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Die Einzelunternehmung
Ruben Steiner
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Gesetzliche Grundlage
Art. 934 ff. OR Art. 36 ff. HRegV Eignung/Vorteile Kleine, überblickbare Betriebe Geringes Risiko Hohe Flexibilität
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Grundkapital Anzahl Eigentümer Keine Vorschriften
Nur eine natürliche Person
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Gründung/Firmenbildung
Mit Aufnahme einer Tätigkeit auf eigene Rechnung Stellung der Gesellschaft Vermögensrecht Anspruch auf gesamten Gewinn
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Haftung Organisation Unbeschränkt: Geschäfts- und Privatvermögen
Er selber ist verantwortlich Keine Organe
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Geschäftsführung Geschäftsinhaber Vertretung Bevollmächtigte Personen
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Gesellschaftlicher Wechsel
Gibt es nicht weil es nur eine natürliche Person gibt
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Einfache Gesellschaft
Begriff Zwei oder mehrere Personen Vertraglicher Zusammenschluss Gemeinsame Zweckverfolgung Bedeutung Falls die Voraussetzungen einer anderen im Gesetz geregelten Gesellschaftsform nicht zutreffen, handelt es sich um eine einfache Gesellschaft (Art. 530 Abs. 2 OR) Eignung Loser Zusammenschluss zur Wahrung gemeinsamer Interessen Eine Klasse organisiert gemeinsam eine Reise Praxisgemeinschaften von zwei Ärzten Eigenschaften Mitglieder haften unbeschränkt und solidarisch (Art. 544 Abs. 3 OR) Keine Firma Keine Handelsregistereintrag
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Unterschied Einfache Gesellschaft ist nur ein Vertrag
Einzelunternehmer tragen das ganze Risiko
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Fragen? Danke für eure Aufmerksamkeit
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