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Demografieagentur für die niedersächsische Wirtschaft GmbH

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Präsentation zum Thema: "Demografieagentur für die niedersächsische Wirtschaft GmbH"—  Präsentation transkript:

1 Demografieagentur für die niedersächsische Wirtschaft GmbH
- Die Pflegezeitgesetze, „neue“ Rechte für Arbeitnehmer - HWK Hildesheim-Südniedersachsen,

2 Organisationsstruktur
Demografieagentur für die niedersächsische Wirtschaft GmbH Projekte (öffentlich gefördert) Wirtschaftsbereich Demografieagentur Koordinierungsstelle unternehmensWert:Mensch Demografie-Beratung Demografie-Beratung Erst- und Folgeberatung Unternehmen > 250 MA Region Hannover Region Osnabrück alle Unternehmen darüberhinaus niedersachsenweit Netzwerk der Netzwerke Fördert und begleitet Veranstaltungen Anlaufstelle für Akteure zu Fragen des demografischen Wandels Demografie-Beratung Erstberatung für KMU (< 250 MA) Region Hannover Region Osnabrück Die Pflegezeitgesetze, Herr Schulz | Demografieagentur für die niedersächsische Wirtschaft

3 NiedersachsenMetall –
Überblick Gesellschafter: NiedersachsenMetall – Verband der Metallindustriellen Niedersachsens e.V. DGB Niedersachsen-Bremen-Sachsen-Anhalt AOK Niedersachsen Handwerkskammer Osnabrück-Emsland Bildungswerk der Niedersächsischen Wirtschaft gGmbH (BNW) Bildungsvereinigung ARBEIT UND LEBEN Niedersachsen e.V. Das Demographie Netzwerk e.V. (ddn) Stand: Juni 2013 Die Pflegezeitgesetze, Herr Schulz | Demografieagentur für die niedersächsische Wirtschaft

4 Aufsichtsratsvorsitzender: Dr. Volker Schmidt (NiedersachsenMetall)
Stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender: Hartmut Tölle (DGB) Birgit Honé, Staatssekretärin Niedersächsische Staatskanzlei Julius von Ingelheim, Wolfsburg AG Dr. Sabine Johannsen (NBank) Olaf Lies, Niedersächsischer Minister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Dr. Volker Müller (UVN) Unternehmerverbände Niedersachsen Dr. Jürgen Peter, AOK Niedersachsen Dr. Heinz-Gert Schlenkermann (HWK Osnabrück-Emsland) Die Pflegezeitgesetze, Herr Schulz | Demografieagentur für die niedersächsische Wirtschaft

5 Dr. Horst Schrage (IHK Hannover)
Aufsichtsrat Dr. Horst Schrage (IHK Hannover) Klaus Stietenroth (BA, Regionaldirektion Niedersachsen-Bremen) Julius von Ingelheim (WOB – AG) Die Pflegezeitgesetze, Herr Schulz | Demografieagentur für die niedersächsische Wirtschaft

6 Leitbild der Demografieagentur
Ausgerichtet am Prinzip der Sozialpartnerschaft bildet die Demografieagentur eine starke und einmalige Verbindung: Die Pflegezeitgesetze, Herr Schulz | Demografieagentur für die niedersächsische Wirtschaft

7 Erhalt der Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit Niedersachsens:
Handlungsfelder Grundsätzliche Herausforderungen Erhalt der Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit Niedersachsens: Unterstützung von Unternehmen durch konkrete Handlungshilfen und Informationen für eine weitsichtige demografiefeste Unternehmenspolitik. Förderung der Arbeits- und Beschäftigungsfähigkeit der älter werdenden Arbeitnehmerschaft: Förderung und Erhalt der Gesundheit, der Kompetenz und der Motivation von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern durch konkrete Maßnahmen Die Pflegezeitgesetze, Herr Schulz | Demografieagentur für die niedersächsische Wirtschaft

8 Die Demografieagentur will konkrete Handlungshilfen für betriebliche
Handlungsfelder Die Demografieagentur will konkrete Handlungshilfen für betriebliche Akteure, insbesondere aus kleinen und mittelständischen Unternehmen, geben und fokussiert sich auf fünf Bereiche: Personalmanagement Arbeitsorganisation & Arbeitsgestaltung Qualifizierung und Kompetenzentwicklung Führung und Unternehmenskultur Gesundheit und Arbeitsschutz Die Pflegezeitgesetze, Herr Schulz | Demografieagentur für die niedersächsische Wirtschaft

9 Aufgaben der Demografieagentur - Projekt Koordinierungsstelle
Vernetzung Die Demografieagentur versteht sich als „Netzwerk der Netzwerke“. Sensibilisierung Die Demografieagentur setzt es sich zum Ziel, im Sinne des Gesellschaftszwecks auf eine größere Sensibilisierung hinzuwirken. Orientierung Es ist Anspruch der Demografieagentur, einen Überblick über bestehende Netzwerke und Initiativen zu erarbeiten und deren Angebote mehr Sichtbarkeit zu verleihen. Die Pflegezeitgesetze, Herr Schulz | Demografieagentur für die niedersächsische Wirtschaft

10 Projekt: Die Demografieagentur für die niedersächsische Wirtschaft GmbH ist in den Regionen Hannover und Osnabrück Projektträger des ESF-geförderten BMAS-Programms unternehmensWert:Mensch. Die Demografieagentur bietet mittelständischen Betrieben eine kostenlose Erstberatung an. Je nach identifiziertem Handlungsbedarf erhalten die Unternehmen einen Beratungsscheck, mit dem eine vertiefende Fachberatung zu 80 Prozent gefördert werden kann. Die Pflegezeitgesetze, Herr Schulz | Demografieagentur für die niedersächsische Wirtschaft

11 Wirtschaftsbereich: Demografie-Beratung
Die Demografieagentur schafft Beratungsmöglichkeiten für betriebliche Akteure, Geschäftsführungen, Personalleitungen und Arbeitnehmerinteressenvertretungen in ganz Niedersachsen. Für die Beratung ist der sozialpartnerschaftliche und kooperative Ansatz der Demografieagentur maßgeblich. Das Leistungsspektrum für ein erfolgreiches Demografiemanagement wird neben der betriebsspezifischen Beratung durch Analyseinstrumente, Coachingangebote, Seminare und Vorträge abgerundet. Die Pflegezeitgesetze, Herr Schulz | Demografieagentur für die niedersächsische Wirtschaft

12 Demografie-Beratung - Handlungsfelder -
Der Beratungsansatz der Demografieagentur ist von partnerschaftlicher Zusammenarbeit und Wertschätzung geprägt und fokussiert sich auf die folgenden Handlungsfelder: Personalmanagement Arbeitsorganisation & Arbeitsgestaltung Qualifizierung und Kompetenzentwicklung Führung und Unternehmenskultur Gesundheit und Arbeitsschutz Die Pflegezeitgesetze, Herr Schulz | Demografieagentur für die niedersächsische Wirtschaft

13 Pflegezeitgesetz (PflegeZG)
Inkrafttreten: Ziel des Gesetzes: Sozialpolitisch gewünschte häusliche Pflege durch nahe Angehörige zu fördern Die Pflegezeitgesetze, Herr Schulz | Demografieagentur für die niedersächsische Wirtschaft

14 Pflegezeitgesetz - Regelungsinhalte
Freistellung für max. 10 Arbeitstage bei akutem Pflegefall Pflegezeit für einen nahen Angehörigen für max. 6 Monate (Anspruch besteht nicht gegenüber Arbeitgebern mit 15 oder weniger Beschäftigten) Keine Entgeltfortzahlungsansprüche aus dem Pflegezeitgesetz (Aber: Ggf. aus § 616 BGB) Nachweispflicht zur Pflegebedürftigkeit durch Arbeitnehmer/in Die Pflegezeitgesetze, Herr Schulz | Demografieagentur für die niedersächsische Wirtschaft

15 Pflegezeitgesetz - Voraussetzungen
Nahe Angehörige – abschließende Aufzählung im Gesetz (§7 Abs. 3), z. B. Großeltern, Eltern, Schwiegereltern, Ehegatten, Lebenspartner, Geschwister, Kinder…) Kurzzeitige Arbeitsverhinderung – einseitiger Freistellungsanspruch bei akut auftretender Pflegesituation erfordert unverzügliche (Regelfall am selben Tag) Mitteilung an den Arbeitgeber Pflegebedürftigkeit, sachlich setzt das Gesetzt selbstverständlich eine nachzuweisende Pflegebedürftigkeit des Angehörigen voraus (z. B. Vorlage einer Bescheinigung der Pflegekasse oder des medizinischen Dienstes der KV) Die Pflegezeitgesetze, Herr Schulz | Demografieagentur für die niedersächsische Wirtschaft

16 Pflegezeitgesetz - Vergütung
Keine Verpflichtung zur Fortzahlung aus dem Gesetz selbst Aber: Eventuell Anspruch aus § 616 BGB, wonach Arbeitnehmer bei unverschuldeter Arbeitsverhinderung Anspruch auf Vergütungsfortzahlung hat. (Ausnahme: Die Anwendung dieser Vorschrift wurde arbeitsvertraglich ausgeschlossen.) Da die Rechtsprechung bei pflegebedürftigen Kindern max. 5 Tage bezahlte Freistellung erlaubt, wird ein Anspruch auch bei pflegebedürftigen nahen Angehörigen max. in dieser Höhe existieren Auszubildende haben einen Vergütungsanspruch für sechs Wochen (§19 BBiG) Die Pflegezeitgesetze, Herr Schulz | Demografieagentur für die niedersächsische Wirtschaft

17 Pflegzeitgesetz – Kündigungsschutz
Arbeitnehmer besitzen einen Sonderkündigungsschutz sowohl während der kurzzeitigen (akuten) Arbeitsverhinderung als auch in der Pflegezeitphase Kündigung nur mit Zustimmung der für den Arbeitsschutz obersten Landesbehörde Die Pflegezeitgesetze, Herr Schulz | Demografieagentur für die niedersächsische Wirtschaft

18 Pflegezeitgesetz – Sonstiges
Ankündigungsfrist bei Inanspruchnahme der Pflegezeit von 10 Tagen Sonderkündigungsrecht des Arbeitgebers für die (befristete) Ersatzeinstellung bei vorzeitigem Ende der Pflegezeit durch Pflegeperson von 14 Tagen Die Pflegezeitgesetze, Herr Schulz | Demografieagentur für die niedersächsische Wirtschaft

19 Familienpflegezeitgesetz (FPfZG)
beschlossen durch Bundestag am 20. Oktober 2011 Inkrafttreten: 01. Januar 2012 Ziel des Gesetzes: Verbesserung der Möglichkeit zur Vereinbarkeit von familiärer Pflege und einer Berufstätigkeit, § 1 FPfZG Die Pflegezeitgesetze, Herr Schulz | Demografieagentur für die niedersächsische Wirtschaft

20 Familienpflegezeitgesetz - Regelungsinhalte
Reduzierung der Arbeitszeit bis auf 15 Stunden pro Woche für einen Pflegezeitraum von max. 24 Monaten zur häuslichen Pflege von Angehörigen mit Aufstockung des Entgelts durch den Arbeitgeber aus einem negativen Wertguthaben Ausgleich des Wertguthabens in der Nachpflegephase abgesichert durch eine Familienpflegezeitversicherung Die Pflegezeitgesetze, Herr Schulz | Demografieagentur für die niedersächsische Wirtschaft

21 Familienpflegezeitgesetz - Voraussetzungen
freiwillige Vereinbarung zwischen den Arbeitsvertragsparteien über die Durchführung einer Familienpflegezeit von bis zu 24 Monaten Pflegephase Reduzierung der Arbeitszeit bis auf 15 Stunden/Woche Nachpflegephase Dauer entspricht der Dauer der Pflegephase Arbeitszeit beträgt wieder 100 Prozent Die Pflegezeitgesetze, Herr Schulz | Demografieagentur für die niedersächsische Wirtschaft

22 Familienpflegezeitgesetz - Voraussetzungen
Nahe Angehörige (§ 2 Abs. 2 FPfZG i. V. m. § 7 PflegeZG) Großeltern, Eltern, Geschwister, Kinder, Enkelkinder, Schwiegereltern, Schwiegerkinder Ehegatten, Lebenspartner, Partner einer eheähnlichen Gemeinschaft, Adoptivkinder oder Pflegekinder des Ehegatten oder Lebenspartners, eigene Pflegekinder Pflegebedürftigkeit ( § 2 Abs. 2 FPfZG i. V.m. § 7 PflegeZG) auf Dauer oder voraussichtlich für mindestens sechs Monate sind die Voraussetzungen einer der drei Pflegestufen aus dem Pflegeversicherungsgesetz erfüllt Die Pflegezeitgesetze, Herr Schulz | Demografieagentur für die niedersächsische Wirtschaft

23 Familienpflegezeitgesetz - Vergütung
Vergütung verringert sich sowohl in Pflege- als auch in Nachpflegephase um die Hälfte der Arbeitszeitverringerung Beispiel: Reduzierung der Arbeitszeit in der Pflegephase von 100 % auf 50 % Nachpflegephase wieder 100 % Arbeitszeit Vergütung beträgt während des gesamten Zeitraums 75 % des letzten Bruttoeinkommens Die Pflegezeitgesetze, Herr Schulz | Demografieagentur für die niedersächsische Wirtschaft

24 Familienpflegezeitgesetz - Vergütung
Eine Vollzeitbeschäftigte mit einer Arbeitszeit von 40 Wochenstunden reduziert diese auf 20 Stunden, um die schwer erkrankte Mutter zu pflegen. Ihr laufendes für die tatsächliche Arbeitszeit von 20 Wochenstunden gewährtes Gehalt kann durch Gehaltsvorschuss auf 75 % des letzten Bruttogehalts aufgestockt werden, es kann also so getan werden, als ob die Arbeitszeit 30 Wochenstunden betragen würde. Nach einem Jahr verstirbt die Mutter, sodass die Vollzeitbeschäftigung wieder aufgenommen wird. Für die Dauer von einem Jahr wird ein Gehalt von 75 % des Bruttogehaltes gezahlt, um den von vom Arbeitgeber geleisteten Vorschuss abzuarbeiten. Die Pflegezeitgesetze, Herr Schulz | Demografieagentur für die niedersächsische Wirtschaft

25 Familienpflegezeitgesetz - Vergütung
Arbeitsentgelt wird faktisch während der Dauer der Familienpflegezeit um die Hälfte zwischen dem bisherigen und dem verringerten Entgelt aufgestockt Aufstockung führt zu einem negativen Wertguthaben des Beschäftigten Ausgleich des Wertguthabens erfolgt in der Nachpflegephase, in der der Arbeitnehmer zwar wieder 100% arbeitet, aber weiterhin eine 75%ige Vergütung erhält Die Pflegezeitgesetze, Herr Schulz | Demografieagentur für die niedersächsische Wirtschaft

26 Familienpflegezeitgesetz - Förderung
Arbeitgeber kann auf Grundlage der gesetzlichen Förderbedingungen ein zinsloses Darlehen beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) in Köln beantragen, §§ 12 i.V.m. § 3 FPfZG Voraussetzungen sind in § 3 FPfZG geregelt Die Pflegezeitgesetze, Herr Schulz | Demografieagentur für die niedersächsische Wirtschaft

27 Familienpflegezeitgesetz - Förderung
Darlehen wird in der Pflegephase monatlich in Höhe des Aufstockungsbetrages an den Arbeitgeber ausgezahlt monatliche Rückzahlung an das BAFzA durch den Arbeitgeber in der Nachpflegephase, § 6 FPfZG Beginn der Rückzahlung in dem Monat, der auf das Ende der Pflegephase folgt (Ende der Förderfähigkeit) auf Antrag später, spätestens aber Festsetzung auf den 25.Monat nach Beginn der Förderung, da die Förderfähigkeit spätestens nach Ablauf von 24 Monaten endet Die Pflegezeitgesetze, Herr Schulz | Demografieagentur für die niedersächsische Wirtschaft

28 Familienpflegezeitgesetz - Familienpflegezeitversicherung
Voraussetzung für die Förderung durch das BAFzA Familienpflegezeitversicherungen müssen vom BAFzA zertifiziert sein, § 11 FPfZG Veröffentlichung geplant auf grundsätzlich Abschluss durch Arbeitnehmer kein Anspruch auf Abschluss durch Arbeitgeber Absicherung des Arbeitgebers für den Fall einer Berufsunfähigkeit oder des Todes des pflegenden Arbeitnehmers Ausgleich des negativen Wertguthabens, § 4 Abs. 1 FPfZG Die Pflegezeitgesetze, Herr Schulz | Demografieagentur für die niedersächsische Wirtschaft

29 Familienpflegezeitgesetz - Kündigungsschutz
Arbeitnehmer unterliegen einem Sonderkündigungsschutz sowohl während der Pflegephase als auch während der Nachpflegephase, § 9 Abs. 3 FPfZG Kündigung nur mit Zustimmung der für den Arbeitsschutz zuständigen obersten Landesbehörde Die Pflegezeitgesetze, Herr Schulz | Demografieagentur für die niedersächsische Wirtschaft

30 Familienpflegezeitgesetz - Sonstiges
Ankündigungsfrist keine Ankündigungsfrist für die Inanspruchnahme der Familienpflegezeit, da einvernehmliche Vereinbarung Pflegezeit kann dann im Anschluss an eine Familienpflegezeit genommen werden, wenn die Nachpflegephase beendet ist gleiches gilt für eine neue Familienpflegezeit (auch für Pflege desselben Angehörigen) Die Pflegezeitgesetze, Herr Schulz | Demografieagentur für die niedersächsische Wirtschaft

31 Familienpflegezeit - Sonstiges
Wichtig: Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Freistellung (Familienpflegezeit); der Arbeitgeber muss diese wollen. Für den Arbeitgeber kann die Vereinbarung einer Familienpflegzeit vorteilhaft sein, wenn er gute Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an sein Unternehmen binden möchte. Bis zur Beendigung der Nachpflegephase unterliegt das Arbeitsverhältnis einem besonderen Kündigungsschutz (§ 9 Abs. 3 FPfZG). Sollte der Arbeitnehmer während der Nachpflegephase das Arbeitsverhältnis selbst kündigen, ist er unter bestimmten Voraussetzungen verpflichtet, den Vorschuss an den Arbeitgeber in Raten zurückzuzahlen (§ 9 Abs. 2 FPfZG). Die Pflegezeitgesetze, Herr Schulz | Demografieagentur für die niedersächsische Wirtschaft

32 Vielen Dank! Demografieagentur für die niedersächsische Wirtschaft GmbH Adolfstr Hannover Geschäftsführer: Edmund Schulz Hans-Jürgen Hoffmann Telefon: 0511/ Internet: Die Pflegezeitgesetze, Herr Schulz | Demografieagentur für die niedersächsische Wirtschaft


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