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Administrative Herausforderungen – Umsetzung von Grenzausgleichsregelungen in Unternehmen Fachworkshop: Ein Grenzausgleich für Ressourcensteuern Montag,

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Präsentation zum Thema: "Administrative Herausforderungen – Umsetzung von Grenzausgleichsregelungen in Unternehmen Fachworkshop: Ein Grenzausgleich für Ressourcensteuern Montag,"—  Präsentation transkript:

1 Administrative Herausforderungen – Umsetzung von Grenzausgleichsregelungen in Unternehmen Fachworkshop: Ein Grenzausgleich für Ressourcensteuern Montag, 24. Januar 2011

2 Wirkungen einer Rohstoffsteuer ohne Ausgleich
Wettbewerbsnachteile Statements 1 Siemens ist heute schon aufgrund der gestiegenen Rohstoffpreise stark belastet. Unterschiedliche Preise für Rohstoffe innerhalb und außerhalb einzelner Erzeugerländer Standort- Nachteil Europa 2 Auch ohne Rohstoffsteuer wird Siemens die Rohstoffeffizienz deutlich steigern. Ausfuhrzölle auf Rohstoffe / Exportbeschränkungen 3 Die Fertigungstiefe in Europa nimmt bei Einführung einer Rohstoffsteuer generell ab. (kostengünstigere Vorprodukte außerhalb Europas verfügbar) Rohstoffsteuer wirkt wie Einfuhrzoll

3 Daher: Rohstoffsteuer ohne Ausgleich – ein „no go“!
Grüne Produkte hängen vom Zugang zu speziellen Rohstoffen ab, aber auch für das Produzierende Gewerbe insgesamt wäre eine Rohstoffsteuer ohne Ausgleich unzumutbar. Siemens ist weltweit der größte Anbieter umweltfreundlicher Technologien. Mit rund 23 Milliarden Euro entfällt knapp ein Drittel des Konzernumsatzes von Siemens auf grüne Produkte und Lösungen, bspw: Elektrofahrzeuge : mit wettbewerbsfähigem Zugang zu Seltenen Erden Magneten: Synchronmotoren anstatt Asynchronmotoren Volumen- und Gewichtsvorteile Effizienzvorteile Windkraft : mit wettbewerbsfähigem Zugang zu Seltenen Erden Magneten : ohne Getriebe anstatt mit Getriebe Gewichtseinsparung für Maschineneinheit : > 12 t

4 Ausgleich über Sozialversicherungsbeiträge
Nachteil: Mit Rohstoffsteuer besonders belastete Unternehmen werden nur zu einem Bruch- teil ihrer Belastung wieder entlastet: Wettbewerbsverzerrungen auf Weltmärkten sind die Folge. Alternative: Besonders belastete Unternehmen werden – wie bei der Ökosteuer mit Spitzenausgleich und Ermäßigtem Steuersatz – besonders entlastet. Aber: Steuergeld kann nicht „angemalt“ werden. Eine langfristige Entlastung der Unternehmen ist deshalb unwahrscheinlich. Die Erfahrung mit der „Ökosteuer“ zeigt, dass nach Einführung einer solchen Steuer an zwei Schrauben weiter gedreht wird: Sozialbeiträge werden wieder erhöht Ausnahmen für das Produzierende Gewerbe werden abgebaut, indem der „gerechte Ausgleich“ zu einer „ungerechtfertigten Subvention“ umdefiniert wird

5 Existierende Regelungen: Aktiver Veredelungsverkehr
Im Zollrecht existiert eine Regelung, wonach Waren zollfrei in die EU importiert werden können, wenn Sie zur Wiederausfuhr bestimmt sind. Bspw. werden Autoradios zollfrei importiert und die fertig montierten Autos anschließend wieder exportiert. Der Nachweis über diese Warenströme ist sehr komplex. Erst recht würde dies für einzelne bzw. eine Vielzahl von Rohstoffen gelten.

6 Existierende Regelungen: Umsatzsteuer
Die Umsatzsteuer hat einen perfekten Grenzausgleich, nicht zuletzt deshalb wurde sie 1968 von der Allphasen-Brutto-Umsatzsteuer zur Allphassen-Netto-Umsatzsteuer reformiert. Die Zuordnung der von den Unternehmern erbrachten Umsätze (Lieferungen und Dienstleistungen) zum jeweils richtigen Steuersatz führt bereits innerhalb eines Mitgliedstaates zu Abgrenzungsschwierigkeiten (Verwaltungsanweisung hierzu umfasst ca. 150 Seiten). Erst recht gilt dies für den Flickenteppich aller 27 Mitgliedstaaten der EU in ihrer Gesamtschau und ihr bestehendes Nebeneinander von jeweils unterschiedlichen: Regelsteuersätzen ermäßigten Steuersätzen superermäßigten Steuersätzen und Nullsteuersätzen Hier tut Vereinfachung Not, nicht zusätzliche Komplizierung!

7 Echter Grenzausgleich über „Rohstoffpass“
Für bspw. 50 oder 100 verschiedene Rohstoffe wäre genau buchzuführen, wieviel Gramm davon im jeweiligen Produkt verbaut wurden. Beim Export von Produkten wäre die in ihm enthaltene Steuerbelastung über die Angaben im Rohstoffpass zurückzurechnen und zu erstatten. Umgekehrt müsste beim Import über die Angaben im Rohstoffpass eine Erstbelastung errechnet werden. Alternativ könnte die Steuer zur Vermeidung von Liquiditätsnachteilen erst beim Export entstehen, indem die exportierte Menge an Rohstoffen von den insgesamt gekauften Rohstoffen abgezogen wird. Steuerliche Bemessungsgrundlage wäre dann nur die Differenz. Andernfalls käme es zu einer kumulativen Wirkung („Mehrfachbesteuerung“) In jedem Fall müsste die Steuer am Gewicht und nicht – wie etwa die Umsatzsteuer – am Preis ansetzen. Andernfalls könnten bei steigenden Preisen ungerechtfertigte Zusatzbelastungen entstehen.

8 Umsetzbarkeit – Beispiel Automobil
Aluminium wird geliefert: flüssig, fest oder als Halbstoff (welche Aggregatform zählt?). Der Motorblock wird gegossen, dabei läuft das heiße Metall teilweise über (Abfall, wiegen?). Anschließend wird der Motorblock in 7 bis 8 Fertigungsschritten gefräst, geschliffen (Abfall, was ist mit dem Schleifstaub?). Was passiert, wenn zwischen den einzelnen Fertigungsschritten Fremdteile montiert werden, bspw. Schrauben aus Stahl? Was passiert mit Vorprodukten aus dem Ausland? Existiert hier ein Rohstoffpass? Ist es realistisch anzunehmen, dass alle Länder dieser Erde ihre Unternehmen zwingen, ihre Produktionsprozesse umzustellen? Oder werden ausländische Behörden zur Förderung der heimischen Industrie Rohstoffpässe fälschen?

9 Umsetzbarkeit – Zusammenfassung
Eine unglaubliche Komplexität: Produktionsprozesse müssten revolutioniert werden, und zwar weltweit. Extreme Streitanfälligkeit, am Ende würde „um´s Gramm gestritten“ werden, mit anschließender Hochrechnung ergeben sich trotzdem hohe Summen für den Fiskus. Fälle „leichtfertiger Steuerverkürzung“ wären vorprogrammiert. Fälschungsanfälligkeit von „Rohstoffpässen“ aus dem Ausland mit geringen Entdeckungswahrscheinlichkeiten durch Zöllner an der Grenze. In der Folge Wettbewerbsnachteile für inländische Produzenten, da ihre Produktionsprozesse besser kontrolliert werden könnten. Fazit: eine Rohstoffsteuer nennenswerten Ausmaßes kann nur weltweit umgesetzt werden!

10 Kontakt Georg Geberth, Rechtsanwalt Director Tax Policy Siemens AG Coporate Finance Taxes CF T 22 CC GT Wittelsbacher Platz 2 80469 München Tel.: +49 (89)

11 Der Zeitfaktor wird unterschätzt
Randbedingungen Konsequenz wirtschaftliche Lebensdauer von Fertigungseinrichtungen Produktfamilien basierend auf ähnlichen Technologien Heute ist bereits der Material- und der Energieverbrauch in der Fertigung für die Jahre 2020 bis 2030 festgelegt. Substitutionen von Materialien, falls möglich, bedingen fast immer weitgehende Änderungen beim Produktdesign und - bei Fertigungstechnologien. Ungeplante Änderungen im Produktdesign sind kostspielig. Kurzfristige Reaktionen auf Materialknappheit oder steigende Preise sind nicht möglich bzw. nicht wirtschaftlich umsetzbar. Langzeitstrategien sind erforderlich !

12 Was tun Unternehmen bereits jetzt?
Unternehmen versuchen bereits jetzt – aus Umweltbewusstsein, aber auch aus Eigeninteresse – den Bedarf an bestimmten Rohstoffen zu ermitteln. Bei allen vorhandenen Erfolgen stoßen sie dabei auch auf praktische Hindernisse. Beispiel: „Wieviel Silber enthält die Lötpaste auf dem aus Thailand bezogenen Motherboard?“ 200 Materialexperten beschäftigen sich bei Siemens mit dem Schwerpunkt, den Einsatz von seltenen Rohstoffen einzuschränken oder zu substituieren. Ihr Wissen geben sie dabei in Förderprojekten auch an Kleine und Mittlere Unternehmen weiter.


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