Die Präsentation wird geladen. Bitte warten

Die Präsentation wird geladen. Bitte warten

§ 307 BGB Benno´s Baumarkt 3. Es wird vermutet, dass ein Mangel bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorhanden war, wenn seit Gefahrübergang nicht.

Kopien: 1
Rechtsgestaltungskurs beim KG 2. Tag Formulieren des Vertrages.

Ähnliche Präsentationen


Präsentation zum Thema: "§ 307 BGB Benno´s Baumarkt 3. Es wird vermutet, dass ein Mangel bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorhanden war, wenn seit Gefahrübergang nicht."—  Präsentation transkript:

1 § 307 BGB Benno´s Baumarkt 3. Es wird vermutet, dass ein Mangel bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorhanden war, wenn seit Gefahrübergang nicht mehr als 12 Monate vergangen sind.

2 § 307 BGB Benno´s Baumarkt 4. In dringenden Fällen ist der Käufer berechtigt, die Mängel auf Kosten des Verkäufers selbst zu beseitigen, beseitigen zu lassen oder Ersatz zu beschaffen.

3 § 307 BGB Benno´s Baumarkt 5. Der Verkäufer hat auch für unverschuldete Rechtsmängel einzustehen. Auch in diesem Fall ist der Käufer berechtigt, Schadensersatz gemäß § 437 BGB geltend zu machen.

4 § 307 BGB Benno´s Baumarkt 6. Der Rückgriffsanspruch (§§ 478, 479 BGB) steht dem Käufer auch dann gegen den Verkäufer zu, wenn es sich nicht um einen Verbrauchs-güterkauf handelt. Der Käufer kann den Verkäufer auch mit Schadensersatzansprüchen und Aufwendungsersatzansprüchen belasten (entsprechend § 478 Abs. 1 BGB), die der Abnehmer gegen den Käufer geltend macht.

5 § 307 BGB Benno´s Baumarkt 7. Falls keine abweichende Vereinbarung geschlossen wurde, beträgt die Verjährung für Mängelansprüche 36 Monate ab Gefahrübergang.

6 § 307 BGB Benno´s Baumarkt 8. Die Verjährung der Mängelansprüche des Käufers beträgt im Falle von Rechtsmängeln 10 Jahre nach Lieferung.

7 § 307 BGB Benno´s Baumarkt 9. Der Verkäufer ist verpflichtet, dem Käufer auf Anforderung seine Vorlieferanten mitzuteilen und diese durch ihn genehmigen zu lassen sowie deren Qualifikation nachzuweisen.


Herunterladen ppt "§ 307 BGB Benno´s Baumarkt 3. Es wird vermutet, dass ein Mangel bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorhanden war, wenn seit Gefahrübergang nicht."

Ähnliche Präsentationen


Google-Anzeigen