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4. IT-ANWENDERTAG Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis

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Präsentation zum Thema: "4. IT-ANWENDERTAG Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis"—  Präsentation transkript:

1 4. IT-ANWENDERTAG Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis
Mittwoch, 23. Juli 2014 Verschlüsselung, Zugangseröffnung, VPS, D

2 Agenda Anforderungen an E-Mails Probleme von E-Mails Lösungsansätze
4. IT-ANWENDERTAG Workshop „ Verschlüsselung, Zugangseröffnung, VPS, D “ Agenda Anforderungen an s Probleme von s Lösungsansätze Virtuelle Poststelle Verschlüsselte Anwenderkommunikation D Zugangseröffnung

3 Anforderungen an E-Mails
Authentizität Mit der Authentizität einer ist gemeint, dass sichergestellt ist, dass die auch wirklich vom Absender stammt, also ein Original ist und keine betrügerische Fälschung. Datenschutz Datenschutz bezeichnet bei s im Wesentlichen den Schutz vor Mitlesen durch Dritte auf dem Übertragungsweg. Integrität Als Integrität bezeichnet man das Schutzziel, dass der - Inhalt bei der Übertragung vollständig und unverändert bleibt.

4 Vergleich mit einer Postkarte (1)
Probleme von s Vergleich mit einer Postkarte (1) herkömmliche (unverschlüsselte) s sind mit einer Postkarte vergleichbar, weil deren Inhalt offen und einfach lesbar verschickt wird. verschlüsselte s entsprechen einem verschlossenen Brief, aber -Verschlüsselung ist heute eher die Ausnahme. (Auch bei einer verschlüsselten ist neben dem Absender und den Empfängern - wie bei einem Brief - zusätzlich die Betreffzeile lesbar.) s werden wie Postsachen beim -Dienstleister wie bei einem Postamt gelagert. Somit sind unverschlüsselte s wie Postkarten beim -Dienstleister lesbar.

5 Vergleich mit einer Postkarte (2)
Probleme von s Vergleich mit einer Postkarte (2) eine passiert auf dem Weg durch das Internet üblicherweise die Rechner verschiedener Unternehmen in verschiedenen Ländern. (Theoretisch kann eine ihren Weg über den halben Erdball durch viele Länder über viele Zwischen-stationen nehmen, und alle Beteiligten können diese mitlesen. Es ist nicht unbedingt anzunehmen, dass in allen beteiligten Ländern bzw. bei allen beteiligten Internet-Unternehmen das Fernmeldegeheimnis bzw. der Datenschutz einen ausreichend hohen Stellenwert genießt.) wie bei einem Brief oder einer Postkarte lassen sich s mit einer falschen Absenderadresse verschicken, was zum Beispiel bei Spam oder Phishing oft zu beobachten ist. bei den allermeisten s wird auf die elektronische Unterschrift (Signatur) verzichtet und unsignierte s werden vom Empfänger trotz fehlender bzw. eingeschränkter Rechtskraft im Allgemeinen akzeptiert. Passwortänderungen ….

6 Vergleich mit einer Postkarte (3)
Probleme von s Vergleich mit einer Postkarte (3) Zusammenfassend kann gesagt werden, dass bei herkömmlichen s ein noch viel geringerer Sicherheitsstandard als bei einer Postkarte allgemein akzeptiert ist, obwohl kaum ein Mensch daran denken würde, mit einer Postkarte persönliche sensible Daten zu versenden. Vermutlich ist diese Akzeptanz der mangelnden Transparenz der -Technologie geschuldet, weil die Risiken für den Nicht-Computerexperten nicht so offensichtlich, nicht erkennbar oder schlichtweg unbekannt sind, oder die Nachteile werden im Vergleich zu den vielen Vorteilen einfach in Kauf genommen.

7 Probleme von E-Mails Beweiskraft (1)
auch mit einfachen s können rechtserhebliche Erklärungen abgegeben und Verbindlichkeiten begründet werden. Jedoch sind Formvorschriften zu beachten. s haben allerdings wenig Beweiskraft, da der Sender bei den herkömmlichen Protokollen und Log-Mechanismen nicht längerfristig die Möglichkeit hat, zu beweisen, wann er was an wen versendet, ob der Empfänger die erhalten hat oder ob sie tatsächlich abgesendet wurde.

8 Probleme von E-Mails Beweiskraft (2)
Durch eine digitale Signatur und vor allem durch eine qualifizierte elektronische Signatur können im Rechtsverkehr (Zivilrecht, Verwaltungsrecht) Verbindlichkeiten geschaffen werden, die gerichtlich leichter durchsetzbar sind. Umgangs- sprachlich wird dann von einer „digitalen Unterschrift“ gesprochen. Das verbindliche Setzen eines Zeitstempels wird unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls anerkannt. Näheres wird beispielsweise im deutschen Signaturgesetz geregelt.

9 Virtuelle Poststelle (VPS) (1)
Lösungsansätze Virtuelle Poststelle (VPS) (1)

10 Virtuelle Poststelle (VPS) (2)
Lösungsansätze Virtuelle Poststelle (VPS) (2)

11 Sichere Kommunikation mit dem Jobcenter
Lösungsansätze Sichere Kommunikation mit dem Jobcenter Einrichtung einer verschlüsselten -Kommunikation Voraussetzungen: Austausch von öffentlichen Schlüsseln neue Mitarbeiter müssen eingerichtet werden keine Unterstützung von Verteilern

12 am 7. Juni 2013 wurde das E-Government-Gesetz des Bundes beschlossen.
Lösungsansätze D (1) am 7. Juni 2013 wurde das E-Government-Gesetz des Bundes beschlossen. Bundesbehörden müssen ab Sommer 2014 einen elektronischen Kontaktweg über D und den neuen Personalausweis anbieten. Baden-Württemberg arbeitet an einer Umsetzung in Landesrecht.

13 Lösungsansätze De-Mail (2)
Das Hauptziel von D ist es, Nachrichten und Dokumente über das Internet vertraulich, sicher und nachweisbar zu versenden und zu empfangen.

14 geplante Umsetzung beim Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis
Lösungsansätze D (3) geplante Umsetzung beim Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis

15 Zugangseröffnung nach §3a LVwVfG (1)
Das Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis eröffnet diesen Zugang nach Maßgabe der folgenden Bedingungen, welche nur für die Kommunikation mit dem Landratsamt und nicht für Dritte (verlinkte Einrichtungen, andere Behörden etc.) gelten Formfreie Kommunikation Für eine formfreie Kommunikation (hier ist Ihre eigenhändige Unterschrift nicht zwingend vorgeschrieben) wurde folgende -Adresse eingerichtet: Poststelle Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis: Formfreie s können zudem auch an alle auf bzw. angebotenen oder auf Briefköpfen des Landratsamtes Schwarzwald-Baar-Kreises ausgewiesenen -Adressen gesendet werden.

16 Formgebundene Kommunikation
Zugangseröffnung nach §3a LVwVfG (2) Formgebundene Kommunikation für eine formgebundene Kommunikation (hier ist Ihre eigenhändige Unterschrift gesetzlich vorgeschrieben) müssen Sie Ihr Dokument mit einer sogenannten qualifizierten elektronischen Signatur gemäß § 2 Absatz 1 Nr. 2 Signaturgesetz (SigG) versehen. für rechtsverbindliche s steht Ihnen ausschließlich folgende Adresse zur Verfügung: "virtuelle" Poststelle des Landratsamts Schwarzwald-Baar-Kreis:

17 Rechtsbehelfsbelehrung (Neufassung; Stand April 2014)
Zugangseröffnung nach §3a LVwVfG (3) Rechtsbehelfsbelehrung (Neufassung; Stand April 2014) „Gegen diese Entscheidung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis, Am Hoptbühl 2, Villingen-Schwenningen schriftlich oder zur Nieder-schrift einzulegen. Der Widerspruch kann auch durch mit qualifizierter elektronischer Signatur nach dem Signaturgesetz erhoben werden. Die -Adresse lautet: Weitere Hinweise zur Einlegung eines Widerspruchs per , insbesondere zu der qualifizierten elektronischen Signatur, erhalten Sie auf der Homepage des Landratsamts Schwarzwald-Baar-Kreis.“

18 Vielen Dank für Ihr Kommen!


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