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Administrative Herausforderungen – Umsetzung von Grenzausgleichsregelungen in Unternehmen Fachworkshop: Ein Grenzausgleich für Ressourcensteuern Montag,

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Präsentation zum Thema: "Administrative Herausforderungen – Umsetzung von Grenzausgleichsregelungen in Unternehmen Fachworkshop: Ein Grenzausgleich für Ressourcensteuern Montag,"—  Präsentation transkript:

1 Administrative Herausforderungen – Umsetzung von Grenzausgleichsregelungen in Unternehmen Fachworkshop: Ein Grenzausgleich für Ressourcensteuern Montag, 24. Januar 2011

2 Seite 2 24. Januar 2011 Georg Geberth CF T 22 CC GT Wirkungen einer Rohstoffsteuer ohne Ausgleich Wettbewerbsnachteile Unterschiedliche Preise für Rohstoffe innerhalb und außerhalb einzelner Erzeugerländer Ausfuhrzölle auf Rohstoffe / Exportbeschränkungen Rohstoffsteuer wirkt wie Einfuhrzoll 1 2 3 Die Fertigungstiefe in Europa nimmt bei Einführung einer Rohstoffsteuer generell ab. (kostengünstigere Vorprodukte außerhalb Europas verfügbar) Auch ohne Rohstoffsteuer wird Siemens die Rohstoffeffizienz deutlich steigern. Siemens ist heute schon aufgrund der gestiegenen Rohstoffpreise stark belastet. Standort- Nachteil Europa Statements

3 Seite 3 24. Januar 2011 Georg Geberth CF T 22 CC GT Konsequenz Der Zeitfaktor wird unterschätzt Randbedingungen wirtschaftliche Lebensdauer von Fertigungseinrichtungen Produktfamilien basierend auf ähnlichen Technologien Substitutionen von Materialien, falls möglich, bedingen fast immer weitgehende Änderungen - beim Produktdesign und - bei Fertigungstechnologien. Ungeplante Änderungen im Produktdesign sind kostspielig. Langzeitstrategien sind erforderlich ! Heute ist bereits der Material- und der Energieverbrauch in der Fertigung für die Jahre 2020 bis 2030 festgelegt. Kurzfristige Reaktionen auf Materialknappheit oder steigende Preise sind nicht möglich bzw. nicht wirtschaftlich umsetzbar.

4 Seite 4 24. Januar 2011 Georg Geberth CF T 22 CC GT Was tun Unternehmen bereits heute? Unternehmen versuchen bereits jetzt – aus Umweltbewusstsein, aber auch aus Eigeninteresse – den Bedarf an bestimmten Rohstoffen zu ermitteln. Bei allen vorhandenen Erfolgen stoßen sie dabei auch auf praktische Hindernisse. Beispiel: Wieviel Silber enthält die Lötpaste auf dem aus Thailand bezogenen Motherboard? 200 Materialexperten beschäftigen sich bei Siemens mit dem Schwerpunkt, den Einsatz von seltenen Rohstoffen einzuschränken oder zu substituieren. Ihr Wissen geben sie dabei in Förderprojekten auch an Kleine und Mittlere Unternehmen weiter.

5 Seite 5 24. Januar 2011 Georg Geberth CF T 22 CC GT Daher: Rohstoffsteuer ohne Ausgleich – ein no go! Siemens ist weltweit der größte Anbieter umweltfreundlicher Technologien. Mit rund 23 Milliarden Euro entfällt knapp ein Drittel des Konzernumsatzes von Siemens auf grüne Produkte und Lösungen, bspw: Grüne Produkte hängen vom Zugang zu speziellen Rohstoffen ab, aber auch für das Produzierende Gewerbe insgesamt wäre eine Rohstoffsteuer ohne Ausgleich unzumutbar. Elektrofahrzeuge : mit wettbewerbsfähigem Zugang zu Seltenen Erden Magneten: Synchronmotoren anstatt Asynchronmotoren Volumen- und Gewichtsvorteile Effizienzvorteile Windkraft : mit wettbewerbsfähigem Zugang zu Seltenen Erden Magneten : ohne Getriebe anstatt mit Getriebe Gewichtseinsparung für Maschineneinheit : > 12 t

6 Seite 6 24. Januar 2011 Georg Geberth CF T 22 CC GT Ausgleich über Sozialversicherungsbeiträge? Nein Nachteil: Mit Rohstoffsteuer besonders belastete Unternehmen werden nur zu einem Bruch- teil ihrer Belastung wieder entlastet: Wettbewerbsverzerrungen auf Weltmärkten sind die Folge. Alternative: Besonders belastete Unternehmen werden – wie bei der Ökosteuer mit Spitzenausgleich und Ermäßigtem Steuersatz – besonders entlastet. Aber: Steuergeld kann nicht angemalt werden. Eine langfristige Entlastung der Unternehmen ist deshalb unwahrscheinlich. Die Erfahrung mit der Ökosteuer zeigt, dass nach Einführung einer solchen Steuer an zwei Schrauben weiter gedreht wird: Sozialbeiträge werden wieder erhöht Ausnahmen für das Produzierende Gewerbe werden abgebaut, indem der gerechte Ausgleich zu einer ungerechtfertigten Subvention umdefiniert wird

7 Seite 7 24. Januar 2011 Georg Geberth CF T 22 CC GT Abschreckendes Beispiel: Aktiver Veredelungsverkehr im Zollrecht Im Zollrecht existiert eine Regelung, wonach Waren zollfrei in die EU importiert werden können, wenn Sie zur Wiederausfuhr bestimmt sind. Bspw. werden Autoradios zollfrei importiert und die fertig montierten Autos anschließend wieder exportiert. Der Nachweis über diese Warenströme ist sehr komplex. Erst recht würde dies für einzelne bzw. eine Vielzahl von Rohstoffen gelten.

8 Seite 8 24. Januar 2011 Georg Geberth CF T 22 CC GT Existierende Regelungen, Mehrwertsteuer: perfekter Ausgleich, aber nicht übertragbar Die Umsatzsteuer hat einen perfekten Grenzausgleich, ermöglicht wurde dies insbesondere durch die Umstellung von einer Umsatzsteuer auf jeder Handelsstufe (mit kumulativem Effekt und unterschiedlicher Belastung des Produkts je nach Zahl der Handellstufen) zur Allphasen-Netto-Umsatzsteuer mit Vorsteuerabzug. Die Zuordnung der von den Unternehmern erbrachten Umsätze (Lieferungen und Dienstleistungen) zum jeweils richtigen Steuersatz führt bereits innerhalb eines Mitgliedstaates zu Abgrenzungsschwierigkeiten (Verwaltungsanweisung hierzu umfasst ca. 150 Seiten). Erst recht gilt dies für den Flickenteppich aller 27 Mitgliedstaaten der EU in ihrer Gesamtschau und ihr bestehendes Nebeneinander von jeweils unterschiedlichen: 1.Regelsteuersätzen 2.ermäßigten Steuersätzen 3.superermäßigten Steuersätzen und 4.Nullsteuersätzen Hier tut Vereinfachung Not, nicht zusätzliche Komplizierung!

9 Seite 9 24. Januar 2011 Georg Geberth CF T 22 CC GT Echter Grenzausgleich über Rohstoffpass: in der Praxis nicht umsetzbar Für bspw. 50 oder 100 verschiedene Rohstoffe wäre genau buchzuführen, wieviel Gramm davon im jeweiligen Produkt verbaut wurden. Beim Export von Produkten wäre die in ihm enthaltene Steuerbelastung über die Angaben im Rohstoffpass zurückzurechnen und zu erstatten. Umgekehrt müsste beim Import über die Angaben im Rohstoffpass eine Erstbelastung errechnet werden. Alternativ könnte die Steuer zur Vermeidung von Liquiditätsnachteilen erst beim Export entstehen, indem die exportierte Menge an Rohstoffen von den insgesamt gekauften Rohstoffen abgezogen wird. Steuerliche Bemessungsgrundlage wäre dann nur die Differenz. Andernfalls käme es zu einer kumulativen Wirkung (Mehrfachbesteuerung) In jedem Fall müsste die Steuer am Gewicht und nicht – wie etwa die Umsatzsteuer – am Preis ansetzen. Andernfalls könnten bei steigenden Preisen ungerechtfertigte Zusatzbelastungen entstehen.

10 Seite 10 24. Januar 2011 Georg Geberth CF T 22 CC GT Fehlende Umsetzbarkeit – Beispiel Automobil Aluminium wird geliefert: flüssig, fest oder als Halbstoff (welche Aggregatform zählt?). Der Motorblock wird gegossen, dabei läuft das heiße Metall teilweise über (Abfall, wiegen?). Anschließend wird der Motorblock in 7 bis 8 Fertigungsschritten gefräst, geschliffen (Abfall, was ist mit dem Schleifstaub?). Was passiert, wenn zwischen den einzelnen Fertigungsschritten Fremdteile montiert werden, bspw. Schrauben aus Stahl? Was passiert mit Vorprodukten aus dem Ausland? Existiert hier ein Rohstoffpass? Ist es realistisch anzunehmen, dass alle Länder dieser Erde ihre Unternehmen zwingen, ihre Produktionsprozesse umzustellen? Oder werden ausländische Behörden zur Förderung der heimischen Industrie Rohstoffpässe fälschen?

11 Seite 11 24. Januar 2011 Georg Geberth CF T 22 CC GT Fehlende Umsetzbarkeit – Zusammenfassung Eine unglaubliche Komplexität: Produktionsprozesse müssten revolutioniert werden, und zwar weltweit. Extreme Streitanfälligkeit, am Ende würde um´s Gramm gestritten werden, mit anschließender Hochrechnung ergeben sich trotzdem hohe Summen für den Fiskus. Fälle leichtfertiger Steuerverkürzung wären vorprogrammiert. Fälschungsanfälligkeit von Rohstoffpässen aus dem Ausland mit geringen Entdeckungswahrscheinlichkeiten durch Zöllner an der Grenze. In der Folge Wettbewerbsnachteile für inländische Produzenten, da ihre Produktionsprozesse besser kontrolliert werden könnten. Fazit: eine Rohstoffsteuer nennenswerten Ausmaßes kann nur weltweit umgesetzt werden!

12 Seite 12 24. Januar 2011 Georg Geberth CF T 22 CC GT Kontakt Georg Geberth, Rechtsanwalt Director Tax Policy Siemens AG Coporate Finance Taxes CF T 22 CC GT Wittelsbacher Platz 2 80469 München Tel.: +49 (89) 636-34428 E-Mail: georg.geberth@siemens.com


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