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Veröffentlicht von:Etzel Giertz Geändert vor über 10 Jahren
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Neuordnung der Verordnung über berufsbildende Schulen zum 01.08.2008
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Berufseinstiegsphase Berufsausbildung Berufsbildungsphase Berufsfachschulen mit Eingangsvoraussetzung HS / (RS) Berufseinstiegsklasse BEK Berufsvorbereitungsjahr BVJ Berufliche Bildung Berufliche Fördermaß- nahmen Sonderpäd. Förderbedarf Ø > 3,5 Hauptschulabschluss HS - AbschlussAbgangskl. ohne HS-A (9.Kl.) keine Abgangskl. bzw. Migrationshintergrund Sek I RS Sek II
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Berufsfachschulen [BFS] mit Eingangsvorrausetzung HS / (RS) -Inhalte nach Bundesrahmenlehrplan- - Prüfung in Theorie und Praxis - + Ang. Ang. im übergeordneten Lernbereich erhöhtes Niveau Duale Berufsausbildung 2 bzw. 2 ½ Jahre BFS II für HS Ø< 3,0 Duale Berufsausbildung 3 bzw. 3 ½ Jahre Keine E-Bedg, Fachoberschule Klasse 12 - Fachhochschulreife [FHR) Berufsoberschule - Fachgebundene Hochschulreife Dual kooperative Berufsausbildung 2 bzw. 2 ½ Jahre Assistentenberufe Klasse II Klasse I oder +++ + Berufsausbildung + Praktikum 960 h Allgemeine Hochschulreife Einstieg -phase Quali -phase Fachgymnasium FOS Kl 11 Hauptschule Sek I RSSek I RS erw.
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