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Antragsverfahren Herbst 2014 Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen ab 1. 1

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Präsentation zum Thema: "Antragsverfahren Herbst 2014 Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen ab 1. 1"—  Präsentation transkript:

1 Antragsverfahren Herbst 2014 Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen ab 1. 1
September 2014 ALFF Altmark

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Allgemeines Verfahrenstand EPLR (Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum) wurde der KOM am zur Genehmigung vorgelegt, wenige Tage nach Sachsen als zweites Land. Anmerkungen der KOM für ST sind dem MLU am zugegangen SN bis Ende September (Ggf. Nachbesserungen erforderlich). OK der KOM im Dezember erwartet Die Richtlinien MSL und FNL werden dann dem Ministerium der Finanzen und dem Landesrechnungshof vorgelegt September 2014 ALFF Altmark 2

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Allgemeines Antragsverfahren Herbst 2014 Außerordentlich, Umstellung Kalenderjahr Anträge ab bis Teilnahmebescheide 2014 unter Vorbehalt der Genehmigung des EPLR durch die KOM und der Mitzeichnung der Richtlinien durch MF und LRH. Beginn des Verpflichtungszeitraums am Bewilligungen 2015 Nächstes Antragsverfahren zum für Verpflichtungszeitraum ab und AGZ 2015 Natura 2000 Ausgleich ab September 2014 ALFF Altmark 3

4 Allgemeines Aufbau der Richtlinien
Allgemeine Regelungen und besondere Regelungen Differenzierung von Förderkriterien, Förderverpflichtungen und anderen Verpflichtungen. Fehlen von Förderkriterien führt zwingend zur Rückzahlung Fehlen von Förderverpflichtungen und anderen Verpflichtungen kann nach Schwere, Ausmaß, Dauer und Häufigkeit des Verstoßes bewertet werden, Förderverpflichtungen sind prämienrelevant. Flächenverlust bei Übertragung des Betriebs oder Übertragung von Flächen grundsätzlich möglich ohne Rückzahlung, aber genaue Voraussetzungen noch nicht geklärt, Einschränkungen bei der Auslegung („Übertragung“) möglich! September 2014 ALFF Altmark 4

5 Förderung Ökologischer Anbauverfahren
_______________________________________________________ Förderung Ökologischer Anbauverfahren Biodiversität Klimaschutz-/anpassung Nitrat-RL, WRRL Verbesserung Boden MSL-RL Teil A (FP 6601) Gewährung von Zuwendungen zur Förderung ökologischer Anbauverfahren Ackerfläche und Grünland 230,- EUR/ha Gemüseanbau 415,- EUR/ha Dauerkulturen 750,- EUR/ha Kontrollkostenzuschuss ,- EUR/ha max. 600,- /Unternehmen Aktiver Landwirt gemäß Art. 9 VO (EU) 1307/2013 Fläche Gemüseanbau kann jährlich variieren, die Summe aus Ackerfläche und Gemüseanbau darf sich nicht erhöhen. Umstieg aus bestehenden Verpflichtungen der Förderung ökologischer Anbauverfahren zum möglich, vorbehaltlich Genehmigung der KOM. : Ökologische Anbauverfahren Ackerland 200,- Grünland 170,- Gemüse 300,- Dauerkulturen 720,- Kontrollkostenzusch. 530,- (max.) September 2014 ALFF Altmark

6 Emissionsarme und Umwelt schonende Stickstoffdüngung
_______________________________________________________ Emissionsarme und Umwelt schonende Stickstoffdüngung Klimaschutz Nitrat-RL WRRL MSL-RL Teil B (FP 6502): Emissionsarme und Umwelt schonende Stickstoffdüngung > 30 % der Ackerfläche des Betriebs in der Förderkulisse Fläche der Grundwasserkörper, die sich in schlechtem Zustand befinden, lokal auffällige Messwerte aufweisen oder als besonders sensibel mit hohem Eintragsrisiko eingeschätzt werden (Kulisse wie bisher – Z40) Gefördert wird die Ackerfläche im Betrieb in ST auf der N-Düngung zulässig ist, ohne Gemüse u. Sonderkulturen < 40 kg N in aggregierter Schlagbilanz gem. § 5 I DüV auf der Ackerfläche und im Betrieb mit Düngungsplanung und Düngungsmanagement Stickstoffdüngung im Frühjahr ist aufgrund einer Düngeempfehl-ung auf der Grundlage jährlicher Nmin-Untersuchungen für alle beantragten Ackerflächen vorzunehmen Probenahme nach wissenschaftlich anerkannten Methoden. Anwendung des Stickstoffbedarfsanalyse-Programms der LLFG. Anwendung des NPK-Rechners der LLFG Stickstoffspätgabe bei Winterweizen max. 60 kg/a, Nachweis von Geräten zur Ermittlung der Höhe der Gabe (z.B. Nitratschnelltest) Wird der Stickstoffsaldo in einem Verpflichtungsjahr nicht erreicht: Durchschnittsaldo mit zwei vorhergehenden Jahren möglich 70,- EUR/ha AL : freiwillige Gewässer-schutzleistungen (FGL) 2009, 2010: 63,- 70,- EUR/ha je landwirtschaftlich genutzter Fläche September 2014 ALFF Altmark

7 Fruchtartendiversifizierung
_______________________________________________________ Fruchtartendiversifizierung Verbesserung Boden Klimaschutz Eiweißstrategie MSL-RL Teil C Nr. 1 (FP 6503) Vielfältige Kulturen im Ackerbau Antragsverfahren mit Verpflichtungsbeginn nur für ökologische Anbauverfahren 5 Hauptfruchtarten mind. 10 %, max. 30 % einer Hauptfruchtart, bei Raufuttergemengen, die Leguminosen enthalten, max. 40 % der Ackerfläche max. 66 % Getreide mind. 10 % Leguminosen oder Gemenge (50 % Masseanteil Leguminosen im Saatgut) 55,- EUR/ha Ökol. Landbau : Fruchtartendiversifizierung 2009: Ökolandbau ,- 2013: Konventionell ,- - erwartetes Volumen 18,9 Mio. EUR September 2014 ALFF Altmark

8 Anbauverfahren Erosionsschutz
_______________________________________________________ Anbauverfahren Erosionsschutz Verbesserung Boden Klimaanpassung Erosionsschutz MSL-RL Teil C Nr. 3 (FP 6505) Anbauverfahren auf erosionsgefährdeten Standorten (Direktsaat- und Direktpflanzverfahren) Direktsaat/Direktpflanzverfahren in allenfalls streifenweise bearbeitetem Ackerboden direkt nach Ernte der Vor- oder Zwischenfrucht. Der Boden erfährt (allenfalls) in den eigentlichen Saatreihen eine Bearbeitung. Pflanzenreste verbleiben als Mulch zwischen Streifen. Nach Zwischenfrucht nur Abschlegeln zulässig. Gefördert wird nur die Ackerfläche in der Gebietskulisse! Flächenwechsel innerhalb der Gebietskulisse ist möglich (Vorbehalt). 65 EUR/ha AL Gebietskulisse: Ackerflächen mit sehr hoher und hoher potentieller Wind- und Wasser erosions-gefährdung (CCwasser 1 und 2, CCwind, Agro View-Online). NEU Zwischenfruchtanbau 75 EUR konventionell, Ökologische Anbauverfahren 45 EUR Direktsaat 65 EUR September 2014 ALFF Altmark

9 Integration naturbetonter Strukturelemente der Feldflur
_______________________________________________________ Integration naturbetonter Strukturelemente der Feldflur Biodiversität Klimaanpassung Erosionsschutz Gewässerschutz MSL-RL Teil C Nr. 4 (FP 6506): Integration naturbetonter Strukturelemente der Feldflur 4.4 Mehrjährige Blühstreifen, Blühflächen bis 2,5 ha Mindestens 5 m breit, < 20 % des Gesamtschlags, Bei Anmeldung als ÖVF Abzugsbetrag von 380 EUR/ha Zu beachten: max. (!) Breite für Faktor 1,5 bei ÖVF 20 m, daher wird empfohlen, die Blühstreifen in diesem Fall weniger breit an zulegen, ab 20 m Breite gilt der Randstreifen als Brache. 5 Saatgutmischungen mit Austauschpartnern für verschiedene Standorte (Kaufbelege sind vorzuhalten) Löß, Lehm, frisch (mehrjährig) Löß, Lehm, trocken (mehrjährig) Sand, frisch (mehrjährig) Sand, trocken (mehrjährig) sehr frische bis feuchte Standorte (mehrjährig) Erneute Bestellung möglich, auch mit Pflugeinsatz. Keine Anwendung von N-Dünger und PSM Pflegemaßnahmen nach Richtlinie zulässig Keine Nutzung des Aufwuchses. 850,- EUR/ha / 470,- EUR/ha auf ÖVF : mehrjährige Blühstreifen/-flächen Blühstreifen 740,- September 2014 ALFF Altmark

10 Integration naturbetonter Strukturelemente der Feldflur
_______________________________________________________ Integration naturbetonter Strukturelemente der Feldflur 4.5 Blühstreifen (nur auf ÖVF) „einjährige“ Ansaat, fünfjährige Verpflichtung Mindestens 5 m breit, < 20 % des Gesamtschlags. Jährliche Bestellung mit mind. 6 Mischungspartnern für blütenreiche Bestände, Kaufbelege sind vorzuhalten. Pflegemaßnahmen nach Richtlinie zulässig. Keine Anwendung von N-Dünger und PSM Jährlicher Wechsel der Fläche möglich, aber auf mindestens 30 % der Verpflichtungsfläche ist eine Winterruhe einzuhalten (Beseitigung erst ab dem 15.2.). Umbruch nach dem möglich (Vorbehalt) Keine Nutzung des Aufwuchses. 290,- EUR/ha auf ÖVF 4.6 Schonstreifen (nur auf ÖVF) Im ersten Jahr Verzicht auf jegliche Bestellung (Selbst-begrünung) und Pflege, dann Wechsel der Fläche oder Pflege möglich. sonst wie Blühstreifen ,- EUR/ha auf ÖVF Zu beachten: max. (!) Breite für Faktor 1,5 bei ÖVF (als Randstreifen) 20 m, daher wird empfohlen, die Blühstreifen in diesem Fall weniger breit an zulegen, ab 20 m Breite gilt der Randstreifen als Brache. September 2014 ALFF Altmark

11 Extensive Bewirtschaftung von Dauergrünlandflächen
_______________________________________________________ Extensive Bewirtschaftung von Dauergrünlandflächen Biodiversität Klimaschutz MSL-RL Teil D (FP 6507) Extensive Bewirtschaftung von Dauergrünlandflächen Nr. 3.1 durch Verzicht auf Stickstoffdünger Dauergrünland u. Heiden Verzicht auf mineralische N-Düngung, PSM Keine lockernde Bodenbearbeitung Walzen, Schleppen oder Nachsaat zulässig 150 EUR/ha Nr. 3.2 mit Schonflächen Zusätzlich zu Nr. 3.1: Verzicht der ersten Schnittnutzung auf einer Schonfläche von mind. 10 % des Schlags. 220 EUR/ha : Extensive Bewirtschaftung bestimmter DGL-Flächen („Betriebsmittelverzicht“) ,-/150,- EUR/ha Anwendung bestimmter Verfahren der Weidehaltung 2009: ,- EUR/ha September 2014 ALFF Altmark 11

12 Extensive Bewirtschaftung von Dauergrünlandflächen
_______________________________________________________ Extensive Bewirtschaftung von Dauergrünlandflächen Nr. 3.3 mit Absenkung der Beweidungsdichte und Ausschluss intensiver Portionsweide Zusätzlich zu Nr. 3.1: Beweidung mit max. 1 RGV, Keine intensive Portionsweide, Keine Zufütterung außer in Notzeiten (ganzjährige Weidehaltung) Zusammenhängende Fläche 220 EUR/ha Nr. 3.4 durch Beweidung mit Schafen und Ziegen Beweidung mit Schafen und/oder Ziegen, mindestens einmal im Jahr, ggf. Pflegeschnitt einschl. Abtransport des Mähguts. 285 EUR/ha September 2014 ALFF Altmark 12

13 Förderung extensiver Obstbestände
Biodiversität MSL-RL Teil E (FP 6508) Gewährung von Zuwendungen zur Förderung besonders nachhaltiger Verfahren bei Dauerkulturen: Förderung extensiver Obstbestände Hochstämme (ab 1,40 m) Bestandsdichte von max. 100 Bäume/ha ein Erhaltungsschnitt in 5 Jahren Nachweis der fachlichen Qualifikation des Ausführenden (Berufsausbildung, Baumwart, Lehrgangsbescheinigung, Schnittkurs) Regelmäßige Bewirtschaftung unter und zwischen den Bäumen bleibt zu gewährleisten, eine Förderung des Unterwuchses nach Teil D oder FNL bleibt unbenommen. 6,50 EUR/Baum p. a. : FNL-A Streuobstwiesen ,- EUR/ha Mahd Beweidung Baumpflegeschnitt Nachpflanzung September 2014 ALFF Altmark 13

14 Freiwillige Naturschutzleistungen
_______________________________________________________ Freiwillige Naturschutzleistungen Natura 2000 Biodiversität FNL RL (FP 6501) Bestätigung der UNB Hamster fördernde Bewirtschaftung von Ackerland Förderkulisse: Ackerflächen mit einer flächengewichteten Bodenwertzahl von mind. 80 Anbau von Hartweizen (Durum), Dinkel, Wintergetreide (einschl. Wintermenggetreide), Triticale, Lupinen, Erbsen und/oder Bohnen zur Körnergewinnung, Leguminosen-Samenvermehrung, Gemenge Legu-minosen /Getreide sowie jeweils höchstens für zwei Jahre Anbau von Klee, Kleegras, Luzerne, Klee-Luzerne-Gemisch Ernteverzicht auf Streifen von mind. 0,5 m durchgehend entlang des Feldrands Stoppelumbruch erst nach dem 287,- EUR/ha NEU September 2014 ALFF Altmark 14

15 Freiwillige Naturschutzleistungen
Natura 2000 Biodiversität Zuwendungsempfänger: auch andere Landbewirtschafter Bestätigung der UNB 2. Erstmahd bis zum 15.6., Zweitnutzung ab 1.9. in N 2000 Gebieten (auf LRT und Flächen, die zu einem LRT entwickelt werden können) und in Biotopen Brenndolden-Auenwiesen magere Flachlandmähwiesen Zweite Nutzung auch als Beweidung Nachweis der Nutzungsmöglichkeit einer Ausrüstung für die Einhaltung einer Schnitthöhe von 10 cm, dringende Empfehlung diese einzuhalten. Abtransport des Mähgutes Ggf. Nachmahd nach Beweidung Einhaltung des durch die UNB festgelegten Managements ALFF kann Ausnahmen auf Grundlage einer Stellungnahme der UNB zulassen. 180 EUR/ha : FNL-A Grünland Natura 2000 in LRT: Mahd (keine zeitl. Vorgabe) Brenndolden-Auenwiesen magere Flachlandmähwiesen 115,- EUR/ha September 2014 ALFF Altmark 15

16 Freiwillige Naturschutzleistungen
_______________________________________________________ Freiwillige Naturschutzleistungen Natura 2000 Biodiversität 3. Erstmahd nach dem 15.7. in N 2000 Gebieten (auf LRT und Flächen, die zu einem LRT entwickelt werden können) und in Biotopen Bergmähwiesen Montane Borstgrasrasen Pfeifengraswiesen 7230 – Kalkreiche Niedermoore Nachweis der Nutzungsmöglichkeit einer Ausrüstung für die Einhaltung einer Schnitthöhe von 10 cm, dringende Empfehlung diese einzuhalten. Empfehlungen für Staffelmahd Mahd von innen nach außen. Abtransport des Mähgutes Einhaltung des durch die UNB festgelegten Managements ALFF kann Ausnahmen auf Grundlage einer Stellungnahme der UNB zulassen. 300 EUR/ha : FNL-A Grünland Natura 2000 in LRT Mahd nach dem 15.7. 290,- EUR/ha Bergmähwiesen Ertragsarme Borstgrasrasen Mahd nach dem 15.8. 320,- EUR/ha Pfeifengraswiesen Kalkreiche Niedermoore September 2014 ALFF Altmark 16

17 Freiwillige Naturschutzleistungen
_______________________________________________________ Freiwillige Naturschutzleistungen Salzwiesen im Binnenland, Sandheiden mit Calluna und Genista auf Binnendünen, Offene Grasflächen mit Corynephorus und Agrostis auf Binnendünen, 4030 -Trockene Europäische Heiden, lückige basophile oder Kalkpionierrasen, Trockene, kalkreiche Sandrasen, Schwermetallrasen, Naturnahe Kalktrockenrasen, ertragsarme Borstgrasrasen, subpannonische Steppen-Trockenrasen, kieselhaltige Schutthalden, kalkhaltige Schutthalden, Silikatfelsen mit Pioniervegetation Natura 2000 Biodiversität 4. Beweidung mit Schafen und Ziegen In N 2000 Gebieten in LRT auf Flächen in N 2000 Gebieten, die zu diesen LRT entwickelt werden können und in Biotopen mit Nachpflege 450 EUR/ha Beweidung mit Rindern 6. Erschwerniszuschlag für Hütehaltung Teilnahme an Maßnahme Ziff. 4 Sicherstellung eines angemessenen Ausgleichs für Beweidung mit Schafen in Hütehaltung auf ausgewählten Flächen. 225 EUR/ha : FNL-A Beweidung mit Schafen und Ziegen Natura 2000 in LRT September 2014 ALFF Altmark 17

18 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
September 2014 ALFF Altmark


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