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Veröffentlicht von:Gesche Brauer Geändert vor über 9 Jahren
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Gehaltsabrechnungen Besondere Bundessportförderung
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Laut Richtlinien können die gesamten „Lohnkosten“,(Gehälter/Honorare) inklusive gesetzlicher „Lohnnebenkosten“ für DienstnehmerInnen abgerechnet werden.
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Folgende Möglichkeiten stehen offen Gesamtes „Lohnkonto“ (DN-Lohnkonto und Summentabelle) wird vorgelegt und kann prozentuell auf die „TOTOKONTEN“ z.B. 3f, 2a, 2b, …. nach den Arbeitszeiten aufgeteilt werden. Voraussetzung ist, dass alle Dienstnehmer die im Verband abgerechnet werden, erfasst sind. Alle Belege Gebietskrankenkasse, Finanzamt, Gemeinde und Kommunalsteuer.., sind mit Original- zahlungsnachweisen vorzulegen.
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Wenn nur einzelne Dienstnehmer abgerechnet werden:
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Nachweis beim jeweiligen TOTO- Konto nur Nettolöhne: Originalauszahlungsbeleg notwendig u. DN-Lohnkonto Bruttolöhne: Originalzahlungsbelege der Sozialversicherung, FA u. Gemeinde Allerdings ist der Nachweis zu erbringen, dass der Dienstnehmer in der Summe der Lohnnebenkosten enthalten ist.
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Musterdienstvertrag Musterdienstvertrag
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Sonstiges Werkvertrag Freier Dienstvertrag Vergütungen (Trainer, Sportler und Schiedsrichter) Honorarnoten Alle Vereinbarungen dürfen nicht den gesetzlichen Grundlagen entgegenstehen!
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