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Die Vorschläge der Kommission

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Präsentation zum Thema: "Die Vorschläge der Kommission"—  Präsentation transkript:

1 Die Vorschläge der Kommission
Kohäsionspolitik Die Vorschläge der Kommission für neue Verordnungen 14. Juli 2004

2 Neue „Architektur“ der Verordnungen
Allgemeine Verordnung mit Bestim- mungen zum EFRE, zum ESF und zum Kohäsionsfonds General Regulation on the ERDF, the ESF and the Cohesion Fund Einstimmigkeit im Rat, Zustimmung des EP EFRE, ESF: Mitentscheidung EP; Kohäsionsfonds: Konsultation des EP ERDF Regulation ESF Regulation Cohesion Fund Regulation EFRE Verordnung ESF Verordnung Kohäsionsfonds-Verordnung Regulation establishing a European grouping of cross-border cooperation (EGCC) Verordnung bzgl. der Schaffung eines Europäischen Verbunds für grenzüberschreitende Zusammen- arbeit (EVGZ) Durchführungsverordnung der Kommission betr. Information+Publizität, Finanz- kontrolle and Finanzkorrekturen One Commission Regulation Information, Publicity, Financial control and Financial corrections Neu: Allgemeine Verordnung betr. der Kohäsionsfonds; ein neuer "Ländlicher Entwicklungsfonds" jetzt ausserhalb der Kohäsionspolitik; eine Durchführungsver- ordnung anstatt fünf; Zuschussfähigkeit nach nationalen Regeln bzw. innerhalb der Allg. VO und fondsspezifischen VO geregelt

3 Hintergrund Zwischen 2001 und 2003: Kommission regt ausführliche Debatte über Schwerpunkte und Verwaltung mit Mitgliedstaaten, Regionen und anderen Akteuren an Februar 2004: Kommission nimmt Mitteilung über die Finanzielle Vorausschau mit einem Mittelvolumen von 336 Mrd. Euro für die Kohäsionspolitik sowie den 3. Kohäsionsbericht an, der den Rahmen für die Reform der Politik vorschlägt. Mai 2004: Das Dritte Kohäsionsforum in Brüssel mit über Fachleuten signalisiert breite Unterstützung für den Ansatz der Kommission.

4 Auswirkungen der Politik
Wachstum: die Kohäsionsinstrumente steigern öffentliche und private Investitionen in den begünstigten Regionen Konvergenz: die Fonds tragen zu einem höheren BIP in den Regionen mit Entwicklungsrückstand bei Beschäftigung: Schaffung von Arbeitsplätzen und Steigerung des Potenzials im Bereich Humanressourcen Steigerung vom physischem und Humankapital Verbesserte regionale und lokale Governance Finanzielle Stabilität über 7 Jahre

5 Kohäsionspolitik zwischen 2000 und 2006
Ziel Stärkung des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts und Verringerung regionaler Entwicklungsunterschiede Instrumente Drei Ziele und vier Gemeinschaftsinitiativen; 49,5% der Bevölkerung lebt in Fördergebieten nach Ziel 1 oder Ziel 2 Finanzmittel Ca. 223 Mrd. Euro oder ein Drittel des EU-Haushalts bzw. 0,45% des EU-BIP

6 Grenzüberschreitende
Programme und Instrumente Förderfähigkeit Schwerpunkte Mittel Konvergenz ,54% inklusive Sonderprogramm für ultraperiphere Regionen (264 Mrd. EUR) Nationale und regionale Pro- gramme EFRE ESF Regionen mit BIP/Kopf 75% in der EU25 Innovation; Umweltschutz/ Risikovorsorge; Zugang; Infrastrukturen; Humanresourcen; Verwaltungskapazität 67,34% = 177,8 Mrd. EUR Statistischer Effekt Regionen mit BIP/Kopf 75% in der EU15 und >75% in der EU25 8,38% = 22,14 Mrd. EUR Kohäsionsfonds Mitgliedstaaten mit BSP/Kopf 90% in der EU25 Verkehr(TENs); Umweltvorhaben; nachhaltige Verkehr- und Energieinfrastruktur 23,86% = 62,99 Mrd. EUR Kohäsionspolitik 3 Ziele 336,1 Mrd. EUR (0,41% des EU-BIP) Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung ,22% (57,9 Mrd. EUR) Regionale Programme (EFRE) nationale Programme (ESF) im Prinzip alle Regionen ausserhalb "Konvergenz"; Mitgliedstaaten schlagen ein Liste vor (NUTS I or II) Innovation; Umweltschutz/ Risikovorsorge; Zugang; Europ. Beschäftigungs- strategie (EBS) 83,44% = 48,31 Mrd. EUR "Phasing-in" (EFRE) Regionen mit Ziel 1-Status zwischen und nicht vom Konvergenz- ziel betroffen Innovation; Umweltschutz/ Risikovorsorge; Zugang; Europ. Beschäftigungs- strategie (EBS) 16,56% = 9,58 Mrd. EUR Art. 3-7 und 15-18 Allg. VO und Fin. Vorausschau Europäische territoriale Zusammenarbeit ,94% (13,2 Mrd. EUR) Grenzüberschreitende und transnationale Programm und Netzwerke (EFRE) Grenzregionen, trans- nationale Koopera- tionsräume, Netz- werke Innovation; Umweltschutz/ Risikovorsorge; Zugang; Bildung, Kultur 35,61% für grenz- überschreitend, 12,12% für ENI 47,73% für transn. 4,54% f. Netzwerke

7 ultraperiph. Regionen: 1.1
Kohäsionspolitik Aufteilung nach Zielen in Mrd. Euro (insgesamt: EUR Mrd. EUR) Aussengrenzen: 1.6 Grenzübergr. Zus.arbeit: 4.7 Transnationale Zus.arbeit: 6.3 Phasing-in für Regionen in Ziel 1 zwischen Netzwerke: 0.6 Regionen ausser- halb Konvergenz Regionen unter 75% BIP Spez. Programm für ultraperiph. Regionen: 1.1 Kohäsionsfonds Konvergenz Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung Europäische territoriale Zusammenarbeit Statistisch betroffene Regionen Art Allg. VO und Fin. Vorausschau

8 Leitmotive der Reform Konzentration: mehr strategische Ausrichtung und Verstärkung der Schwerpunkte der Union; geographisch: ca. 80% der Mittel für die am wenigsten entwickelten Regionen; inhaltlich: Schwerpunkt auf die Agenden von Lissabon und Göteborg Verwaltungsvereinfachung: Zahl der Verordnungen reduziert; weniger Ziele-weniger Fonds; Programmierung; Gebietsabgrenzung; Monofondsprogramme; flexiblere Finanzverwaltung; Proportionalität in den Bereichen Kontrolle, Evaluierung und Begleitung; Zuschussfähigkeitsregeln Dezentralisierung: Stärkung der regionalen und lokalen Akteure

9 Konzentration: strategischer Ansatz
Annahme strategischer Leitlinien für Kohäsion durch den Rat nach Stellungnahme des Parlaments vor Beginn der neuen Programmperiode: Festlegung klarer Prioritäten für die drei Ziele Deutliche Verbindung zwischen Kohäsionspolitik und den Lissabon- und Göteborg-Strategien, verstärkter Bezug auf die Grundzüge der gemeinschaftlichen Wirtschaftspolitik und der Europäischen Beschäftigungsstrategie Jährlicher Bericht der Kommission an die EU- Institutionen über den Fortschritt der Mitgliedstaaten und Überprüfung durch den Rat im Frühjahr Art Allg. VO.

10 Geographische Konzentration
Regionen unter oder nahe der 75% Marke BIP/Kopf unter 75% in EU25 statistischer Effekt (unter 75% in EU15, darüber in EU25) “natürlich" über 75% wegen Wachstum Andere Regionen Index EU 25 = 100 Art. 5+6 Allg. VO. Quelle: Eurostat

11 Konzentration der Finanzmittel
„Konvergenz“: 78,5% (264 Mrd. EUR) der gesamten Mittel für Mitgliedstaaten und Regionen auf Ebene NUTS II, Zuweisung nach förderungsfähiger Bevölkerung, nationalem und regionalem Wohlstand und Arbeitslosigkeit „Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung“: 17,2% (57,9 Mrd. EUR) der gesamten Mittel für Regionen auf Ebene NUTS 1 oder 2, Zuweisung nach förderungsfähiger Bevölkerung, regionalem Wohlstand, Arbeitslosen- und Beschäftigungsquote, Ausbildungsstand der Beschäftigten, und Bevölkerungsdichte „Europäische territoriale Zusammenarbeit“: 3,94% (13,2 Mrd. EUR) der gesamten Mittel, Zuweisung nach förderungsfähiger Bevölkerung Art Allg. VO.

12 Verwaltungsvereinfachung
Allgemein: 3 statt 7 Ziele; 3 statt 5 Fonds; Monofonds-Programme als Regel; keine Gebiets- festlegung außerhalb des „Konvergenz“-Zieles Programmierung: statt 3 noch 2 Schritte Zusätzlichkeit: Nur noch für das „Konvergenz“-Ziel Finanzverwaltung: erfolgt auf Ebene der Schwerpunkte und erlaubt damit größere Flexibilität Zuschussfähigkeit von Ausgaben: Definition nach nationalen Regeln (wenige Ausnahmen) Kontrollsystem: proportional zum Verhältnis der Gemeinschaftsbeteiligung (geringerer Aufwand, wenn diese unter 33% oder 250 Mio. EUR) Art und 73 Allg. VO

13 Dezentralisierung Stärkere Rolle für die Regionen: gemeinsame Verwaltung zwischen der europäischen, nationalen, regionalen, städtischen und lokalen Ebene Alle Regionen sind an der Kohäsionspolitik beteiligt Städtische Angelegenheiten: Verantwortung durch städtische Behörden möglich Art. 12 und 58 1a) Allg. VO

14 Prinzipien der Förderung werden beibehalten (1)
Komplementarität, Konsistenz und Übereinstim-mung mit den Gemeinschaftsrecht: Interventionen ergänzen nationale, regionale und lokale Prioritäten und stehen im Einklang mit Gemeinschaftspolitiken und -recht mehrjährige Programmplanung sichert Kontinuität Partnerschaft: zwischen Kommission und Mitgliedstaat sowie regionalen, lokalen, städtischen und anderen Behörden, den Wirtschafts- und Sozialpartnern und anderen Partnern der Zivilgesellschaft während der Vorbereitung, Begleitung und Evaluierung der einzelstaatlichen strategischen Rahmenpläne und der operationellen Programme Art Allg. VO

15 Prinzipien der Förderung werden beibehalten (2)
Subsidiarität und Proportionalität: Durchführung der Programme auf der dem Mitgliedstaat entsprechenden Ebene und Verwaltung in den Bereichen Kontrolle, Evaluierung und Berichte proportional zur Gemeinschaftsbeteiligung Gemeinsame Verwaltung: Kommission und Mitgliedstaaten übernehmen Verantwortung bei der Verwaltung der Gemeinschaftsmittel Zusätzlichkeit: kein Rückgang öffentlicher Ausgaben im Bereich des „Konvergenz“-Ziels Gleichstellung von Männern und Frauen: betrifft alle Phasen der Durchführung Art Allg. VO. Art Allg. VO.

16 Finanzreserven: Förderung von mehr Qualität und Flexibilität
Gemeinschaftliche Qualitätsreserve: 3% der Mittel in den Zielen „Konvergenz“ und „regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung“ werden vom Rat 2011 zwischen den Mitgliedstaaten nach Programmfortschritt und qualitativen Kriterien aufgeteilt Einzelstaatliche Reserve für Unvorherge-sehenes: 1% der Mittel des „Konvergenz“-Zieles und 3% der Mittel des Ziels „regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung“ werden von den Mitgliedstaaten im Falle unvorhergeseh-ener wirtschaftlicher oder sozialer Krisen eingesetzt Art. 35 and 36 Allg. VO. Art. 20, 48, 49 Allg. VO

17 Strategischer Rahmen, Programmplanung, follow-up und jährliche Debatte
Gemeinschaftliche strategische Leitlinien für Kohäsion auf Vorschlag der Kommission Annahme durch den Rat nach Zustimmung des Parlaments 1 Einzelstaatlicher strategischer Rahmenplan Entscheidungen der Kommission auf Vorschlag des Mitglied- staates und auf Basis der gemeinschaftlichen Leitlinien zur Vorbereitung der operationellen Programme 2 Operationelle Programme ein Programm je Fonds und Mitgliedstaat oder Region beschreibt Schwerpunkte, Verwaltung und Finanzmittel; Vorschlag: Mitgliedstaat/Region; Entscheidung. Kommission 3 Programmdurchführung und Projektauswahl durch Mitgliedstaat oder Region; Prinzip der „gemeinsamen Verwaltung“ in Abstimmung mit der Kommission 4 5 Strategisches follow-up und jährliche Debatte im Rahmen der Frühjahrsgipfel des Europäischen Rates auf Basis von Jahresberichten der Kommission Art Allg. VO. Art and 28 Allg. VO.

18 Gemeinsame Verwaltung und Kontrolle
Allgemein: Mitgliedstaaten müssen effiziente Verwaltungs-, Zertifizierungs- und Kontrollsysteme aufbauen; Kommission überprüft diese, setzt ggfls. Zahlungen aus und erhebt Rückforderungen Operationelle Programme: Verwaltungsbehörden zuständig für Programmdurchführung; Zertifizierungsbehörde bestätigt Ausgaben; Kontrollbehörde führt Kontrollen in Übereinstimmung mit internationalen Standards durch Kommission: hat Verantwortung für den Haushaltsvollzug und führt eigene Kontrollen durch Proportionalität: einige Bestimmungen können wegfallen, wenn die Gemeinschaftsbeteiligung unter 33% oder 250 Mio. EUR liegt. Art. 12, 57-59, 69-73 Allg. VO. Art and Allg. VO.

19 Finanzielle Beteiligung der Fonds
Differenzierung der Beteiligungssätze wegen unterschiedlicher wirtschaftlicher, sozialer und territorialer Problemlagen, Beteiligung orientiert sich an den öffentlichen Ausgaben und beträgt maximal: 85% für den Kohäsionsfonds; ultraperiph. Regionen und periph. Griechische Inseln 75% im Rahmen des Ziels “Konvergenz” (Ausnahme: 80% in Mitgliedstaaten mit Kohäsionsfonds) 50% im Rahmen des Ziels “Regionale Wettbewerbs- fähigkeit und Beschäftigung” 75% im Rahmen des Ziels “Europäische territoriale Zusammenarbeit” +10% für “interregionale Zusammenarbeit” +5% (bis maximal 60%) im Rahmen des Zieles “regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung” für Inseln, Berggebiete, Gebiete mit geringer oder sehr geringer Be- völkerungsdichte und Gebiete mit Außengrenzen der Gemeinschaft bis Art Allg. VO.

20 Konvergenz und regionale Wettbewerbsfähigkeit
Einsatzgebiete des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) "Konvergenz"-Ziel: FuE und Technologietransfer, insbes. für KMU; Informationsgesellschaft; Umwelt- infrastrukturen; Risikoprävention; Tourismus; Verkehrsinfrastrukturen/TEN; Energieinfrastruk-turen/erneuerbare Energie; Bildungs- und Gesundheitsinfrastrukturen; Investitionsbeihilfe für KMU Ziel "Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung": Innovation und wissensbasierte Gesellschaft (KMU-Förderung etc.); Umwelt und Risikoprävention (Natura 2000; erneuerbare Energien; sauberer öffentlicher Nahverkehr; Notfallpläne bei Umweltkatastrophen); Zugang zu Verkehrs- und Telekommunikationsnetzen –außerhalb städt. Zentren (Verbindungen zu TEN; Internetzugang etc. für KMU) Art. 4, 5 EFRE VO

21 Europäische territoriale Zusammenarbeit
Einsatzgebiete des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) Grenzüberschreitende wirtschaftliche und soziale Aktivitäten Stärkung unternehmerischer Tätigkeiten; Umweltschutz; Verkehrs-, Kommunikations- und Umweltinfrastukturentwicklung; Gesundheits-, Bildungs- und kulturelle Zusammenarbeit Transnationale Zusammenarbeit: Wasser- und Küstenmanagement; Zugang zu Verkehrs- und Kommunikationsnetzen; Risikovorsorge, maritime Sicherheit etc.; Wissenschafts- und Technologienetzwerke Netzwerke und Erfahrungsaustausch: im Bereich Regionalpolitik zwischen regionalen und lokalen Behörden zu den Bereichen Innovation, Umwelt und Städtepolitik sowie EU-weite Kooperationsprogramme (Studien, Datensammlung und Analyse zu Entwicklungstrends der Gemeinschaft) Art. 6 EFRE VO Art. 5 ERDF Reg.

22 Schwerpunkt Beschäftigung
Einsatzgebiete des Europäischen Sozialfonds (ESF) Ziele "Konvergenz" und "regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung": Steigerung der Anpassungsfähigkeit von Arbeitnehmern und Betrieben; Förderung des Zugangs zu Beschäftigung; Verbesserung der sozialen Integration und Bekämpfung von Diskriminierungen; Förderung von Reformen in diesen Bereichen (Partnerschaften, Pakte) Ziel "Konvergenz": Investitionen in Humankapital (Bildung, Ausbildung, Weiterbildung, post-graduierte Studiengänge); Kapazitätsentwicklung öffentlicher Verwaltungen und anderer Einrichtungen (Studien, sowie Aus- und Fortbildung für Strukturfondsakteure) Art. 2 ESF Reg. Art. 3 ESF VO

23 Schwerpunkt Verkehrs- und Umwelt-infrastrukturen:
Einsatzgebiete des Kohäsionsfonds Mehrjährige Planung: der Kohäsionsfonds wird Teil der Programmplanung und –durchführung im Rahmen gemeinsamer Programme mit dem EFRE im Bereich Verkehrs- und Umweltinfrastrukturen Kofinanzierung für Projekte: prioritäre Transeuropäische Netze; Erreichung der Umweltschutzziele der Gemeinschaft; nachhaltige Verkehrs- und Energiesysteme Bedingte Förderung: in Abhängigkeit von der Entwicklung der öffentlichen Schulden des Mitgliedstaates Art CF Reg. Art. 3 Allg. VO , 5 KF-VO.

24 Europäischer Verbund für grenzüber- schreitende Zusammenarbeit (EVGZ)
Hintergrund: Schwierigkeiten in der Ausführung grenzüberschreitender, transnationaler und interregionaler Programme und Projekte, insbesondere wegen unterschiedlicher nationaler Rechtsgrundlagen und Verfahren; Ansatz: Schaffung einer Institution mit Rechtspersönlichkeit, die – basierend auf einer freiwilligen Vereinbarung zwischen Mitgliedstaaten und/oder Regionen - grenzüberschreitende, transnationale und interregionale Programme und Projekte im Rahmen dieser Vereinbarung ausführt; Rechtsgrundlage: Art. 159 Abs. 3 EGV an die EVGZ kann keine finanzielle Verantwortung für die Verwaltung von Gemeinschaftsmittel übertragen werden Art. 1-3 EVGZ-VO

25 Weiteres Verfahren Ende 2005: Entscheidung von Rat und Parlament über die Verordnungen Anfang 2006: Rat nimmt gemeinschaftliche strategische Leitlinien an 2006: Vorbereitung der Programmperiode 1. Januar 2007: Beginn der Durchführung


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