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Informationen zum Übergang

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Präsentation zum Thema: "Informationen zum Übergang"—  Präsentation transkript:

1 Informationen zum Übergang
von der  Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe (Klasse 10) in die Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe (Klassen11 und 12)

2 Versetzung in die Qualifikationsphase
Gesetzliche Grundlagen: 1. Verordnung über die gymnasiale Oberstufe vom ; zuletzt geändert durch Verordnung vom 2. Versetzungsverordnung vom ; GVBl. LSA Nr. 25/2009 3. Verordnung über die Abschlüsse in der Sekundarstufe I vom SVBl. LSA Nr. 9/2004 Gymnasiale Oberstufe: • Einführungsphase (10. Klasse)   • Qualifikationsphase (11. und 12. Klasse) Versetzung in die Qualifikationsphase: • zumindest ausreichende Leistungen in allen Fächern des Pflicht- und Wahlpflichtbereiches • mangelhafte Leistung in nur einem Fach- Ausgleich durch eine mindestens befriedigende Leistung möglich • mangelhafte Leistung in einem Kernfach – Ausgleich nur durch ein Kernfach möglich • kein Anspruch auf Versetzung mit Notenausgleich Mit der Versetzung in die Qualifikationsphase wird ein dem erweiterten Realschulabschluss gleichwertiger Abschluss erworben. (Vermerk auf dem Zeugnis)

3 Wiederholung der 10. Klasse am Gymnasium
• (das 18. Lebensjahr darf zu Beginn des neuen Schuljahres noch nicht vollendet sein) • nach Nichtversetzung möglich • freiwillig möglich- die zuletzt ausgesprochene Versetzung gilt rückwirkend als nicht getroffen • der Erwerb eines dem erweiterten Realschulabschlusses gleichwertigen Abschlusses ist hinfällig • keine positive Versetzungsentscheidung nach dem Wiederholungsjahr – das Gymnasium muss verlassen werden

4 Wiederholung der 10. Klasse an der Sekundarschule
• nach Nichtversetzung möglich, auch nach einem Wiederholungsjahr möglich • freiwillig möglich – Klassenkonferenz entscheidet über den Antrag auf freiwillige Wiederholung • Wechsel zur Sekundarschule erfolgt auf Antrag der Eltern Bei Abgang ohne positive Versetzungsentscheidung – Hauptschulabschluss. Achtung: 12-jährige Schulpflicht beachten!

5 Qualifikationsphase der gymnasialen
Kurswahl für die Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe

6 Stundenzuweisung für die Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe
90 144 148 89 142,4 88 140,8 87 139,2 86 137,6 85 136 84 134,4 138 83 132,8 82 131,2 81 129,6 80 128 79 126,4 78 124,8 120 77 123,2 76 121,6 75 74 118,4 73 116,8 72 115,2 114 71 113,6 112 70 Extrazuweisung 4 Stunden Russisch

7 Stundenbedarf Fach Wochenstunden Kurse benötigte Stunden Summe Deutsch
KF 4 16 Englisch PF 32 Französisch 1 36 Russisch 40 Latein 44 Italienisch 48 Kunsterziehung WF 2 3 6 54 Musik 56 Sozialkunde 60 Geschichte 76 Geographie 80 ev. Religion 82 Psychologie 84 Ethik 90 Sozialkunde bilingual 92 Wirtschaft 96 Mathematik 112 Physik 8 120 Chemie 128 Biologie 12 140 Informatik 142 Sport 150

8 1. Verbindliche Kurswahl 2013/ 2014
Aufgabenfeld Fach Kernfach Profilfach Wahlpflichtfach sprachlich- literarisch- künstlerisches- Deutsch X - Englisch Französisch Russisch Latein Italienisch Kunsterziehung Musik gesellschafts- wissenschaftliches Geschichte Geographie Sozialkunde Sozialkunde bilingual Ethik ev. Religion Psychologie Wirtschaft mathematisch- naturwissenschaftlich- technisches Mathematik Physik Chemie Biologie Informatik nicht zugeordnet Sport* Mindestbelegung 3 5**

9 2. Verbindliche Kurswahl 2013/2014
Teilnahme am Cambridge- Englisch ( 1Std.) (Teilnahme für ein Schuljahr verpflichtend) Wahl der Profilfächer: eine Fremdsprache und zwei Naturwissenschaften oder zwei Fremdsprachen und eine Naturwissenschaft (Biologie, Physik, Chemie) Wahlpflichtfächer: Geographie oder Sozialkunde und Kunsterziehung oder Musik und Ethik oder Religion Pflichtfach: Sport (entfällt bei amtsärztlichem Attest, dann Ersatz) * Wahl der Sportkurse auf der Rückseite ** Die Wahl von 6 Wahlpflichtfächern ist möglich. Datum: ______________ Unterschriften: __________________ _________________ Erziehungsberechtigte Schüler(in)

10 Verbindliche Wahl der Sportkurse
Name: Vorname: Klasse: 11/1 Sportart oder Ersatzsportart Es werden folgende Kurse angeboten: 11/1: Leichtathletik, Judo, Gymnastik/ Tanz, Ski* * Der Sportunterricht im 1. Kurshalbjahr beinhaltet die konditionelle Vorbereitung auf das Skilager (Dezember oder Januar, Kosten ca. 300 € €) Mit der Wahl des Sportkurses Ski meldet sich der Schüler verbindlich für das Skilager an. Pro Kurs muss eine Teilnehmerzahl von ca. 20 Schülern erreicht werden. Unterschreitet die Zahl der Interessenten für einen Sportkurs diese Anzahl wesentlich, kann der Kurs nicht eingereicht werden. Bitte unbedingt eine Ersatzsportart als Alternativwunsch eintragen.

11 Schienenbelegung Abiturjahrgang 14
Deutsch 1 Geschichte 1 Mathematik 1 Französisch 1 Chemie 1 Englisch 3 Deutsch 2 Geschichte 2 Mathematik 2 Russisch 1 Biologie 2 Physik 2 Deutsch 3 Geschichte 3 Mathematik 3 Latein 1 Physik 1 Biologie 3 Deutsch 4 Geschichte 4 Mathematik 4 Biologie 1 Englisch 2 Italienisch 1 Englisch 1 Englisch 4 Chemie 2 Schiene 7 Schiene 8 Schiene 9 Schiene 10 Schiene 11 Schiene 12 Ethik 1 Ethik 2 Geografie 1 ev. Religion 1 Informatik 1 Sport 1 Kunsterziehung 1 Kunsterziehung 2 Sozialkunde 1 Kunsterziehung 3 Wirtschaftslehre 1 Sport 2 Musik 1 Sozialkunde 2 Psychologie 1 Geographie 2 Ethik 3 Sozialkunde bilingual Schiene 13 Sport 3 Sport 4

12 Die Abiturprüfung Schriftliche Prüfungen in vier Fächern aus dem Kern- und Profilfachbereich Mathematik, Deutsch, Geschichte, Biologie, Chemie, Physik, Englisch, Russisch, Französisch Italienisch Verbindliche schriftliche Prüfungsfächer sind:  Mathematik,  Deutsch,  eine Fremdsprache, Geschichte oder eine Naturwissenschaft Aus den Kern- und Profilfächern sind vor Beginn des dritten Kurshalbjahres die zwei Fächer zu benennen, in denen die Schülerin oder der Schüler die schriftliche Abiturprüfung auf erhöhtem Anforderungsniveau ablegt. Dabei kann nur eine Fremdsprache und aus den Fächern Geschichte, Biologie, Physik und Chemie nur eines gewählt werden. Das 5. Prüfungsfach wird mündlich geprüft. Alle Aufgabenfelder müssen abgedeckt sein.

13 Besondere Lernleistung
Die besondere Lernleistung ist eine Leistung, die die Schülerinnen und Schüler freiwillig und selbstständig in der Qualifikationsphase erbringen können. Im Umfang muss sie mindestens einem zwei Kurshalbjahre umfassenden Wahlpflichtkurs entsprechen. Die Zulassung einer Leistung als besondere Lernleistung ist bei der Schulleiterin zu beantragen. Die Schulleiterin entscheidet über die Zulassung und die Zuordnung zu einem der drei Aufgabenfelder. Die besondere Lernleistung ist schriftlich zu dokumentieren und in einem Kolloquium darzustellen und zu erläutern. Sie darf weder vollständig noch in Teilen in Kursbewertungen einfließen. Bei Anmeldung zum Abitur ist eine verbindliche Erklärung zur Einbringung der besonderen Lernleistung abzugeben. Sofern der Schüler oder die Schülerin eine besondere Lernleistung einbringt, ersetzt sie eines der schriftlichen Prüfungsfächer auf grundlegendem Niveau.. Die Bewertung einer besonderen Lernleistung wird in vierfacher Wertung in den Block II eingebracht.


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