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Betriebliche Bündnisse für Arbeit (BBfA)

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Präsentation zum Thema: "Betriebliche Bündnisse für Arbeit (BBfA)"—  Präsentation transkript:

1 Betriebliche Bündnisse für Arbeit (BBfA)
Folgen für die betriebliche Mit-bestimmung und das deutsche Modell der kollektiven Interessenvertretung Oldenburg, 22.März 2006 Peter Bleses

2 Peter Bleses, Vortrag Oldenburg
Fragestellung: Inwieweit bedeuten die BBfA eine Kompetenzverschiebung von der Tarifpolitik zur betrieblichen Mitbestimmung? Welche Probleme resultieren aus den BBfA? Welche Konsequenzen können aus dem Machtverlust der kollektiven Interessenvertretung gezogen werden? 22. März 2006 Peter Bleses, Vortrag Oldenburg

3 Peter Bleses, Vortrag Oldenburg
Gliederung: Das zweigleisige Modell der Interessenvertretung Formen, Typen und Inhalte der BBfA Auswirkungen der BBfA auf die betriebliche Mitbestimmung und die zweigleisige Struktur der kollektiven Interessenvertretung Schlussfolgerungen und politische Konsequenzen 22. März 2006 Peter Bleses, Vortrag Oldenburg

4 Zweigleisige Struktur der kollektiven Interessenvertretung
Preis der Arbeitskraft Umstände der Verausgabung der Arbeitskraft betrieblich Tarifautonomie betriebliche Mitbestimmung überbetrieblich

5 Tarifdeckungsraten - in Prozent der Beschäftigten -
Quelle: IAB-Betriebspanel

6 Peter Bleses, Vortrag Oldenburg
„Tarifvorrang“ (§ 77 Abs. 3 Satz 1 BetrVG): „Arbeitsentgelte und sonstige Arbeitsbe-dingungen, die durch Tarifvertrag geregelt sind oder üblicherweise geregelt werden, können nicht Gegenstand einer Betriebs-vereinbarung sein. Dies gilt nicht, wenn ein Tarifvertrag den Abschluss ergänzender Betriebsvereinbarungen ausdrücklich zulässt“ 22. März 2006 Peter Bleses, Vortrag Oldenburg

7 Peter Bleses, Vortrag Oldenburg
„Günstigkeitsprinzip“ (§ 4 Abs. 3 TVG) „Abweichende Abmachungen sind nur zu-lässig, soweit sie durch den Tarifvertrag gestattet sind oder eine Änderung der Regelungen zugunsten des Arbeitnehmers enthalten“ 22. März 2006 Peter Bleses, Vortrag Oldenburg

8 Peter Bleses, Vortrag Oldenburg
§ 4 Abs. 4 TVG „Ein Verzicht auf entstandene tarifliche Rechte ist nur in einem von den Tarifvertragsparteien gebilligten Vergleich zulässig. Die Verwirkung von tariflichen Rechten ist ausgeschlossen. Ausschlussfristen für die Geltendmachung tariflicher Rechte können nur im Tarifvertrag vereinbart werden“ 22. März 2006 Peter Bleses, Vortrag Oldenburg

9 Peter Bleses, Vortrag Oldenburg
Vier Typen der BBfA Lohnsenkende Investitionsvereinbarungen Lohnsenkende Beschäftigungsvereinbarungen Produktivitätsfördernde Investitionsvereinbarung Arbeitsumverteilende Beschäftigungsvereinbarung Quelle: Britta Rehder 2003 22. März 2006 Peter Bleses, Vortrag Oldenburg

10 Themen der BBfA - in Prozent -
1999 2003 Arbeitszeit-maßnahmen 82 76 Entgeltmaß-nahmen 32 42 Organisato-rische Maß-nahmen 83 65 Quelle: Massa-Wirth/Seifert 2004 (WSI) 22. März 2006 Peter Bleses, Vortrag Oldenburg

11 Peter Bleses, Vortrag Oldenburg
Zwei Pfade der BBfA BBfA im Rahmen der Tarifautonomie a) Ergänzungstarifverträge b) auf Öffnungsklauseln gestützte BBfA BBfA ohne Zustimmung der Tarifparteien a) nicht tarifwidrig b) tarifwidrig 22. März 2006 Peter Bleses, Vortrag Oldenburg

12 Auswirkungen der tarifwidrigen BBfA
Neue Verhandlungsgegenstände für die Mitbestim-mung ohne neue Machtmittel für die Betriebsräte Neue Konflikte zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat Neue Anforderungen an das Verhältnis des Betriebs-rats zu den Beschäftigten Spannungen zwischen Betriebsräten und Gewerk-schaften Konkurrenz zwischen verschiedenen deutschen Unter-nehmensstandorten Gefährdung transnationaler Kooperation der betrieb-lichen Interessenvertretungen 22. März 2006 Peter Bleses, Vortrag Oldenburg

13 Peter Bleses, Vortrag Oldenburg
Verbetrieblichung der zweigleisigen Struktur kollektiver Interessenvertretung durch BBfA Preis der Arbeitskraft Umstände der Verausgabung der Arbeitskraft Betrieblich Tarifautonomie betriebliche Mitbestimmung Überbetrieblich 2. Pfad 1. Pfad 22. März 2006 Peter Bleses, Vortrag Oldenburg

14 Zweigleisige Struktur in Zahlen in Prozent der Beschäftigten (2003)
Private Unternehmen ab 5 Beschäftigten (ohne Landwirtschaft und Non-Profit-Organisationen) Quelle: IAB-Betriebspanel 22. März 2006 Peter Bleses, Vortrag Oldenburg


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