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2000er Gesetz zur Einbürgerung
Universität Erlangen-Nürnberg Proseminar Migrations- und Integrationspolitik Dozentin: Dr. Petra Bendel Referentin: Katharina Eckstein
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Gliederung 0. Einleitung:WARUM Einbürgerung?
I. Die Entwicklung des Staatsangehörigkeitsrechts II. Die Reform des Staatsangehörigkeitsgesetz III. Thesen und Diskussion
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Welche Vorteile hat generell eine Einbürgerung in der BRD?
Aktive und passive Teilnahe am politischen Prozess Bürgerrechte Staatliche Unterstützung ( Bsp.: Sozialhilfe) Berufsfreiheit Recht auf Einreise, Aufenthalt und Verbot der Ausweisung
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Zielgruppe Einbürgerungswillige Ausländer in der BRD mit rechtmäßigem Aufenthalt und Aufenthaltsabsicht auf Dauer
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Ausländer in Deutschland
Überwiegend Drittstaatenangehörige( wie Türkei, Serbien- Montenegro)
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I. Die Entwicklung des Staatsangehörigkeitsrechts
1817 „Regelung der Staatsangehörigkeitsverhältnisse“ „Reichs und Staatsangehörigkeitsgesetz“ >RUStAG< 1913 Gleichheitsgrundsatz 1957 Einbürgerungsrichtlinien 1977 1990/93 „Ausländergesetz“ 1999/2000 „Staatsangehörigkeitsgesetz“
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„Reformen“ in den 90 ern 1990 1993 1990 Wirklich eine Erleichterung? Ausländergesetz Ermessenseinbürgerung in Rechtsansprüche Umfassende(!)Reform des Einbürgerungsgesetzes 1993 Kaum wesentliche Reformen! Begriff „Integration“ fehlt! 1998 1999/2000
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II. Die Reform des Staatsangehörigkeitsgesetz- Entwicklung bis 1998
Gesetzesentwurf für Reform Einflussvariablen: Parteipositionen CDU/CSU: „Nein“ zur doppelten Staatsangehörigkeit Leitkulturdebatte negativ positiv Bundesrat „schwarze Mehrheit“ im Bundesrat Parteiposition FDP: Vorschlag „Optionsmodell“ Gesetz
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Gesetzesentwurf: (SPD/GRÜNE)
wirkliche Vereinfachung der Einbürgerung INTEGRATION vor allem von Kinder OK für Mehrstaatigkeit
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Inhalt des neuen Gesetzes
Einbürgerung Automatisch oder Antrag
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Deutscher „automatisch“ Ius sanguinis+Ius solis
Geltend für die „2. Generation“ Ius sanguinis Abstammungsprinzip + = D T Mehrstaatigkeit möglich! NEU: Ius solis Geburtsortprinzip * + = Bis 18, dann Entscheidung nach Optionsmodell
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Mind. 1 Elternteil lebt seit 8 Jahren rechtmäßig in der BRD
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Kind ausländischer Eltern mit Geburtsort Deutschland
Das Optionsmodell Kind ausländischer Eltern mit Geburtsort Deutschland Mehrstaatigkeit bis Volljährigkeit Entscheidung für eine Staatsangehörigkeit zwischen 18 und 23 Evtl. Beibehaltungsgenehmigung (bis 21 mögl.)
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Einbürgerung auf „Antrag“
„Anspruch“ „Ermessen“ Einbürgerung 1. Generation rechtmäßiger Aufenthalt seit 8Jahren (mit Integrationskurs: 7Jahre) Lebensunterhalt für sich und Familie ohne staatliche Hilfe(Sozial-(Arbeitslosenhilfe) Straffreiheit Ausreichende Deutschkenntnisse Bekenntnis zur FDGO Aufgabe der ehemaligen Staatsangehörigkeit Kein Rechtsanspruch der Behörden mehr Mindestanforderungen: Kein Ausweisungsgrund Wohnung, Selbstversorgung Erleichterte Einbürgerung von Ehegatten(„Sollanspruch“, älteren Personen ab 60, Spitzensportlern, Flüchtlingen Prinzip: Vermeidung von Mehrstaatigkeit
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Einbürgerungen bis 2005
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Einbürgerungen von Ausländerinnen und Ausländern 2000 bis 2005
2000 + 30,3 2001 – 4,6 2002 – 13,2 2003 – 8,9 2004 – 9,6 2005 117 241 – 7,8 Jahr Einbürgerungen Anzahl Veränderung gegenüber dem Vorjahr in % Herausgeber: © Statistisches Bundesamt Pressestelle, Verbreitung mi Quellenangabe ewrünscht
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ZUKUNFT: Erfolg, Misserfolg??
These 1: Einbürgerungen gehen erstmals zurück Identität Politische Teilhabe teilweise ohne Einbürgerung These 2: Kinder (2. Generation) nach Optionsmodell werden die deutsche Staatsangehörigkeit behalten Leben in Deutschland mit allen (Bürgerrechten) Verbesserte Integration 2018
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Einbürgerungsfragen Hessen und Baden-Württemberg
1 Beispiel aus Hessen: Aus „Grundlinien deutscher Geschichte“: Was verstehen sie unter dem Begriff „Reformation“ und wie wird sie eingeleitet? Begründung:Vergangenheit von Deutschland muss man kennen um überhaupt über die jetzige politische Ordnung urteilen zu können 1 Beispiel aus Baden- Württemberg Was halten sie von folgender Aussage? „Demokratie ist eine schlechte Regierungsform die wir haben, aber die Beste die es gibt“ Haltung zur FDGO
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KRITIK? Optionsmodell optimal?
Anforderungen an Ausländer für Einbürgerung? Leitfragen der Bundesländer: gleiche Bedingungen? Assimilation statt Integration?
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