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2000er Gesetz zur Einbürgerung

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Präsentation zum Thema: "2000er Gesetz zur Einbürgerung"—  Präsentation transkript:

1 2000er Gesetz zur Einbürgerung
Universität Erlangen-Nürnberg Proseminar Migrations- und Integrationspolitik Dozentin: Dr. Petra Bendel Referentin: Katharina Eckstein

2 Gliederung 0. Einleitung:WARUM Einbürgerung?
I. Die Entwicklung des Staatsangehörigkeitsrechts II. Die Reform des Staatsangehörigkeitsgesetz III. Thesen und Diskussion

3 Welche Vorteile hat generell eine Einbürgerung in der BRD?
Aktive und passive Teilnahe am politischen Prozess Bürgerrechte Staatliche Unterstützung ( Bsp.: Sozialhilfe) Berufsfreiheit Recht auf Einreise, Aufenthalt und Verbot der Ausweisung

4 Zielgruppe  Einbürgerungswillige Ausländer in der BRD mit rechtmäßigem Aufenthalt und Aufenthaltsabsicht auf Dauer

5 Ausländer in Deutschland
Überwiegend Drittstaatenangehörige( wie Türkei, Serbien- Montenegro)

6 I. Die Entwicklung des Staatsangehörigkeitsrechts
1817 „Regelung der Staatsangehörigkeitsverhältnisse“ „Reichs und Staatsangehörigkeitsgesetz“ >RUStAG< 1913 Gleichheitsgrundsatz 1957 Einbürgerungsrichtlinien 1977 1990/93 „Ausländergesetz“ 1999/2000 „Staatsangehörigkeitsgesetz“

7 „Reformen“ in den 90 ern 1990 1993 1990 Wirklich eine Erleichterung? Ausländergesetz Ermessenseinbürgerung in Rechtsansprüche Umfassende(!)Reform des Einbürgerungsgesetzes 1993 Kaum wesentliche Reformen! Begriff „Integration“ fehlt! 1998 1999/2000

8 II. Die Reform des Staatsangehörigkeitsgesetz- Entwicklung bis 1998
Gesetzesentwurf für Reform Einflussvariablen: Parteipositionen CDU/CSU: „Nein“ zur doppelten Staatsangehörigkeit Leitkulturdebatte negativ positiv Bundesrat „schwarze Mehrheit“ im Bundesrat Parteiposition FDP: Vorschlag „Optionsmodell“ Gesetz

9 Gesetzesentwurf: (SPD/GRÜNE)
wirkliche Vereinfachung der Einbürgerung INTEGRATION vor allem von Kinder OK für Mehrstaatigkeit

10 Inhalt des neuen Gesetzes
Einbürgerung Automatisch oder Antrag

11 Deutscher „automatisch“ Ius sanguinis+Ius solis
Geltend für die „2. Generation“ Ius sanguinis Abstammungsprinzip + = D T Mehrstaatigkeit möglich! NEU: Ius solis  Geburtsortprinzip * + = Bis 18, dann Entscheidung nach Optionsmodell

12 Mind. 1 Elternteil lebt seit 8 Jahren rechtmäßig in der BRD

13 Kind ausländischer Eltern mit Geburtsort Deutschland
Das Optionsmodell Kind ausländischer Eltern mit Geburtsort Deutschland Mehrstaatigkeit bis Volljährigkeit Entscheidung für eine Staatsangehörigkeit zwischen 18 und 23 Evtl. Beibehaltungsgenehmigung (bis 21 mögl.)

14 Einbürgerung auf „Antrag“
„Anspruch“ „Ermessen“ Einbürgerung 1. Generation rechtmäßiger Aufenthalt seit 8Jahren (mit Integrationskurs: 7Jahre) Lebensunterhalt für sich und Familie ohne staatliche Hilfe(Sozial-(Arbeitslosenhilfe) Straffreiheit Ausreichende Deutschkenntnisse Bekenntnis zur FDGO Aufgabe der ehemaligen Staatsangehörigkeit Kein Rechtsanspruch der Behörden mehr Mindestanforderungen: Kein Ausweisungsgrund Wohnung, Selbstversorgung Erleichterte Einbürgerung von Ehegatten(„Sollanspruch“, älteren Personen ab 60, Spitzensportlern, Flüchtlingen Prinzip: Vermeidung von Mehrstaatigkeit

15 Einbürgerungen bis 2005

16 Einbürgerungen von Ausländerinnen und Ausländern 2000 bis 2005
2000 + 30,3 2001 – 4,6 2002 – 13,2 2003 – 8,9 2004 – 9,6 2005 117 241 – 7,8 Jahr Einbürgerungen Anzahl Veränderung gegenüber dem Vorjahr in % Herausgeber: © Statistisches Bundesamt Pressestelle, Verbreitung mi Quellenangabe ewrünscht

17 ZUKUNFT: Erfolg, Misserfolg??
These 1: Einbürgerungen gehen erstmals zurück Identität Politische Teilhabe teilweise ohne Einbürgerung These 2: Kinder (2. Generation) nach Optionsmodell werden die deutsche Staatsangehörigkeit behalten Leben in Deutschland mit allen (Bürgerrechten) Verbesserte Integration 2018

18 Einbürgerungsfragen Hessen und Baden-Württemberg
1 Beispiel aus Hessen: Aus „Grundlinien deutscher Geschichte“: Was verstehen sie unter dem Begriff „Reformation“ und wie wird sie eingeleitet? Begründung:Vergangenheit von Deutschland muss man kennen um überhaupt über die jetzige politische Ordnung urteilen zu können 1 Beispiel aus Baden- Württemberg Was halten sie von folgender Aussage? „Demokratie ist eine schlechte Regierungsform die wir haben, aber die Beste die es gibt“  Haltung zur FDGO

19

20 KRITIK? Optionsmodell optimal?
Anforderungen an Ausländer für Einbürgerung? Leitfragen der Bundesländer: gleiche Bedingungen? Assimilation statt Integration?


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