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Aufbau der Rechtsordnung

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Präsentation zum Thema: "Aufbau der Rechtsordnung"—  Präsentation transkript:

1 Aufbau der Rechtsordnung
Inhalt Beispiel Quelle Verfassung normativer Rahmen für die Gesetzgebung Grundgesetz Legislative (qualifizierte Mehrheit)‏ Gesetz Rechtsregeln allgemeinen Charakters Gewerbesteuer- gesetz Legislative (einfache Mehrheit)‏ allgemein Verordnung Ergänzungs- und Durch- führungsbestimmungen allgemeinen Charakters Gewerbsteuer- Durchführungs- verordnung Exekutive (Ministerium)‏ Qualifizierte Mehrheit im Bundestag: 2/3 Ob eine Rechtsnorm in einem Gesetz oder in einer Verordnung steht, hat oft (nur) praktische Gründe. Ein parlamentarisches Gesetzgebungsverfahren dauert fast immer mehrere Monate - manchmal noch länger -, während Verordnungen in der Regel etwas schneller erlassen werden können. Deswegen ist es in vielen Bereichen gängige Praxis, dass der Gesetzgeber Details - vor allem technischer Art und solche des Verwaltungsvollzuges - nicht selbst regelt, sondern die Verwaltung ermächtigt, dies in einer Rechtsverordnung zu tun. Das ist einerseits durchaus vernünftig, weil die Kapazitäten des Parlaments begrenzt sind und es nicht alles selbst regeln und den sich ständig ändernden Bedingungen anpassen kann; zudem ist in vielen fachlichen Fragen die Fachkompetenz eher in einem Ministerium zu finden, als im Parlament. Andererseits bedeutet eine Verordnungsermächtigung immer auch, Macht an die Exekutive zu übertragen. Dieser Ausgleich zwischen der legislativen und der exekutiven Gewalt soll durch Art. 80 Abs. 1 Satz des Grundgesetzes sichergestellt werden, der verlangt, dass ein Gesetz, das eine Bundesbehörde zum Erlass einer Verordnung ermächtigt, Inhalt, Zweck und Ausmaß der Ermächtigung festlegen muss. Der Gesetzgeber ist dadurch gezwungen, die Grenzen genau zu beschreiben, innerhalb derer er die Befugnis, Recht zu setzen, der Exekutive überlässt. Praktikum: 46 Wochen Satzung Rechtsvorschrift allgemeinen Festlegung des Gewerbesteuer- hebesatzes Kommunen (Gemeinde, Kreis)‏ konkret Verwaltungsakt Verfügungen und Entscheidungen zur Regelung des Einzelfalles Gewerbe- steuerbescheid Exekutive (Behörde)‏

2 Wie aber wird die Rechtslage im Einzelfall geregelt?
Rechtsquellen wie Gesetze oder Verordnungen legen das Recht allgemein fest. Sie sind vom Einzelfall losgelöst.   Wie aber wird die Rechtslage im Einzelfall geregelt?

3 Staat Bürger Bürger Bürger Vertrag Verwaltungsakt Öffentliches Recht
Privatrecht Vertrag Staat Bürger Bürger Verwaltungsakt Im Privatrecht können die Parteien die Rechtslage grundsätzlich nach ihrem Willen frei gestalten. Bürger Man spricht von der Privatautonomie. Das Instrument zur Gestaltung der Rechtslage sind Rechtsgeschäfte. Der Staat erlässt aufgrund der Gesetze Verwaltungsakte, mit denen er Anordnungen gegenüber dem Bürger trifft. Die Anordnungen dürfen nicht willkürlich sein, sondern brauchen eine Gesetzesgrundlage.


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