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Virtual Communities in der Finanzbranche Die Börsenaufsicht - Nutzen für die börsliche Marktaufsicht durch Beobachtung von Communities Maßnahmen.

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Präsentation zum Thema: "Virtual Communities in der Finanzbranche Die Börsenaufsicht - Nutzen für die börsliche Marktaufsicht durch Beobachtung von Communities Maßnahmen."—  Präsentation transkript:

1 Virtual Communities in der Finanzbranche Die Börsenaufsicht - Nutzen für die börsliche Marktaufsicht durch Beobachtung von Communities Maßnahmen seitens der Marktaufsicht Potsdam Gruppe 5: Sandra Weber und Steffi Albert

2 Gliederung Notwendigkeit einer Börsenaufsicht
Struktur der Börsenaufsicht in Deutschland Aufsicht auf Bundesebene BaFin Organisation der BaFin Bankenaufsicht Versicherungsaufsicht Wertpapierhandelsaufsicht Aufgaben der Wertpapieraufsicht Nutzen durch Beobachtung von Communities Aufsichtsmittel und Maßnahmen Aufsicht auf Landesebene Rechtsaufsicht Markt-/Handelsaufsicht Aufsicht auf Selbstverwaltungsebene Handelsüberwachungsstellen Börsenrat Börsengeschäftsführung Nutzen durch Beobachtung von Online Communities

3 Notwendigkeit einer Börsenaufsicht
Unternehmen benötigen Kapital für Investitionen Anleger möchten Rendite und Vorsorge Beeinträchtigungen in der Funktionsfähigkeit des Kapitalmarktes haben weitreichende Konsequenzen und wirken sich häufig auch auf andere Wirtschaftszweige aus deshalb ist ein solides Überwachungs- und Kontrollsystem unbedingt erforderlich, denn eine effiziente Aufsicht ist ein wesentlicher Bestandteil eines modernen Kapitalmarktes

4 Struktur der Börsenaufsicht
föderal-dezentral organisierte Börsenaufsicht in Deutschland durch das Regionalbörsensystem Aufsicht auf Bundesebene Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Aufsicht auf Landesebene Börsenaufsichtsbehörden der Länder Aufsicht durch die Börsenselbstverwaltung Handelsüberwachungsstellen

5 Aufsicht durch den Bund
zentrale Aufsichtsfunktionen für den börslichen und außerbörslichen Wertpapierhandel nimmt die BaFin wahr die BaFin setzt sich zusammen aus den ehemaligen Bundesämtern für das Kreditwesen, für das Versicherungswesen und für das Wertpapierwesen einheitliche staatliche Allfinanzaufsicht über Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsinstitute, Versicherungsunternehmen und den Wertpapierhandel

6 Organisation der BaFin
3 voneinander getrennte Organisationseinheiten (die sogenannten Aufsichtssäulen): die „Bankenaufsicht“ (BA), die „Versicherungsaufsicht“ (VA) und den Bereich „Wertpapieraufsicht/ Asset-Management“ (WA) sektorübergreifende Aufgaben werden von den drei Querschnittsabteilungen übernommen Hauptziel: Sicherung der Funktionsfähigkeit, Stabilität und Integrität des deutschen Finanzsystems

7 Aufgaben der BaFin Solvenzaufsicht
Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit von Banken, Finanzdienstleistungsinstituten und Versicherungsunternehmen Marktaufsicht Kunden und Anleger in ihrer Gesamtheit zu schützen Durchsetzung von Verhaltensstandards, die das Vertrauen der Anleger in die Finanzmärkte wahren Bekämpfung von gesetzeswidrigem Handeln im Aufsichtsbereich

8 Bankenaufsicht Aufsicht gibt den Banken Regeln vor, die sie bei der Gründung und beim Betreiben ihrer Geschäfte zu beachten haben Hauptziel der Bankenaufsicht: Missständen im Kreditwesen entgegenzuwirken, die die Sicherheit der den Instituten anvertrauten Vermögenswerte gefährden die ordnungsgemäße Durchführung der Bankgeschäfte beeinträchtigen oder erhebliche Nachteile für die Gesamtwirtschaft nach sich ziehen können

9 Versicherungsaufsicht
Hauptziele der Versicherungsaufsicht: die Belange der Versicherten ausreichend zu wahren und sicherzustellen, dass die Verpflichtungen aus den Versicherungsverträgen jederzeit erfüllbar sind der Verbraucherschutz steht bei der Versicherungsaufsicht im Vordergrund

10 Wertpapieraufsicht und Asset-Management
Ziel der Aufsicht über den Wertpapierhandel: Gewährleistung der Transparenz und Integrität des Wertpapiermarktes und der Schutz der Anleger Teilbereich Asset-Management: die BaFin überwacht nicht nur Finanzdienstleistungsinstitute und Kapitalanlagegesellschaften, sondern führt bei den in Deutschland angelegten Fonds auch eine Produktaufsicht durch

11 Aufgaben der Wertpapieraufsicht
Bekämpfung von Insidergeschäften Überwachung der Ad-hoc-Publizität Bekämpfung von Kurs- und Marktpreismanipulationen Publizität bei Veränderungen von bedeutenden Stimmrechtsanteilen bei börsennotierten Unternehmen Wertpapierverkaufsprospekte Aufsicht über die Einhaltung der Vorschriften des WpHG und der Organisationspflichten Überwachung von Unternehmensübernahmen Finanzanalysen

12 Aufgaben der Wertpapieraufsicht
Überwachung des Insiderhandelsverbotes 1/2 Insiderhandel bedeutet die Verwertung nicht öffentlich zugänglicher Informationen im Wertpapierhandel ein Insidergeschäft liegt demnach vor, wenn der Insider seinen Wissensvorsprung gegenüber anderen Marktteilnehmern dazu nutzt, für sich oder einen anderen einen vermögenswerten Vorteil zu erlangen durch das Insiderhandelsverbot soll das Vertrauen der Anleger auf Gleichbehandlung gewahrt und damit die Funktionsfähigkeit des Kapitalmarktes erhalten werden außerdem Individualschutz der Anleger der Anleger wird vor Verlusten bewahrt, die durch Insidergeschäfte für ihn entstehen können Präventivmaßnahme: gesetzliche Veröffentlichungspflichten

13 Aufgaben der Wertpapieraufsicht
Überwachung des Insiderhandelsverbotes 2/2 zur Beobachtung dieses Verbotes analysieren Mitarbeiter der Wertpapieraufsicht routinemäßig das Handelsgeschehen anhand der Daten über sämtliche Wertpapiergeschäfte, die ihr von Kredit- und Finanzdienstleistungsinstituten gemeldet werden müssen außerdem wertet die BaFin alle Ad-hoc-Mitteilungen börsennotierter Unternehmen und geht Hinweisen Dritter nach dann werden die Kurs- und Umsatzentwicklung mit der Informationslage zu diesem Wertpapier abgeglichen ergeben sich daraus Anhaltspunkte für Insidergeschäfte, leitet die BaFin eine förmliche Insideruntersuchung ein dabei ermittelt sie, wer der Auftraggeber der verdächtigen Geschäfte ist erhärtet sich der Verdacht, erstattet die Bundesanstalt Strafanzeige bei der zuständigen Staatsanwaltschaft

14 Aufgaben der Wertpapieraufsicht
Überwachung der Ad-hoc-Publizität alle Marktbeteiligten müssen schnell und umfassend über alle Tatsachen informiert werden, die sich erheblich auf die Kurse der Wertpapiere auswirken können es soll somit Insidergeschäften präventiv entgegengewirkt werden die Emittenten sind verpflichtet, unverzüglich neue, der Öffentlichkeit unbekannte Tatsachen aus ihrem Unternehmens- bereich zu veröffentlichen (§ 15 WpHG) die BaFin kontrolliert, ob die Unternehmen ihre Ad-hoc-Publizitäts- Pflichten erfüllen, indem sie die Ad-hoc-Mitteilungen prüft und mit anderen Informationen abgleicht die Aufsicht schreitet ein, wenn ein Unternehmen relevante Tatsachen gar nicht, verspätet, unrichtig oder unvollständig veröffentlicht

15 Aufgaben der Wertpapieraufsicht
Bekämpfung von Kurs- und Marktpreismanipulationen nach dem Wertpapierhandelsgesetz ist es verboten, falsche Informationen zu verbreiten oder veröffentlichungspflichtige Informationen zurückzuhalten, die „geeignet sind, auf den Börsen- oder Marktpreis eines Vermögenswertes ... einzuwirken“ (§ 20a WpHG) Manipulationen, die nachweislich auf den Börsen- oder Marktpreis eingewirkt haben, sind Straftaten beim Aufspüren von Marktpreismanipulationen geht die BaFin ähnlich vor wie bei der Verfolgung von Insidergeschäften

16 Aufgaben der Wertpapieraufsicht
Überwachung der Beteiligungspublizität natürliche oder juristische Personen sind verpflichtet, der BaFin und der börsennotierten Gesellschaft die Höhe ihrer Stimmrechts- Anteile mitzuteilen, sobald diese durch Kauf, Verkauf oder auf andere Weise einen der Schwellenwerte von 5, 10, 25, 50 oder 75 Prozent erreichen, über- oder unterschreiten die geschaffene Markttransparenz wirkt dem Missbrauch von Insiderinformationen entgegen daneben ermöglicht die Transparenz den Aktiengesellschaften einen besseren Überblick über die Aktionärsstruktur und die Beherrschungsverhältnisse

17 Aufgaben der Wertpapieraufsicht
Wertpapierverkaufsprospekte für Wertpapiere, die öffentlich angeboten werden und nicht zum Handel an einer inländischen Börse zugelassen sind, muss der Anbieter einen Verkaufsprospekt veröffentlichen damit soll es Anlegern ermöglicht werden, alle wichtigen Informationen über das Wertpapier und seinen Emittenten zu erhalten, um anschließend eine Investitionsentscheidung zu treffen die BaFin prüft den Eingang und die Vollständigkeit der Prospekte, nicht aber deren inhaltliche Korrektheit oder die Bonität des Anbieters

18 Aufgaben der Wertpapieraufsicht
Verhaltensregeln und Organisationspflichten besonders wichtig für den Schutz der Anleger und das Funktionieren des Finanzmarktes ist die Einhaltung der Verhaltensregeln und Organisationspflichten (§§ 31 ff. WpHG) Beispiel: Unternehmen müssen ihre Kunden vor Abschluss eines Wertpapiergeschäftes über dessen wichtigste Aspekte informieren Grundsatz: je spekulativer und riskanter das Geschäft und je unerfahrener der Anleger, desto umfangreicher muss er aufgeklärt werden Organisationspflichten: Unternehmen müssen ihren Geschäftsbetrieb angemessen organisieren Prinzip der Funktionstrennung: Trennung von Handel, Abwicklung und Kontrolle die Aufsicht lässt jährlich oder auch durch Sonderprüfungen kontrollieren, ob diese Regeln eingehalten werden

19 Aufgaben der Wertpapieraufsicht
Überwachung von Unternehmensübernahmen Grundlage: Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG) Übernahmeverfahren sollen dadurch für alle Beteiligten transparenter werden und in geordneten Bahnen ablaufen 3 Angebotsverfahren: Erwerbsangebot Übernahmeangebot Pflichtangebot die Wertpapieraufsicht überwacht die Verfahren sie prüft die Angebotsunterlagen auf Vollständigkeit und offensichtliche Verstöße gegen das WpÜG und kann ein Angebot auch untersagen

20 Aufgaben der Wertpapieraufsicht
Finanzanalysen bilden häufig eine Grundlage für Anlageentscheidungen um das Vertrauen der Anleger zu stärken sind hohe Standards bei der Erstellung und Verbreitung notwendig Sorgfalt, Neutralität und Integrität Umstände oder Beziehungen im Zusammenhang mit dem analysierten Finanzinstrument oder dessen Emittenten sind offen zu legen Unternehmen, die Finanzanalysen erstellen oder weitergeben, müssen so organisiert sein, dass Interessenkonflikte möglichst gering gehalten werden die BaFin überwacht die Einhaltung dieser Kompetenz-, Transparenz- und Organisationspflichten

21 Nutzen durch Beobachtung von Online Communities
weitere Möglichkeit, um Verstöße jeglicher Art aufzudecken besonders interessant für die Überwachung von Insidergeschäften Ad-hoc-Publizität Beteiligungspublizität Kurs- und Marktpreismanipulationen Grundlage für die Aufsicht sind die Meldepflichten wenn diese nicht genügend eingehalten werden, können Vergehen nur durch die Anzeige Dritter oder durch die BaFin selbst entdeckt werden systematische Beobachtung von Communities dafür notwendig Anonymität des Internets: Gefühl der Sicherheit vielleicht werden Vergehen, bewusst oder unbewusst, in Communities diskutiert schwierig, alle relevanten Communities weltweit zu beaufsichtigen

22 Aufsichtsmittel und Maßnahmen
systematische Auswertung der Meldungen nach § 9 WpHG ergeben sich dabei Hinweise oder Tatsachen, die auf einen Verstoß hindeuten, kann die BaFin folgende Maßnahmen ergreifen: Auskunftsrecht gegenüber den Meldepflichtigen Vorlagerecht Betretungsrecht Auskunfts- und Vorlagerecht gegenüber Emittenten und Insidern Auskunftsrecht gegenüber Anlegern Sicherstellung und Beschlagnahme mögliche Folge: strafrechtliche oder zivilrechtliche Sanktionen Geldstrafe Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren

23 Aufsicht auf Landesebene
zuständige oberste Landesbehörde desjenigen Bundeslandes in dem die Börse ihren Sitz hat überwachen den Geschäftsverkehr an den Börsen hinsichtlich: Einhaltung der börsenrechtlichen Vorschriften und Anordnungen  Rechtsaufsicht Ordnungsgemäße Durchführung des Handels an der Börse und der Geschäftsabwicklung  Marktaufsicht/ Handelsaufsicht

24 Aufsicht auf Landesebene
Rechtsaufsicht: Genehmigung der Börse, Börsenordnung, Gebührenordnung ob Börsenorgane und Börsentätigkeiten gesetz- und rechtmäßig handeln Marktaufsicht: Aufsicht über den Börsenhandel, den Handelsteilnehmern und über die elektronischen Hilfseinrichtungen der Börse Überwachung und Prüfung der Preisbildung (in Zusammenarbeit mit der Hüst) Überwachung der Geschäftsabwicklung

25 Aufsicht auf Landesebene
hat das Recht, sämtliche Angelegenheiten der Handelsaufsicht an sich zu ziehen und eigene (auch parallele) Ermittlungen durchzuführen kann Auskünfte und Vorlage von Unterlagen verlangen (auch ohne besonderen Anlass) kann geeignete Anordnungen treffen, um Verstöße gegen das Börsenrecht oder sonstige Missstände zu beseitigen oder zu verhindern

26 Die Handelsüberwachungsstelle (Hüst)
4 Augen Prinzip untersteht der Börsenaufsichtsbehörde ist an jeder Börse als eigenständiges Börsenorgan einzurichten und zu betreiben Daten über den Börsenhandel und die Börsengeschäftsabwicklung systematisch und lückenlos zu erfassen und auszuwerten sowie notwendige Ermittlungen durchzuführen stellt die Hüst Unregelmäßigkeiten fest, informiert sie die Börsengeschäftsführung und die Börsenaufsicht

27 Die Handelsüberwachungsstelle
Tätigkeitsbereich: Überwachung der Preisbildung und Handelsvolumina das Handelsverhalten der Börsenteilnehmer Einhaltung börsenrechtlicher Vorschriften und Anordnungen und das keine sonstigen Missstände vorliegen, die die ordnungsmäßige Durchführung des Handels an der Börse oder die Börsengeschäftsabwicklung beeinträchtigen können

28 weitere Organe der Selbstverwaltung
Börsenrat Erlass der Börsen- und Gebührenordnung Börsengeschäftsführung leiten laufende Geschäfte

29 Nutzen von Online Communities
Finanzportale

30 Nutzen von Online Communities
kaum Nutzung der Online Communities als letzte Lösung Probleme: Zu viele Communities, Personen, Daten unübersichtlich zeitaufwendig zu wenig Leute Loggen sich wieder neu ein, bei Sperrung


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