theologenausbildung in Hermannsburg und Hildesheim Schnellstmögliche Überführung der Ev. Fachhochschule in andere Trägerschaft. Bis % Mittelkürzung. Schließung des Lutherheimes in Springe und des Lutherstiftes in Falkenburg. Entlassung der Heimvolkshochschulen Bad Bederkesa, Hermannsburg, Loccum, Potshausen und Stephanstift Hannover in die Selbstständigkeit. Schließung des Internats der Paul-Gerhardt-Schule

15 Beurteilung der Vorschläge des Perspektivausschusses
Ausschluss der Mitarbeiterschaft an der Erarbeitung der Vorschläge ist schädlich. Veränderungen müssen sozialverträglich durchgeführt werden. Tarifniveau des öffentlichen Dienstes muss erhalten bleiben. Strukturveränderungen sind dringend notwendig. Mit geringeren finanziellen Mitteln wird man in Zukunft auch mit weniger Personal auskommen müssen.

16 Finanzentwicklung der letzten Jahre laut der hannoverschen Landeskirche
2002 2003 2004 Veränderung gegenüber 2002 gegenüber 2003 (in Mio. €) (%) Einnahmen 550,60 518,60 477,50 -5,81 -7,93 Ausgaben 526,30 562,70 550,30 6,92 -2,20 Überschuss/ Fehlbetrag 24,30 -44,10 -72,80

17 Rücklagenentwicklung der Landeskirche in der Vergangenheit

18 Annahmen der Landeskirche über Finanzentwicklung

19 Annahmen der Landeskirche zur Haushaltsentwicklung

20 Auswirkung der Gehaltskürzungen auf die Finanzentwicklung falls Weihnachtsgeld ab 2008 wieder gezahlt wird

21 Auswirkung der Gehaltskürzungen auf die Finanzentwicklung falls Weihnachtsgeld ab 2008 wieder gezahlt wird bei zwei Nullrunden

22 offizieller Haushaltsabschluss 2004

23 Vorschläge des Gesamtausschusses: strukturelle Veränderungsmöglichkeiten zur Konsolidierung
Vollkommene Neustrukturierung unserer Landeskirche auf allen Ebenen Zusammenschluss der 4 Landeskirchen auf Konföderationsebene drastische Reduzierung der Anzahl der Sprengel Stärkere Anpassung von Kirchenkreisgrenzen an Landkreisgrenzen. Weiterer Zusammenschluss kleiner Kirchenkreise. Zusammenschluss kleiner Kirchengemeinden zu arbeitsfähigen Einheiten stärkere Regionalisierung Verbesserung der Kooperation in den Regionen Umfassendes Immobilienmanagement. Abstoßen unrentabler Immobilien. Vermarktung nicht mehr benötigter Immobilien. Aufhebung der Residenzpflicht für Pastoren. Prioritätendiskussion, welche Aufgaben in Zukunft in welchem Umfang wahrgenommen werden sollen

24 Vorschläge des Gesamtausschusses: Möglichkeiten der Einnahmesteigerung
Anlage erzielter Erlöse aus z. B. Immobilienverkäufen oder Vermietungen. Einsatz der Zinsgewinne zur Beschäftigungssicherung. Fördervereine, Stiftungen, Sponsoring. stärkere Beteiligung der Gemeindeglieder ohne Kirchensteueranteil an der Finanzierung unserer Kirche, z. B der augenblicklich noch zahlreich vertretenen Ruheständler mit komfortabler Rente

25 Fazit Unserer Kirche geht es bei weitem nicht so schlecht wie öffentlich dargestellt. Trotzdem muss aufgrund der langfristig zurückgehenden Einnahmen deutlich gespart werden. Es ist ein genügend finanzieller Spielraum für sozialverträgliche Lösungen vorhanden. Es darf daher keine betriebsbedingten Kündigungen geben. Bei zurückgehender Mitgliederzahl wird Kirche auf Dauer schrumpfen müssen. Gute Arbeit muss entsprechend entlohnt werden, wenn man motivierte Mitarbeiter haben will. Eine Absenkung des Tarifniveaus unterhalb des öffentlichen Dienstes ist daher nicht notwendig. Wir werden mehr Fantasie und Verhandlungsgeschick entwickeln müssen um insbesondere auch fremdfinanzierte Stellen halten zu können.


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