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Veröffentlicht von:Eberhard Schneck Geändert vor über 9 Jahren
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Besucher haben sich beim Betreten von internen Zonen, Sicherheitszonen und Hochsicherheitszonen mit amtlichen Ausweisen zu identifizieren und entsprechend zu registrieren. Registrierte Besucher sind je nach Vertrauenswürdigkeit, Grund des Besuches, Auftrag, Dauer des Aufenthaltes, Höhe der zu besuchenden Zonenstufe usw. zu begleiten oder zu überwachen. Besucher, welche sehr oft in die internen Zonen eines Unternehmens Eintritt haben müssen, sind als externe Mitarbeitende zu registrieren.
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Externe Mitarbeitende: Berater, Reinigungspersonal, Unterhaltstechniker usw., die regelmässig eine interne Zone eines Unternehmens betreten müssen, haben wie interne Mitarbeitende eine Vertraulichkeitserklärung zu unterzeichnen, erhalten Zutrittsmittel wie Badges (ev. speziell bezeichnet mit „Extern“), Schlüssel usw. und müssen die Verhaltensregeln im Bereich des Zutrittsschutzes kennen.
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Linienvorgesetzte regeln in Zusammenarbeit mit den verantwortlichen Raumownern den Zutritt für ihre Mitarbeitenden (inkl. externe Mitarbeitende). Raumowner und Linienvorgesetze überprüfen periodisch die bewilligten Zutrittsrechte für ihre Räume resp. Mitarbeitende.
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