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Rechtliche Voraussetzungen und Grenzen von Internetwahlen in Deutschland Vortrag von Klaus Andler.

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Präsentation zum Thema: "Rechtliche Voraussetzungen und Grenzen von Internetwahlen in Deutschland Vortrag von Klaus Andler."—  Präsentation transkript:

1 Rechtliche Voraussetzungen und Grenzen von Internetwahlen in Deutschland
Vortrag von Klaus Andler

2 Übersicht parlamentarische Wahlen
gesetzliche Regelung + Wahlgrundsätze Nichtparlamentarische Wahlen Briefwahl Szenarien Überblick

3 Allgemeine Definition einer Wahl
Eine Wahl ist eine Abstimmung über Personen oder Handlungsoptionen. In der Politik dienen Wahlen der politischen Willensbildung und Entscheidungsfindung Wikipedia.org

4 Wahlebenen (1) parlamentarische Wahlen Bundestagswahlen Landtagswahlen
Kommunalwahlen Bundeskanzler Bundespräsident Bundesversammlung Wahlen zu Gremien mit großer Anzahl von Wählern Grob beschränkt aufs den ersten Teil Wahlen in Gremien mit begrenzter Wahlberechtigung

5 Grundlage zu parlamentarischen Wahlen
Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt. verfassungsrechtlich gesehen DIE Regel Art 20 Abs. 2 GG

6 Gesetzliche Regelungen Die Wahlgrundsätze
Bundestag: Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt Art 38 Abs. 1 GG Länder- und Kommunalebene: In den Ländern, Kreisen und Gemeinden muss das Volk eine Vertretung haben, die aus allgemeinen, unmittelbaren, freien, gleichen und geheimen Wahlen hervorgegangen ist. Art 28 Abs. 1 GG Artikel stehen dabei…. WICHTIG: Länder- und Kommunalebene sagen ganz klar aus, das die Grundsätze bis nach ganz unten durchzusetzen sind – UND DAS IM GG… Eine Änderung oder Einführung von Regelungen, selbst auf dieser Tiefen Ebene ist also unbeschadet der Entscheidungen des BVG zunächst im Konflikt mit dem GG (vgl. Briefwahlentscheidungen des GG) Hier auf die Grundsätze erläutern. Folie einsparen und dafür Erklärung. Also was heißt Allgemein: ….. Was sind das für Anforderungen im Speziellen. Allgemein: Jeder der Wahlrecht hat, kein Ausschluss Unmittelbar: direkt ohne Wahlmänner oder Zwischeninstanzen Frei: Ohne Zwang dritter… ohne Wahlbeeinflussung, keine Repression Gleich: jede Stimme gleich gewichtet, formal gleich, Stimmzettel gleich, alle Stimmen werden so gezählt wie sie abgegeben werden Geheim: bei der Stimmabgabe unbeobachtet, und zu keiner Zeit ist das Voting dem Wähler zuordenbar

7 Gesetze bei Bundestagswahlen
Bundeswahlgesetz (BWG) Regelt u.a. Wahlsystem, Wahlorgane, Wahlrecht, Wählbarkeit, Wahlvorbereitung, Wahlhandlung und Ergebnisfeststellung bei der Bundestagswahl. Ermächtigung: Art 28 Abs. 3 GG Bundeswahlordnung (BWO) Konkretisiert die Vorgaben des BWG. Erlass und Änderung durch das Ministerium des Inneren. Ermächtigung: § 52 BWG Bundeswahlgeräteverordnung (BWahlGVO) Regelung der Verwendung von Wahlgeräten bei den Wahlen zum Deutschen Bundestag und zum Europäischen Parlament. Ermächtigung: §§ 35, 52 BWG Die bekannte Hierarchiekaskade. Ein bezieht sich auf das andere und darüber steht das GG. Interessant ist allerdings die Regelungen im Bundeswahlgesetz, nach denen das BMI (Innenministerium nicht der Innenminister in persona (obwohl er das natürlich macht)) die Regelungen zu BWO und BWahlGVO erlässt. In Beiden Fällen handelt es sich nur um Verordnungen und keine Gesetzte. Die Änderung dieser Regelungen wäre also wesentlich leichter, als die Änderung des BWG, welches als Gesetz ausschließlich durch den Gesetzgeber (also hier wirklich der Weg durch Parlament und Bundesrat (also die Länder)) zu bewerkstelligen ist. § 35 BWahlG sagt sogar ausdrücklich, dass das BMI die näheren Bestimmungen der BWahlGVO ohne Zustimmung des Bundesrates erlassen darf. Merke: Regierung Bundesminister und Landesregierungen können durch Gesetz ermächtigt sein Rechtsverordnungen zu erlassen. Bei Rechtsverordnungen aufgrund von Bundesgesetzen, welche der Zustimmung des BR bedürfen oder die von Ländern im Auftrag des Bundes oder als eigene Angelegenheit ausgeführt werden, ist die Zustimmung des Bundesrates erforderlich. Bundestag ist NUR in Ausnahmefällen mit der Beratung von Verordnungen befasst. Gut das Problem hierbei wäre dann allerdings noch: Das BWG regelt eigentlich ALLES! Verordnungen konkretisieren schließlich nur. Das BWG fordert in § 35 Abs 2 leider, dass Wahlgeräte die Geheimhaltung der Stimme gewährleisten müssen. Somit ist jede Änderung im BWahlGVO oder in der BWO zur Einführung der Onlinewahlen (auch wenns schön einfach wäre nämlich evtl einfach durch Änderungsverordnung des BMI) direkt für die Katz, wenn das nicht (und das kann es ja nicht siehe trojaner u.ä.) gewährleistet werden kann. Hier würde ich dann auch keine Extrafolie machen wollen, sondern dazu sagen wie die Änderungen von Statten gehen. Also im Falle eines Gesetzes eben nur durch den Gesetzgeber mit dem vollen Prozedere (Parlament und Bundesrat) und im Falle der Verordnung dann eben vereinfacht nur durch Änderungsverordnung des BMI (ohne Zustimmung des Bundesrates) Aber gut das BVG müsste hier im Einzelfall entscheiden wie bei der Briefwahl auch, ob es zulässig ist oder nicht -  Ich werd ja nicht bezahlt um Richter zu sein ^^

8 Weitere Regelungen Bundesländer Kommunen
Landeswahlgesetze Landeswahlordnungen Kommunen Kommunalwahlgesetze Kommunalwahlordnungen Unterschiede bei der Zulassung von Wahlgeräten: Nicht zugelassen: 4 Länder Zulässig sofern nach BWahlGVO zulässig: 1 Land Reine Zulassung durch das Innenministerium: 6 Länder Innenministerium falls amtlich zugelassen: 5 Länder Wie 3. falls nach BWahlGVO zulässig: 2 Länder Landesgesetze und Kommunal sind allerdings immer noch GESETZE und können daher nicht einfach geändert werden. Die LWO‘s schon eher, aber diese sind Durch die LWG‘s begrenzt. Wahlgeräte: BWahlGVO klar Erhebung beruht auf den Landeswahlgesetzen in der derzeit aktuellen Form 18 Bundesländer = 2 Doppelregelungen Niedersachsen und Saarland Beachte Niedersachsen als Stellvertreter: Amtlich wird durch VO des LIM auch in der Bauart bestimmt. Niedersachsen: Geräte beim Landesinnenministerium anmelden zulassen oder wenn nach BwahlGVO zugelassen Baden-w : Innenministerium kann die Benutzung von Stimmzählgeräten zulassen Bayern: Staatsministerium des Innern kann Geräte zulassen Berlin: Keine Regelungen vorgesehen (nichts erwähnt) Nur Briefwahl und Urnenwahl Brandenburg: Geräte die bereits zugelassen sind nach BWahlVO dürfen vom Innenministerium hierfür zugelassen werden Bremen: Keine Regelungen Nur Briefwahl und Urne Hamburg: amtlich zugelassene Stimmzählgeräte sind einsetzbar Hessen: Wahlgeräte können vom Minister der zuständig für Wahlen ist zugelassen werden. Mecklenburg-Vorpommern: Innenministerium kann amtlich zugelassene Stimmzählgeräte zulassen. Nordrhein-Westfalen: Innenministerium kann amtlich zugelassene Stimmzählgeräte zulassen. Rheinland-Pfalz: Fachministerium kann amtlich zugelassene Stimmzählgeräte zulassen. Saarland: LANDESWAHLLEITER kann den Einsatz von Wahlgeräten genehmigen, wenn sie nach der BWahlGVO I.O. sind… Zulassung im Einzelfall oder allgemein ist möglich MIuS kann Rechtsverordnungen erlassen Sachsen: Nur Brief und Urnenwahl vorgesehen Sachsen-Anhalt: Wahlgeräte können zugelassen werden durch VO der Innenministers Schleswig-Holstein: Innenministerium kann amtlich zugelassene Stimmzählgeräte zulassen. Thüringen: Nur Brief und Urnenwahl vorgesehen Kommunalwahlen. (Erhebung basiert auf den Kommunalwahlgesetzen der Länder) Hier läuft es ähnlich. Faustregel: Die Landesregelung greift auch Kommunal. Saarland.. Geräte vom LANDESWahlleiter zulassen, wenn sie BWahlGVO koscha sind. Kosten trägt der Zulasser

9 Wahlebenen (2) Nichtparlamentarischer Bereich
Betriebsratswahlen (BetrVG) Personalratswahlen (BPersVG) Sozialwahlen (SBG IV) Aufsichtsratswahlen (AktG) StuPa (UG Länderebene) Vereine (GG, BGB) Pfarrgemeinderatswahl Stupa gibt sich selbst WO (UG -> gebt euch eine Satzung) und der Minister zeichnet gegen Senat regelt sich komplett durch das UG. Nur der Überblick Hier auch nicht zuviel den Themen der anderen Teilnehmer vorgreifen (vor allem nicht den Betriebs- und Personalratwahlen) (evtl… genaueres hören wir ja noch) BetrVG schreibt NUR die geheime und unmittelbare Wahl vor. vgl § 14 Abs. 1 BetrVG BPersVG gilt entsprechend vgl § 19 Abs 1 BPersVG Frage ob die anderen nicht gelten… Hier Frage der Freiheit bei wenigen Mitarbeitern. Sozialversicherungswahlen nur frei und geheim. Ausschließliche Briefwahlen Universitätsgesetz: Universitäten sind Ländereinrichtungen. Bildung ist föderal. Die Studierendenschaft gibt sich nach dem UG eine Satzung in der insbesondere die Wahl ihrer Organe (hier dann auch das Stupa) geregelt werden muss.

10 Die Briefwahl (seit 1957) Ausnahmecharakter Verhinderung / Krankheit
Aufweichung der Grundsätze frei und geheim Versicherung an Eides statt Persönliche und unbeobachtete Stimmabgabe 1975: 4,5 % Heute: > 20 % der Stimmen Als verfassungskonform bestätigt durch BVG (´57 / ´81) Allgemein ist wichtiger als frei und geheim 1957 bei der Wahl zum Dt. BT eingeführt Geregelt in der BWO und der BWG § 35 , auf Landes- und Kommunalebene entsprechend im LWG/KWG LWO/KWO Ausreichende Schutzmaßnahmen wären in diesem Fall weniger gewichtig als der Ausnahmecharakter. In Zahlen erwähnen: ,5 % % % Hamburg und München ca. 30 % Fragwürdig ob man hier noch von einer Ausnahme reden kann. Führt eine Neubeurteilung durch das BVG zu guten oder schlechten Vorraussetzungen für die Internetwahl

11 Reine Fernwahl per Internet?
Wahlgrundsätze? mögliche Verbesserung unmittelbar/allgemein formale Gleichheit Boni Kosteneinsparung schnelle Auszählung Vermeidung unbeabsichtigt ungültiger Stimmen mögliche Stimmänderung für jeden Wahlgrundsätze? digitale Spaltung und echter Ausschluss 45 %!! Trojaner / Viren / dDos / Web-Spoofing / Hacker / Systemabstürze dauerhafte Geheimniswahrung Wahlbeeinflussung + häusliches Umfeld Mali Junk Vote Volksempfinden Einführend sagen… wir beschränken uns zunächst bei der Betrachtung mal auf die politischen Wahlen Zu den Punkten Trojaner – Absturz jeweils Grundsätze und Beispiel nennen Kurzfazit: Scheidet also in Reinkultur aus, vor allem wegen der digitalen Spaltung und des ECHTEN Ausschlusses von der Wahl

12 Alternative zur Urnenwahl?
Wahlgrundsätze? mögliche Verbesserung unmittelbar/allgemein formale Gleichheit Boni Kosteneinsparung schnelle Auszählung Vermeidung unbeabsichtigt ungültiger Stimmen mögliche Stimmänderung für jeden Wahlgrundsätze? digitale Spaltung Trojaner / Viren / dDos / Web-Spoofing / Hacker / Systemabstürze dauerhafte Geheimniswahrung Wahlbeeinflussung + häusliches Umfeld Mali Junk Vote Volksempfinden und echter Ausschluss 45 %!! Einführend sagen… wir beschränken uns zunächst bei der Betrachtung mal auf die politischen Wahlen Zu den Punkten Trojaner – Absturz jeweils Grundsätze und Beispiel nennen Kurzfazit: Scheidet also in Reinkultur aus, vor allem wegen der digitalen Spaltung und des ECHTEN Ausschlusses von der Wahl

13 Alternative zur Briefwahl?
Wahlgrundsätze mögliche Verbesserung unmittelbar/allgemein Bedenken bei frei und geheim sind gemildert Wahlgrundsätze digitale Spaltung Trojaner / Viren / dDos / Web-Spoofing / Hacker / Systemabstürze dauerhafte Geheimniswahrung Wahlbeeinflussung + häusliches Umfeld formale Gleichheit Mali eidesstattliche Versicherung Einführend sagen… wir beschränken uns zunächst bei der Betrachtung mal auf die politischen Wahlen Zu den Punkten Trojaner – Absturz jeweils Grundsätze und Beispiel nennen Kurzfazit: Scheidet also in Reinkultur aus, vor allem wegen der digitalen Spaltung und des ECHTEN Ausschlusses von der Wahl

14 Vernetzte Wahlbüros mit Wahlgerät?
frei und geheim sind gesichert Kontrolle Wahlbeeinflussung formale Gleichheit Boni Beliebiges Wahllokal Allein durch VO einführbar Zustimmung der Regierung Wahlgrundsätze mögliche Verbesserung unmittelbar/allgemein Bedenken bei frei und geheim sind gemildert Wahlgrundsätze Trojaner / Viren / dDos / Web-Spoofing / Hacker / Systemabstürze dauerhafte Geheimniswahrung Wahlbeeinflussung + häusliches Umfeld formale Gleichheit Mali digitale Wählerverzeichnisse Einführend sagen… wir beschränken uns zunächst bei der Betrachtung mal auf die politischen Wahlen Zu den Punkten Trojaner – Absturz jeweils Grundsätze und Beispiel nennen Kurzfazit: Scheidet also in Reinkultur aus, vor allem wegen der digitalen Spaltung und des ECHTEN Ausschlusses von der Wahl

15 Anwendung bei reinen Briefwahlen
Begünstigend Nutzung des Internets ist oft bereits durch die Struktur gegeben Enorme Kosteneinsparung Grundsatzbedenken geringer, da bereits der Standard die Briefwahl ist Einfache Einführbarkeit Schneller Ablauf Hemmend Trojaner / Viren / dDos / Web-Spoofing / Hacker / Systemabstürze Problem der dauerhaften Geheimniswahrung Einführende Anmerkung: Sozialwahlen und Vereinswahlen von verstreuten Vereinen, z.B. Verbands- oder Gremienwahlen auf Landes- oder Bundesebenen oder sogar weltweit. Hier dann spätestens erwähnen wie leicht eine Satzung zu ändern ist (Vereine) => hohe und flexible Einsatzmöglichkeit Sozialwahlkosten: 46 Millionen Euro 2005 bei einer Beteiligung von knapp 30 % bei 46 Millionen Wahlberechtigten Weniger Soziale Brisanz

16 schwach reglementiert Änderung u. Regelungsbedarf
Überblick stark reglementiert Wahl schwach reglementiert Aufwand hoch Änderung u. Regelungsbedarf Aufwand gering Bis zum BVG Überprüfung i.d.R Amtsgericht hoch Soziale Brisanz eher gering Briefwahlalternative Nähere Zukunft Internetwahl Hier wird nicht in verfassungsrechtliche und sozioökonomische Wahlen unterschieden. Die Trennung in stark und schwach bezieht sich auf die hauptsächliche Regelung. Z.B. ist der Verein im GG genannt, wird im BGB geregelt, aber seine WAHL steht in einer leicht zu ändernden Satzung, während die Personalratswahlen in einem Bundesgesetz vorgeschrieben sind. Hier ruhig noch einmal herausstellen, dass die schwachen Reglements das Testfeld und die Vorreiter der Einführung sind

17 Fragen


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