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Veröffentlicht von:Ulfric Nentwig Geändert vor über 10 Jahren
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Wesentliche arbeitsgerichtliche Entscheidungen – 2. Halbjahr 2011 Reinbek – 15. Dezember 2011
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I.Gesetzesänderungen II.Kündigungsrecht III.Vertrags- und Schadensersatzrecht IV.Krankheit und Krankheitsfolgen V.AGG/Diskriminierungsschutz VI.Befristungsrecht VII.Betriebsverfassungsrecht
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I. Gesetzesänderungen 1.Leiharbeit / AÜG 2.Familienpflegezeit
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1. Leiharbeit / AÜG
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Gesetz zur Änderung des AÜG Wesentliche Neuerungen: 1.Ausweitung der Erlaubnispflicht 2.Verbot der Dauerleihe 3.Drehtürklausel 4.Rechte im Entleiherbetrieb 5.Mindestlohn
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1. Ausweitung der Erlaubnispflicht keine Bedeutung der Gewerbsmäßigkeit mehr Verleih im Rahmen der wirtschaftlichen Tätigkeit reicht aus Verleih im Rahmen der wirtschaftlichen Tätigkeit reicht aus fehlende Gewinnerzielungsabsicht oder nicht auf Dauer angelegter Verleih bedeutungslos fehlende Gewinnerzielungsabsicht oder nicht auf Dauer angelegter Verleih bedeutungslos Erfassung auch konzerninterner Verleihgesellschaften Erfassung auch konzerninterner Verleihgesellschaften aber: Ausnahme bei nur gelegentlicher Überlassung aber: Ausnahme bei nur gelegentlicher Überlassung 01.12.2011
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2. Verbot der Dauerleihe schwammige Formulierung schwammige Formulierung keine Höchstverleihdauer (2 Jahre) wie bis 2002 keine Höchstverleihdauer (2 Jahre) wie bis 2002 analog Sachgrundbefristung? analog Sachgrundbefristung? Sanktionen bei Verstoß? Sanktionen bei Verstoß? Zustimmungsverweigerungsgrund für BR Zustimmungsverweigerungsgrund für BR 01.12.2011
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3. Drehtürklausel = Verhinderung der Entlassung und anschließender Neueinstellung als Leiharbeitnehmer Regelung über Equal-Pay-Grundsatz Regelung über Equal-Pay-Grundsatz 6-Monats-Sperrfrist 6-Monats-Sperrfrist bei Ausscheiden bei diesem AG oder Konzernunternehmen bei Ausscheiden bei diesem AG oder Konzernunternehmen Bußgeld für Verleiher bei Verstoß gegen Equal-Pay Bußgeld für Verleiher bei Verstoß gegen Equal-Pay 01.05.2011
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4. Rechte im Entleiherbetrieb Informationspflicht über freie Arbeitsplätze (bußgeldbewehrt) Informationspflicht über freie Arbeitsplätze (bußgeldbewehrt) Zugang zu Gemeinschaftseinrichtungen oder -diensten Zugang zu Gemeinschaftseinrichtungen oder -diensten 01.12.2011
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5. Mindestlohn West: 7,60 brutto West: 7,60 brutto Ost: 6,55 brutto Ost: 6,55 brutto 01.12.2011
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Innerbetriebliche Stellungausschreibung – BAG Beschl. v. 01.02.2011 – 1 ABR 79/09
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Konsultationsverfahren nach § 81 SGB IX – BAG Beschl. v. 23.06.2010 – 1 ABR 3/09
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2. Familienpflegezeit
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Rückblick: Pflegezeitgesetz in Kraft seit 01.07.2008in Kraft seit 01.07.2008 ermöglicht Arbeitsfreistellung bei Wahrnehmung von Pflege naher Angehörigerermöglicht Arbeitsfreistellung bei Wahrnehmung von Pflege naher Angehöriger zwei Varianten kurzfristige Freistellung Pflegezeitzwei Varianten kurzfristige Freistellung Pflegezeit schafft Sonderkündigungsschutzschafft Sonderkündigungsschutz
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Kurzfristige Freistellung bis zu 10 Tage Arbeitsfreistellungbis zu 10 Tage Arbeitsfreistellung bei akutem Pflegebedarf, auch voraussichtlich plötzlich auftretend mindestens Pflegestufe Ibei akutem Pflegebedarf, auch voraussichtlich plötzlich auftretend mindestens Pflegestufe I unabhängig von Dauer des Arbeitsverhältnisses oder Beschäftigtenzahlunabhängig von Dauer des Arbeitsverhältnisses oder Beschäftigtenzahl bei nahen Angehörigenbei nahen Angehörigen
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Pflegezeit bis zu 6 Monaten Arbeitsfreistellungbis zu 6 Monaten Arbeitsfreistellung bei häuslicher Pflege naher Angehörigerbei häuslicher Pflege naher Angehöriger Nachweispflicht durch Bescheinigung Pflegekasse oder Medizinischer DienstNachweispflicht durch Bescheinigung Pflegekasse oder Medizinischer Dienst nicht bei Arbeitgebern mit weniger als 15 Beschäftigtennicht bei Arbeitgebern mit weniger als 15 Beschäftigten teilweise Freistellung möglichteilweise Freistellung möglich
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Begriff der Familienpflegezeit: Reduzierung der wöchentlichen Arbeitszeit Reduzierung der wöchentlichen Arbeitszeit bis zu 15 Stunden wöchentliche Reduzierung bis zu 15 Stunden wöchentliche Reduzierung bis zu maximal 24 Monate bis zu maximal 24 Monate bei gleichzeitiger Aufstockung des Arbeitsentgelts durch den Arbeitgeber bei gleichzeitiger Aufstockung des Arbeitsentgelts durch den Arbeitgeber
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Kein Rechtsanspruch auf Familienpflegezeit: nur auf Basis freiwilliger Vereinbarung nur auf Basis freiwilliger Vereinbarung anderes als bei Pflegezeit nach PflegeZG anderes als bei Pflegezeit nach PflegeZG
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Entgeltaufstockung und Förderung: als zinsloses Darlehen des Bundesamtes Familie als zinsloses Darlehen des Bundesamtes Familie Aufstockung ist Hälfte der Entgeltdifferenz Aufstockung ist Hälfte der Entgeltdifferenz Rückzahlung durch Arbeitnehmer in sog. Nachpflegephase Rückzahlung durch Arbeitnehmer in sog. Nachpflegephase Versicherungspflicht der Rückzahlung für Arbeitnehmer Versicherungspflicht der Rückzahlung für Arbeitnehmer ungenügende Regelungen bei Kündigung und Arbeitgeberwechsel ungenügende Regelungen bei Kündigung und Arbeitgeberwechsel
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Arbeitsrechtliche Regelungen: faktischer Kündigungsausschluss in Familienpflegezeit und Nachpflegephase faktischer Kündigungsausschluss in Familienpflegezeit und Nachpflegephase Kündigung nur mit Zustimmung Arbeitsschutzbehörde Kündigung nur mit Zustimmung Arbeitsschutzbehörde
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Perspektive: für Arbeitgeber aufgrund weitreichenden Kündigungsschutzes uninteressant für Arbeitgeber aufgrund weitreichenden Kündigungsschutzes uninteressant Arbeitnehmer können einfacher über PflegeZG und TzBfG agieren Arbeitnehmer können einfacher über PflegeZG und TzBfG agieren
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Mehrmalige Inanspruchnahme von Pflegezeit – BAG Urt. v. 15.11.2011 – 9 AZR 348/10
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3. Beschäftigtendatenschutzgesetz?
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Vollausschluss bestimmter Kategorien von Daten – EuGH Urt. v. 24.11.2011 – C-468/10
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II. Kündigungsrecht
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Freie Meinungsäußerung und Whistleblowing – EGMR Urt. v. 21.07.2011 – 28274/08
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Ich wünsche Ihnen ein besch… Wochenende – LAG Rheinland-Pfalz Urt. v. 23.08.2011 – 3 Sa 150/11
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Trend 2011: Die Facebook-Kündigung Postings am Arbeitsplatz Postings am Arbeitsplatz Postings über den Arbeitgeber Postings über den Arbeitgeber Postings mit Drohungen/Beleidungen gegen Vorgesetzte und Kollegen Postings mit Drohungen/Beleidungen gegen Vorgesetzte und Kollegen Postings mit Dokumentation von Arbeitspflichtverletzungen Postings mit Dokumentation von Arbeitspflichtverletzungen
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Falschbeantwortung der Frage nach Schwerbehinderung – BAG Urt. v. 07.07.2011 – 2 AZR 396/10
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Sonderkündigungsschutz bei Unkenntnis der Schwerbehinderung – BAG Urt. v. 09.06.2011 – 2 AZR 703/09
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Nachlese des Emmely-Urteils des BAG: prinzipiell keine Rechtsprechungsänderung prinzipiell keine Rechtsprechungsänderung Tendenz: insgesamt mehr Nachsicht auch bei teilweise massiven und auch strafbewehrten Pflichtverletzungen Tendenz: insgesamt mehr Nachsicht auch bei teilweise massiven und auch strafbewehrten Pflichtverletzungen
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Vortäuschen ordnungsgemäßer Aufgabenerfüllung – BAG Urt. v. 09.06.2011 – 2 AZR 284/10
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Erfassen von Parkplatzsuche als Arbeitszeit – BAG Urt. v. 09.06.2011 – 2 AZR 381/10
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Kündigung wegen sexueller Belästigung – BAG Urt. v. 09.06.2011 – 2 AZR 323/10
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III. Vertrags- und Schadensersatzrecht
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Überstunden und Vergütungserwartung – BAG Urt. v. 17.08.2011 – 5 AZR 406/10
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AGB-Kontrolle bei arbeitsvertraglichen Durchschnittsangaben – BAG Urt. v. 21.06.2011 – 9 AZR 236/10
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Bonuskürzungen bei einer Investmentbank – BAG Urt. v. 12.10.2011 – 10 AZR 756/10
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IV. Krankheit und Krankheitsfolgen
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Verfall von Urlaubsansprüchen – BAG Urt. v. 09.08.2011 - 9 AZR 425/10
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Urlaubsanspruch bei Dauererkrankung – 15 Monate – EuGH Urt. v. 22.11.2011 – C-214/10
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Vererblichkeit von Urlaubsansprüchen – BAG Urt. v. 20.09.2011 - 9 AZR 416/10
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V. AGG/Diskriminierungsschutz
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Anspruch auf Information über Mitbewerber – EuGH Urt. v. 21.07.2011 – C-104/10 (Kelly)
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Grundvergütung nach Lebensaltersstufen – EuGH Urt. v. 08.09.2011 – C-297/10
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Prüfungspflicht privater Arbeitgeber – BAG Urt. v. 13.10.2011 – 8 AZR 608/10
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VI. Befristungsrecht
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Vorbeschäftigung bei demselben Arbeitgeber – BAG Urt. v. 09.03.2011 – 7 AZR 657/09
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Entfristungsanspruch von Betriebsratsmitgliedern – ArbG München Urt. v. 08.10.2010 – 24 Ca 861/10 LAG Berlin-Brandenburg Urt. v. 04.11.2011 – 13 Sa 1549/11
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Sachgrundlose Befristung trotz Sachgrundangabe – BAG Urt. v. 29.06.2011 – 7 AZR 774/09
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Vereinbarung der ordentlichen Kündbarkeit – BAG Urt. v. 04.08.2011 – 6 AZR 436/10
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VII. Betriebsverfassungsrecht
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Auskunft über Person des Leiharbeitnehmers – BAG Beschl. v. 09.03.2011 – 7 ABR 137/09
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Leiharbeitnehmer und Information über befristete Beschäftigte – BAG Beschl. v. 01.06.2011 – 7 ABR 117/09
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Abmeldepflicht von BR-Mitgliedern – BAG Beschl. v. 29.06.2011 – 7 ABR 135/09
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Kein Anspruch auf Minderheitenbüro – LAG Berlin-Br. Beschl. v. 19.07.2011 – 7 TaBV 764/11
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Mord ist kein Arbeitsunfall – LSG Baden-Württemberg. v. 22.11.2011 – L 2 U 5633/10
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