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Vereinfachung des Evaluationsrhythmus und neue Finanzierungsrichtlinien ab 2012-2013.

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Präsentation zum Thema: "Vereinfachung des Evaluationsrhythmus und neue Finanzierungsrichtlinien ab 2012-2013."—  Präsentation transkript:

1 Vereinfachung des Evaluationsrhythmus und neue Finanzierungsrichtlinien
ab

2 Vereinfachung des Evaluationsrhythmus
Aktuelle Situation: Einstufung der Studiengänge in Phasen gemäß ihrem Alter 1- Vorbereitungsphase (maximal 2 Jahre bei binationalen und maximal Jahre bei trinationalen Studiengängen) 2- Erprobungsphase (3+3 Jahre) 3- Etablierte Phase ( …Jahre).

3 Vereinfachung des Evaluationsrhythmus
Entscheidung des Hochschulrats vom 1. April 2011:  Abschaffung der Phasen bei den Programmen ab 2012/2013 Möglichkeit eines Einführungsjahres für neue Studiengänge Die anderen Studiengänge treten unmittelbar in das neue Fördersystem ein Regelmäßige Evaluation alle 4 Jahre

4 Neue Finanzierungsregeln (2012/2013)
Ziel der Deutsch-Französischen Hochschule ist es: die Finanzierungsregeln für die Studienprogramme an den neuen Evaluationsrhythmus anzupassen Mittel einzusparen, um neue Kooperationen finanzieren zu können (Ziele der Agenda 2020) Ihre Partnerhochschulen in die Finanzierung der Mobilitätsbeihilfen einzubinden Entscheidung des Hochschulrats vom 1. April 2011: Ab 2012/2013, neue Aufteilung der finanziellen Unterstützung der DFH

5 Neue Finanzierungsregeln (2012/2013)
Aktuell Neuerungen für 2012/2013 - Infrastrukturmittel - Mittel für die sprachliche Vorbereitung - Mobilitätsbeihilfen - pauschale Zuwendung bestehend aus: 1) Pauschalbetrag für die Infrastrukturkosten und für den Erwerb von sprachlichen und interkulturellen Kompetenzen 2) Weiteren Mitteln im Falle einer Ko-Finanzierung durch die Hochschule - Durch die DFH finanzierte Online- Sprachkurse - Beibehaltung der Mobilitätsbeihilfen zu den gleichen Konditionen

6 Infrastrukturmittel Aktuell (2011/2012) Neuerungen für 2012/2013
I- integrierte Studiengänge: a) Vorbereitungsphase: € für binationale Studiengänge € für trinationale Studiengänge b) Erprobungsphase: 5.000 € für kleine Studiengänge (< 5+5) € für mittlere Studiengänge (> 5+5 < 30) € für große Studiengänge (> 5+5 und >= 30) c) Etablierte Phase : € II- Langfristige Studiengänge: 2.000 € unabhängig von der Phase Pauschaler Betrag: Einführungsjahr: € b) Ohne oder nach einem Einführungsjahr: 3.000 € für kleine Studiengänge (< 5+5) 5.000 € für mittlere Studiengänge 8.000 € für große Studiengänge Weitere Mittel im Falle einer Ko-Finanzierung

7 Weitere Mittel im Falle einer Ko-Finanzierung
Für jede von der Hochschule eingeworbene Mobilitätsbeihilfe vergibt die DFH wie folgt einen Zuschuss zu den Mitteln für Infrastrukturkosten und für den Erwerb von sprachlichen und interkulturellen Kompetenzen: 1.000 € für eine volle Mobilitätsbeihilfe (2 Semester) und 500 € für eine Teilmobilitätsbeihilfe (1 Semester). Zusätzliche Mittel maximal für die Hälfte der bei der DFH eingeschriebenen und sich in der Auslandsphase befindenden Studierenden Deckelung der Mittel für Infrastrukturkosten und für den Erwerb von sprachlichen und interkulturellen Kompetenzen bei € (Pauschalbetrag + zusätzliche Mittel)

8 Mittel für die sprachliche Vorbereitung
Aktuell (2010/2011) Neuerungen für 2012/2013 I- integrierte Studiengänge: 4.000 € pro Studierendengruppe von bis zu 40 Studierenden, die zum 1. Mal ihren Aufenthalt im Partnerland antreten und zusätzlich € pro Studierendengruppe von bis zu 40 Studierenden, die zum 1. Mal ihren Aufenthalt im Drittland antreten. II- langfristige Studiengänge: 300 € pro Studierenden, der zum 1. Mal seinen Aufenthalt im Partnerland antritt. Keine spezifischen Mittel mehr, ABER - pauschale Zuwendung für die Infrastrukturkosten und für den Erwerb von sprachlichen und interkulturellen Kompetenzen - und Finanzierung von kostenlosen Online-Sprachkursen für deutsche und französische Studierende, die zum 1. Mal ihren Aufenthalt im Partner- oder Drittland antreten

9 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit
Mobilitätsbeihilfen Aktuell (2011/2012) Neuerungen für 2012/2013 - Mobilitätsbeihilfen in Höhe von 270 € pro Monat (maximal 10 Monate pro akademischem Jahr) - maximal bis zu 60 Mobilitätsbeihilfen pro Studiengang pro akademischem Jahr - alle Jahrgänge inbegriffen. Beibehaltung der Mobilitätsbeihilfen zu den gleichen Konditionen Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit


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