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Titel des Quiz Spielmodus umschalten: Mehrere Spieler

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Präsentation zum Thema: "Titel des Quiz Spielmodus umschalten: Mehrere Spieler"—  Präsentation transkript:

1 Titel des Quiz Spielmodus umschalten: Mehrere Spieler
Maximale Überlegungszeit: 100 Sekunden Das Quiz neu starten. (Punktestand zurücksetzen) Das Quiz fortsetzen. (Spielstand beibehalten) Gebrauchsanweisung oder Spielregel lesen. Das Protokoll einsehen für Gruppe 1 oder Gruppe 2.

2 Befristung ohne Sachgrund Befristung Befristung
Wirksamkeit Befristung Sachlicher Grund Befristung ohne Sachgrund Befristung Probezeit/ Probearbeits- verhältnis Befristung Kündigung von befristeten Verhältnissen Befristung Verlängerung und Anschlussverbot 1 1 1 1 1 1 2 2 2 2 2 2 3 3 3 3 3 3 4 4 4 4 4 4 5 5 5 5 5 5 Hauptmenu An der Reihe ist Gruppe 1 mit Frage 30 (Einsatz 1 Punkte)

3 Spielregel Es spielen zwei Personen gegeneinander oder es können auch zwei Gruppen gegeneinander spielen. Der Computer stellt beiden Spielern oder Spielgruppen abwechselnd Fragen. Gewonnen hat, wer am Ende des Spiels die meisten Punkte hat. Das Quiz ist zu Ende, wenn alle 30 Fragen beantwortet sind. Für die Beantwortung jeder Frage hat man nur die festgelegte Bedenkzeit. Sie wird auf der Startseite eingestellt. Braucht man länger, bekommt man einen Strafpunkt abgezogen. Über „Start“ gelangt man zur Themenauswahl. Jeder Spieler kann zwischen 6 Themen wählen. Innerhalb jedes Themas kann man zwischen 5 Schwierigkeitsgraden wählen (1-5 Punkte). zum Hauptmenu

4 Gebrauchsanweisung Das Quiz wird mit der Maus gespielt.
Zu jedem Thema gibt es fünf Fragen in unterschiedlichen Schwierig- keitsstufen (1 = einfach bis 5 = schwer). Die Frage wird mit einem Mausklick ausgewählt. Beantwortet man die Frage richtig, wird der Punktwert dem Konto gutgeschrieben. Beantwortet man sie falsch, wird der Punktwert vom Konto abgezogen. Jeder Spieler oder jede Spielgruppe entscheidet selbst über seinen Einsatz (1 bis 5 Punkte). Zu jeder Frage gibt es vier Antwortwahlalternativen, von denen nur eine richtig ist. Durch Mausklick auf A, B, C oder D wählt man die richtige Antwortwahlalternative. Beantwortet ein Spieler eine Frage falsch, wird sie ihm noch einmal gestellt. zum Hauptmenu

5 Befristung: Wirksamkeit– Frage 1
Wirksamkeit und Rechtsfolgen der Befristung des Arbeitsvertrages sind geregelt im... A Arbeitsförderungsgesetz B Kündigungsschutzgesetz C Teilzeit- und Befristungsgesetz D Bürgerlichen Gesetzbuch

6 A war falsch  Die Frage lautete:
Wirksamkeit und Rechtsfolgen der Befristung des Arbeitsvertrages sind geregelt im... Du hast angeklickt A Arbeitsförderungsgesetz Oh, das ist leider falsch!

7 B war falsch  Die Frage lautete:
Wirksamkeit und Rechtsfolgen der Befristung des Arbeitsvertrages sind geregelt im... Du hast angeklickt B Kündigungsschutzgesetz Leider nicht!

8 C war richtig  Das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) regelt im deutschen Arbeitsrecht das Recht der Teilzeitarbeitsverhältnisse und der befristeten Beschäftigung. Ziel des Gesetzes ist es die Voraussetzungen für die Zulässigkeit befristeter Arbeitsverträge festzulegen und die Diskriminierung von teilzeitbeschäftigten und befristet beschäftigten Arbeitnehmern zu verhindern.

9 D war falsch  Die Frage lautete:
Wirksamkeit und Rechtsfolgen der Befristung des Arbeitsvertrages sind geregelt im... Du hast angeklickt D Bürgerlichen Gesetzbuch Schade!

10 Befristung: Wirksamkeit– Frage 2
Welche der folgenden Aussagen ist falsch? A Wenn eine Befristung wirksam ist, endet Sie automatisch durch Ablauf der Frist. B Wenn eine Befristung wirksam ist, darf sie beliebig oft verlängert werden. C Wenn eine Befristung wirksam ist, kann nur dann ordentlich gekündigt werden wenn dies einzelvertraglich oder im anwendbaren Tarifvertrag vereinbart ist. D Wenn eine Befristung wirksam ist, kann sich das Arbeitsverhältnis unter Umständen auf unbestimmte Zeit verlängern.

11 A war falsch  Die Frage lautete:
Welche der folgenden Aussagen ist falsch? Du hast angeklickt A Wenn eine Befristung wirksam ist, endet Sie automatisch durch Ablauf der Frist. Versuchs nochmal!

12 B war richtig  Ein befristetes Arbeitsverhältnis darf nicht beliebig oft verlängert werden. Hier gelten besondere Regelungen.

13 C war falsch  Die Frage lautete:
Welche der folgenden Aussagen ist falsch? Du hast angeklickt C Wenn eine Befristung wirksam ist, kann nur dann ordentlich gekündigt werden wenn dies einzelvertraglich oder im anwendbaren Tarifvertrag vereinbart ist. Lies dich lieber nochmal in das Thema ein!

14 D war falsch  Die Frage lautete:
Welche der folgenden Aussagen ist falsch? Du hast angeklickt D Wenn eine Befristung wirksam ist, kann sich das Arbeitsverhältnis unter Umständen auf unbestimmte Zeit verlängern. Das kannst du doch besser!

15 Befristung: Wirksamkeit – Frage 3
Was zählt nicht zu den formellen Voraussetzungen einer wirksamen Befristung? A Der Abschluss eines Arbeitsvertrags. B Die Zustimmung des Betriebsrates. C Die schriftliche Vereinbarung der Befristung des Arbeitsverhältnisses. D Im Falle der Befristung aus sachlichen Grund die schriftliche Beurkundung des Befristungsgrunds.

16 A war falsch  Die Frage lautete:
Was zählt nicht zu den formellen Voraussetzungen einer wirksamen Befristung? Du hast angeklickt A Der Abschluss eines Arbeitsvertrags. Mach das nochmal!

17 B war richtig  Die Zustimmung des Betriebsrates ist für die Wirksamkeit einer Befristung nicht erforderlich.

18 C war falsch  Die Frage lautete:
Was zählt nicht zu den formellen Voraussetzungen einer wirksamen Befristung? Du hast angeklickt C Die schriftliche Vereinbarung der Befristung des Arbeitsverhältnisses. Leider nicht!

19 D war falsch  Die Frage lautete:
Was zählt nicht zu den formellen Voraussetzungen einer wirksamen Befristung? Du hast angeklickt D Im Falle der Befristung aus sachlichen Grund die schriftliche Beurkundung des Befristungsgrunds. Try again!

20 Befristung: Wirksamkeit– Frage 4
Welche der folgenden Aussagen stimmt? AG schließt mit AN mündlich folgenden Arbeitsvertrag: "AN wird ab dem befristet für die Dauer von zwölf Monaten als Sozialarbeiter eingestellt. Im Übrigen gelten die tariflichen Regelungen." A Es wurde ein befristetes Arbeitsverhältnis für die Dauer von 1 Jahr begründet. B Der Arbeitsvertrag ist nichtig, er muss schriftlich verfasst werden. C Befristungen können auch mündlich vereinbart werden. Der befristete Arbeitsvertrag ist somit wirksam. D Es wurde ein unbefristetes Arbeitsverhältnis begründet.

21 A war falsch  Die Frage lautete:
Welche der folgenden Aussagen stimmt? AG schließt mit AN mündlich folgenden Arbeitsvertrag: "AN wird ab dem befristet für die Dauer von zwölf Monaten als Sozialarbeiter eingestellt. Im Übrigen gelten die tariflichen Regelungen." Du hast angeklickt A Es wurde ein befristetes Arbeitsverhältnis für die Dauer von 1 Jahr begründet. Auf geht’s, nicht aufgeben!

22 B war falsch  Die Frage lautete:
Welche der folgenden Aussagen stimmt? AG schließt mit AN mündlich folgenden Arbeitsvertrag: "AN wird ab dem befristet für die Dauer von zwölf Monaten als Sozialarbeiter eingestellt. Im Übrigen gelten die tariflichen Regelungen." Du hast angeklickt B Der Arbeitsvertrag ist nichtig, er muss schriftlich verfasst werden. Nochmal von vorn!

23 C war falsch  Die Frage lautete:
Welche der folgenden Aussagen stimmt? AG schließt mit AN mündlich folgenden Arbeitsvertrag: "AN wird ab dem befristet für die Dauer von zwölf Monaten als Sozialarbeiter eingestellt. Im Übrigen gelten die tariflichen Regelungen." Du hast angeklickt C Befristungen können auch mündlich vereinbart werden. Der befristete Arbeitsvertrag ist somit wirksam. Wie kommst du denn darauf?

24 D war richtig  Für unbefristete Arbeitsverträge ist gesetzlich ist keine Schriftform vorgeschrieben. Sie können also auch mündlich oder durch schlüssiges Verhalten geschlossen werden, z.B. durch Annahme der Arbeitsleistung. Befristete Arbeitsverträge müssen jedoch schriftlich festgehalten werden. § 14 Abs. 4 TzBfG (4) Die Befristung eines Arbeitsvertrages bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. → Mündliche Arbeitsverträge über befristete Arbeitsverhältnisse sind diesbezüglich unwirksam und führen dazu, dass der betreffende Arbeitnehmer automatisch eine unbefristete Stelle hat. Die geforderte Schriftform ist nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts nicht gewahrt, wenn die Befristung zunächst nur mündlich und erst später nach Arbeitsantritt schriftlich vereinbart wird.

25 Befristung: Wirksamkeit– Frage 5
Welche der folgenden Aussagen ist richtig? AG stellt AN befristet für sechs Monate als Sekretärin ein. Im Vorstellungsgespräch stellte AG die Frage nach einer Schwangerschaft. AN gibt an, nicht schwanger zu sein. Vier Wochen später erzählt sie dem Chef von ihrer Schwangerschaft. Dieser reagiert wütend, auch weil die Arbeitsleistung der AN zu wünschen übrig lässt. A Das Arbeitsverhältnis endet nach sechs Monaten mit Fristablauf, die Schwangerschaft hat darauf keinen Einfluss. B Da AN die Frage nach der Schwangerschaft arglistig falsch beantwortet hat, kann der Arbeitsvertrag angefochten werden. C Die geringe Arbeitsleistung berechtigt AG zur Anfechtung des Arbeitsvertrags. D Der Arbeitsvertrag kann nicht angefochten werden, da eine Befristung bei Schwangerschaft unzulässig ist.

26 A war richtig  Nach §15 Abs. 1 TzBfG endet ein kalendermäßig befristeter Arbeitsvertrag mit Ablauf der vereinbarten Zeit. Die Wirksamkeit des Arbeitsvertrags ist gegeben, da AN ihre Schwangerschaft im Vorstellungsgespräch nicht angeben muss.

27 B war falsch  Die Frage lautete: Du hast angeklickt
Welche der folgenden Aussagen ist richtig? AG stellt AN befristet für sechs Monate als Sekretärin ein. Im Vorstellungsgespräch stellte AG die Frage nach einer Schwangerschaft. AN gibt an nicht schwanger zu sein. Vier Wochen später erzählt sie dem Chef von ihrer Schwangerschaft. Dieser reagiert wütend, schließlich lässt auch die Arbeitsleistung der AN zu wünschen übrig. Du hast angeklickt B Da AN die Frage nach der Schwangerschaft arglistig falsch beantwortet hat, kann der Arbeitsvertrag angefochten werden. Das war wohl nix!

28 C war falsch  Die Frage lautete: Du hast angeklickt C
Welche der folgenden Aussagen ist richtig? AG stellt AN befristet für sechs Monate als Sekretärin ein. Im Vorstellungsgespräch stellte AG die Frage nach einer Schwangerschaft. AN gibt an nicht schwanger zu sein. Vier Wochen später erzählt sie dem Chef von ihrer Schwangerschaft. Dieser reagiert wütend, schließlich lässt auch die Arbeitsleistung der AN zu wünschen übrig. Du hast angeklickt C Die geringe Arbeitsleistung berechtigt zur Anfechtung des Arbeitsvertrags. Falsch!

29 D war falsch  Die Frage lautete: Du hast angeklickt
Welche der folgenden Aussagen ist richtig? AG stellt AN befristet für sechs Monate als Sekretärin ein. Im Vorstellungsgespräch stellte AG die Frage nach einer Schwangerschaft. AN gibt an nicht schwanger zu sein. Vier Wochen später erzählt sie dem Chef von ihrer Schwangerschaft. Dieser reagiert wütend, schließlich lässt auch die Arbeitsleistung der AN zu wünschen übrig. Du hast angeklickt D Der Arbeitsvertrag kann nicht angefochten werden, da eine Befristung bei Schwangerschaft unzulässig ist. Da liegst du leider daneben!

30 Befristung: Sachlicher Grund – Frage 1
In welchem Paragraphen sind die Sachgründe für eine Befristung geregelt? A in §§ 106 ff. BGB B in § 8 TzBfG C in § 14 Abs. 1 TzBfG D in § 620 Abs. 3 BGB

31 A war falsch  Die Frage lautete:
In welchem Paragraphen sind die Sachgründe für eine Befristung geregelt? Du hast angeklickt A in §§ 106 ff. BGB Versuchs erneut!

32 B war falsch  Die Frage lautete:
In welchem Paragraphen sind die Sachgründe für eine Befristung geregelt? Du hast angeklickt B in § 8 TzBfG Nein. Nochmal!

33 C war richtig  § 14 TzBfG: Zulässigkeit der Befristung
Die Befristung eines Arbeitsvertrages ist zulässig, wenn sie durch einen sachlichen Grund gerechtfertigt ist. Ein sachlicher Grund liegt insbesondere vor, wenn …

34 D war falsch  Die Frage lautete:
In welchem Paragraphen sind die Sachgründe für eine Befristung geregelt? Du hast angeklickt D in § 620 Abs. 3 BGB Das ist total falsch!

35 Befristung: Sachlicher Grund – Frage 2
Welcher der folgenden Gründe ist kein sachlicher Grund nach § 14 Abs. 1 TzBfG? A Die Befristung im Anschluss an eine Ausbildung oder ein Studium. B Befristung bei Unternehmensneugründung. C Die Eigenart der Arbeitsleistung. D Die Befristung zur Erprobung.

36 A war falsch  Die Frage lautete:
Welcher der folgenden Gründe ist kein sachlicher Grund nach § 14 Abs. 1 TzBfG? Du hast angeklickt A Die Befristung im Anschluss an eine Ausbildung oder ein Studium. Try again!

37 B war richtig  Betriebsbedingte Gründe, wie beispielsweise eine Unternehmensneugründung, stellen keine Sachgründe für die Befristung eines Arbeitsverhältnis dar. Alle anderen Antwortmöglichkeiten sind in § 14 Abs. 1 TzBfG geregelt.

38 C war falsch  Die Frage lautete:
Welcher der folgenden Gründe ist kein sachlicher Grund nach § 14 Abs. 1 TzBfG? Du hast angeklickt C Die Eigenart der Arbeitsleistung. So wird das nichts!

39 D war falsch  Die Frage lautete:
Welcher der folgenden Gründe ist kein sachlicher Grund nach § 14 Abs. 1 TzBfG? Du hast angeklickt D Die Befristung zur Erprobung. Streng dich etwas mehr an!

40 Befristung: Sachlicher Grund– Frage 3
Wann ist eine Befristung zur Vertretung eines anderen Arbeitnehmers rechtens? A Wenn der zu vertretende Arbeitnehmer seine Zustimmung gibt. B Wenn mit der Rückkehr des anderen Arbeitnehmers zu rechnen ist. C Vertretung und anderer Arbeitnehmer müssen die gleiche Ausbildung haben. D Der andere Arbeitnehmer muss mindestens 6 Monate dem Betrieb fernbleiben um eine Vertretung erhalten zu dürfen.

41 A war falsch  Die Frage lautete:
Wann ist eine Befristung zur Vertretung eines anderen Arbeitnehmers rechtens? Du hast angeklickt A Wenn der zu vertretende Arbeitnehmer seine Zustimmung gibt. Nein, Nein, Nein – so wird das nichts!

42 B war richtig  Solange der vertretene Arbeitnehmer nicht verbindlich erklärt, dass er die Arbeit nicht wieder aufnehmen wird, darf der Arbeitgeber mit dessen Rückkehr an den Arbeitsplatz rechnen. Und nur dann liegt der Sachgrund nach §14 Abs.1 Nr. 3 vor: Die Befristung ist zulässig, wenn der Arbeitnehmer zur Vertretung eines anderen Arbeitnehmers beschäftigt wird.

43 C war falsch  Die Frage lautete:
Wann ist eine Befristung zur Vertretung eines anderen Arbeitnehmers rechtens? Du hast angeklickt C Vertretung und anderer Arbeitnehmer müssen die gleiche Ausbildung haben. Das übst du besser nochmal.

44 D war falsch  Die Frage lautete:
Wann ist eine Befristung zur Vertretung eines anderen Arbeitnehmers rechtens? Du hast angeklickt D Der andere Arbeitnehmer muss mindestens 6 Monate dem Betrieb fernbleiben um eine Vertretung erhalten zu dürfen. Da musst du nochmal genauer nachlesen.

45 Befristung: Sachlicher Grund– Frage 4
Herr Schulze ist 60 Jahre alt. In seinem befristeten Arbeitsvertrag ist geregelt, dass das Arbeitsverhältnis mit Erreichen des Renteneintrittsalters von Herrn Schulze endet. Ist diese Regelung überhaupt erlaubt? A Nein, jemanden aufgrund seines Alters zu entlassen ist ein Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot. B Nein, weil kein Sachgrund für die Befristung vorliegt. C Ja, weil Herr Schulze gesetzlich nicht länger arbeiten darf. D Ja, weil der Grund der Befristung in der Person des Arbeitnehmer liegt.

46 A war falsch  Die Frage lautete:
Herr Schulze ist 60 Jahre alt. In seinem befristeten Arbeitsvertrag ist geregelt, dass das Arbeitsverhältnis mit Erreichen des Renteneintrittsalters von Herrn Schulze endet. Ist diese Regelung überhaupt erlaubt? Du hast angeklickt A Nein, jemanden aufgrund seines Alters zu entlassen ist ein Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot. Das kannst du besser!

47 B war falsch  Die Frage lautete:
Herr Schulze ist 60 Jahre alt. In seinem befristeten Arbeitsvertrag ist geregelt, dass das Arbeitsverhältnis mit Erreichen des Renteneintrittsalters von Herrn Schulze endet. Ist diese Regelung überhaupt erlaubt? Du hast angeklickt B Nein, weil kein Sachgrund für die Befristung vorliegt. Da liegst du voll daneben!

48 C war falsch  Die Frage lautete:
Herr Schulze ist 60 Jahre alt. In seinem befristeten Arbeitsvertrag ist geregelt, dass das Arbeitsverhältnis mit Erreichen des Renteneintrittsalters von Herrn Schulze endet. Ist diese Regelung überhaupt erlaubt? Du hast angeklickt C Ja, weil Herr Schulze gesetzlich nicht länger arbeiten darf. Falsch!

49 D war richtig  Nach §14 Abs. 1 Nr. 6 TzBfG liegt ein Sachgrund vor, wenn in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe die Befristung rechtfertigen. Das Erreichen des Renteneintrittsalters stellt so einen Grund dar. Wenn dies im Arbeitsvertrag so geregelt ist, ist auch die Befristung mit Sachgrund wirksam.

50 Befristung: Sachlicher Grund – Frage 5
Sie arbeiten für zwei Jahre befristet in der Schwangerschaftsberatung Regensburg. Nun sollen Sie für denselben Arbeitgeber nach München wechseln. Dafür bietet man Ihnen die Verlängerung Ihres Arbeitsvertrags um ein weiteres Jahr an, da dort das Projekt „Zukunft Familie“ für diese Dauer geplant ist. Ist diese zweite Befristung zulässig? A Ja, da der betriebliche Bedarf an der Arbeitsleistung nur vorübergehend besteht. B Auf keinen Fall. Nur eine einmalige Befristung ist erlaubt. C Eine Befristung bis zu einem Jahr ist immer zulässig. D Nein, da der Arbeitsvertrag nur für die Arbeitsstelle in Regensburg geschlossen wurde und somit nicht zu den gleichen Bedingungen verlängert werden kann.

51 Der betriebliche Bedarf an der Arbeitsleistung besteht in diesem Fall nur vorübergehend - somit ist ein Sachgrund für die Befristung gegeben. § 14 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 (1) Die Befristung eines Arbeitsvertrages ist zulässig, wenn sie durch einen sachlichen Grund gerechtfertigt ist. Ein sachlicher Grund liegt insbesondere vor, wenn ... 1. der betriebliche Bedarf an der Arbeitsleistung nur vorübergehend besteht § 14 Abs. 2 S. 1 Die kalendermäßige Befristung eines Arbeitsvertrages ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes ist bis zur Dauer von zwei Jahren zulässig; bis zu dieser Gesamtdauer von zwei Jahren ist auch die höchstens dreimalige Verlängerung eines kalendermäßig befristeten Arbeitsvertrages zulässig. Erforderlich ist daher ein sachlicher Grund für die erneute Befristung. In diesem Fallbesteht der betriebliche Bedarf an der Arbeitsleistung nur vorübergehend, da das geplante Projekt nur für die Dauer von einem Jahr geplant ist. A war richtig 

52 B war falsch  Die Frage lautete:
Sie arbeiten für zwei Jahre befristet in der Schwangerschaftsberatung Regensburg. Nun sollen Sie für denselben Arbeitgeber nach München wechseln. Dafür bietet man Ihnen die Verlängerung Ihres Arbeitsvertrags um ein weiteres Jahr an, da dort das Projekt „Zukunft Familie“ für diese Dauer geplant ist. Ist diese zweite Befristung zulässig? Du hast angeklickt B Auf keinen Fall. Nur eine einmalige Befristung ist erlaubt. Dieses Thema solltest du dir besser nochmal genauer anschauen!

53 C war falsch  Die Frage lautete:
Sie arbeiten für zwei Jahre befristet in der Schwangerschaftsberatung Regensburg. Nun sollen Sie für denselben Arbeitgeber nach München wechseln. Dafür bietet man Ihnen die Verlängerung Ihres Arbeitsvertrags um ein weiteres Jahr an, da dort das Projekt „Zukunft Familie“ für diese Dauer geplant ist. Ist diese zweite Befristung zulässig? Du hast angeklickt C Eine Befristung bis zu einem Jahr ist immer zulässig. Leider nicht richtig!

54 D war falsch  Die Frage lautete:
Sie arbeiten für zwei Jahre befristet in der Schwangerschaftsberatung Regensburg. Nun sollen Sie für denselben Arbeitgeber nach München wechseln. Dafür bietet man Ihnen die Verlängerung Ihres Arbeitsvertrags um ein weiteres Jahr an, da dort das Projekt „Zukunft Familie“ für diese Dauer geplant ist. Ist diese zweite Befristung zulässig? Du hast angeklickt D Nein, da der Arbeitsvertrag nur für die Arbeitsstelle in Regensburg geschlossen wurde und somit nicht zu den gleichen Bedingungen verlängert werden kann. So wird das nichts!

55 Befristung: Unsachlicher Grund – Frage 1
Wann kann ein befristeter Arbeitsvertrag ohne Sachgrund abgeschlossen werden? Eine Antwort ist falsch. A Im Anschluss an ein Ausbildungsverhältnis kann ein befristeter Arbeitsvertrag ohne Sachgrund abgeschlossen werden, da das Ausbildungsverhältnis kein Arbeitsverhältnis darstellt. B Nach § 14 Absatz 3 TzBfG ist der Abschluss befristeter Arbeitsverträge ohne sachlichen Grund mit über 52-jährigen Arbeitnehmern möglich. C Wenn sich der AN in einem vorherig bestehenden Arbeitsverhältnis bei demselben Arbeitgeber bewährt hat. D In den ersten vier Jahren nach der Gründung eines Unternehmens ist die kalendermäßige Befristung eines Arbeitsvertrages ohne Vorliegen eines Sachgrundes bis zur Dauer von vier Jahren zulässig.

56 A war falsch  Die Frage lautete:
Wann kann ein befristeter Arbeitsvertrag ohne Sachgrund abgeschlossen werden? Eine Antwort ist falsch. Du hast angeklickt A Im Anschluss an ein Ausbildungsverhältnis kann ein befristeter Arbeitsvertrag ohne Sachgrund abgeschlossen werden, da das Ausbildungsverhältnis kein Arbeitsverhältnis darstellt. Das stimmt so leider nicht!

57 B war falsch  Die Frage lautete:
Wann kann ein befristeter Arbeitsvertrag ohne Sachgrund abgeschlossen werden? Eine Antwort ist falsch. Du hast angeklickt B Nach § 14 Absatz 3 TzBfG ist der Abschluss befristeter Arbeitsverträge ohne sachlichen Grund mit über 52-jährigen Arbeitnehmern möglich. Nein!

58 Richtig  Nach § 14 Abs. 2 TzBfG ist eine Befristung nach Satz 1 nicht zulässig, wenn mit demselben Arbeitgeber bereits zuvor ein befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis bestanden hat.

59 D war falsch  Die Frage lautete:
Wann kann ein befristeter Arbeitsvertrag ohne Sachgrund abgeschlossen werden? Eine Antwort ist falsch. Du hast angeklickt D In den ersten vier Jahren nach der Gründung eines Unternehmens ist die kalendermäßige Befristung eines Arbeitsvertrages ohne Vorliegen eines Sachgrundes bis zur Dauer von vier Jahren zulässig. Das kannst du aber besser!

60 Befristung: Unsachlicher Grund– Frage 2
B. (55 J.) war bereits ein halbes Jahr beschäftigungslos. Nun bewirbt sich B. erstmals bei der Firma XYZ. Der Abteilungsleiter will aber nur einen befristeten Arbeitsvertrag ausstellen. Was gibt es, im Hinblick auf Befristung, zu beachten? A Es kann einmalig ein befristeter Arbeitsvertrag ohne Sachgrund ausgestellt werden, aber dieser kann nicht verlängert werden. Er muss in ein Unbefristetes Arbeitsverhältnis übergehen. B Es kann ein sachgrundlos befristeter Arbeitsvertrag mit über 52-jährigen Arbeitnehmern für einen Zeitraum von bis zu fünf Jahren geschlossen werden, wenn diese zuvor vier Monate beschäftigungslos waren. C Das „Gesetz zur Verbesserung der Beschäftigungschancen älterer Menschen“ erlaubt erleichterte Befristungen nur für AN über 58 Jahren. Herr B. Ist aber erst 55 Jahre alt. D Beschäftigungslos ist nicht das Selbe wie arbeitslos. Man kann nur einen befristeten Arbeitsvertrag von bis zu fünf Jahren schließen, wenn der AN zuvor vier Monate arbeitslos war.

61 A war falsch  Die Frage lautete:
B. (55 J.) war bereits ein halbes Jahr beschäftigungslos. Nun bewirbt sich B. erstmals bei der Firma XYZ. Der Abteilungsleiter will aber nur einen befristeten Arbeitsvertrag ausstellen. Was gibt es, im Hinblick auf Befristung, zu beachten? Du hast angeklickt A Es kann einmalig ein befristeter Arbeitsvertrag ohne Sachgrund ausgestellt werden, aber dieser kann nicht verlängert werden. Er muss in ein Unbefristetes Arbeitsverhältnis übergehen. Das ist nicht richtig.

62 B war richtig  Nach § 14 Abs. 3 TzBfG ist die kalendermäßige Befristung eines Arbeitsvertrages ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes bis zu einer Dauer von fünf Jahren zulässig, wenn der AN bei Beginn des befristeten Arbeitsverhältnis das 52. Lebensjahr vollendet hat. Und unmittelbar vor Beginn des befristeten Arbeitsverhältnis beschäftigungslos gewesen ist, Transferkurzarbeitergeld bezogen oder an einer öffentlich geförderten Beschäftigungsmaßnahmen, nach dem Sozialgesetzbuch, teilgenommen hat.

63 C war falsch  Die Frage lautete:
B. (55 J.) war bereits ein halbes Jahr beschäftigungslos. Nun bewirbt sich B. erstmals bei der Firma XYZ. Der Abteilungsleiter will aber nur einen befristeten Arbeitsvertrag ausstellen. Was gibt es, im Hinblick auf Befristung, zu beachten? Du hast angeklickt C Das „Gesetz zur Verbesserung der Beschäftigungschancen älterer Menschen“ erlaubt erleichterte Befristungen nur für AN über 58 Jahren. Herr B. Ist aber erst 55 Jahre alt. Streng dich etwas mehr an!

64 D war falsch  Die Frage lautete:
B. (55 J.) war bereits ein halbes Jahr beschäftigungslos. Nun bewirbt sich B. erstmals bei der Firma XYZ. Der Abteilungsleiter will aber nur einen befristeten Arbeitsvertrag ausstellen. Was gibt es, im Hinblick auf Befristung, zu beachten? Du hast angeklickt D Beschäftigungslos ist nicht das Selbe wie arbeitslos. Man kann nur einen befristeten Arbeitsvertrag von bis zu fünf Jahren schließen, wenn der AN zuvor vier Monate arbeitslos war. Try again!

65 Befristung: Unsachlicher Grund– Frage 3
Für Existenzgründer ist das Recht zur Befristung von Arbeitsverhältnissen erweitert worden. Welche der diesbezüglichen nachfolgenden Aussagen trifft nicht zu? A In den ersten vier Jahren nach der Gründung eines Unternehmens ist die kalendermäßige Befristung eines Arbeitsvertrages ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes bis zur Dauer von vier Jahren zulässig. B Zulässig ist allein die zweckmäßige Befristung eines Arbeitsvertrages. C Es ist eine mehrfache Verlängerung eines kalendermäßig befristeten Arbeitsvertrages in der Gesamtdauer von vier Jahren möglich. D Zulässig ist allein die kalendermäßige Befristung eines Arbeitsvertrages.

66 A war falsch  Die Frage lautete:
Für Existenzgründer ist das Recht zur Befristung von Arbeitsverhältnissen erweitert worden. Welche der diesbezüglichen nachfolgenden Aussagen trifft nicht zu? Du hast angeklickt A In den ersten vier Jahren nach der Gründung eines Unternehmens ist die kalendermäßige Befristung eines Arbeitsvertrages ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes bis zur Dauer von vier Jahren zulässig. Glaubst du das wirklich?

67 Richtig  Die in § 14 Abs. 2 a TzBfG enthaltene Sonderregelung gilt nur für die kalendermäßige Befristung eines Arbeitsvertrages.

68 C war falsch  Die Frage lautete:
Für Existenzgründer ist das Recht zur Befristung von Arbeitsverhältnissen erweitert worden. Welche der diesbezüglichen nachfolgenden Aussagen trifft nicht zu? Du hast angeklickt C Es ist eine mehrfache Verlängerung eines kalendermäßig befristeten Arbeitsvertrages in der Gesamtdauer von vier Jahren möglich. Versuche es erneut!

69 D war falsch  Die Frage lautete:
Für Existenzgründer ist das Recht zur Befristung von Arbeitsverhältnissen erweitert worden. Welche der diesbezüglichen nachfolgenden Aussagen trifft nicht zu? Du hast angeklickt D Zulässig ist allein die kalendermäßige Befristung eines Arbeitsvertrages. Falsch!

70 Befristung: Unsachlicher Grund– Frage 4
Arbeitgeber und Arbeitnehmer schließen einen befristeten Vertrag für sechs Monate, ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes. Kurz vor Ablauf der 6 Monate verlängern sie den Vertrag um weitere 6 Monate und vor Ablauf dieser 6 Monate nochmals um weitere 4 Monate. Welche der Aussagen trifft NICHT zu? A Insgesamt wurde der Arbeitsvertrag zweimal verlängert, die Höchstfrist von zwei Jahren wurde nicht überschritten. B Innerhalb dieses Zweijahreszeitraums kann ein einmal befristeter Arbeitsvertrag bis zu dreimal verlängert werden. C Das Teilzeit- und Befristungsgesetz eröffnet zudem die Möglichkeit einer sachgrundlosen Befristung für die Höchstdauer von bis zu fünf Jahren wenn der Arbeitnehmer bei Beginn der Befristung bereits das 52. Lebensjahr vollendet hat und unmittelbar vor Beginn des Arbeitsverhältnisses mindestens vier Monate beschäftigungslos (keine Arbeitslosigkeit erforderlich) gewesen ist. D Arbeitgeber und Arbeitnehmer hätten den Vertrag noch ein drittes Mal verlängern können für bis zu maximal 9 Monate. D

71 A war falsch  Die Frage lautete: Du hast angeklickt
Arbeitgeber und Arbeitnehmer schließen einen befristeten Vertrag für sechs Monate, ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes. Kurz vor Ablauf der 6 Monate verlängern sie den Vertrag um weitere 6 Monate und vor Ablauf dieser 6 Monate nochmals um weitere 4 Monate. Welche der Aussagen trifft NICHT zu? Du hast angeklickt A Insgesamt wurde der Arbeitsvertrag zweimal verlängert, die Höchstfrist von zwei Jahren wurde nicht überschritten. Nein, das ist falsch!

72 B war falsch  Die Frage lautete: Du hast angeklickt
Arbeitgeber und Arbeitnehmer schließen einen befristeten Vertrag für sechs Monate, ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes. Kurz vor Ablauf der 6 Monate verlängern sie den Vertrag um weitere 6 Monate und vor Ablauf dieser 6 Monate nochmals um weitere 4 Monate. Welche der Aussagen trifft NICHT zu? Du hast angeklickt B Innerhalb dieses Zweijahreszeitraums kann ein einmal befristeter Arbeitsvertrag bis zu dreimal verlängert werden. Besser du übst das Thema nochmal.

73 C war falsch  Die Frage lautete: Du hast angeklickt C Nein!
Arbeitgeber und Arbeitnehmer schließen einen befristeten Vertrag für sechs Monate, ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes. Kurz vor Ablauf der 6 Monate verlängern sie den Vertrag um weitere 6 Monate und vor Ablauf dieser 6 Monate nochmals um weitere 4 Monate. Welche der Aussagen trifft NICHT zu? Du hast angeklickt C Das Teilzeit- und Befristungsgesetz eröffnet zudem die Möglichkeit einer sachgrundlosen Befristung für die Höchstdauer von bis zu fünf Jahren wenn der Arbeitnehmer bei Beginn der Befristung bereits das 52. Lebensjahr vollendet hat und unmittelbar vor Beginn des Arbeitsverhältnisses mindestens vier Monate beschäftigungslos (keine Arbeitslosigkeit erforderlich) gewesen ist. Nein!

74 D war richtig  Nach § 14 Abs. 2 hätten die Arbeitgeber und Arbeitnehmer den Vertrag noch ein drittes Mal verlängern können für bis zu maximal 8 Monate.

75 Befristung: Unsachlicher Grund– Frage 5
Fr. P. Ist derzeit arbeitslos und hat sich bei der Computerfirma X beworben. Dort war sie bereits 2009 für zwei Jahre befristet angestellt. Kann nochmalig ein befristetes Arbeitsverhältnis ohne sachlichen Grund zustande kommen? Welche Aussage ist richtig? A Bei befristeten Arbeitsverhältnissen können fortan Arbeitgeber Arbeitnehmer ohne sachlichen Grund, für max. 2 Jahre, selbst dann einstellen, wenn diese Arbeitnehmer bereits zuvor bei demselben Arbeitgeber gearbeitet hat. Zwischen Beendigung des ersten Arbeitsverhältnisses und der geplanten Neueinstellung müssen aber mindestens 3 Jahre liegen. B Arbeitgeber kann nur mit absolut neuen Arbeitnehmern befristete Arbeitsverträge ohne sachlichen Grund abschließen. Sobald er in der Vergangenheit schon einmal vertraglich mit einem Arbeitnehmer verbunden war, kann er diesen das 2. Mal nur unbefristet einstellen. C Bei befristeten Arbeitsverhältnissen können Arbeitgeber Arbeitnehmer ohne sachlichen Grund selbst dann einstellen, wenn diese Arbeitnehmer bereits zuvor bei demselben Arbeitgeber gearbeitet hat. D Es kann nur einmalig ein befristetes Arbeitsverhältnis bestehen um sog. „Befristungsketten„ zu vermeiden.

76 A war richtig  Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat in einer aktuellen Entscheidung bestimmt, dass der Möglichkeit, ein Arbeitsverhältnis ohne Sachgrund bis zu zwei Jahre zu befristen, eine frühere Beschäftigung des Arbeitnehmers nicht entgegensteht, wenn diese mehr als drei Jahre zurückliegt (Urteil vom , Az. 7 AZR 716/09).

77 B war falsch  Die Frage lautete:
Fr. P. Ist derzeit arbeitslos und hat sich bei der Computerfirma X beworben. Dort war sie bereits 2009 für zwei Jahre befristet angestellt. Kann nochmalig ein befristetes Arbeitsverhältnis ohne sachlichen Grund zustande kommen? Welche Aussage ist richtig? Du hast angeklickt B Arbeitgeber kann nur mit absolut neuen Arbeitnehmern befristete Arbeitsverträge ohne sachlichen Grund abschließen. Sobald er in der Vergangenheit schon einmal vertraglich mit einem Arbeitnehmer verbunden war, kann er diesen das 2. Mal nur unbefristet einstellen. Das kann nicht dein Ernst sein!

78 C war falsch  Die Frage lautete:
Fr. P. Ist derzeit arbeitslos und hat sich bei der Computerfirma X beworben. Dort war sie bereits 2009 für zwei Jahre befristet angestellt. Kann nochmalig ein befristetes Arbeitsverhältnis ohne sachlichen Grund zustande kommen? Welche Aussage ist richtig? Du hast angeklickt C Bei befristeten Arbeitsverhältnissen können Arbeitgeber Arbeitnehmer ohne sachlichen Grund selbst dann einstellen, wenn diese Arbeitnehmer bereits zuvor bei demselben Arbeitgeber gearbeitet hat. Lies dir besser nochmal die Frage durch!

79 D war falsch  Die Frage lautete:
Fr. P. Ist derzeit arbeitslos und hat sich bei der Computerfirma X beworben. Dort war sie bereits 2009 für zwei Jahre befristet angestellt. Kann nochmalig ein befristetes Arbeitsverhältnis ohne sachlichen Grund zustande kommen? Welche Aussage ist richtig? Du hast angeklickt D Es kann nur einmalig ein befristetes Arbeitsverhältnis bestehen um sog. „Befristungsketten„ zu vermeiden. Das kann nicht stimmen!

80 Befristung: Probezeit/ Probearbeitsverhältnis – Frage 1
Was trifft bei der Probezeit nicht zu? A Für Schwangere, gilt auch in der Probezeit, der besondere Kündigungsschutz nach § 9 MuschG. B Die Kündigung bedarf auch in der Probezeit die Anhörung des Betriebsrates nach § 102 BetrVG. C es kann eine Probezeit bis zu 9 Monaten festgelegt werden mit einer Kündigungsfrist von zwei Wochen. A Die Probezeit ist nicht dasselbe wie ein befristetes (Probe-) Arbeitsverhältnis nach § 14 Abs. 1 Satz 5 TzBfG.

81 A war falsch  Die Frage lautete:
Was trifft bei der Probezeit nicht zu? Du hast angeklickt A Für Schwangere, gilt auch in der Probezeit, der besondere Kündigungsschutz nach § 9 MuschG. Nein!

82 B war falsch  Die Frage lautete:
Was trifft bei der Probezeit nicht zu? Du hast angeklickt B Die Kündigung bedarf auch in der Probezeit die Anhörung des Betriebsrates nach § 102 BetrVG. Falsch!

83 C war richtig  Nach § 622 Abs. 3 BGB kann während einer vereinbarten Probezeit, längstens für die Dauer von sechs Monaten, das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden.

84 D war falsch  Die Frage lautete:
Was trifft bei der Probezeit nicht zu? Du hast angeklickt D Die Probezeit ist nicht dasselbe wie ein befristetes (Probe-) Arbeitsverhältnis nach § 14 Abs. 1 Satz 5 TzBfG. Das nächste Mal!

85 Befristung: Probezeit/ Probearbeitsverhältnis– Frage 2
Wie lange darf für befristete Arbeitsverhältnisse eine Probezeit vereinbart werden? A Die Dauer der Probezeit liegt im Ermessen des AG. B Die Dauer der Probezeit darf 6 Mon. nicht überschreiten. C Die Dauer der Probezeit errechnet sich aus der Dauer des Beschäftigungsverhältnisses. D Die Dauer der Probezeit darf die Dauer von 3 Mon. nicht überschreiten.

86 A war falsch  Die Frage lautete:
Wie lange darf für befristete Arbeitsverhältnisse eine Probezeit vereinbart werden? Du hast angeklickt A Die Dauer der Probezeit liegt im Ermessen des AG. Da musst du noch üben!

87 B war richtig  Nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts sind 6 Mon. Probezeit sowohl bei unbefristeten als auch bei befristeten Arbeitsverhältnissen zulässig. Es wäre sogar zulässig, wenn die Probezeit über die Befristung hinausgeht.

88 C war falsch  Die Frage lautete:
Wie lange darf für befristete Arbeitsverhältnisse eine Probezeit vereinbart werden? Du hast angeklickt C Die Dauer der Probezeit errechnet sich aus der Dauer des Beschäftigungsverhältnisses. Ohje!

89 D war falsch  Die Frage lautete:
Wie lange darf für befristete Arbeitsverhältnisse eine Probezeit vereinbart werden? Du hast angeklickt D Die Dauer der Probezeit darf die Dauer von 3 Mon. nicht überschreiten. So wird das nichts!

90 Befristung: Probezeit/ Probearbeitsverhältnis – Frage 3
Der Arbeitgeber AG beschäftigt den Arbeitnehmer AN. In dem Arbeitsvertrag ist eine Probezeit von 3 Monaten vereinbart. Kurz vor Ablauf der Probezeit ist AG von den Leistungen des AN noch nicht überzeugt. Seinen Vorschlag, die Probezeit um weitere 3 Monate zu verlängern akzeptiert AN jedoch nicht. Wie kann AG reagieren? A Eine Kündigung ist ausgeschlossen, da ein Kündigungsgrund nicht gegeben ist. B Er kann das Arbeitsverhältnis ohne Angabe von Gründen mit 14-tägiger Frist kündigen. C Er kann die weiteren 3 Monate abwarten, ob sich AN bewährt. Muss aber im Falle einer Kündigung den Kündigungsgrund angeben. D Nach sechs Monaten kann AG nur noch eine außerordentliche Kündigung aussprechen.

91 A war falsch  Die Frage lautete: Du hast angeklickt A
Der Arbeitgeber AG beschäftigt den Arbeitnehmer AN. In dem Arbeitsvertrag ist eine Probezeit von 3 Monaten vereinbart. Kurz vor Ablauf der Probezeit ist AG von den Leistungen des AN noch nicht überzeugt. Seinen Vorschlag, die Probezeit um weitere 3 Monate zu verlängern akzeptiert AN jedoch nicht. Wie kann AG reagieren? Du hast angeklickt A Eine Kündigung ist ausgeschlossen, da ein Kündigungsgrund nicht gegeben ist. So wird das nichts!

92 B war richtig  Denn innerhalb der vereinbarten Probezeit beträgt die gesetzliche Kündigungsfrist 2 Wochen. Eines Kündigungsgrundes bedarf es nicht. Danach, bis zum Ende des 6 Monats der Beschäftigung bleibt das Kündigungsschutzgesetz weiter unanwendbar, so dass es eines Kündigungsgrundes weiterhin nicht bedarf. Allerdings beträgt die gesetzliche Kündigungsfrist nun 4 Wochen zum 15. eines Monats oder zum Monatsende.

93 C war falsch  Die Frage lautete: Du hast angeklickt
Der Arbeitgeber AG beschäftigt den Arbeitnehmer AN. In dem Arbeitsvertrag ist eine Probezeit von 3 Monaten vereinbart. Kurz vor Ablauf der Probezeit ist AG von den Leistungen des AN noch nicht überzeugt. Seinen Vorschlag, die Probezeit um weitere 3 Monate zu verlängern akzeptiert AN jedoch nicht. Wie kann AG reagieren? Du hast angeklickt C Er kann die weiteren 3 Monate abwarten, ob sich AN bewährt. Muss aber im Falle einer Kündigung den Kündigungsgrund angeben. Versuche es noch einmal!

94 D war falsch  Die Frage lautete: Du hast angeklickt
Der Arbeitgeber AG beschäftigt den Arbeitnehmer AN. In dem Arbeitsvertrag ist eine Probezeit von 3 Monaten vereinbart. Kurz vor Ablauf der Probezeit ist AG von den Leistungen des AN noch nicht überzeugt. Seinen Vorschlag, die Probezeit um weitere 3 Monate zu verlängern akzeptiert AN jedoch nicht. Wie kann AG reagieren? Du hast angeklickt D Nach sechs Monaten kann AG nur noch eine außerordentliche Kündigung aussprechen. Ohje!

95 Befristung: Probezeit/ Probearbeitsverhältnis – Frage 4
Welche Aussage trifft auf ein befristetes Probearbeitsverhältnis in der Regel nicht zu? A Es handelt sich um ein echtes Arbeitsverhältnis B Der Arbeitnehmer erwirbt einen Lohnzahlungsanspruch. C Vereinbart wird ein befristetes Arbeitsvertrages mit sachlichem Grund. D Der Arbeitgeber kann mit einer Kündigungsfrist von zwei Wochen kündigen.

96 A war falsch  Die Frage lautete:
Welche Aussage trifft auf ein befristetes Probearbeitsverhältnis in der Regel nicht zu? Du hast angeklickt A Es handelt sich um ein echtes Arbeitsverhältnis. Nein!

97 B war falsch  Die Frage lautete:
Welche Aussage trifft auf ein befristetes Probearbeitsverhältnis in der Regel nicht zu? Du hast angeklickt B Der Arbeitnehmer erwirbt einen Lohnzahlungsanspruch. Leider falsch!

98 C war falsch  Die Frage lautete:
Welche Aussage trifft auf ein befristetes Probearbeitsverhältnis in der Regel nicht zu? Du hast angeklickt C Vereinbart wird ein befristetes Arbeitsvertrages mit sachlichem Grund. Probiere es erneut!

99 D war richtig  Das befristete Probearbeitsverhältnis endet automatisch nach Fristablauf, ohne dass es einer Kündigung bedarf (§ 15 Abs. 1 TzBfG). Während der Dauer der Befristung kann ein befristetes Arbeitsverhältnis in der Regel nicht gekündigt werden. Anders ist dies nach Absatz 3 nur , wenn sich der Arbeitgeber ein Kündigungsrecht vorbehalten hat.

100 Befristung: Probezeit/ Probearbeitsverhältnis – Frage 5
Die Probezeit ist nicht dasselbe wie ein befristetes Probearbeitsverhältnis nach § 14 Abs. 1 Satz 5 TzBfG. Wo liegen die wesentlichen Unterschiede? A Das befristete Probearbeitsverhältnis endet automatisch durch Fristablauf + Bedarf keiner Kündigung. Die Probezeit geht nach ihrem Ablauf in ein normales Arbeitsverhältnis über + Kündigungsfrist von zwei Wochen. B Das befristete Probearbeitsverhältnis hat eine Kündigungsfrist von vier Wochen. Die Probezeit hat eine Kündigungsfrist von zwei Wochen. C Das befristete Probearbeitszeitverhältnis kann höchstens drei Mon. andauern. Die Probezeit sechs Monate. D Das befristete Probearbeitsverhältnis geht automatisch in einen befristeten Vertrag über. Die Probezeit in einen unbefristeten Vertrag.

101 A war richtig  Um die Eignung des AN erst einmal zu prüfen, hat AG zwei versch. Möglichkeiten der Erprobung. Die Probezeit: Sie dient dazu, den AN zu überprüfen, ob er für das gewollte unbestimmte Arbeitsverhältnis geeignet ist und sich bewährt. Während der Probezeit darf nach § 622 Abs. 3 BGB mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden. Endet die vereinbarte Probezeit (max. 6 Monate) geht die Probezeit in ein normales Arbeitsverhältnis über. Das befristete Probearbeitsverhältnis: Darunter versteht man nach § 14 Abs. 1 Satz 5 TzBfG einen befristeten Arbeitsvertrag aus sachlichen Grund der Erprobung. Dieses bedarf keiner Kündigung, da es automatisch mit Fristablauf endet.

102 B war falsch  Die Frage lautete:
Die Probezeit ist nicht dasselbe wie ein befristetes Probearbeitsverhältnis nach § 14 Abs. 1 Satz 5 TzBfG. Wo liegen die wesentlichen Unterschiede? Du hast angeklickt B Das befristete Probearbeitsverhältnis hat eine Kündigungsfrist von vier Wochen. Die Probezeit hat eine Kündigungsfrist von zwei Wochen. Ohje!

103 C war falsch  Die Frage lautete:
Die Probezeit ist nicht dasselbe wie ein befristetes Probearbeitsverhältnis nach § 14 Abs. 1 Satz 5 TzBfG. Wo liegen die wesentlichen Unterschiede? Du hast angeklickt C Das befristete Probearbeitszeitverhältnis kann höchstens drei Mon. andauern. Die Probezeit sechs Monate. Falsch!

104 D war falsch  Die Frage lautete:
Die Probezeit ist nicht dasselbe wie ein befristetes Probearbeitsverhältnis nach § 14 Abs. 1 Satz 5 TzBfG. Wo liegen die wesentlichen Unterschiede? Du hast angeklickt D Das befristete Probearbeitsverhältnis geht automatisch in einen befristeten Vertrag über. Die Probezeit in einen unbefristeten Vertrag. So wird das nichts!

105 Befristung: Kündigung von befristeten Verhältnissen – Frage 1
Wo ist die Kündbarkeit von befristeten Arbeitsverträgen geregelt? A KschG B ArbZG C TzBfG D BetrVG

106 A war falsch  Die Frage lautete:
Wo ist die Kündbarkeit von befristeten Arbeitsverträgen geregelt? Du hast angeklickt A KschG Try again!

107 B war falsch  Die Frage lautete:
Wo ist die Kündbarkeit von befristeten Arbeitsverträgen geregelt? Du hast angeklickt B ArbZG Bitte versuche es erneut!

108 C war richtig  § 15 Absatz 3 Teilzeit- und Befristungsgesetz regelt die Kündbarkeit von wirksam befristeten Arbeitsverträgen.

109 D war falsch  Die Frage lautete:
Wo ist die Kündbarkeit von befristeten Arbeitsverträgen geregelt? Du hast angeklickt D BetrVG Nein!

110 Befristung: Kündigung von befristeten Verhältnissen – Frage 2
AG schließt mit AN einen befristeten Arbeitsvertrag. AN bestiehlt AG während der Arbeit. AG kündigt daraufhin das Arbeitsverhältnis fristlos. Kann AG bei einem befristeten Arbeitsvertrag überhaupt eine fristlose Kündigung aussprechen?  A Nein, das befristete Arbeitsverhältnis endet immer mit Ablauf der vereinbarten Zeit oder dem Erreichen des Zieles. B Ja eine außerordentliche Kündigung ist im befristeten Arbeitsverhältnis i.d.R. möglich. C Nur wenn dies im Arbeitsvertrag ausdrücklich vereinbart wurde. D Nur wenn eine Abmahnung vorausging.

111 A war falsch  Die Frage lautete:
AG schließt mit AN einen befristeten Arbeitsvertrag. AN bestiehlt AG während der Arbeit. AG kündigt daraufhin das Arbeitsverhältnis fristlos. Kann AG bei einem befristeten Arbeitsvertrag überhaupt eine fristlose Kündigung aussprechen? Du hast angeklickt A Nein, das befristete Arbeitsverhältnis endet immer mit Ablauf der vereinbarten Zeit oder dem Erreichen des Zieles. Falsch!

112 B war richtig  Die außerordentliche (fristlose) Kündigung unterscheidet sich von der ordentlichen (fristgemäßen) Kündigung dadurch, dass ein außerordentlicher (wichtiger) Kündigungsgrund (§ 626 BGB) vorliegen muss. Das ist hier der Fall. B hat während seiner Arbeit einen Diebstahl begangen. Die Befristung des Arbeitsverhältnisses steht einer außerordentlichen Kündigung nicht entgegen. Denn § 15 Absatz 3 TzBfG schließt nur die ordentliche (fristgemäße) Kündigung aus.

113 C war falsch  Die Frage lautete:
AG schließt mit AN einen befristeten Arbeitsvertrag. AN bestiehlt AG während der Arbeit. AG kündigt daraufhin das Arbeitsverhältnis fristlos. Kann AG bei einem befristeten Arbeitsvertrag überhaupt eine fristlose Kündigung aussprechen? Du hast angeklickt C Nur wenn dies im Arbeitsvertrag ausdrücklich vereinbart wurde. Probiere es erneut!

114 D war falsch  Die Frage lautete:
AG schließt mit AN einen befristeten Arbeitsvertrag. AN bestiehlt AG während der Arbeit. AG kündigt daraufhin das Arbeitsverhältnis fristlos. Kann AG bei einem befristeten Arbeitsvertrag überhaupt eine fristlose Kündigung aussprechen? Du hast angeklickt D Nur wenn eine Abmahnung vorausging. Nein, das ist falsch!

115 Befristung: Kündigung von befristeten Verhältnissen – Frage 3
AN ist (erstmals) mit befristetem Arbeitsvertrag bei AG angestellt. Die Befristungsabrede im Arbeitsvertrag lautet: „Der AN wird für den Zeitraum vom bis zum befristet als Kraftfahrer angestellt.“ Weitere Regelungen zur Dauer des Arbeitsvertrages enthält der Vertrag nicht. Welche der folgenden Aussagen trifft zu? A Teilt der AG dem AN nicht bis spätestens 2 Wochen vor dem vereinbarten Ende des Arbeitsvertrages mit, dass dieser nicht fortgeführt wird, geht das Arbeitsverhältnis in ein Unbefristetes über. B Das Arbeitsverhältnis endet ohne Weiteres zum C Eine ordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch AN ist möglich. D Der AG muss nach den gesetzlichen Fristen ordentlich zum kündigen.

116 A war falsch  Die Frage lautete:
AN ist (erstmals) mit befristetem Arbeitsvertrag bei AG angestellt. Die Befristungsabrede im Arbeitsvertrag lautet: „Der AN wird für den Zeitraum vom bis zum befristet als Kraftfahrer angestellt.“ Weitere Regelungen zur Dauer des Arbeitsvertrages enthält der Vertrag nicht. Welche der folgenden Aussagen trifft zu? Du hast angeklickt A Teilt der AG dem AN nicht bis spätestens 2 Wochen vor dem vereinbarten Ende des Arbeitsvertrages mit, dass dieser nicht fortgeführt wird, geht das Arbeitsverhältnis in ein Unbefristetes über. Nein!

117 B war richtig  Das zeitbefristete Arbeitsverhältnis endet ohne Weiteres nach Ablauf der Dauer, für das es eingegangen ist. Soweit eine ordentliche Kündbarkeit nicht arbeitsvertraglich ausdrücklich vorbehalten ist, ist das befristete Arbeitsverhältnis grundsätzlich nur außerordentlich (aus wichtigem Grund) kündbar.

118 C war falsch  Die Frage lautete:
AN ist (erstmals) mit befristetem Arbeitsvertrag bei AG angestellt. Die Befristungsabrede im Arbeitsvertrag lautet: „Der AN wird für den Zeitraum vom bis zum befristet als Kraftfahrer angestellt.“ Weitere Regelungen zur Dauer des Arbeitsvertrages enthält der Vertrag nicht. Welche der folgenden Aussagen trifft zu? Du hast angeklickt C Eine ordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch AN ist möglich. Lieber nochmal die Frage genau lesen!

119 D war falsch  Die Frage lautete:
AN ist (erstmals) mit befristetem Arbeitsvertrag bei AG angestellt. Die Befristungsabrede im Arbeitsvertrag lautet: „Der AN wird für den Zeitraum vom bis zum befristet als Kraftfahrer angestellt.“ Weitere Regelungen zur Dauer des Arbeitsvertrages enthält der Vertrag nicht. Welche der folgenden Aussagen trifft zu? Du hast angeklickt D Der AG muss nach den gesetzlichen Fristen ordentlich zum kündigen. Try again!

120 Befristung: Kündigung von befristeten Verhältnissen – Frage 4
Die schwangere F. bewirbt sich um eine Stelle im Kinderhilfswerk. Auf Nachfrage des Arbeitgebers verleugnet sie ihre Schwangerschaft. Der Arbeitgeber stellt sie vom 1. Januar bis zum 30. Juni befristet ein. Unmittelbar nach Abschluss des Arbeitsvertrages teilt AN ihre Schwangerschaft dem Arbeitgeber mit. Welche der folgenden Aussagen trifft hier nicht zu? A Der befristete Arbeitsvertrag wird unabhängig von Schwangerschaft und Elternzeit zum 30. Juni auslaufen. B Der Beendigung des Vertrages zum 30. Juni steht der Kündigungsschutz von Schwangeren nicht entgegen. C Der Arbeitgeber kann die Arbeitnehmerin nicht fristlos kündigen, weil die Arbeitnehmerin ihn über die Schwangerschaft getäuscht hatte. D Der Arbeitgeber kann das befristete Arbeitsverhältnis mit der Schwangeren durch Anfechtung vorzeitig auflösen, da M. Ihre Schwangerschaft verschwiegen hat.

121 A war falsch  Die Frage lautete:
Die schwangere AN bewirbt sich um eine Stelle im Kinderhilfswerk. Auf Nachfrage des Arbeitgebers verleugnet sie ihre Schwangerschaft. Der Arbeitgeber stellt sie vom 1. Januar bis zum 30. Juni befristet ein. Unmittelbar nach Abschluss des Arbeitsvertrages teilt AN ihre Schwangerschaft dem Arbeitgeber mit. Welche der folgenden Aussagen trifft hier nicht zu? Du hast angeklickt A Der befristete Arbeitsvertrag wird unabhängig von Schwangerschaft und Elternzeit zum 30. Juni auslaufen. Leider nicht!

122 B war falsch  Die Frage lautete:
Die schwangere AN bewirbt sich um eine Stelle im Kinderhilfswerk. Auf Nachfrage des Arbeitgebers verleugnet sie ihre Schwangerschaft. Der Arbeitgeber stellt sie vom 1. Januar bis zum 30. Juni befristet ein. Unmittelbar nach Abschluss des Arbeitsvertrages teilt AN ihre Schwangerschaft dem Arbeitgeber mit. Welche der folgenden Aussagen trifft hier nicht zu? Du hast angeklickt B Der Beendigung des Vertrages zum 30. Juni steht der Kündigungsschutz von Schwangeren nicht entgegen. § 9 MuSchG verbietet nur die Kündigung, verhindert aber nicht den Fristablauf. Eine entsprechende Anwendung der Vorschrift ist nicht möglich, weil der Fristablauf mit der Kündigung nicht vergleichbar ist. Das MuSchG soll eine Benachteiligung wegen der Schwangerschft verhindern, nicht aber eine Bevorzugung ggü anderen Arbeitnehmern.

123 C war falsch  Die Frage lautete:
Die schwangere AN bewirbt sich um eine Stelle im Kinderhilfswerk. Auf Nachfrage des Arbeitgebers verleugnet sie ihre Schwangerschaft. Der Arbeitgeber stellt sie vom 1. Januar bis zum 30. Juni befristet ein. Unmittelbar nach Abschluss des Arbeitsvertrages teilt AN ihre Schwangerschaft dem Arbeitgeber mit. Welche der folgenden Aussagen trifft hier nicht zu? Du hast angeklickt C Der Arbeitgeber kann die Arbeitnehmerin nicht fristlos kündigen, weil die Arbeitnehmerin ihn über die Schwangerschaft getäuscht hatte. Die Frage des Arbeitgebers war unzulässig und die unwahre Beantwortung durch AN deshalb gerechtfertigt. Die Lüge der Arbeitnehmerin ist deshalb kein wichtiger Grund im Sinne von § 626 BGB.

124 D war richtig  Der Arbeitgeber kann den Vertrag nicht nach § 123 BGB anfechten, weil die wahrheitswidrige Verleugnung der Schwangerschaft rechtmäßig war, da der Arbeitgeber danach nicht hätte fragen dürfen. Der Arbeitgeber kann das befristete Arbeitsverhältnis mit der Schwangeren deshalb auch nicht durch eine fristlose Kündigung vorzeitig auflösen. Auch eine fristgemäße Kündigung ist unzulässig, weil § 9 MuSchG die Kündigung einer Schwangeren verbietet. Der Arbeitgeber muss die werdende Mutter deshalb bis zum 30. Juni weiter beschäftigen.

125 Befristung: Kündigung von befristeten Verhältnissen – Frage 5
Wann kann ein Arbeitgeber ein befristetes Arbeitsverhältnis ordentlich kündigen? Eine der nachfolgenden Antworten dazu ist falsch. Welche? A Es kann ordentlich gekündigt werden, wenn ein befristetes Arbeitsverhältnis für längere Zeit als zwei Jahre abgeschlossen wurde. B Es kann ordentlich gekündigt werden, wenn der Arbeitsvertrag regelt, dass der Ver-trag von beiden Seiten gekündigt werden kann und diese Klausel mit den §§ 305 ff. BGB vereinbar ist. C Es kann ordentlich gekündigt werden, wenn der Tarifvertrag ausdrücklich vorsieht, dass befristete Arbeitsverhältnisse fristgemäß gekündigt werden können. D Es kann ordentlich gekündigt werden, wenn ein befristetes Arbeitsverhältnis für die Lebenszeit des Arbeitnehmers abgeschlossen wurde.

126 A war richtig  Nach § 15 Absatz 1 TzBfG endet ein kalendermäßig befristeter Arbeitsvertrag mit Ablauf der vereinbarten Zeit und es kann nach § 15 Absatz 3 TzBfG in der Regel nicht ordentlich gekündigt werden. Dazu gibt es mehrere Ausnahmen. Ein befristetes Arbeitsverhältnis kann nach § 15 Absatz 3 TzBfG ordentlich gekündigt werden, wenn dies einzelvertraglich oder im anwendbaren Tarifvertrag so vereinbart ist. Und nach § 15 Absatz 4 ist ein befristetes Arbeitsverhältnis darüber hinaus kündbar, wenn es für einen Zeitraum von 5 Jahren oder länger eingegangen wurde. Es ist also nicht bereits dann kündbar, wenn es für länger als zwei Jahre vereinbart wurde.

127 B war falsch  Die Frage lautete:
Wann kann ein Arbeitgeber ein befristetes Arbeitsverhältnis ordentlich kündigen? Eine der nachfolgenden Antworten dazu ist falsch. Welche? Du hast angeklickt B Es kann ordentlich gekündigt werden, wenn der Arbeitsvertrag regelt, dass der Ver-trag von beiden Seiten gekündigt werden kann und diese Klausel mit den §§ 305 ff. BGB vereinbar ist. Die ausgewählte Aussage ist nicht falsch.

128 C war falsch  Die Frage lautete:
Wann kann ein Arbeitgeber ein befristetes Arbeitsverhältnis ordentlich kündigen? Eine der nachfolgenden Antworten dazu ist falsch. Welche? Du hast angeklickt C Es kann ordentlich gekündigt werden, wenn der Tarifvertrag ausdrücklich vorsieht, dass befristete Arbeitsverhältnisse fristgemäß gekündigt werden können. Die ausgewählte Aussage ist nicht falsch.

129 D war falsch  Die Frage lautete:
Wann kann ein Arbeitgeber ein befristetes Arbeitsverhältnis ordentlich kündigen? Eine der nachfolgenden Antworten dazu ist falsch. Welche? Du hast angeklickt D Es kann ordentlich gekündigt werden, wenn ein befristetes Arbeitsverhältnis für die Lebenszeit des Arbeitnehmers abgeschlossen wurde. Die ausgewählte Aussage ist nicht falsch.

130 Befristung: Verlängerung und Anschlussverbot – Frage 1
Frau Schneider arbeitete vor 2 Jahren auf Teilzeit in der Suchtberatungsstelle Regensburg. Jetzt hat sie sich dort um eine Stelle als Sozialarbeiterin beworben. Die Suchtberatungsstelle will sie sachgrundlos befristet einstellen. Wie ist die Rechtslage? A Frau Schneider kann nicht befristet eingestellt werden, da dies gegen das Verlängerungsverbot verstoßen würde. B Frau Schneider kann befristet eingestellt werden, da nur eine 1 Jahr zurückliegende Tätigkeit beim gleichen Arbeitgeber unter das Anschlussverbot fallen würde. C Frau Schneider kann nicht befristet eingestellt werden, da zwischen dem Arbeitnehmer und ihr schon einmal ein Arbeitsverhältnis bestanden hat. D Frau Schneider kann befristet eingestellt werden, da die Teilzeitstelle nicht als volles Arbeitsverhältnis angesehen werden kann.

131 A war falsch  Die Frage lautete:
Frau Schneider arbeitete vor 2 Jahren auf Teilzeit in der Suchtberatungsstelle Regensburg. Jetzt hat sie sich dort um eine Stelle als Sozialarbeiterin beworben. Die Suchtberatungsstelle will sie sachgrundlos befristet einstellen. Wie ist die Rechtslage? Du hast angeklickt A Frau Schneider kann nicht befristet eingestellt werden, da dies gegen das Verlängerungsverbot verstoßen würde. Falsch!

132 B war falsch  Die Frage lautete:
Frau Schneider arbeitete vor 2 Jahren auf Teilzeit in der Suchtberatungsstelle Regensburg. Jetzt hat sie sich dort um eine Stelle als Sozialarbeiterin beworben. Die Suchtberatungsstelle will sie sachgrundlos befristet einstellen. Wie ist die Rechtslage? Du hast angeklickt B Frau Schneider kann befristet eingestellt werden, da nur eine 1 Jahr zurückliegende Tätigkeit beim gleichen Arbeitgeber unter das Anschlussverbot fallen würde. Leider nicht!

133 C war richtig  Hier greift das sogenannte Anschlussverbot: § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG verbietet die Begründung eines sachgrundlos befristeten Arbeitsverhältnisses, wenn zwischen dem Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber schon einmal ein Arbeitsverhältnis bestand. Frau Schneider darf also nicht sachgrundlos befristet eingestellt werden.

134 D war falsch  Die Frage lautete:
Frau Schneider arbeitete vor 2 Jahren auf Teilzeit in der Suchtberatungsstelle Regensburg. Jetzt hat sie sich dort um eine Stelle als Sozialarbeiterin beworben. Die Suchtberatungsstelle will sie sachgrundlos befristet einstellen. Wie ist die Rechtslage? Du hast angeklickt D Frau Schneider kann befristet eingestellt werden, da die Teilzeitstelle nicht als volles Arbeitsverhältnis angesehen werden kann. Leider nicht!

135 Befristung: Verlängerung und Anschlussverbot – Frage 2
Gilt das Anschlussverbot für Praktikumsverträge auch? A Ja, ein Praktikum hat eindeutige Ausbildungsinhalte und gilt daher als Arbeitsverhältnis. B Nein, ein Praktikumsvertrag gilt nicht als Arbeitsverhältnis, sondern als Ausbildungsverhältnis. C Ja, wenn ein Praktikant die gleiche Tätigkeit macht wie die anderen Angestellten. D Das muss eindeutig aus dem Praktikumsvertrag hervorgehen.

136 A war falsch  Die Frage lautete:
Gilt das Anschlussverbot für Praktikumsverträge auch? Du hast angeklickt A Ja, ein Praktikum hat eindeutige Ausbildungsinhalte und gilt daher als Arbeitsverhältnis. Nein!

137 B war richtig  Das Anschlussverbot würde nur greifen, wenn durch den Abschluss der Praktikumsvereinbarung ein Arbeitsverhältnis begründet wurde, also ein Dienstvertrag zwischen AN und AG. Praktikanten sind in einem Ausbildungs,- und nicht in einem Arbeitsverhältnis. Der AG schuldet keinen Lohn, sondern Unterweisung des Praktikanten. Und dieser muss in erster Linie nicht arbeiten, sondern sich um den Erwerb der zu erlernenden Fähigkeiten und Fertigkeiten bemühen.

138 C war falsch  Die Frage lautete:
Gilt das Anschlussverbot für Praktikumsverträge auch? Du hast angeklickt C Ja, wenn ein Praktikant die gleiche Tätigkeit macht wie die anderen Angestellten. Das kannst du besser!

139 D war falsch  Die Frage lautete:
Gilt das Anschlussverbot für Praktikumsverträge auch? Du hast angeklickt D Das muss eindeutig aus dem Praktikumsvertrag hervorgehen. Streng dich an!

140 Befristung: Verlängerung und Anschlussverbot – Frage 3
Wie lange ist die Verlängerung eines befristeten Arbeitsvertrages, ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes, zulässig? Und wie oft kann sie verlängert werden? A Die kalendermäßige Befristung ist bis zur Dauer von 5 Jahren zulässig, es darf in dieser Gesamtdauer höchstens 5 mal verlängert werden. B Die kalendermäßige Befristung ist bis zu einer Dauer von zwei Jahren zulässig, bis dieser Gesamtdauer ist auch die höchstens dreimalige Verlängerung zulässig. C Das ist immer unterschiedlich, je nachdem ob bereits ein befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis bestanden hat. D Das wird immer im jeweiligen Tarif-, oder Arbeitsvertrag festgelegt.

141 A war falsch  Die Frage lautete:
Wie lange ist die Verlängerung eines befristeten Arbeitsvertrages, ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes, zulässig? Und wie oft kann sie verlängert werden? Du hast angeklickt A Die kalendermäßige Befristung ist bis zur Dauer von 5 Jahren zulässig, es darf in dieser Gesamtdauer höchstens 5 mal verlängert werden. Da musst du nochmal üben!

142 B war richtig  Nach § 14 Abs. 2 TzBfG ist die kalendermäßige Befristung eines Arbeitsvertrages ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes bis zur Dauer von 2 Jahren zulässig; bis zu dieser Gesamtdauer von zwei Jahren ist auch die höchstens dreimalige Verlängerung eines kalendermäßig befristeten Arbeitsvertrages zulässig.

143 C war falsch  Die Frage lautete:
Wie lange ist die Verlängerung eines befristeten Arbeitsvertrages, ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes, zulässig? Und wie oft kann sie verlängert werden? Du hast angeklickt C Das ist immer unterschiedlich, je nachdem ob bereits ein befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis bestanden hat. Ohje!

144 D war falsch  Die Frage lautete:
Wie lange ist die Verlängerung eines befristeten Arbeitsvertrages, ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes, zulässig? Und wie oft kann sie verlängert werden? Du hast angeklickt D Das wird immer im jeweiligen Tarif-, oder Arbeitsvertrag festgelegt. Falsch!

145 Befristung: Verlängerung und Anschlussverbot – Frage 4
Die Abgrenzung zwischen der erlaubten Verlängerung eines sachgrundlos befristeten Arbeitsverhältnis und dem unzulässigen Anschluss eines zweiten befristeten Arbeitsverhältnis ist schwierig. Eine erlaubte Verlängerung liegt vor, wenn … A zwischen dem vorangegangenen und dem nachfolgenden Arbeitsverhältnis zu einer Beschäftigungslücke kommt, die kürzer als drei Jahre ist. B der Inhalt des vorangegangenen und des nachfolgenden Arbeitsvertrages unterschiedlich ist, ohne dass eine Tarifänderung die Anpassung des vorangegangen Arbeitsvertrages erfordert hat. C noch während der Laufzeit des zuvor abgeschlossenen Vertrages ein neuer Vertrag mit für den Arbeitnehmer günstigeren Arbeitsbedingungen vereinbart wird, ohne dass eine Tarifänderung die Anpassung des vorangegangen Arbeitsvertrages erfordert hat. D eine Woche vor dem Ablauf des vorherigen Vertrages dessen Verlängerung mit dem Arbeitnehmer schriftlich vereinbart wird, wobei die Verlängerung an dem Tag beginnen soll, an dem die Befristung sonst abgelaufen wäre.

146 A war falsch  Die Frage lautete:
Die Abgrenzung zwischen der erlaubten Verlängerung eines sachgrundlos befristeten Arbeitsverhältnis und dem unzulässigen Anschluss eines zweiten befristeten Arbeitsverhältnis ist schwierig. Eine erlaubte Verlängerung liegt vor, wenn … Du hast angeklickt A zwischen dem vorangegangenen und dem nachfolgenden Arbeitsverhältnis eine Beschäftigungslücke liegt. Falsch!

147 B war falsch  Die Frage lautete:
Die Abgrenzung zwischen der erlaubten Verlängerung eines sachgrundlos befristeten Arbeitsverhältnis und dem unzulässigen Anschluss eines zweiten befristeten Arbeitsverhältnis ist schwierig. Eine erlaubte Verlängerung liegt vor, wenn … Du hast angeklickt B der Inhalt des vorangegangenen und des nachfolgenden Arbeitsvertrages unterschiedlich ist, ohne dass eine Tarifänderung die Anpassung des vorangegangen Arbeitsvertrages erfordert hat. Falsch!

148 C war falsch  Die Frage lautete:
Die Abgrenzung zwischen der erlaubten Verlängerung eines sachgrundlos befristeten Arbeitsverhältnis und dem unzulässigen Anschluss eines zweiten befristeten Arbeitsverhältnis ist schwierig. Eine erlaubte Verlängerung liegt vor, wenn … Du hast angeklickt C noch während der Laufzeit des zuvor abgeschlossenen Vertrages ein neuer Vertrag mit für den Arbeitnehmer günstigeren Arbeitsbedingungen vereinbart wird, ohne dass eine Tarifänderung die Anpassung des vorangegangen Arbeitsvertrages erfordert hat. Das nächste Mal klappt es bestimmt!

149 D war richtig  Nach einem Urteil vom BAG am 20. Februar 2008 (7 AZR 786/06) kann ein sachgrundlos befristetes Arbeitsverhältnis i. S. d. § 14 Abs. 2 Satz 1 TzBfG verlängert werden, wenn die Verlängerung schriftlich während der Laufzeit des zu verlängernden Vertrags vereinbart wird und dabei keine anderen Vertragsbedingungen geändert werden.

150 Befristung: Verlängerung und Anschlussverbot – Frage 5
Anschlussverbot oder Verlängerungsmöglichkeit? AG und AN hatten ein auf 1 Jahr befristetes Arbeitsverhältnis. Jetzt will AG den Vertrag befristet auf ein weiteres Jahr verlängern, ohne dabei einen neuen Arbeitsvertrag zu schließen, da sonst das Anschlussverbot greift. Die Verlängerung eines bestehenden Arbeitsvertrages unterscheidet sich vom Abschluss eines neuen Arbeitsvertrages dadurch, dass... A … sich bei der Verlängerung eines Arbeitsvertrages nicht die Konditionen des Arbeitsverhältnisses ändern. B ... eine Verlängerung nur bei unbefristeten Arbeitsverhältnissen wirksam ist. C ... ein neuer Arbeitsvertrag immer zugunsten des Arbeitnehmers sein muss. D ... bei einem neuen Arbeitsvertrag erst mal wieder eine Probezeit erfolgen muss.

151 A war richtig  Die erneute Befristung für das zweite Beschäftigungsjahr ist wirksam, wenn der Abschluss des zweiten Arbeitsvertrages eine „Verlängerung“ des ersten darstellt. Und die erneute Befristung für das zweite Beschäftigungsjahr ist unwirksam, wenn der Abschluss des zweiten Arbeitsvertrages den „Abschluss“ eines neuen Arbeitsvertrages darstellt. Falls der AG die Konditionen des bestehenden Arbeitsvertrags abändert (Z.B. geänderte Arbeitszeit- und Urlaubsregelung) wird damit ein neuer veränderter Arbeitsvertrag geschlossen (vgl. § 2 Abs. 1 Nr. 7 und 8 NachweisG). Dann würde das Anschlussverbot des § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG greifen.

152 B war falsch  Die Frage lautete: Du hast angeklickt B
Anschlussverbot oder Verlängerungsmöglichkeit? AG und AN hatten ein auf 1 Jahr befristetes Arbeitsverhältnis. Jetzt will AG den Vertrag befristet auf ein weiteres Jahr verlängern, ohne dabei einen neuen Arbeitsvertrag zu schließen, da sonst das Anschlussverbot greift. Die Verlängerung eines bestehenden Arbeitsvertrages unterscheidet sich vom Abschluss eines neuen Arbeitsvertrages dadurch, dass... Du hast angeklickt B ... eine Verlängerung nur bei unbefristeten Arbeitsverhältnissen wirksam ist. Stimmt leider nicht!

153 C war falsch  Die Frage lautete: Du hast angeklickt C
Anschlussverbot oder Verlängerungsmöglichkeit? AG und AN hatten ein auf 1 Jahr befristetes Arbeitsverhältnis. Jetzt will AG den Vertrag befristet auf ein weiteres Jahr verlängern, ohne dabei einen neuen Arbeitsvertrag zu schließen, da sonst das Anschlussverbot greift. Die Verlängerung eines bestehenden Arbeitsvertrages unterscheidet sich vom Abschluss eines neuen Arbeitsvertrages dadurch, dass... Du hast angeklickt C ... ein neuer Arbeitsvertrag immer zugunsten des Arbeitnehmers sein muss. Versuche es noch einmal!

154 D war falsch  Die Frage lautete: Du hast angeklickt D
Anschlussverbot oder Verlängerungsmöglichkeit? AG und AN hatten ein auf 1 Jahr befristetes Arbeitsverhältnis. Jetzt will AG den Vertrag befristet auf ein weiteres Jahr verlängern, ohne dabei einen neuen Arbeitsvertrag zu schließen, da sonst das Anschlussverbot greift. Die Verlängerung eines bestehenden Arbeitsvertrages unterscheidet sich vom Abschluss eines neuen Arbeitsvertrages dadurch, dass... Du hast angeklickt D ... bei einem neuen Arbeitsvertrag erst mal wieder eine Probezeit erfolgen muss. Das stimmt so nicht!

155 Punktestand Gruppe 1 Gruppe 2 Punkte: Punkte: Abzug(Strafe)
Gruppe 1 Gruppe 2 Punkte: Punkte: Abzug(Strafe) Abzug(Strafe) Fragen: Fragen: Durchschnitt: Durchschnitt: Sekunden: Sekunden: Gesamtzeit: Gesamtzeit: -5 – -5 – zur nächsten Frage Die nächste Frage beantwortet Gruppe 1 2 zum Hauptmenu

156 Protokoll für Gruppe 1 zum Hauptmenu

157 Protokoll für Gruppe 2 zum Hauptmenu


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