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Informationsaustausch und Anhörung „Förderperiode “

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Präsentation zum Thema: "Informationsaustausch und Anhörung „Förderperiode “"—  Präsentation transkript:

1 Informationsaustausch und Anhörung „Förderperiode 2014-2020“

2 Themen: Einführung, Rahmenbedingungen und Vorstellung des ELER-Verordnungsvorschlags Gestaltung des Programmierungsprozesses

3 Einführung, Rahmenbedingungen
- Anfang Oktober 2011 Vorstellung u. a. der Verordnungsvorschläge zu den Strukturfonds (EFRE, ESF) und des Verordnungsvorschlags für eine GSR-Verordnung Mitte Oktober 2011 Vorstellung der Verordnungsvorschläge für die 1. und 2. Säule der GAP, darunter der Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Förderung der ländlichen Entwicklung durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER), Bundesratsdrucksache 634/11

4 Einführung, Rahmenbedingungen
Zur GAP einschl. 2. Säule Beschluss der Agrarministerkonferenz am in Suhl, darauf aufbauend Thüringer Antrag für Bundesratsausschuss Beschluss des Bundesrates vom , Drucksache 632/11 (Beschluss), u. a. zu ELER-Verordnungsvorschlag Beschluss des Bundesrates vom , Drucksache 629/11 (Beschluss) zum GSR-Verordnungsvorschlag

5 Einführung, Rahmenbedingungen
GSR-VO schafft neuen Rahmen für die Förderung der ländlichen Entwicklung Einheitlicher Rahmen für die EU-Fonds, EFRE, ESF, ELER, Kohäsionsfonds, EMFF Strategischer Ansatz: Umsetzung der Europa 2020 Ziele und 6 Prioritäten der ländlichen Entwicklung

6 Einführung, Rahmenbedingungen
Neuer Rahmen der Förderung der ländlichen Entwicklung Europa 2020 – Strategie Gemeinsamer Strategischer Rahmen (GSR) (für ELER, EFRE, ESF, Kohäsionsfonds und EMFF; EU 2020 mittels gemeinsamer thematischer Ziele verankert Partnerschaftsvereinbarung (Ebene: KOM-Mitgliedstaat) Operationelle Programme (Ebene: Region, deutsche Länder)

7 Einführung, Rahmenbedingungen
Europa 2020 – Strategie (intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum) Innovationsziel: 3 % des EU-BIP für FuE-Investitionen Klima-/Energie-Ziel: -20 % Treibhausgase, + 20 % Anteil erneuerbarer Energien, + 20 % Energieeffizienz Beschäftigungsziel: 75 % Beschäftigungsquote der 16 – 64 Jährigen Sozialpolitisches Ziel: 20 Millionen Menschen aus Armut befreien Bildungspolitisches Ziel: Quote der Schulabbrecher kleiner 10 % und der Hochschulabsolventen größer 40 %

8 Einführung, Rahmenbedingungen
Gemeinsamer Strategischer Rahmen: Strategisches Dokument der EU: ersetzt die „Strategischen Leitlinien der Gemeinschaft für die Entwicklung des ländlichen Raums“ Sieht Koordination der GSR-Fonds zur Umsetzung der EU 2020 Ziele vor, indem für jedes thematische Ziel die „key actions“ bestimmt werden, die Zusammenarbeit der GSR-Fonds konkretisiert wird und Mechanismen zur Sicherung der Kohärenz und Konsistenz mit den Wirtschaftspolitiken der Mitgliedstaaten und der EU formuliert werden

9 Einführung, Rahmenbedingungen
Partnerschaftsvereinbarung Nationales Dokument, welches der Genehmigung der KOM bedarf Inhalt: U. a. Vorkehrungen, mit denen die Übereinstimmung mit der EU-2020 Strategie gewährleistet wird. Integrierter Ansatz zur aus den GSR-Fonds unterstützten territorialen Entwicklung. Vorkehrungen für eine effektive Umsetzung (Einbindung der Partner, ex-ante Konditionalitäten, Leistungsüberprüfung). Vorkehrungen zur Gewährleistung eines effizienten Einsatzes der GSR-Fonds-Mittel (administrative Leistungsfähigkeit).

10 Einführung, Rahmenbedingungen
ELER-Verordnungsvorschlag Auftrag: Förderung der nachhaltigen Entwicklung des ländlichen Raums. Beitrag zu einem räumlich und ökologisch ausgewogenen, klimafreundlichen und –resistenten sowie innovativen Agrarsektor in der Union. Ziele: - Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft, nachhaltige Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen und Klimaschutzpolitik ausgewogene räumliche Entwicklung der ländlichen Gebiete EU-Prioritäten (vgl. Art. 5 ELER-Verordnungsvorschlag)

11 Einführung, Rahmenbedingungen
Programmplanung: Entwicklungsprogramme für den ländlichen Raum, Möglichkeit von Teilprogrammen, zusätzliche Bestimmungen zum Inhalt nach GSR-VO Zusätzliche Ex-ante-Konditionalitäten Genehmigung und Änderung der Entwicklungsprogramme Einzelmaßnahmen: z. B. Wissenstransfer und Informationsmaßnahmen, Beratungsdienste und Betriebshilfen …Dorferneuerung…Agrarumweltmaßnahmen, Ökoligischer Landbau.. Natura 2000 …Tierschutzmaßnahmen, WUM, Kooperation usw.

12 Einführung, Rahmenbedingungen
Was ist bei Leader ab 2014 neu? Verbesserungen bei den EU-Vorgaben im Bereich Rolle der integrierten lokale Entwicklungsstrategien Zusammensetzung, Aufgaben und Funktionsweise der LAGs Was kann gefördert werden? … zu erreichen durch eine intensivere Anleitung der Mitgliedstaaten durch die Kommission in den Verordnungstexten … und andererseits durch Flexibilität in der Umsetzung Ziel: Den Innovationscharakter von Leader und regionaler („local“) Governance zu stärken.  Falls mehrere Fonds für den Bereich “Partizipative lokale Entwicklung“ „aktiviert“ werden sollen, müssen die für die entsprechenden Fonds zuständigen Behörden bei der Auswahl der Entwicklungsstrategien beteiligt sein.

13 Einführung, Rahmenbedingungen
Leader: Lokale Entwicklungsstrategien Entwicklung und Umsetzung hochwertiger Strategien, die die Ziele der ländlichen Entwicklungspolitik verfolgen keine Bindung an die Regeln vordefinierter Maßnahmen, daher innovationsfreundlich Stärkung der Rolle der lokalen Entwicklungsstrategien als Kerninstrument zur Umsetzung von Zielen (EU 2020, Partnerschaftsvereinbarung, ländliches Entwicklungsprogramm + ggf. andere OPs sowie die lokalen Entwicklungsziele) Mindestanforderungen für die Strategien in der gemeinsamen Verordnung der EU-Fonds LAGs sollen bei der Projektauswahl lediglich ihrer Entwicklungsstrategie verpflichtet sein Der Mehrwert von Leader muss in den Strategien klar zu erkennen sein Konkrete Anforderungen an die Strategie sind z.B. auch: Eine Beschreibung des integrierten und innovativen Charakters der Strategien Prioritätensetzung mit klaren und messbaren Zielen für Ergebnisse (Outputs & Results)- Wichtig ist hier zu erwähnen, dass die Kommission eine konkrete Ausgestaltung nicht vorgibt; es geht um das Prinzip. Die Strategien müssen mit den Programmen der relevanten Fonds übereinstimmen. Beschreibung, wie das Gemeinwesen (i.S. lokaler Bevölkerung) an der Erstellung der Strategie beteiligt wurde Ein „Aktionsplan“ der zeigt wie Ziele in Aktionen umgesetzt werden sollen. Eine Beschreibung Vorkehrungen für Umsetzung- und Begleitung, die zeigt, dass die lokale Aktionsgruppe imstande ist die Strategie umzusetzen. Spezifische Vorkehrungen zur (Selbst-) Evaluierung der Strategie. Ein Finanzplan, einschließlich der geplanten Beteiligung der einzelnen CSF-Fonds 13

14 Einführung, Rahmenbedingungen
Leader: Auswahl der Strategien Mitgliedstaaten definieren Kriterien für die Auswahl von Strategien Die Verwaltungsbehörden der Programme bestimmen ein Auswahlgremium Die Auswahl aller Strategien soll bis spätestens zum 31. Dezember 2015 erfolgen Auswahlentscheidung für die Förderung der individuellen Strategie legt sowohl die finanzielle Beteiligung der verschiedenen Fonds als auch die Rollen der fondsspezifischen Verwaltungsbehörden fest Die Kommission wird die Unter- und Obergrenze für die Bevölkerungszahl und Gebietsgröße für Leader-Gebiete in einem delegierten Rechtsakt festlegen Mitgliedstaaten definieren Kriterien für die Auswahl von Strategien. Die fondsspezifischen Regeln können Auswahlkriterien bestimmen („set out“ ???) Bevorzugte Auswahl von Strategien die Kooperation beinhalten (gilt nur für ELER !!!!) Der Termin 31. Dezember 2015 soll viele Mitgliedstaaten unter Druck setzen, den Auswahlprozess früh genug zu beginnen. Hinsichtlich der Unter- und Obergrenze der Bevölkerungszahl ist seitens AGRI für Leader keine Änderung ggü. dem jetzigen Förderzeitraum geplant (5.000 – ). Begründete Ausnahmen sollen auch weiterhin möglich sein. 14

15 Einführung, Rahmenbedingungen
Leader: Lokale Aktionsgruppen Mitgliedstaaten müssen die Rolle der Akteure (LAG & Verwaltung) in der Umsetzung der Strategien genau definieren Anforderungen an die Organisationsform wie bisher Mindestanforderungen an die LAGs u.a.: Festlegung eines fairen und transparenten Projektauswahlverfahrens; Festlegung von Projektauswahlkriterien; Regeln zur Vermeidung von Interessenskonflikten Mindestens 50% der abgegebenen Stimmen müssen von den WiSo-Partnern kommen: Stärkung der Beteiligung des Privatsektors Erhöhte Anforderungen hinsichtlich der Übereinstimmung mit der Strategie bei der Projektauswahl Monitoring und Evaluierung der Strategie Bei der Definierung der Rollenverteilung haben die MS einen weiten Spielraum. Sie sind dabei durch die Mindestanforderungen der LAG-Kompetenzen begrenzt. Organisationsform: Die Verwaltungsbehörde stellt sicher, dass die lokalen Aktionsgruppen entweder die Federführung für Verwaltung und Finanzmanagement einem Partner übertragen, oder sich in einer rechtlich konstituierten Organisationsform zusammenschließen. Mindestanforderungen: LAG ist ausdrücklich für das Capacity building der lokalen Akteure im Hinblick auf Projektentwicklung und –umsetzung zuständig Festlegung eines fairen und transparenten Projektauswahlverfahrens: kann auch im schriftlichen Verfahren o.ä. durchgeführt werden; Möglichkeit eines „Einspruchs“ Regeln zur Vermeidung von Interessenkonflikten Mindestens 50% der abgegebenen Stimmen müssen von den WiSo-Partnern kommen Festelegung von Projektauswahlkriterien: Ausdrückliche Verpflichtungen Projekte mit der Strategie abzugleichen (Prioritäten etc.) Festlegung der Förderhöhe Vorkehrungen und Durchführung: Monitoring und Evaluierung der Strategie Delegation von Befugnissen durch die Zahlstelle im ELER weiterhin möglich  Tendenz „Professionalisierung der LAG-Struktur“ 15

16 Einführung, Rahmenbedingungen
Finanzierungsinstrumente Technische Hilfe Preis für Innovation und lokale Zusammenarbeit Europäische Innovationspartnerschaft Finanzierungsregelungen Durchführung, Kontrollen, Publizität Monitoring, Evaluation

17 Ausblick ELER Finanzen
MFR-Vorschlag für – 2020 sieht 101,2 Mrd. Euro (in jeweiligen Preisen) vor Entwurf ELER-VO Titel VI Finanzbestimmungen (Art Art. 65) Verteilung durch KOM nach objektiven Kriterien und nach früherer Wertentwicklung 5% Leistungsreserve, d.h. es werden nur 95% der Mittel programmiert. Restbetrag wird nach Überprüfung in 2017 bzw dem Mitgliedstaat/der Region durch Entscheidung der KOM zugewiesen Keine Übergangsregelungen im ELER vorgesehen

18 Ausblick ELER Finanzen
Damit Beteiligungssatz i.d.R. max. 50% (ausgewählte Maßnahmen nach Art. 65 Abs. 4 max. 80% wie Wissenstransfer und Informationsmaßnahmen, Gründung von Erzeugergruppierungen, Zusammenarbeit sowie Leader) Jeweils einheitlicher Beteiligungssatz für die Maßnahmen im Programm (für die Maßnahmen nach Art. 65 Abs. 4 einheitlich (höherer) Beteiligungssatz) Beteiligungssatz bis zu 100% für innovative Projekte, die aus den „Kappungsmitteln“ der 1.Säule finanziert werden mind. 5% der ELER-Beteiligung für Leader Erwägungsgrund 28 fordert 25% der ELER-Gesamtmittel für Agrarumwelt-, Klimamaßnahmen, ökologischen Landbau und Zahlungen für benachteiligte Gebiete

19 Ausblick ELER Finanzen
Vergleich jetzige Förderperiode Deutschland erhält rd. 9,08 Mrd. Euro ELER-Mittel davon rd. 3,17 Mrd. Euro für Konvergenzregionen und rd. 5,9 Mrd. Euro Nichtkonvergenzmittel Thüringen erhält rd. 747,5 Mio. Euro davon rd. 296,5 Mio. Euro Nichtkonvergenzmittel (rd. 5% der Nichtkonvergenzmittel für Deutschland) und rd. 451,0 Mio. Konvergenzmittel (rd. 14,2%) zum Vergleich: HE rd. 250 Mio. Euro (rd. 4,2%) , RP rd. 275 Mio. Euro (rd. 4,7%) , SH rd. 302 Mio. Euro (rd. 5,1%)

20 Gestaltung des Programmierungsprozesses

21 Abstimmung zu den weiteren Arbeitsschritten Nächster Termin
Abstimmung zu den weiteren Arbeitsschritten Nächster Termin? Hinweis auf den nächsten BGA-Termin IMAG ELER am

22 Informationen Die GAP nach Mitteilung der Kommission „Die GAP bis 2020“ Folgenabschätzung Rechtsvorschläge


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