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Schwellenwerte für die EU-weite Vergabe öffentlicher Aufträge VERORDNUNG (EU) Nr. 1251/2011 DER EU- KOMMISSION in Kraft seit 01.01.2012 In deutsches Recht.

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1 Schwellenwerte für die EU-weite Vergabe öffentlicher Aufträge VERORDNUNG (EU) Nr. 1251/2011 DER EU- KOMMISSION in Kraft seit 01.01.2012 In deutsches Recht umgesetzt durch § 3 VgV am 14.03.2012 Aber: § 1 Abs. 2 SektVO – dynamische Verweisung

2 Schwellenwerte Bauvergaben Der Schwellenwert beträgt für Bauaufträge 5 000 000. (alt: 4 845 000) Der Schwellenwert für Lose des 20%- Kontingents beträgt 1 Mio. (unverändert) Maßgeblich: Nettowerte

3 Schwellenwert Liefer-/DL-Aufträge Der Schwellenwert beträgt für Liefer- und Dienstleistungsaufträge 200 000 (alt: 193 000) Der Schwellenwert für Lose des 20%- Kontingents von Dienstleistungsaufträgen beträgt 80 000 (unverändert) Maßgeblich: Nettowerte

4 Aber: Sektorenbereich Der Schwellenwert beträgt für Liefer- und Dienstleistungsaufträge 400 000 (alt: 387 000) Der Schwellenwert für Lose des 20%- Kontingents von Dienstleistungsaufträgen beträgt 80 000 (unverändert) Maßgeblich: Nettowerte Bauaufträge: keine Sonderregelung

5 Wertgrenzen in HB: L-/DL-Aufträge Bis 9 999 –fhV mit Vergleichsangeboten (§ 5 TtVG) Bis 39 999 –beschränkte Ausschreibung (§ 7 Abs. 3 TtVG) Nachveröffentlichung ab 25 000 (§ 19 Abs. 2 VOL/A) Ab 40 000 –grds. öffentliche Ausschreibung (VOL/A)

6 Wertgrenzen in HB: L-/DL-Aufträge Bei Liefer- und Dienstleistungen: –Abfrage Korruptionsregister (SF) ab 10 000 EUR –Abfrage Gewerbezentralregister (BfJ) ab 30 000 EUR Nur bei Lieferaufträgen: –ggf. Erklärung und Vereinbarung KernV Nur bei Dienstleistungsaufträgen: –Meldung an die Sokom grds. ab 0,01 EUR –Mindestlohnvereinbarung – Formular 231! –Abfrage Vergaberegister (SUBV) ab 10 000 EUR

7 Wertgrenzen in HB: Bauaufträge Bis 20 000 –fhV mit Vergleichsangeboten (§ 2 Abs.1 Nr.1 InvErlG) Nachveröffentlichung ab 15 000 EUR (§ 20 Abs. 3 Nr. 2 VOB/A) Bis 150 000 –beschränkte Ausschreibung (§ 2 Abs. 1 Nr. 2 InvErlG) Vorveröffentlichung ab 25 000 (§ 19 Abs. 5 VOB/A) Nachveröffentlichung ab 25 000 (§ 20 Abs. 3 Nr. 1 VOB/A)

8 Wertgrenzen in HB: Bauaufträge Mindestlohnvereinbarung Meldung an die SokoM Abfrage Vergaberegister (SUBV) ab 10 000 EUR Abfrage Korruptionsregister (SF) ab 10 000 EUR Abfrage Hauptzollamt (HZA) ab 30 000 EUR Abfrage Gewerbezentralregister (BfJ) ab 30 000 EUR


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