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Bilanz und GuV am Beispiel einer AG (in sehr vereinfachter Form)

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Präsentation zum Thema: "Bilanz und GuV am Beispiel einer AG (in sehr vereinfachter Form)"—  Präsentation transkript:

1 Bilanz und GuV am Beispiel einer AG (in sehr vereinfachter Form)
Ausgangspunkt: § 238 HGB 1. Bei Neugründung einer Aktiengesellschaft: Erstellung einer Eröffnungsbilanz §§ 240 Abs. 1, 242 HGB 2. Erfassung von Geschäftsvorgängen während eines Geschäftsjahres: GuV-Rechnung §§ 242 Abs. 2, 275 Abs. 2, Abs. 3 HGB 3. Am Ende des Geschäftsjahres: Erstellung einer Bilanz §§ 240 Abs. 2, 242 HGB.

2 Eröffnungsbilanz (Zahlenangaben immer in Tausend Euro)
Aktiva Passiva I. Anlagevermögen I. Eigenkapital 1. Grundstücke 1. Gezeichnetes Kapital 2. Langfristige Beteiligungen 2. Kapitalrücklagen II. Umlaufvermögen 3. Gewinnrücklagen 1. Forderungen aLuL 4. Gewinn-/Verlustvortrag 2. Kasse 5. Jahresüberschuß/-fehlbetrag ______ II. Fremdkapital 150

3 GuV (nach Umsatzkostenverfahren in Listenform § 275 Abs. 3 HGB)
Bezeichnung des Postens Betrag Umsatzerlös verkaufte Produktmenge 1000 - Umsatzaufwand (Produktionskosten,…) 400 = Bruttoergebnis vom Umsatz 600 […] + Erträge aus Beteiligungen 200 - Abschreibungen auf Beteiligungen 100 = Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 700 - Steuern = Jahresüberschuss/-fehlbetrag + 500

4 Bilanzierung vor Ergebnisverwendung
Aktiva Passiva I. Anlagevermögen I. Eigenkapital 1. Grundstücke 1.Gezeichnetes Kapital 2. Langfristige Beteiligungen 2. Kapitalrücklagen II. Umlaufvermögen 3. Gewinnrücklagen 1. Forderungen aLuL 4. Gewinn-/Verlustvortrag 2. Kasse 5. Jahresüberschuß ______ II. Fremdkapital 650 Erläuterung: Langfristige Beteiligungen und Forderungen je + 100; Kasse = 500 Erläuterung: Jahresüberschuss aus GuV ist Eigenkapital.

5 Bereinigung des Jahresüberschusses gem. § 158 Abs
Bereinigung des Jahresüberschusses gem. § 158 Abs. 1 AktG zur Ermittlung des Bilanzgewinns Bezeichnung des Postens Betrag Jahresüberschuss 500 +/- Gewinnvortrag/Verlustvortrag + Entnahmen aus Kapitalrücklagen + Entnahmen aus Gewinnrücklagen - Einstellungen in Gewinnrücklagen (z.B. § 150 Abs. 2 HGB) 25 = Bilanzgewinn 475 Eine Bilanz nach Bereinigung des Jahresüberschusses wird als Bilanz nach teilweiser Ergebnisverwendung bezeichnet. Über die Verwendung des Bilanzgewinns entscheidet Hauptversammlung gem. § 174 AktG ( Bilanz nach vollständiger Ergebnisverwendung).

6 Bilanz nach teilweiser Ergebnisverwendung
Aktiva Passiva I. Anlagevermögen I. Eigenkapital 1. Grundstücke 1.Gezeichnetes Kapital 2. Langfristige Beteiligungen 2. Kapitalrücklagen II. Umlaufvermögen 3. Gewinnrücklagen 1. Forderungen aLuL 4. Gewinn-/Verlustvortrag 2. Kasse 5. Bilanzgewinn ______ II. Fremdkapital 650 Erläuterung: Jahresüberschuss wird Bilanzgewinn. Passivtausch (Bilanzgewinn an Gewinnrücklagen 25). Beispiel: Die Aktionäre beschließen nunmehr, sich in Höhe von 300 den Bilanzgewinn ausschütten zu lassen §§ 58 Abs. 4, 174 Abs. 2 Nr. 2 AktG. Über den Rest von 175 beschließen sie nicht.

7 Bilanz nach vollständiger Ergebnisverwendung
Aktiva Passiva I. Anlagevermögen I. Eigenkapital 1. Grundstücke 1.Gezeichnetes Kapital 2. Langfristige Beteiligungen 2. Kapitalrücklagen II. Umlaufvermögen 3. Gewinnrücklagen 1. Forderungen aLuL 4. Gewinnvortrag 2. Kasse 5. Bilanzgewinn II. Fremdkapital 1. Verbindlichkeiten Gesellschafter _____ 2. Sonstige Verbindlichkeiten 650 Erläuterung: 1. Passivtausch (Bilanzgewinn an Verbindlichkeiten Gesellschafter 300). Sonstige Verbindlichkeiten sind die bereits anfänglich vorhandenen 50. 2. Passivtausch (Bilanzgewinn an Gewinnvortrag 175)

8 Bilanz nach erfolgter Ausschüttung
Aktiva Passiva I. Anlagevermögen I. Eigenkapital 1. Grundstücke 1.Gezeichnetes Kapital 2. Langfristige Beteiligungen 2. Kapitalrücklagen II. Umlaufvermögen 3. Gewinnrücklagen 1. Forderungen aLuL 4. Gewinn-/Verlustvortrag 2. Kasse 5. Bilanzgewinn II. Fremdkapital 1. Verbindlichkeiten Gesellschafter ____ 2. Sonstige Verbindlichkeiten 350 Erläuterung: Auszahlungsbuchung: Verbindlichkeiten Gesellschafter an Kasse 300 ist Bilanzverkürzung (Aktiv-Passiv-Minderung).

9 Bilanz und GuV am Beispiel einer GmbH (in sehr vereinfachter Form)
Ausgangspunkt: § 238 HGB 1. Bei Neugründung einer GmbH: Erstellung einer Eröffnungsbilanz §§ 240 Abs. 1, 242 HGB, 42 GmbHG 2. Erfassung von Geschäftsvorgängen während eines Geschäftsjahres: GuV-Rechnung §§ 242 Abs. 2, 275 Abs. 2, Abs. 3 HGB 3. Am Ende des Geschäftsjahres: Erstellung einer Bilanz §§ 240 Abs. 2, 242 HGB, 42 GmbHG.

10 Eröffnungsbilanz (Zahlenangaben immer in Tausend Euro)
Aktiva Passiva I. Anlagevermögen I. Eigenkapital 1. Grundstücke 1. Stammkapital* 2. Langfristige Beteiligungen 2. Kapitalrücklagen II. Umlaufvermögen 3. Gewinnrücklagen 1. Forderungen aLuL 4. Gewinn-/Verlustvortrag 2. Kasse 5. Jahresüberschuß/-fehlbetrag ______ II. Fremdkapital 150 Erläuterung: Das in der Satzung festgesetzte Stammkapital ist 25. *Im Jahresabschluss wird dieser Posten als „gezeichnetes Kapital“ ausgewiesen (§ 42 Abs. 1 GmbHG).

11 GuV (nach Umsatzkostenverfahren in Listenform § 275 Abs. 3 HGB)
Bezeichnung des Postens Betrag Umsatzerlös verkaufte Produktmenge 450 - Umsatzaufwand (Produktionskosten,…) 500 = Bruttoergebnis vom Umsatz -50 […] + Erträge aus Beteiligungen 100 - Abschreibungen auf Beteiligungen = Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit ______ = Jahresüberschuss/-fehlbetrag

12 Bilanzierung vor Ergebnisverwendung
Aktiva Passiva I. Anlagevermögen I. Eigenkapital 1. Grundstücke 1. Stammkapital 2. Langfristige Beteiligungen 2. Kapitalrücklagen II. Umlaufvermögen 3. Gewinnrücklagen 1. Forderungen aLuL 4. Gewinn-/Verlustvortrag 2. Kasse 5. Jahresfehlbetrag ______ II. Fremdkapital 100 Erläuterung: Forderungsausfall in Höhe von 50 führt zu Jahresfehlbetrag. Erläuterung: Jahresfehlbetrag ist negatives Eigenkapital. Die Gesellschafter entscheiden sich nunmehr, durch teilweise Auflösung der Kapitalrücklage den Jahresfehlbetrag auszugleichen.

13 Bilanzierung nach Ergebnisverwendung
Aktiva Passiva I. Anlagevermögen I. Eigenkapital 1. Grundstücke 1. Stammkapital 2. Langfristige Beteiligungen 2. Kapitalrücklagen II. Umlaufvermögen 3. Gewinnrücklagen 1. Forderungen aLuL 4. Gewinn-/Verlustvortrag 2. Kasse 5. Jahresfehlbetrag ____ II. Fremdkapital 100 Erläuterung: Passivtausch (Kapitalrücklagen an Jahresfehlbetrag 50). Die Gesellschafter entscheiden sich nun, die Kapitalrücklage ganz aufzulösen und den Betrag an sich auszuschütten. Im Gegensatz zur Aktiengesellschaft (§ 150 Abs. 3 und 4 AktG) ist das auch zulässig.

14 Bilanzierung nach Auflösung, aber vor Ausschüttung
Aktiva Passiva I. Anlagevermögen I. Eigenkapital 1. Grundstücke 1. Stammkapital 2. Langfristige Beteiligungen 2. Kapitalrücklagen II. Umlaufvermögen 3. Gewinnrücklagen 1. Forderungen aLuL 4. Gewinn-/Verlustvortrag 2. Kasse 5. Jahresfehlbetrag II. Fremdkapital 1. Verbindlichkeiten Gesellschafter ____ 2. Sonstige Verbindlichkeiten 100 Erläuterung: Verkauf langfristiger Beteiligungen zu Ausschüttungszwecken unter Auflösung der Kapitalrücklage. 1. Aktivtausch (Kasse an Langfristige Beteiligungen 25); 2. Passivtausch (Kapitalrücklagen an Verbindlichkeiten Gesellschafter 25).

15 Bilanzierung nach Ausschüttung
Aktiva Passiva I. Anlagevermögen I. Eigenkapital 1. Grundstücke 1. Stammkapital 2. Langfristige Beteiligungen 2. Kapitalrücklagen II. Umlaufvermögen 3. Gewinnrücklagen 1. Forderungen aLuL 4. Gewinn-/Verlustvortrag 2. Kasse 5. Jahresfehlbetrag II. Fremdkapital 1. Verbindlichkeiten Gesellschafter ____ 2. Sonstige Verbindlichkeiten 75 Erläuterung: Ausschüttungsbuchung: Verbindlichkeiten Gesellschafter an Kasse 25. Weitere Ausschüttung sind aufgrund § 30 GmbHG nicht mehr möglich, da sonst Stammkapital unterschritten würde.  siehe nächste Folie

16 Bilanzierung nach unzulässiger Ausschüttung
Aktiva Passiva I. Anlagevermögen I. Eigenkapital 1. Grundstücke 1. Stammkapital 2. Langfristige Beteiligungen 2. Kapitalrücklagen II. Umlaufvermögen 3. Gewinnrücklagen 1. Forderungen aLuL 4. Gewinn-/Verlustvortrag 2. Kasse 5. Jahresfehlbetrag II. Fremdkapital 1. Verbindlichkeiten Gesellschafter ____ 2. Sonstige Verbindlichkeiten 75 Erläuterung: Verkauf von Grundstücken (Kasse an Grundstücke 25) und Beschluss Kapital an Gesellschafter auszuschütten (Stammkapital an Verbindlichkeiten Gesellschafter 25)

17 Bilanzierung nach unzulässiger Ausschüttung
Aktiva Passiva I. Anlagevermögen I. Eigenkapital 1. Grundstücke 1. Stammkapital 2. Langfristige Beteiligungen 2. Kapitalrücklagen II. Umlaufvermögen 3. Gewinnrücklagen 1. Forderungen aLuL 4. Gewinn-/Verlustvortrag 2. Kasse 5. Jahresfehlbetrag II. Fremdkapital 1. Verbindlichkeiten Gesellschafter ____ 2. Sonstige Verbindlichkeiten 50 Erläuterung: Ausschüttung (Verbindlichkeiten Gesellschafter an Kasse 25)  würde zu unzulässiger Unterbilanz führen!


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