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Veröffentlicht von:Hedwig Eberhardt Geändert vor über 8 Jahren
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Örtliches Planungsrecht Rechtliche Aspekte bei Betriebsansiedlungen, Einkaufs- und Fachmarktzentren Institut für Rechtswissenschaften Brunner Stefan, 0005787 Lebesmühlbacher Johannes, 0126636 Maier Myriam, 0026376 Reisner Martin, 9827172 Weberndorfer Ronald, 0125493
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Rechtliche Aspekte bei EKZ/FMZ Definition von EKZ bzw. FMZ NÖ-ROG § 17 Einkaufs- und Fachmarktzentrum Als Einkaufszentren bzw. Fachmarktzentren gelten: 1. Bauwerke für Handelsbetriebe und damit im Zusammenhang stehende Dienstleistungseinrichtungen, in denen Güter Letztverbrauchern angeboten werden und die auf einem Bauplatz nach einem wirtschaftlichen Gesamtkonzept eine bauliche, funktionelle und/oder organisatorisch in sich geschlossene Einheit bilden, gelten als Fachmarktzentren, wenn die Bruttogeschoßfläche (§ 1 Abs. 1 Z. 10)) über 1000 m² beträgt. Werden auch Lebensmittel angeboten, gelten diese Bauwerke als Einkaufszentren.
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Rechtliche Aspekte bei EKZ/FMZ Kernpunkte Güterangebot für Letztverbraucher Geschlossene Einheit nach wirtschaftlichem Gesamtkonzept Bruttogeschoßfläche über 1000 m² Widmung: Einkaufszentrum (Sortiment beinhaltet Lebensmittel) Fachmarktzentrum (Sortiment ohne Lebensmittel) Vereinbarkeit mit dem örtlichen Raumordnungsprogramm Vereinbarkeit mit überörtlichen Vorgaben
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Rechtliche Aspekte bei EKZ/FMZ „.. Bauplatz nach einem wirtschaftlichen Gesamtkonzept…“ „..Verkehr von Personen und Waren ohne Inanspruchnahme öffentlicher Verkehrsflächen…“ Betrieb P Strasse Betrieb Strasse P P P
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Rechtliche Aspekte bei EKZ/FMZ Ab der Untergrenze von 1000 m² > FMZ bzw. EKZ Gemäß § 1 Abs. 1 Z. 10 „…Summe der Grundrissflächen der Voll- und Nebengeschoße eines Gebäudes mit Ausnahme der für Garagen und Haustechnik verwendeten Bereiche. Die Bruttogeschoßfläche ist von den äußeren Begrenzungen der Umfassungswände zu berechnen;“ Flächengrenze Dies beinhaltet somit : Verkaufsflächen Lagerflächen Büroflächen Aufenthaltsräume Nicht hinzugezählt werden Kfz-Abstellanlagen!
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Rechtliche Aspekte bei EKZ/FMZ Bei der Festlegung der Baulandwidmungsart ist zu definieren: die maximal zulässige Bruttogeschoßfläche der Typus: - Bauland-Einkaufszentrum für EKZ - Bauland-Fachmarktzentrum oder Bauland Einkaufszentrum für FMZ Voraussetzung: positiver Abschluss einer Raumverträglichkeitsprüfung!! Flächengrenze Flächenwidmung
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Raumverträglichkeitsprüfung (RVP) wichtige Rolle bei EKZ/FMZ ROG schreibt RVP verpflichtend vor Bestandteil der Grundlagenforschung Gemeinde muss den Nachweis der Raumverträglichkeit bringen
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Raumverträglichkeitsprüfung (RVP) Was heißt raumverträglich? ROG: Verträglichkeit der abschätzbaren Auswirkungen einer Maßnahme mit: Naturraum Siedlungsstrukturen Wirtschaft Verkehr Erholung u. dgl.
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Raumverträglichkeitsprüfung (RVP) Was wird geprüft? ROG: bei der Prüfung der Raumverträglichkeit vor allem Bedachtnahme auf: den Verkehr die Zentrenstruktur die Wirtschaftsstruktur die Inanspruchnahme des Bodens für bauliche Nutzungen
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Raumverträglichkeitsprüfung (RVP) Schwachpunkte: keine einheitlichen Standards und Regelungen keine gültigen Analysemethoden keine normierten (Grenz-) Werte
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Raumverträglichkeitsprüfung (RVP) In der Praxis sind 2 Kriterien ausschlaggebend: der motorisierte Individualverkehr die Auswirkungen auf die Wirtschaftsstruktur (Killerkriterium Nr.1)
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Raumverträglichkeitsprüfung (RVP) Aufgabe des Landes (Landesregierung): Aufsichtsbehörde für örtliche Planungen Kontroll- und Planungsinstanz
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