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Baulandmobilisierung durch städtebauliche Verträge

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Präsentation zum Thema: "Baulandmobilisierung durch städtebauliche Verträge"—  Präsentation transkript:

1 Baulandmobilisierung durch städtebauliche Verträge
Erläuterungen zu § 11 BauGB

2 Darstellung der Baulandsituation
Bedarf an Bauland: 50 – 70 Anfragen pro Jahr (1-2 tel. Anfragen pro Woche) Sehr geringer Bestand an Altbauten Relativ hoher Baulandpreis/Kaufpreisvorstellungen Nachbargemeinden weisen umfangreich Bauland aus. Bestehende Baulandreserven: Bauplätze ges. bebaut unbebaut zu erwerben BG Langellern BG Oberer Scheckert Ortsgebiet ges. (Kataster)

3 Darstellung der Baulandsituation
Baulandreserven gem. Flächennutzungsplan (wichtig für Verhandlungen!!) Bereich „Lausrain/Scheckert“: (z.Zt. MI) = qm bzw. ca. 16 – 18 Bauplätze Bereich „Zeilweg“ (WA) = qm bzw. 20 – 22 Bauplätze Bereich „Birkäcker“ = qm bzw. 10 – 12 Bauplätze Weitere Bereiche: „Götz-Gelände“ (GE), „Zeilweg-Einfahrt“ (MI), sowie mögl. Abrundungen „Birkachstraße“, „Bachwiese“, „Sandflur“

4 Darstellung der Baulandsituation Planbereich „Lausrain-Scheckert“

5 Darstellung der Baulandsituation Planbereich „Zeilweg“

6 Darstellung der Baulandsituation Planbereich „Birkäcker“

7 Darstellung der Baulandsituation Planbereich Zeilweg (MI)

8 Darstellung der Baulandsituation Plan „Übrige Bereiche“

9 Bisheriges Verfahren Wertentwicklung für Eigentümer
140 105 >80 40 3-4

10 Bisheriges Verfahren Kosten der Gemeinde = ca. 11,70 €/qm zzgl
Bisheriges Verfahren Kosten der Gemeinde = ca. 11,70 €/qm zzgl. Kosten für: Unterhalt Straße + Straßenbeleuchtung, Spielplätze, Lärmschutz, Anteile Krippe, KiGa, Schule, Verwaltungskosten, Bauhof, insgesamt lt. BLE bis zu 30.-€/qm (ges.: 60.- €/qm). 1,30 2,10 3,00 5,30

11 Bisheriges Verfahren Wertsteigerung verbleibt weitgehend beim Eigentümer. Kosten für die Gemeinde werden nur zum Teil durch Umlegungsbeitrag gedeckt (langfristig nur zu ca. 50%). Bauland steht für Bedarf nur teilweise zur Verfügung, da von den Planungen des Eigentümers abhängig. Bauland verteuert sich durch knappes Angebot.

12 Städtebauliche Verträge
Grundvoraussetzung für Verhandlung mit Eigentümern: - Es stehen mehrere Alternativen der Ausweisung von Bauland zur Verfügung. Somit muss dann, wenn Eigentümer die Vereinbarung verweigern, auf andere Gebiete ausgewichen werden. - Die Gemeinde beginnt mit der Planungsphase erst dann, wenn die Grundstücksverhandlungen abgeschlossen sind. - Die planungsrechtlichen Voraussetzungen müssen vorher mit dem LRA Würzburg abgestimmt sein + Planungsskizze für Berechnung der erschließungsbedingten Kosten.

13 Städtebauliche Verträge, Grundsätze
Prinzip der städtebaulichen Rechtfertigung Allgemeine und spezielle Rechtfertigung durch gemeindliche Aufgabe im konkreten Fall erforderlich. Prinzip des Koppelungsverbots Die Gemeinde darf sich keine Gegenleistung versprechen lassen, die nicht in sachlichem Zusammenhang mit der Leistung steht. Hoheitliche Leistungen dürfen nicht von wirtschaftlichen Gegenleistungen abhängig gemacht werden und der Vertragspartner darf nicht bereits einen Anspruch auf die Gegenleistung haben. Prinzip der Angemessenheit von Leistung und Gegenleistung Wie viel Planungsgewinn muss beim Eigentümer verbleiben? Wirtschaftlichkeitsberechnung. Welche Bindungen muss er akzeptieren? Prinzip der Gleichbehandlung Eigentümer dürfen nicht willkürlich ungleich behandelt werden.

14 Städtebauliche Verträge - Anwendungsfälle
Einheimischenmodelle (Weilheimer, Traunsteiner, Echinger Modell) Fiskalerwerb oder städtebaulicher Vertrag Folgekostenverträge z.B. Kindergärten, Lärmschutzwall, Änderung Druckzonen etc. Verträge über Planungskosten oder naturschutzrechtlichen Ausgleich Private Umlegungen (z.B. Stuttgarter Modell) Abtretung von Eigentumsanteilen zu bestimmten Konditionen - Kombinationen aus diesen Modellen -

15 Städtebauliche Verträge – Angebot der BLS Referenz Gemeinde Kürnach
Dienstleistungsangebot mit: Rechtssicherer Vertragsgestaltung bis zur notariellen Beurkundung, Auf Wunsch Übernahme der Erwerbsverhandlungen, Auf Wunsch Werbung, Vermarktung und Zwischenfinanzierung, Erstellung der Wirtschaftlichkeitsberechnung. Ablauf in Bezug auf das primäre Gebiet „Scheckert-Lausrain“: Abstimmung des Gebietscharakters (bisher MI – Konflikt GE „Götz“) Erstellung einer realistischen Planskizze zur Ermittlung von Flächen für öffentlichen Bedarf Vorgespräch mit allen Eigentümern – Grundsatzbeschluss?

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