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Sozialtypischer Vertrag: Gebrauchtwagen- und Neuwagenkauf

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Präsentation zum Thema: "Sozialtypischer Vertrag: Gebrauchtwagen- und Neuwagenkauf"—  Präsentation transkript:

1 Sozialtypischer Vertrag: Gebrauchtwagen- und Neuwagenkauf

2 Konfliktfelder beim Gebrauchtwagen- und Neuwagenkauf
händler AGB + Haftungsausschluss, §§ 444, 305 ff. Unternehmer Zwingendes Recht: §§ 474 ff., 434 ff. 305 ff. BGB Verbraucher Privat, Unternehmer AGB + Haftungsausschluss, §§ 444, 305 ff. BGB Privat NWVB §§ 444, 305 ff. BGB Unternehmer Neuwagenhändler Verbraucher NWVB §§ 474 ff., 434 ff., 305 ff. BGB

3 AGL: § 437 Nr. 3, 281 BGB: Voraussetzungen gegeben.
Km-Angabe - BGH NJW 84, 1454: 1980 kaufte K. von V. (einem Privatmann) dessen Pkw für 6.000,- DM. Im Kaufvertrag wird die Gewährleistung ausgeschlossen. V. trägt in den Kaufvertrag nach seinem Kenntnisstand ein: Das Auto hat eine Gesamtlaufleistung von km. Nach km versagt der Motor. Es werden Reparaturkosten in Höhe von 3.400,- DM erforderlich. Ein Gutachter stellt fest, dass der Motor so verschlissen war, als ob er bereits km gelaufen sei. K. verlangt Schadensersatz von V. in Höhe der Reparaturkosten, nachdem V die ihm gesetzte Frist hat verstreichen lassen. BGH: Klageabweisung. AGL: § 437 Nr. 3, 281 BGB: Voraussetzungen gegeben. Aber Einwand: Haftungsausschluss Dagegen § 444 BGB: Beschaffenheitsgarantie bezüglich des Motors? Im Regelfall sind Angaben des Privatverkäufers keine Beschaffenheitsgarantien. Also kein Anspruch.

4 Airbag, ABS - BGH NJW 1995, 518 = JuS 1995, 548 = JA 1995, 529: Kläger kaufte einen Chrysler Voyager für DM und gab seinen Opel Omega für DM in Zahlung. Im Prospekt war der Voyager als mit Airbag und ABS ausgerüstet bezeichnet. Der Verkäufer hatte dem Kläger dies auch ausdrücklich bestätigt, da der Kläger darauf besonders wert legte. Tatsächlich hatte der Wagen kein ABS. Der Verkäufer verweigert die Nacherfüllung. Der Kläger verlangt volle Rückzahlung des Gesamtkaufpreises abzüglich Nutzungsentgelt; der Beklagte will nur den Baranteil zahlen und ihm das alte Auto zurückgeben.

5 des gebrauchten Opel Omega,
Preis DM Forderung: Preis von DM. AGL: §§ 281 Abs. 2, 437 Nr. 3, 250 S. 2 BGB Warum nicht Rücktritt, § 437 Nr. 2? DM bar Voraussetzungen gegeben: Ob Mangel oder Beschaffenheits- garantie, spielt heute keine Rolle mehr, wenn die Nacherfüllung verweigert wird. Aber welchen Schadensersatz kann der Beklagte verlangen? Vergleich der Vermögenslagen:??? DM Inzahlungnahme des gebrauchten Opel Omega, Marktwert: DM


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