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Die Vision von Attac : individueller Anspruch ohne Arbeitszwang ohne Bedürftigkeitsprüfung existenzsichernd für alle die hier leben Grundeinkommen.

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Präsentation zum Thema: "Die Vision von Attac : individueller Anspruch ohne Arbeitszwang ohne Bedürftigkeitsprüfung existenzsichernd für alle die hier leben Grundeinkommen."—  Präsentation transkript:

1 Die Vision von Attac : individueller Anspruch ohne Arbeitszwang ohne Bedürftigkeitsprüfung existenzsichernd für alle die hier leben Grundeinkommen

2 Krisenabfolge 2007 Hypothekenkrise 2008 Bankenkrise 2009 Krise der materiellen Produktion 2010 Krise der Staaten – Island, Ungarn, Litauen – Griechendland – Kürzungspakte 2011 Eurokrise

3 Krise? – Krisen! – Krise! Finanzkrise Wirtschaftskrise Überproduktionskrise Hungerkrise Klima- und Umweltkrise Krise der Demokratie Krise der sozialen Lebensverhältnisse Krise des Kapitalismus

4 Einige Sparpakete in der EU Sommer 2010 Bulgarien (0,5 Mrd)# Dänemark (3,2 Mrd) Deutschland (11 Mrd)# Estland (9% BIP in 2009) Griechenland (30 Mrd)# Großbritannien (137 Mrd) Frankreich (Ausgabensperre; Rentenaltererhöhung) Irland (4 Mrd jährlich; 15% Kürzung Öffentlicher Dienst) Italien (24 Mrd in zwei Jahren) Lettland (Lohn- und Spzialkürzungen) Litauen (Entlassungen, Mindeslohn –200 ) Portugal (21% Mwst., 6 Mrd Privatisierung) Rumänien (250 000 Entlassungen ÖD, Mindestlohn 150 ) Spanien (80 Mrd)

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6 EU vertieft Krise in Griechenland Erhöhung des Rentenalters und Entlassungen ÖD = mehr Erwerbslosigkeit Einkommens- und Rentenkürzungen = weniger Nachfrage Höhere Mehrwertsteuer = weniger Einnahmen im Tourismus Das alles senkt die Staatseinnahmen = nächtses Spar- und Kürzungsprogramm

7 EU-Krisenmaßnahmen Stabilitäts- und Wachstumspakt ( Ende 90er-Jahre ) zu Garantie von Maastricht EFSF und ESM ( Mai 2010 ) Euro-Plus-Pakt ( März 2011 ): Selbstverpflichtungen Sechserpaket ( Sommer 2011 ): Zielvorgaben für Haushalte und Staatsausgaben; Sanktionen; umgekehrte Mehrheit Fiskalpakt ( Dezember 2011 ): Schuldenbremse

8 SKS-Vertrag (Fiskalpakt) Alles schon im Grundgesetz? Schuldenbremse: 0,35% Defizit Bund, 0% Länder SKS-Vertrag: 0,5% Schuldenbremse: Bund ab 2016, Länder 2020 SKS-Vertrag: ab 1.1.2014 Schuldenbremse: nur Bund und Länder SKS-Vertrag: gesamtstaatliches Defizit, d.h. incl. Kommunen und Sozialversicherungen Schuldenbremse: Etatbeschlüsse der Parlamente SKS-Vertrag: Automatischer Korrekturmechanismus

9 SKS-Vertrag (Fiskalpakt) Maastricht: 60 % BIP Gesamtverschuldung Abbau des Anteils über 60% jährlich 5%

10 SKS-Vertrag (Fiskalpakt) Rechte der Kommission Pakt bis 1.1.2013 in nationales Recht umsetzen – vorzugsweise verfassungsrechtlich Bei Nichtbefolgen: * Klage vor dem EuGH mit eventuell 0,1 % des BIP Zwangsgeld * Kein Geld aus dem ESM Bei Befolgen: halbautomatisches Defitzitverfahren * Kommission stellt Defizit fest: Eurostaaten stimmen ab (umgekehrte Mehrheit) * Abstimmung EU: Eurostaaten stimmen zu

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20 Entscheidung Abstrakte Wertvermehrung Bedarfsorientierte Ökonomie

21 Krisenausweg Wachstum? 2 % Wachstum = Produktionsverdoppelung in 35 Jahren 3 % = 23 Jahre Energieverbrauch CO2-Emissionen Materialressourcen Beispiel Kupfer Energiebedarf Erdöl Nord-Süd-Spaltung Krieg, Gewalt und Zerstörung

22 Die Vision von Attac : individueller Anspruch ohne Arbeitszwang ohne Bedürftigkeitsprüfung existenzsichernd für alle die hier leben Grundeinkommen

23 Existenzminimum Das Grundrecht auf Gewährleistung eines men- schenwürdigen Existenzminimums...sichert je- dem Hilfebedürftigen diejenigen materiellen Vor- aussetzungen zu, die für seine physische Exis- tenz und für ein Mindestmaß an Teilhabe am ge- sellschaftlichen, kulturellen und politischen Le- ben unerlässlich sind. Dieses Grundrecht...hat als Gewährleistungsrecht...neben dem absolut wirkenden Anspruch aus Art. 1 Abs. 1 GG auf Achtung der Würde jedes Einzelnen eigenstän- dige Bedeutung. Es ist dem Grunde nach unver- fügbar und muss eingelöst werden. BVG 9.2.10

24 Wie beginnen? Grundsicherung bedingungslos Niedriger Betrag für alle Sozialversicherungssysteme/BV Personengruppen absichern Zeiten freistellen Soziale Infrastruktur ausbauen Mindesteinkommen gegen Hunger

25 alle Leistungen für alle Personen von allen Einkommen zur Hälfte aus den Gewinnen von den Versicherten selbstverwaltet Bürgerversicherung Grundsätze

26 Kinder brauchen mehr! 500 Euro! Bundesverfassungsgericht: sächliche Existenzminimum 322 Euro Betreuung und Erziehung bzw. Ausbildung 180 Euro Bisher: Sozialgeld 211 bis 281 Kindergeld 164 bis 195 Steuerfreibetrag gut 240 Absetzung der Ausgaben für häusliche Kinderbetreuung und/oder für Privatschulen

27 Das Soziale den Finanzmärkten entziehen, nicht ausliefern! Riesterrente Gesundheitsfonds Krankenhäuser Börsengang der Bahn Bildungsprivatisierung Energie- und Wasserversorgung Öffentlicher Nahverkehr Müllabfuhr, Stadtgärtnereien, etc.

28 Soziale Infrastruktur Bildung Betreuung Wasser Energie Mobilität Wohnen Kommunikation

29 Mindesteinkommen gegen den Hunger in Sambia (gtz) drei Mahlzeiten täglich Familien ohne Ernährer Verbesserung der Ernährungssituation Verbesserung der Gesundheitssituation gestiegener Schulbesuch Investitionen Finanzierung

30 Towards a Basic Income Grant for all!

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33 Es ist genug für alle da! attac


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